Impero V3 3505

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 163.00 KB
‎Benutzerbewertung: 2.6/5 - ‎31 ‎Stimmen

Verbessern Sie Ihre Unternehmensproduktivität Es ist nicht notwendig, Ressourcen zu blockieren. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die zur Produktivität beitragen und viele Möglichkeiten, sie zu optimieren. Aber wie groß wäre es, wenn Man die Produktivität am Arbeitsplatz quantifizieren könnte? Mit den einfachen und intuitiven Funktionen von Impero können Sie das. Innerhalb weniger Minuten nach dem einfachen Installationsprozess ermöglicht Impero ihnen, Remote-Computer aktiv in Echtzeit zu überwachen und dabei im Hintergrund nach Schlüsselwörtern, Fensterbeschriftungen, Websites oder Anwendungen zu suchen, die bestimmten Kriterien entsprechen. Computer Usage Monitoring Impero protokolliert diskret alle Computeraktivitäten in einem zentralen Speicher und protokolliert nicht nur Websites, die Remotebenutzer besuchen, sondern auch alle Windows-, Softwareanwendungen, gedruckten Dokumente und gelöschten Dateien. Der Impero Logviewer zeigt die Computeraktivität nach Tag, dann nach Benutzer, dann computer und schließlich bis zur Anmeldung des Benutzers deutlich an. Auf diese Weise können Sie genau sehen, wer wann an welchem PC saß und auf welchen Computer der Benutzer zugegriffen hat, sodass keine Ausreden für den Zugriff auf Ressourcen übrig bleiben, auf die nicht zugegriffen werden sollte. Mit dem Impero Logviewer können Sie eine beliebige Anzahl von Schlüsselwörtern suchen und melden. Sie können z. B. herausfinden, wer an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf eine bestimmte Website zugegriffen hat. Sie können ganz einfach die Impero-Protokolle nach diesen Informationen durchsuchen und innerhalb von Sekunden erhalten Sie die Ergebnisse. Sie wissen vielleicht auch, dass es jemandem gelungen ist, die Anzeigeeigenschaften auf einem Computer zu ändern, aber nicht nachweisen können, wer und wie er es getan hat. Suchen Sie nach ?display-Eigenschaften? Schnell kehrt zurück, wer darauf zugegriffen hat, aber wenn Sie genauer hinsehen, können Sie genau sehen, welche Methode sie zum Öffnen von Anzeigeeigenschaften verwendet haben. Hauptmerkmale: Leeren Sie einige oder alle Computerbildschirme, sperren Sie Maus und Tastatur Beschränken Sie Benutzer auf ein ?allow-only? Liste der Websites Blockieren Sie den Zugriff auf jede Website, Anwendung, Ordner, Hardware-Gerät oder Datei Planen Sie eine beliebige Anzahl von Aktionen wie das Entsperren von sozialen Medien während der Mittagspausen und vieles mehr

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3505 veröffentlicht auf 2012-09-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    END-USER LIZENZVEREINBARUNG FÜR IMPERO LÖSUNGEN LTD UND ASSOCIATED SOFTWARE

    ? 2000-2011 IMPERO SOLUTIONS LTD, alle Rechte vorbehalten.

    SOFTWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG. UMVERTEILUNG ODER VERMIETUNG NICHT ERLAUBT. IMPERO SOLUTIONS LTD LICENSES THIS SOFTWARE PRODUCT TO YOU SUBJECT TO THE TERMS CONTAINED IN THIS END USER LICENSE AGREEMENT (THIS "AGREEMENT" or "EULA"). LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG VOR DEM INSTALLING, COPYING AND USING THIS COMPUTER SOFTWARE AND THE ACCOMPANYING DOCUMENTATION (THE "SOFTWARE"). DIE SOFTWARE IST COPYRIGHTED UND ES IST ZU IHNEN UNTER DIESEM EULA LIZENZIERT, NICHT AN SIE VERKAUFT. VON INSTALLING, COPYING ODER OTHERWISE USING THE SOFTWARE, YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS EULA. WENN SIE NICHT BEREIT SIND, DURCH DIE TERMS DIESES EULA ZU SEIN, NICHT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER DIE SOFTWARE VERWENDEN. DIESE EULA IST EINE LEGALE VEREINBARUNG DER SOFTWARE ZWISCHEN IHNEN, ALS ENTWEDER EIN INDIVIDUUM ODER EINE EINZELNE BUSINESS ENTITY UND IMPERO SOLUTIONS LTD.

