TicketAxis - Trouble Ticketing Software 1.0.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.36 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎16 ‎Stimmen

TicketAxis - Trouble Ticket Management Software von SupportAxis ist ein herunterladbares Ticketing-Support-System, das alle Aspekte eines effizienten und zuverlässigen Ticketing-Systems abdeckt. Dieses System hebt den Fortschritt jedes Arbeitsplatzes hervor und bringt alle Arbeitsplätze zur Kenntnis, die zurückfallen oder vernachlässigt werden. Die herunterladbare Version verfügt über alle Funktionen der Website-Version, die benutzerfreundliche Suchen basierend auf Keywords, Anzeigen von Berichten basierend auf Ticket-Kriterien usw. enthält. Laden Sie TicketAxis herunter und folgen Sie den Anweisungen in der Datei "readme.txt" für die Installation der Anwendung auf Ihrem Computer. Nach dem Herunterladen der Anwendung müssen Sie jedoch eine Lizenzdatei für die gleiche herunterladen. Die Testlizenzdatei erhalten Sie unter besuchen Sie diesen Link http://www.supportaxis.net/triallicense.aspx. Diese herunterladbaren Versionen sind 30 Tage kostenlose Testversionen, auf denen eine Lizenz von uns erhalten werden muss, um diese Anwendungen weiter zu nutzen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.1 veröffentlicht auf 2009-06-29

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Diese Bedingungen gelten für alle von SupportAxis Pvt. Ltd. entwickelten Software.

    BY DOWNLOADING AND/OR USING SOFTWARE FROM OUR WEB SITE, THE INDIVIDUAL OR ENTITY LICENSING THE PRODUCT ("LICENSEE") IS CONSENTING TO BE BOUND BY AND IS BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN LIZENZE NICHT ZU ALL DER TERMS OF THIS AGREEMENT, DIE LIZENZE MUSS NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE EINE DER SOFTWARE VON SUPPORTAXIS PVT. LTD.

    1. LIZENZVERTRAG. In dieser Vereinbarung bedeutet "Lizenzgeber" SupportAxis Pvt. Ltd., außer unter den folgenden Umständen: (i) wenn der Lizenznehmer das Produkt als gebündelte Komponente eines Produkts oder einer Dienstleistung eines Drittanbieters erworben hat, dann ist dieser Dritte Lizenzgeber; und (ii) wenn Software von Drittanbietern als Teil der Standardinstallation enthalten ist und keine Lizenz zur Annahme vorgelegt wird, wenn Software von Drittanbietern zum ersten Mal aufgerufen wird, dann unterliegt die Verwendung dieser Software von Drittanbietern dieser Vereinbarung, aber der Begriff "Lizenzgeber," in Bezug auf diese Software von Drittanbietern bedeutet den Hersteller dieser Software und nicht SupportAxis Pvt. Ltd. Mit Ausnahme der unter (ii) beschriebenen Situation unterliegt die Verwendung eines ingeschlossenen Softwareprodukts von Drittanbietern dem Lizenzvertrag des Drittanbieters und nicht dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dieser Lizenzvertrag zum ersten Mal zur Annahme vorgelegt wird, dass die Software des Drittanbieters aufgerufen wird, in einer Datei in elektronischer Form oder in gedruckter Form im Paket enthalten ist. Wenn mehr als ein Lizenzvertrag für das Produkt bereitgestellt wurde und die Bedingungen variieren, ist die Rangfolge dieser Lizenzvereinbarungen wie folgt: eine unterzeichnete Vereinbarung, eine Lizenzvereinbarung, die zur Überprüfung auf der Website von SupportAxis verfügbar ist, eine gedruckte oder elektronische Vereinbarung, die klar besagt, dass sie andere Vereinbarungen ersetzt, eine mit dem Produkt gelieferte gedruckte Vereinbarung, eine elektronische Vereinbarung, die mit dem Produkt geliefert wird.

    2. LIZENZERTEILUNG. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Verwendung für persönliche oder interne Geschäftszwecke entweder die Quellcodeversion des Produkts oder die bereitgestellte kompilierte Assemblyversion, jede Kopie muss alle ursprünglichen Eigentumshinweise enthalten. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, von SupportAxis Pvt. Ltd. Hardcopy-Dokumentation, technischen Support, telefonischer Unterstützung oder Erweiterungen oder Aktualisierungen des Produkts zu erhalten, es sei denn, ein bestimmtes Produkt wurde vom Lizenznehmer erworben, der eindeutig etwas anderes sagt.

    3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern in dieser Vereinbarung oder in einer anderen Lizenzgebervereinbarung, an der der Lizenznehmer beteiligt ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf der Lizenznehmer nicht: (i) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode für das Produkt abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem die geltenden Gesetze eine solche Einschränkung oder einen Quellcode ausdrücklich verbieten); (ii) Umverteilung, Belastung, Verkauf, Miete, Verpachtung, Unterlizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten an das Produkt; (iii) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten im Produkt zu entfernen oder zu ändern; oder (iv) alle Ergebnisse von Benchmark-Tests, die auf dem Produkt durchgeführt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte zu veröffentlichen.

