NeuQs Help Desk 2.01

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 228.77 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎3 ‎Stimmen

Ganz gleich, ob Sie nach einer Helpdesk-Lösung suchen, um Ihre eigenen Unternehmensbenutzer zu unterstützen, oder ob Sie eine Support-Organisation sind, die sich um mehrere Unternehmen mit vielen Standorten kümmert, neuQs Helpdesk stellt sicher, dass Sie professionelle Niveaus oder Service durch rechtzeitiges Management und ein hohes Maß an Feedback bereitstellen. Entwickelt in Microsoft Silverlight, um Ihnen eine wirklich ansprechende Benutzererfahrung zu bieten und auf .Net-Technologien und mit skalierbarem SQL Server zu basieren, ist es ein robuster und intuitiver Helpdesk, der Ihr Service-Level einfach durch die Arbeit mit ihm verbessert. Es bietet schnelle Helpdesk-Ticket-Erstellung durch intuitive Formulare, Annahme neuer Anrufe per E-Mail oder Benutzer-Web-Formular Self-Service. Das Aktualisieren von Anrufen, um einen vollständigen Audit-Trail und automatisches E-Mail-Senden zu erhalten, bedeutet, dass Sie bei jedem Ereignis wissen, wo Sie sich befinden. NeuQs Helpdesk-Client ist vollständig webbasiert, was bedeutet, dass die Bereitstellung für Ihre Kollegen und Kunden schnell erfolgt. Diese Version des NeuQs-Helpdesks ist voll funktionsfähig und ohne zeitlich begrenzte Funktionalität, sodass Sie sie in Zukunft mit Sicherheit nutzen können, um Ihr Unternehmen oder Ihre Kunden zu unterstützen. Kernfunktionen: Keine Anzeigen, No up verkaufen, Keine Support-Gebühren und Sie müssen sich nicht registrieren Die neuesten Technologien - Silverlight und .Net Framework Eventplanung - Halten Sie Ihre Fristen ein und verwalten Sie Ihre Ressourcen E-Mail-Integration für nahtlose Updates und Benachrichtigungen Nachrichtenvorlagen für anpassbare E-Mail-Ausgabe Schnelle Eingabe von Serviceanfragen per E-Mail, Kundenportal oder Schnellformular Priorisierungs- und Eskalationsmanagement nach Fälligkeitsdatum und Anwender Volle Rechenschaftspflicht und Tracking - nie aus den Augen eines Problems Intuitive Benutzeroberfläche - für die einfache Nutzung durch Ihr Team und Benutzer für eine schnelle Aufnahme.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.01 veröffentlicht auf 2012-06-20
    Sprachunterstützung, Berichte, Logoauswahl, Azure Cloud-Unterstützung
  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2011-02-14
    Erstveröffentlichung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Common Public License Version 1.0 DAS begleitende PROGRAMM IST UNTER DEN TERMS DIESER GEMEINSAMEN ÖFFENTLICHEN LIZENZ ("AGREEMENT") zur Verfügung gestellt. JEDE VERWENDUNG, REPRODUKTION ODER DISTRIBUTION DES PROGRAMMS IST DIE AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG. 1. DEFINITIONEN "Beitrag" bedeutet: a) im Falle des ursprünglichen Beitragenden den ursprünglichen Code und die ImRahmen dieser Vereinbarung verteilten Unterlagen und b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers: i) Änderungen am Programm und ii) Ergänzungen des Programms; wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem bestimmten Mitwirkenden verteilt werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von einem solchen Mitwirkenden selbst oder jemandem hinzugefügt wurde, der im Namen eines solchen Mitwirkenden handelt. Beiträge enthalten keine Ergänzungen zum Programm, die: (i) separate Softwaremodule sind, die in Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihrer eigenen Lizenzvereinbarung vertrieben werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind. "Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt. "Lizenzierte Patente " patente Patentansprüche, die von einem Beitragenden lizenzierbar sind und notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden. "Programm" bezeichnet die gemäß dieser Vereinbarung verteilten Beiträge. "Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden. 2. RECHTEERTEILUNG a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Vorbereitung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, zur öffentlichen Aufführung, zur Verbreitung und Unterlizenzierung des Beitrags dieses Beitragsgebers, falls vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke in Quellcode- und Objektcodeform. b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz im Rahmen lizenzierter Patente, um den Beitrag dieses Beitragszahlers, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform zu tätigen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination von Beitrag und Programm, wenn diese Ergänzung des Beitrags zum Zeitpunkt der Hinzufügung durch den Beitrag durch den Beitrag dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, zu denen auch der Beitrag gehört. Hierunter ist keine Hardware per se lizenziert. c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen für seine hierin enthaltenen Beiträge gewährt, kein Mitwirkender versichert, dass das Programm das Patent oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Stelle nicht verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Liabil-oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Einrichtung. Jeder Beitragszahler lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Einrichtung erhoben werden, die auf einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder auf andere Weise beruht. Als Voraussetzung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, gegebenenfalls alle anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum zu sichern. Wenn z. B. eine Patentlizenz eines Drittanbieters erforderlich ist, um dem Empfänger die Verteilung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Verteilen des Programms zu erwerben. d) Jeder Beitragende stellt dar, dass er nach eigenem Wissen über ausreichende Urheberrechte verfügt, um gegebenenfalls die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu erteilen. 3. ANFORDERUNGEN Ein Mitwirkender kann das Programm im Rahmen eines eigenen Lizenzvertrags in Objektcodeform verteilen, sofern: a) sie die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt; Und b) seinen Lizenzvertrag: i) lehnt im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich Gewährleistungen oder Eigentumsverhältnissen und Nichtverletzungsbedingungen sowie stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck; ii) im Namen aller Beitragszahler jede Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, nebensähungs- und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinnen, effektiv ausschließt; iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, von diesem Beitragszahler allein und nicht von einer anderen Partei angeboten werden; Und iv) besagt, dass Quellcode für das Programm von diesem Mitwirkenden verfügbar ist, und informiert Lizenznehmer, wie man ihn in angemessener Weise auf oder über ein Medium erhält, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird. Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird: a) sie muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden; Und b) jede Kopie dieser Vereinbarung muss in jeder Kopie des Programms enthalten sein. Mitwirkende dürfen keine Urheberrechtshinweise im Programm entfernen oder ändern. Jeder Beitragszahler muss sich gegebenenfalls als Urheber seines Beitrags in einer Weise identifizieren, die es nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren. 4. KOMMERZIELLE DISTRIBUTION Kommerzielle Distributoren von Software können bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einnimmt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einnimmt, dieser Contributor ("Commercial Contributor") verpflichtet sich hiermit, jeden anderen Beitragenden ("Entschädigte Beitragszahler") gegen Verluste, Schäden und Kosten (kollektiv "Verluste") zu verteidigen und zu entschädigen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und anderen Klagen dritter Parteien gegen den entschädigten Beitragszahler ergeben, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen kommerziellen Beitragszahlers im Zusammenhang mit seiner Verbreitung des Programms verursacht wird. ein kommerzielles Produktangebot. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Beitragszahler: a) den kommerziellen Beitragszahler unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Beitragenden erlauben, die Kontrolle zu behalten und mit dem kommerziellen Beitragenden in, der Verteidigung und allen damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zusammenzuarbeiten. Der entschädigte Beitragszahler kann sich auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch beteiligen. Ein Mitwirkender kann z. B. das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Beitragistenzahler ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Beitragszahler dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung des kommerziellen Beitragsgebers. Gemäß diesem Abschnitt müsste der kommerzielle Beitragszahler Ansprüche gegen die anderen Beitragszahler im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Beitragszahler zur Zahlung von Schadensersatz verlangt, muss der kommerzielle Beitragszahler diese Schäden zahlen. 5. KEINE GARANTIE EXCEPT AS EXPRESSLY SET FORTH IN THIS AGREEMENT, THE PROGRAM IS PROVIDED ON AN "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, EITHER EXPRESS OR IMPLIED INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, ANY WARRANTIES OR CONDITIONS OF TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Jeder Empfänger ist allein für die Bestimmung der AngemessenheitFÜR EINE PARTICULAR PURPOSE. Jeder Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung und Verteilung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung geltender Gesetze, Schäden oder Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS EXCEPT AS EXPRESSLY SET FORTH IN THIS AGREEMENT, NEITHER RECIPIENT NOR ANY CONTRIBUTORS SHALL HAVE ANY LIABILITY FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING WITHOUT LIMITATION LOST PROFITS), HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OR DISTRIBUTION OF THE PROGRAM OR THE EXERCISE OF ANY RIGHTS GRANTED HEREUNDER , AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WERDEN. 7. ALLGEMEINE Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt sie nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien werden diese Bestimmungen so weit wie möglich reformiert, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen. Wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen einen Beitragenden in Bezug auf ein Patent einleitet, das auf Software anwendbar ist (einschließlich einer Gegenforderung oder Gegenklage in einer Klage), werden alle Patentlizenzen, die dieser Beitragszahler diesem Empfänger gemäß dieser Vereinbarung erteilt hat, mit dem Tag der Einreichung eines solchen Rechtsstreits enden. Darüber hinaus, wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen ein Unternehmen einleitet (einschließlich einer Gegenklage oder Gegenklage in einer Klage), die behauptet, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) solche Patente des Empfängers verletzt, dann werden diese Rechte des Empfängers, die gemäß Abschnitt 2 Buchstabe b) gewährt werden, ab dem Tag der Einreichung eines solchen Rechtsstreits beendet. Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung ergehen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und dieses Versäumnis nicht in einem angemessenen Zeitraum nach Bekanntwerden dieser Nichteinhaltung bewirkt. Wenn alle Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung enden, erklärt sich der Empfänger damit einverstanden, die Nutzung und Verbreitung des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährten Lizenzen bleiben jedoch bestehen und überleben. Es ist jedem gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verteilen, aber um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf folgende Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der erste Agreement Steward. IBM kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine unterscheidbare Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version der Vereinbarung, unter der es empfangen wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version verteilen. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen für das geistige Eigentum eines Beitragszahlers im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich, implizit, estoppel oder auf andere Weise. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben vorbehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen des geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Vertragspartei dieser Vereinbarung wird mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden des Klagegrundes im Rahmen dieses Abkommens Klage erheben. Jede Partei verzichtet in einem daraus resultierenden Rechtsstreit auf ihre Rechte an einem Geschworenenprozess.