Business Messenger 1.4.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.79 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

mit mirabyte Business Messenger können Sie wichtige Informationen oder Benachrichtigungen aus verschiedenen Quellen wie RSS-Feeds, SharePoint, Intranet, E-Mail-Konten, Twitter-Konten oder Instant Messaging-Anwendungen (IM) direkt und präzise in Echtzeit an die Computer der Benutzer verteilen. Basierend auf der Bedeutung und Art der Informationen stehen verschiedene Visualisierungen zur Verfügung, wie z. B. "toast Benachrichtigungen", Vollbild-Pop-ups, ein Desktop-News-Ticker, etc. Business Messenger ist eine einfach bereitzustellende Anwendung, die auf den Clientcomputern des Unternehmens (Windows XP, Vista oder 7) installiert ist. Vordefinierte oder benutzerdefinierte Abonnements greifen auf verschiedene Datenquellen (sogenannte Nachrichtenanbieter) zu, z. B.RSS Feeds, SharePoint-Listen, E-Mail, Twitter-Feeds, Geschäfts- und Sensordaten oder Nachrichten, die von Instant Messaging-Servern (XMPP/Jabber) gesendet werden. Die abgerufenen Informationen werden dann von Business Messenger verarbeitet und in geeigneter Weise angezeigt, z. B. auf einem Desktop-News-Ticker, als Pop-up, Vollbild-Pop-up oder Pop-up-Benachrichtigung. Es ist möglich, die Anwendung vorzukonfigurieren und die möglichen Konfigurationsoptionen für die einzelnen Benutzer einzuschränken. So entsteht eine Enterprise-Kommunikationslösung, die immer perfekt passt! Typische Anwendungen von Business Messenger: - Integration einer ganzheitlichen, mehrkanaligen Unternehmenskommunikationsstrategie (für SharePoint, Intranet, SMS, E-Mail, RSS, Instant Messaging usw.) - Produktives, zielgerichtetes Unternehmensinformationsmanagement - Informationslogistik für Unternehmen mit verteilten Standorten, Agenturen oder Geschäften - Proaktive Kommunikation mit Benutzern aus dem IT-Helpdesk - Massenbenachrichtigung oder Änderung einzelner Benutzer oder ganzer Benutzergruppen - Vermessung von Mitarbeitern und Außendienstmitarbeitern - Überwachung von Informationssystemen und IT-Infrastruktur (z.B. Server) - Überwachung der Web- und Social-Media-Kanäle (Google, Twitter, etc.)

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.4.0 veröffentlicht auf 2012-10-01
    Unterstützung für XMPP, Jabber und Twitter

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DIE FOLLOWING SIND DIE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG UND DEN KAUF VON SOFTWARE (PRODUKT) VON MIRABYTE GMBH & CO. KG (DEUTSCHLAND) ENTWICKELT. SIE, DIE LIZENZE/KUNDE, HABEN ZU DIESEN TERMS VOR IHNEN KÖNNEN INSTALLIEREN UND DAS PRODUKT VERWENDEN. BITTE VERWENDEN SIE DIE DOWN-TASTE ODER DIE BILDLAUFLEISTEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT ZU LESEN. END-USER LIZENZVEREINBARUNG (EULA) 1. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Softwareanwendung auf den bereitgestellten Medien sowie anderes schriftliches oder digitales Material wie Handbücher, wenn nicht als etwas anderes bezeichnet. Dies wird im Folgenden "SOFTWAREPRODUCT" genannt. Sie erhalten nur das physische Eigentum an den Medien, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Rechte am SOFTWAREPRODUCT sind nicht enthalten. Dies ist auch der Fall, wenn Sie die Software nicht auf einem physischen Medium, sondern über das Internet oder einen ähnlichen Kanal (ESD oder Instant Download-Version) erhalten haben oder wenn das SOFTWAREPRODUCT in einem Paket mit einem anderen Produkt (OEM-Version) enthalten war. Das SOFTWAREPRODUCT ist durch Urheberrechte, Markenrechte und Titelurheberrechte geschützt (siehe 10). Wenn es eine andere Software von einem anderen Autor oder Herausgeber auf den Medien gibt, die nicht direkt in das SOFTWAREPRODUCT integriert ist (z. B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegt diese Software ihren eigenen Geschäftsbedingungen, die während des Installationsvorgangs angezeigt werden. 