    DURCH ANKLICKEN DER "ACCEPT" BUTTON ODER BY INSTALLING, COPYING, ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN LIZENZBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESE LIZENZBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN. KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE, DIE ANGIBT, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIEREN UND DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN.
    WENN SIE IN EINEM WAY ASSOCIATED MIT EINEM SIMILAR PRODUKT ODER COMPETITOR SIE SIND NICHT ZU INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE OHNE DIE EXPRESS-PERMISSION VON IMPERO SOLUTIONS LTD. WIR ERMUTIGEN INTERESSIERTE PARTIES, BE THEM COMPETITOREn ODER RESELLERS, UM UNS DIREKT MIT IHREN ENQUIRES ZU RUFEN.

    DIESE EULA IST EINE LEGALE VEREINBARUNG ZWISCHEN:-

    (1) IMPERO SOLUTIONS Ltd von 11 HIGH STREET, RUDDINGTON, NOTTINGHAM, NOTTINGHAMSHIRE, NG11 6DT Vereinigtes Königreich (? IMPERO?); Und

    (2) Das Institut, das Unternehmen oder die Person, die als lizenzierter Benutzer benannt ist, wenn die Software heruntergeladen, installiert (? Der Benutzer?)

    Hat der Nutzer indirekt über einen von IMPERO benannten unabhängigen Distributor gehandelt, so bilden diese Geschäftsbedingungen zusätzlich die Bedingungen der Unterlizenz zwischen dem Distributor und dem betreffenden Nutzer.

    Lizenz
    Dem Nutzer wird eine Kostenlose Evaluierungslizenz für die Software für maximal 30 Tage ab Der Implementierung erteilt. Die Nutzung der Software nach ablauf dieses anfänglichen 30-tägigen Evaluierungszeitraums gilt als Bestätigung durch den Nutzer, als Kauf, mit Lizenzgebühren, die von Zeit zu Zeit auf der Impero-Website zum Zeitpunkt des Downloads angegeben wurden oder wie anderweitig mit Impero direkt oder einem von Impero sanktionierten Distributor vereinbart wurde. Solche Lizenzgebühren sind vollständig nicht erstattungsfähig. Zusätzliche Lizenzen können auf Anfrage erworben werden, zu den zum Zeitpunkt der Anfrage geltenden Preisen. Alle angegebenen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (sofern nicht anders auf dem Angebot angegeben).

    Lizenzbedingungen
    1.1 Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Impero-Software und der dazugehörigen Benutzerdokumentation (die "Software") bleiben das absolute Eigentum von Impero Solutions Ltd.

    1.2 Es ist eine Bedingung der Lizenz, dass die Angaben, die der Nutzer im AUFTRAG an IMPERO beim ersten Download und beim Bestellen oder Kauf der Software übermittelt hat, korrekt sind. Der Nutzer ist als Bedingung der Lizenz verpflichtet, diese Angaben unverzüglich zu aktualisieren, wenn dies erforderlich ist. Von Zeit zu Zeit kann Impero den Kunden kontaktieren, um zu überprüfen, ob diese Angaben gemäß dem Datenschutzgesetz korrekt sind.

    1.3 Gegenleistung für die Lizenzgebühr, die der Nutzer im IMPERO (oder seinen autorisierten Distributoren) entrichtet hat, wird dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz erteilt, wie hierin dargelegt, um die Software nur im Objektcode zu verwenden. Die Rechte des Nutzers zur Nutzung der Software sind ausdrücklich auf das Laden, Speichern und Ausführen der Objektcodeversion der Software auf Hardware beschränkt, die in der der Software beigefügten Benutzerdokumentation angegeben ist, um mit ihr kompatibel zu sein. Der Nutzer ist berechtigt, Kopien der Software nur für Sicherheitssicherungszwecke zu erstellen. Alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise, die auf dem Original enthalten sind, müssen auf allen Kopien wiedergegeben werden.