    4. KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte kann der Lizenzgeber diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten.

    5. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an dem Produkt verbleiben bei SupportAxis Pvt. Ltd. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an und unternimmt keine Maßnahmen, um SupportAxis Pvt. Ltd. das Eigentum an oder die Rechte an dem Produkt zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Titel und verwandte Rechte an den Inhalten, auf die über das Produkt zugegriffen wird, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und durch geltendes Recht geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte an solchen Inhalten.

    6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PRODUCT IS BORNE BY LICENSEE. SOLLTEN DIE PRODUKT PROVE DEFECTIVE IN ANY RESPECT, LICENSEE UND NOT LICENSOR ODER ITS SUPPLIERS ODER RESELLERS ASSUMES THE ENTIRE COST OF ANY SERVICE AND REPAIR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET.

    7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, IN KEINEM FALL HAFTEN DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN ODER WIEDERVERKÄUFER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PRODUKTS ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DAVON INFORMIERT WERDEN, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER GERECHTEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG). IN JEDEM FALL, LICENSOR'S ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT SHALL NOT EXCEED IN THE AGGREGATE THE SUM OF THE FEES LICENSEE PAID FOR THIS LICENSE (IF ANY) AND FEES FOR SUPPORT OF THE PRODUCT RECEIVED BY SUPPORTAXIS PVT. LTD. UNDER A SEPARATE SUPPORT AGREEMENT (IF ANY), WITH THE EXCEPTION OF DEATH OR PERSONAL INJURY SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT BE APPLICABLE. SUPPORTAXIS PVT. LTD. IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR JEDE LIABILITÄT VON CONTENT PROVIDED VON LIZENZIEN ODER EINE DRITTE PARTY, DIE DURCH DAS PRODUKT UND/ODER JEDES MATERIAL LINKED THROUGH SUCH CONTENT ZUGANG IST.

    9. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht als Online-Kontrollgerät in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder für den Weiterverkauf bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen das Versagen des Produkts direkt zum Tod, zu Personenschäden oder schweren körperlichen oder ökologischen Schäden führen kann ("High Risk quot;Aktivitäten&;). Dementsprechend lehnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber und seine Lieferanten nicht für Ansprüche oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung des Produkts in solchen Anwendungen ergeben.

    10. MISCELLANEOUS. a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. b) Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. (f) Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung in dem Umfang geändert, wie dies erforderlich ist, um sie ohne Verlust ihrer Absicht durchsetzbar zu machen, oder von dieser Vereinbarung getrennt werden, wenn keine solche Änderung möglich ist, und andere Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. g) Die beherrschende Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung in eine andere Sprache erhalten hat, wurde diese nur für den Lizenznehmer bereitgestellt. h) Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall darf nicht auf diese Klausel oder Bedingung oder eine spätere Verletzung dieser Vereinbarung verzichten. (i) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vorschreiben oder in Betracht ziehen, sind ungeachtet dieses Ablaufs oder dieser Kündigung vollstreckbar. (j) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht durch Gesetz oder auf andere Weise abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine Verschmelzung oder den Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Lizenznehmers an ein anderes Unternehmen. k) Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und gilt zum Nutzen. (l) Keine der Parteien ist in Verzug oder haftet für Verzögerungen, Leistungsversagen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder eine Unterbrechung des Dienstes, die sich direkt oder indirekt aus einer Ursache ergibt, die sich ihrer angemessenen Kontrolle entlädt. m) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Liaus jeder Ursache, die sich ihrer vernünftigen Kontrolle entsetzt. (m) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhängigen Auftragnehmern, und weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter sind befugt, den Lizenzgeber in irgendeiner Weise zu binden. (n) Tritt im Rahmen dieser Vereinbarung eine Streitigkeit auf, so wird die gegengeltende Partei von der anderen Partei alle damit verbundenen Anwaltskosten und -kosten erstattet. (o) Wenn professionelle SupportAxis Pvt. Ltd. professionelle Dienstleistungen erbringt, werden diese professionellen Dienstleistungen gemäß den Bedingungen einer separaten Professional Services-Vereinbarung zwischen SupportAxis Pvt. Ltd. und Lizenznehmer erbracht. Die Parteien erkennen an, dass solche Dienstleistungen unabhängig von dem hierin lizenzierten Produkt erworben werden und dass die Erbringung solcher Dienstleistungen für die Funktionalität dieses Produkts nicht wesentlich ist. p) Die Überschriften zu den Abschnitten dieses Abkommens werden nur aus Gründen der Bequemlichkeit verwendet und haben keine materielle Bedeutung. (q) Der Lizenzgeber kann den Namen des Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder in einer Pressemitteilung des Lizenzgebers über die Lizenzierung des Produkts verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen des vom Lizenznehmer lizenzierten Produkts an Dritte weitergeben.

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