2. Verlängerung der zulässigen Nutzung. Die mirabyte GmbH & Co. KG ("mirabyte" im Folgenden) ermöglicht es Ihnen für die Dauer dieses Vertrages, die mitgelieferte Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einmal auf einem einzigen Computer zu verwenden. Sie dürfen eine Kopie des bereitgestellten Mediums anfertigen, die nur für Sicherungszwecke bestimmt ist. Eine erweiterte Nutzung und Die Verbreitung der Software an Dritte ist nicht gestattet. Das Originalmedium und das Backup müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das SoftwarePRODUCT verschenken, vermieten oder verleihen ist ausdrücklich nicht gestattet. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUCT an einen Dritten übertragen, sofern Sie, wenn Sie die Person sind, die das SOFTWAREPRODUCT ursprünglich lizenziert hat, eine einmalige permanente Übertragung des SOFTWAREPRODUKTS (einschließlich aller Komponententeile, der Medien und gedruckter Materialien, ggf. upgrades und dieser EULA) an einen anderen Endbenutzer vornehmen, sofern Sie keine Kopien des SOFTWAREPRODUKTS aufbewahren. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das SOFTWAREPRODUCT erhält, allen Bedingungen dieser EULA zustimmen. Wenn mehr als eine Lizenz des SOFTWAREPRODUCT erworben wurde, haben Sie die entsprechende Menge an Volumes oder ein Lizenzzertifikat erhalten. - In jedem Fall werden diese zusätzlichendie entsprechende Menge an Volumes oder ein Lizenzzertifikat. - In jedem Fall werden diese zusätzlichen Lizenzen als normale Einzellizenzen des SOFTWAREPRODUCT behandelt. - Hier gelten keine weiteren erweiterten Nutzungsrechte. Enthält das SOFTWAREPRODUCT Teile, die ausdrücklich an Dritte weitergegeben werden dürfen (Laufzeitlizenzen oder so genannte "redistributables"), wird eine Beschreibung in einem separaten Dokument oder im Online-Handbuch zur Verfügung gestellt, das den genauen Umfang der Umverteilungslizenz festlegt. Diese Beschreibung ist ein zusätzlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. 3. Besondere Einschränkungen. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, - das SOFTWAREPRODUCT und schriftliches Material an Dritte weiterzugeben oder dritten zugänglich zu machen (eine Ausnahme sind die sogenannten Trial- oder Shareware-Versionen des SOFTWAREPRODUCT (die ausdrücklich als solche deklariert werden). Diese sind für die kostenlose Verteilung bestimmt. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Zeitschriften oder Internet-Download-Archiven auf CD-ROMs), - ändern, übersetzen, rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren sie das SOFTWAREPRODUCT oder um modifizierte Versionen des SOFTWAREPRODUKTS zu erstellen (nur für den persönlichen Gebrauch in den verschiedenständigen Möglichkeiten, die vom SOFTWAREPRODUCT selbst zur Verfügung gestellt werden), Copyright-Auszüge oder Marken entfernen oder ändern - das Begleitmaterial zu übersetzen, zu modifizieren oder zu duplizieren oder modifizierte Versionen des geschriebenen Materials zu erstellen, Copyright-Erklärungen oder Marken zu entfernen oder zu modifizieren. 4. Eingeschränkte Garantie. Das SOFTWAREPRODUCT wird auf dem standesachen Stand der Technik geliefert. mirabyte stellt innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum einen kostenlosen Ersatz a) für beschädigte Mengen zur Verfügung, sofern kein Distributor dafür verantwortlich ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUCT im Sinne der angegebenen Beschreibung in der Regel nicht verwendbar ist. Wenn mirabyte nicht in der Lage ist, diese Garantie zu erfüllen, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zu kündigen und den vom Lizenznehmer gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Die Angaben in Broschüren, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Texten stellen nur eine Beschreibung und kein Funktionsversprechen dar. Das Versprechen einer Funktion erfordert einen ausdrücklichen, schriftlichen Vertrag. Dies gilt auch für Preise oder Spezifikationen für weitere Erweiterungen und Erweiterungen. 