    1.4 Vorbehaltlich der Zahlung der geltenden Lizenzgebühren und der Annahme des Angebots des Nutzers, Lizenzen für die Software zu erwerben (welche Annahme von IMPERO zur Aktivierung der entsprechenden Kopien der Software angezeigt wird), wird dem Nutzer eine unbefristete (vorbehaltlich der Kündigung gemäß Ziffer 12) nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software gewährt. Die Software besteht aus zwei unterschiedlichen Komponenten, nämlich der ? Client-Programm? Und die? Serverprogramm?. Der Benutzer kann bis zu der begrenzten Anzahl von Kopien des erworbenen Client-Programms installieren, es sei denn, impero hat eine schriftliche Ausnahme direkt in Form eines Workstation-Site-Lizenzvertrags erteilt. Der Benutzer kann Kopien des Konsolenprogramms auf Geräten installieren, die dem Nutzer gehören, geleast oder lizenziert sind, sofern die Anzahl der vom Nutzer oder im Namen des Nutzers installierten Kopien die Anzahl der Lizenzen, für die die Lizenzgebühren bezahlt wurden, nicht übersteigt. Eine einzelne Installation darf nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Impero von mehr als einem gleichzeitigen Benutzer verwendet werden. Wenn die Software auf einem Computer installiert werden soll, der einer anderen Seite als dem Benutzer gehört, muss die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers im Voraus eingeholt werden.

    1.4.1 Um sicherzustellen, dass alle Kopien der verwendeten Software ordnungsgemäß lizenziert sind, wird beim Herunterladen und Installieren der Software ein eindeutiger Identitätscode von Impero generiert. Dieser Identitätscode identifiziert und ist eindeutig mit dem jeweiligen PC oder anderen Hardwaregerät verknüpft, auf dem die Software zum ersten Mal installiert wurde. Nach Ablauf der anfänglichen 30-Tage-Evaluierungsfrist muss der Nutzer von Impero oder seinem Distributor einen entsprechenden ?unlock-Code erhalten? , um die Software vollständig zu aktivieren. Der Freischaltcode wird erst dann bereitgestellt, wenn Impero (oder sein Distributor) die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr oder einen verbindlichen Auftrag zum Erwerb bezahlter Lizenzen vom Nutzer in einer für Impero oder seinen Distributor zufriedenstellenden Form erhalten hat. Der Freischaltcode wird über einen Link zu unseren Servern an das Serverprogramm übermittelt, dem der Nutzer per Zahlungsvereinbarung zustimmt. Die Übertragung der Lizenz auf einen alternativen PC oder ein anderes Hardwaregerät ist ohne aufpreisbar, sofern die von Zeit zu Zeit festgelegten Verfahren von Impero eingehalten werden.

    1.4.2 Für Benutzer mit mehreren lizenzierten Kopien der Software kann Impero nach eigenem Ermessen zustimmen, dem Nutzer entweder direkt oder über seinen Distributor eine Seriennummer des Kontos zuzuweisen? die verwendet werden können, um die Software auf verschiedenen PCs oder anderen Hardwaregeräten gleichzeitig zu entsperren. Wenn jedoch die Installationen der Software durch den Benutzer die Anzahl der lizenzen übersteigt, die dann erworben wurden, es sei denn, der Nutzer ist bereit, die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen zu erwerben und zu bezahlen, behält sich Impero das Recht vor, die Seriennummer des Kontos zu deaktivieren? und verlangen, dass der Nutzer zu dem einzelnen Freischaltcodemechanismus gemäß Ziffer 1.4.1 zurückkehrt.

    1.5 Für jeden lizenzierten gleichzeitigen Benutzer wird eine Softcopy der Benutzerdokumentation bereitgestellt. Der Nutzer erkennt an, dass weder Impero noch einer seiner Distributoren eine vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Unterstützung oder Wartung der Software ohne den Kauf einer ? Impero Service Level Agreement.? Jedoch Impero (und wo die Software über einen autorisierten Distributor von Impero erworben wurde, durch den betreffenden Distributor) kann bereit sein, während der lokalen Bürozeiten telefonische Unterstützung zu leisten, um Benutzeranfragen und die Verwaltung der ?entsperrung zu bearbeiten? Mechanismen, auf die in Ziffer 1.4 Bezug genommen wird, ohne diese Impero Service Level-Vereinbarung. Impero behält sich das Recht vor, seine Support-Richtlinien nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Unterstützung erfolgt nur in Bezug auf die neueste und unmittelbar vorangehende Version der Software (oder, wenn länger, für maximal zwei Jahre ab dem Datum, an dem Sie Ihre Benutzerrechte erworben haben) und wird auf eine angemessene Anstrengung gestellt? nur. Sollte Impero keine weiteren Versionen der Software produzieren, behält es sich das Recht vor, die Unterstützung drei Jahre nach der Veröffentlichung der letzten Version der Software einzustellen. Weder Impero noch seine Distributoren garantieren, dass Probleme mit der Leistung der Software aus den in Ziffer 3 genannten Gründen sofort oder überhaupt behoben werden. Die Nutzer der Software sind berechtigt, alle neuen Versionen ihrer lizenzierten Version der Software, die von Impero von Zeit zu Zeit ausgestellt werden können, kostenlos herunterzuladen, um Probleme im Zusammenhang mit der Leistung der Software zu lösen. Diese? Aktualisierungen? wird automatisch über einen Link zu unseren Serversystemen an das Serverprogramm gesendet, dem der Nutzer zuvor über den Kauf zugestimmt hat. Die Versionsnummer wird durch die Ziffern vor dem zweiten Dezimalkomma angezeigt. Beispielsweise würde Version 5.1 durch Version 5.1.x angegeben werden. Nutzer mit einer Lizenz für Version 5.1 wären berechtigt, alle Versionen herunterzuladen, die mit dem Präfix 5.1.01, 5.1.02 usw. gekennzeichnet sind. Benutzer haben keinen Anspruch auf neue Versionen der Software, die von Impero als Upgrades ausgegeben werden, um eine verbesserte Funktionalität zu bieten. Impero kann im Gegenzug für das Recht zur Nutzung dieser Upgrades gesonderte Lizenzgebühren erheben. Diese werden durch eine neue Versionsnummer angezeigt, z. B. version 5.2 stellt ein kostenpflichtiges Upgrade für Benutzer der Version 5.1 dar.