5. Haftung. Die Haftung für die Wahl und die Folgen der Nutzung des SOFTWAREPRODUCT sowie die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse übernimmt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (einschließlich entgangener Gewinn, Verlust von (Geschäfts-)Informationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die durch die Nutzung des SOFTWAREPRODUCT oder die Inkompetenz zur Nutzung dieses Produkts entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Absicht entstanden sind. 6. Haftungsbeschränkung. Die Haftung ist in jedem Fall auf den tatsächlich bezahlten Sonderpreis beim Kauf beschränkt. 7. Datenschutzerklärung. Hinweis nach 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet. Der in das SOFTWAREPRODUCT integrierte Aktualisierungsmechanismus überträgt Daten an Mirabyte. Mirabyte garantiert, dass diese Daten keine personenbezogenen Daten oder Informationen über das System enthalten, auf dem das SOFTWAREPRODUCT installiert ist. Es werden nur Daten übertragen, die zur Bereitstellung des integrierten Aktualisierungsmechanismus erforderlich sind, wie z. B. Produkt-ID, Versionsnummer, Fehlercodes oder bei einer lizenzierten Version die Seriennummer. Die übertragenen Daten dienen nur dem Zweck, aktualisierungen für das SOFTWAREPRODUCT bereitzustellen und die Produktqualität zu erhöhen. Alle übertragenen Daten werden von mirabyte gelöscht, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden. 8. Zahlung. Wenn das SOFTWAREPRODUCT direkt von mirabyte erworben wurde, beginnt die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz erst, wenn der Rechnungswert vollständig bezahlt ist. Rechnungen sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, innerhalb von 30 Arbeitstagen zahlbar; nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zahlungsverzugundig und hat Zinsen auf den Rechnungswert mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Zentralbank nach 1 Diskontsatz-Ueberleitungsgesetz zu zahlen. 9. Händler und Wiederverkäufer. Wir verkaufen unser SOFTWAREPRODUCT an Einzelhändler nur zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Weiterverbreitung der Software an Endbenutzer, gemäß dieser Vereinbarung. Um das SOFTWAREPRODUCT an Endnutzer verkaufen zu dürfen, ist eine besondere Vereinbarung erforderlich. 10. Rückerstattung und Gerichtsstand. Grundsätzlich dürfen Sie das SOFTWAREPRODUCT innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückgeben und die volle Rückerstattung erhalten (das Datum des Poststempels ist signifikant). Nach dem Öffnen des versiegelten CD-ROM-Pakets und/oder der Installation oder ist signifikant). Nach dem Öffnen des versiegelten CD-ROM-Pakets und/oder der Installation oder Verwendung des SOFTWAREPRODUCT ist eine Rückerstattung nicht möglich, da der Lizenznehmer nicht mehr nachweisen kann, dass er keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS besitzt. Dasselbe gilt für Software-Hut wurde ohne physisches Medium (ESD oder Instant-Download-Version) geliefert. Gerichtsstand ist Hamm (Deutschland). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Europäischen Union (EU). 11. Verschiedenes. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung oder eine andere Klausel im Rahmen anderer Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren, so wird die Gültigkeit aller anderen Klauseln dieser Vereinbarung nicht berührt. Ungültige oder fehlende Klauseln müssen durch gültige Klauseln ersetzt werden, die der beabsichtigten Bedeutung am besten, alternativ durch gesetzliche Regelungen, annähern. Hamm, März 2007