    2. Dem Nutzer wird eine kostenlose Evaluierungslizenz für die Software für maximal 30 Tage ab Der Implementierung erteilt. Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Benutzers und weder Impero noch seine Distributoren garantieren, dass die Software den individuellen Anforderungen des Benutzers entspricht oder dass der Betrieb der Software vollständig ununterbrochen oder fehlerfrei ist.

    3. Der Nutzer erkennt an, dass der Zweck der hierin gewährten Rechte ausschließlich darin besteht, dem Nutzer und denjenigen, die die Software in seinem Namen nutzen (die entweder Mitarbeiter oder Personen sein müssen, die vertraglich arbeiten), zu ermöglichen, den Internetzugang und die Computeraktivität von Schülern, Schulkindern oder College-Studenten, die die Einrichtung des Nutzers besuchen, sowie Von Mitarbeitern und , bei Unternehmensnutzern die rechtmäßige Überwachung und Steuerung des Internetzugangs und der Computeraktivitäten der IT-Systeme des Nutzers. Dabei muss der Nutzer sicherstellen, dass er die geltenden Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Datenschutz-, Menschenrechte, Computermissbrauch oder andere anwendbare Rechtsvorschriften in vollem Umfang einhält. Der Nutzer muss, soweit dies nach geltendem örtlichem Recht erforderlich ist, sicherstellen, dass die überwachten Personen (und gegebenenfalls ihre Eltern) im Vorfeld der Überwachung angemessene Abmahnungen erhalten und in dem erforderlichen Umfang eine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Der Nutzer verpflichtet sich, Impero, seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Distributoren und Agenten von jeglicher Haftung (und damit verbundenen Rechtskosten) zu entschädigen, die sich aus einer Verletzung der Privatsphäre und anderer anwendbarer Gesetze ergibt, die sich aus der Nutzung der Software durch den Nutzer ergeben. Impero hat und wird weiterhin alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Software keine Viren oder anderen bösartigen Code enthält, der die Leistung von Computersystemen beschädigen oder anderweitig beeinträchtigen soll. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Benutzers in Übereinstimmung mit der guten Computerpraxis, dass er vor der Implementierung der Software und aller neuen Versionen davon eigene Virenprüfungsvorkehrungen trifft.

    Die Nutzung der Software durch den Nutzer und die daraus erzielten Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass dem Benutzer eine angemessene Gelegenheit gegeben wurde, die Software vollständig zu bewerten, bevor er über den Evaluierungszeitraum hinaus eine Lizenz und den für die Software gezahlten Preis erwirbt. Wichtig ist, dass es zahlreiche Faktoren gibt, die fast vollständig außerhalb der Kontrolle von Impero liegen, darunter einzigartige und sich verändernde Aspekte der IT-Systeme und -Infrastruktur des Benutzers und die zukünftigen Aktionen von Drittanbietern von Software und Hardware wie Firewalls, Virenschutzsoftware, Treiber und Betriebssystemupdates, die sich jederzeit auf die Leistung der Software auswirken können.

    Keine Garantie, Bedingung, Verpflichtung oder Laufzeit, ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf den Zustand, die Qualität, die Leistung, die Haltbarkeit oder die Eignung für den Zweck der Software gegeben oder angenommen wird und alle diese Garantien, Bedingungen, Verpflichtungen und Bedingungen sind hiermit ausgeschlossen. Je nach dem Land, in dem sich der Nutzer befindet und ob der Nutzer die Lizenz für geschäftliche oder persönliche Nutzung erwirbt, ist der Ausschluss bestimmter stillschweigender Bedingungen und die unten aufgeführte Haftungsbeschränkung möglicherweise nicht rechtmäßig, in welchem Fall die gesetzlichen stillschweigenden Rechte des Nutzers nicht berührt werden. Impero wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, jede behauptete unbefriedigende Leistung der Software zu beheben. Der Nutzer muss Impero oder seinem Distributor die angeblich unbefriedigende Leistung nachweisen und vernünftigerweise mit Impero bei der Nachbildung des Problems zusammenarbeiten.

    4. Sofern nicht ausdrücklich vorgesehen, ist es dem Nutzer nicht gestattet, die Software, wie sie für jeden Zweck geliefert wird, zu kopieren, zu übertragen, zu modifizieren, zu übersetzen, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren.

    4.1 Soweit dies nach geltendem Recht und unter ausdrücklicher Aufsicht von Impero zulässig ist, darf der Nutzer die Software im Übrigen nur dann dekompilieren, wenn dies zur Erzielung der Interoperabilität der Software mit Software oder Hardware Dritter ("Zulässiger Zweck") unerlässlich ist, sofern die vom Nutzer während einer solchen Dekompilierung erhaltenen Informationen nur für den zulässigen Zweck verwendet werden und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Impero an Dritte weitergegeben oder mitgeteilt werden. wird nicht verwendet, um Software zu erstellen, die dem Ausdruck der Software im Wesentlichen ähnlich ist, noch in irgendeiner Weise verwendet wird, die durch das Urheberrecht eingeschränkt wäre.

    4.2 Ungeachtet von Ziffer 4.1 verpflichtet sich der Nutzer, Impero zunächst bezüglich aller Informationen zu konsultieren, die der Nutzer benötigt, um Interoperabilität zu erreichen, damit Impero in Betracht ziehen kann, dem Nutzer dasselbe zur Verfügung zu stellen (ohne dass sich der Nutzer auf Ziffer 4.1 verlassen muss), vorbehaltlich der Beschränkungen der Offenlegung gemäß Ziffer 4.1.

    5. Zur Vermeidung von Zweifeln, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch eine Impero SLA festgelegt, impero übernimmt impero keine Haftung für die Wartung, Verbesserung oder anderweitige Unterstützung der Software.

    (6) Der Nutzer bleibt für die Durchführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit bewährten Computerpraktiken wie der Verwendung von Passwörtern, Firewalls, aktueller, seriöser Virenscansoftware und regelmäßigen Datensicherungen verantwortlich, um sich selbst und diejenigen, die seine Computersysteme nutzen, vor dem Zugriff auf unangemessenes Material, bösartigen Code oder andere unerwünschte Elemente zu schützen.

    7. Unter keinen Umständen haftet Impero oder einer seiner Distributoren für Verluste oder Schäden (auch wenn vernünftigerweise vorhersehbar) die sich aus der Nutzung der Software, der Unfähigkeit zur Nutzung der Software oder einem Defekt an der Software ergeben, der jedoch verursacht wird. Mit Ausnahme von Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von Impero(oder deren Distributor) verursacht wurde (soweit die Haftung für diese nicht gesetzlich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann), bleiben alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und die daraus resultierenden Ergebnisse für den Nutzer bestehen.

    8. Die hiermit erteilte Lizenz ist für den Nutzer persönlich. Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Impero nicht ganz oder auf andere Weise an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen. Die Software ist ausschließlich für den eigennützen Gebrauch des Nutzers zu verwenden. Die Software darf nicht verwendet werden, um irgendeine Art von Überwachungsdienst an oder im Namen eines Dritten zu erbringen, sei es gegen Bezahlung oder auf andere Weise. Die Software ist das proprietäre und vertrauliche Eigentum von Impero. Der Kunde darf keine geschützten Informationen oder Markenmitteilungen löschen, falls vorhanden, die in der Software oder in einer zugehörigen Dokumentation erscheinen. Der Nutzer soll auch seine Mitarbeiter beschaffen, die Vertraulichkeit der Software und irgendwelcher Codes zu wahren? und ?Konto-Seriennummern? insbesondere darf der Zugriff auf die Software nur insoweit genehmigt werden, als diese im Einklang mit den hierunter gewährten Rechten und dann nur den Mitarbeitern des Nutzers erforderlich sind, den Zugriff auf die Software zu genehmigen oder vertrauliche Informationen über die Software offenzulegen.

    8.1 Geheimhaltungspflichten gelten nicht für

    8.1.1 Informationen, die öffentlich zugänglich sind, es sei denn, die Informationen sind infolge eines Verstoßes dieser Partei gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich; Oder

    8.1.2 alle Informationen oder Kenntnisse, die diese Partei vor der Offenlegung durch die andere parteinahe oder rechtmäßig erworbene Informationen aus anderen Quellen als der anderen Partei besitzt, wie die sie von der anderen oder rechtmäßig erworbenen Quelle als der anderen Partei, wie aus den schriftlichen Aufzeichnungen dieser Partei hervorgeht; Oder

    8.1.3 Informationen oder Kenntnisse, die der empfangenden Partei ohne Einschränkungen der Offenlegung durch Dritte ohne Verletzung der Geheimhaltungspflichten dieses Dritten rechtmäßig zur Seite stehen; Oder

    8.1.4 ist gesetzlich verpflichtet, von der empfangenden Partei offenzulegen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei vor dieser Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert; bietet Unterstützung bei der Erlangung einer Anordnung zum Schutz dieser Informationen vor der Offenlegung; vertrauliche Informationen nur in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang offenlegt.

    9. Impero und sein Distributor garantieren, dass sie das Recht haben, dem Nutzer die Rechte an der Software, wie hierin dargelegt, zu gewähren. Impero verteidigt jeden Anspruch Eines Dritten gegen den Nutzer, dass die Software jegliche Rechte an geistigem Eigentum verletzt, und stellt den Nutzer von allen Kosten und Schäden frei, die dem Nutzer aufgrund eines solchen Anspruchs zugesprochen werden, vorausgesetzt, dass:

    9.1 Der Nutzer hat Impero diese Ansprüche unverzüglich schriftlich mitzuteilen;

    9.2 Impero hat die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung solcher Ansprüche und über alle Verhandlungen in Bezug auf solche Ansprüche, und insbesondere übernimmt der Nutzer keine Haftung in Bezug auf solche Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Impero;

    9.3 Der Nutzer stellt alle diese Dokumente, Informationen und Unterstützung zur Verfügung und unternimmt alle Handlungen und Handlungen, die Impero vernünftigerweise verlangen kann, um ihm in Bezug auf solche Ansprüche zu helfen; Und

    9.4 Im Falle eines solchen Anspruchs hat Impero das Recht, dem Nutzer das Recht zu beschaffen, die Software weiterhin zu nutzen oder diese zu ersetzen oder zu ändern, so dass sie nicht verletzt wird oder, wenn nach Ansicht von Impero keine andere vernünftige Alternative zur Verfügung steht, die Lizenz zu kündigen und die in den vorangegangenen 12 Monaten gezahlten Lizenzgebühren zurückzuerstatten.

    Impero haftet nicht für Ansprüche, soweit sie auf der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Software mit Geräten, Geräten oder Software Dritter beruht. Impero übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die auf Änderungen oder Änderungen der hierunter gelieferten Software beruhen. Im Vorstehenden heißt es in der gesamten Verpflichtung von Impero und seinen Vertriebshändlern in Bezug auf die Verletzung des geistigen Eigentums.

    10. Der Nutzer hat während des Fortbestands der Lizenz:

    10.1 Bewirken und halten Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um die Software, Imperos Online-Lizenzmanagementsystem und jede ?entsperren? Codes oder ?Konto-Seriennummern? vom Zugriff oder der Nutzung durch unbefugte Personen;

    10.2 Die Software und alle Kopien davon unter der effektiven Kontrolle des Nutzers aufbewahren;

    10.3 Eine vollständige und genaue Aufzeichnung der Vervielfältigung und Nutzung der Software durch den Nutzer zu führen und im Impero auf Verlangen von Zeit zu Zeit diese Aufzeichnungen zu erstellen;

    10.4 Nicht wissentlich, weder direkt noch indirekt, erlauben oder erleichtern Sie die Nutzung der Software in Ländern, in denen eine solche Nutzung gegen die Export- oder Nutzungsbestimmungen des Vereinigten Königreichs oder der USA verstoßen würde.

    11. Der Benutzer wird Impero liefern und Impero wird duri

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