Advanced Email Extractor 3.5.1955

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 7.20 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Advanced Email Extractor (AEE) wurde entwickelt, um E-Mail-Adressen von Webseiten im Internet (mit HTTP- und HTTPS-Protokollen) und aus HTML- und Textdateien auf lokalen Datenträgern zu extrahieren. AEE unterstützt den Betrieb über einen Proxy-Server und arbeitet sehr schnell, da es mehrere Seiten gleichzeitig laden kann und nur sehr wenige Ressourcen benötigt. Es ist möglich, AEE im vollautomatischen Modus über die Eingabeaufforderung zu starten. AEE hat verschiedene Kriterien für Scanbereiche; Sie können nur die Adressen extrahieren, die Sie tatsächlich von Webseiten benötigen, anstatt alle vorhandenen Adressen zu extrahieren. Sie können nicht nur die Scantiefe und -breite begrenzen, sondern auch unnötige Pfade mithilfe von Mustern abschneiden oder einfach vollständig löschen. AEE ist sehr flexibel und kann verwendet werden, um E-Mail-Adressen mit Besitzern echte Namen von "einfache Websites" sowie aus Web-Foren auf Skripten und von Servern wie ZDNet gebaut zu extrahieren. Sie können auch 400+ beliebte Suchmaschinen (AltaVista, Excite, Yahoo, InfoSeek und andere aus 30+ Ländern) für die Suche nach Schlüsselwörtern verwenden. Advanced Email Extractor basiert auf dem Microsoft Internet Explorer-Kernel und bietet daher unübertroffene Kompatibilität mit allen Webservern und kennt alle Feinheiten von HTTP- und HTPS-Protokollen. AEE funktioniert unter Windows Vista/7/8 mit installiertem Microsoft Internet Explorer 7.0 oder höher. Es wird nie veraltet sein, es wird einfach immer besser, seine Fähigkeiten werden mit jeder neuen Version von Internet Explorer erweitert. Die professionelle Version von AEE unterstützt ActiveX-Skripting für gefundene E-Mail-Verarbeitung und Multi-Suchfunktionen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.5.1955 veröffentlicht auf 2013-10-27
    Fehlerbehebungen; Algorithmusverbesserung;
  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2001-06-09
    Neue Option "Full Session Log" wurde hinzugefügt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Der EmEx 3 ist SHAREWARE. ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, entweder einer Einzelperson oder einer einzigen Einheit ('Kunde' oder 'Sie'), und EMMA Labs Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwendung des oben genannten Softwareprodukts, einschließlich Computersoftware, zugehöriger Medien, gedruckter Materialien und jeglicher "Online"- oder elektronischer Dokumentation (die "Software"), erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff "Lizenznehmer" auf die Person oder Einrichtung, die Software herunterlädt, installiert und/oder verwendet. 'Autorisierter Benutzer' bezieht sich auf den Lizenznehmer, wenn der Lizenznehmer eine einzelperson ist. Wenn der Lizenznehmer eine akademische Einrichtung ist, bezieht sich "Autorisierter Benutzer" auf jeden Studenten, Dozent oder Mitarbeiter, der vom Lizenznehmer autorisiert wurde, die Software zu nutzen, während er Aufgaben im Rahmen seiner Beschäftigung oder Aufgabe wahrnimmt. Wenn der Lizenznehmer eine kommerzielle Organisation ist, bezieht sich "Autorisierter Benutzer" auf jeden Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder Leiharbeiter, der vom Lizenznehmer autorisiert wurde, die Software zu nutzen, während er Aufgaben im Rahmen seiner Beschäftigung oder Abtretung wahrnimmt. "Lizenzgeber" bezieht sich auf EMMA Labs und/oder jede Natürliche oder Einrichtung, die von EMMA Labs ordnungsgemäß und ordnungsgemäß ermächtigt wurde, als Lizenzgeber zu fungieren. 1. LIZENZERTEILUNG Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser EULA gewährt werden, bleiben hiermit vorbehalten. Sofern Sie alle anfallenden Gebühren bezahlt und die Software bei EMMA Labs registriert haben, gewährt Ihnen die EULA die folgenden persönlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Rechte: Beim Kauf oder Abonnement einer Lizenz erhält der Lizenznehmer einen eindeutigen Schlüsselcode (nachfolgend als "Lizenzschlüssel" bezeichnet), der es einem autorisierten Benutzer ermöglicht, die Software gemäß den Bedingungen des jeweiligen Lizenztyps zu verwenden, wie unten beschrieben. Nur der Lizenzgeber darf Lizenzschlüssel für die Software erstellen. Sie können die Software gleichzeitig auf jedem einzelnen Computer verwenden; die Software in einem Netzwerk zu verwenden, vorausgesetzt, dass jede Person, die über das Netzwerk auf die Software zugreift, über eine Kopie verfügen muss, die dieser Person lizenziert ist; die Software auf einem zweiten Computer verwenden, solange jeweils nur eine Kopie verwendet wird; oder kopieren Sie die Software zu Archivierungszwecken, vorausgesetzt, jede Kopie muss alle eigentumsrechtlichen Hinweise der ursprünglichen Software enthalten. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, extrahieren oder anderweitig zurückentwickeln. Sie haben kein Recht, Quellcode für die Software zu erhalten oder zu verwenden, noch die Software zu kopieren, zu reproduzieren oder zu verbreiten, es sei denn, dies ist oben vorgesehen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software nicht zu vermieten oder zu leasen oder die Software zu verwenden, um Zeitfreigabe- oder Servicebürodienste zu erbringen. Sie dürfen die Software nicht in einem Software zum Rendern von Zeitfreigabe- oder Servicebürodiensten. Sie dürfen die Software nicht in einer "Gießerei"-Umgebung für Software verwenden, um Software von Drittanbietern für die Herstellung oder Installation bereit zu machen, außer für Ihre interne Verwendung. 2. GARANTIE, ABHILFE UND EINSCHRÄNKUNGEN EMMA Labs garantiert nur, dass die Software in wesentlichen Übereinstimmung mit dem begleitenden Benutzerhandbuch funktioniert. Einige Staaten erlauben bestimmte Gewährleistungsbeschränkungen nicht, so dass die Einschränkungen dieses Abschnitts 2 nur in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang gelten. EXCEPT AS PROVIDED ABOVE, THE SOFTWARE IS PROVIDED 'AS IS' AND WITHOUT WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Der Kunde übernimmt alle Risiken in Bezug auf Auswahl, Qualität, Installation, Ergebnisse und Leistung. EMMA Labs garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. NEITHER EMMA Labs NOR ANY OF ITS SUPPLIERS SHALL BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING WITHOUT LIMITATION LOSS OF BUSINESS OR PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION OR DELAY, OR LOSS OR INABILITY TO USE DATA), EVEN IF EMMA Labs OR ANY OF ITS SUPPLIERS HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. REGARDLESS OF WHETHER ANY REMEDY SET FORTH IN THIS AGREEMENT FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE, IN NO EVENT SHALL EMMA Labs'S LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE SUM OF ANY AMOUNTS PAID HEREUNDER BY CUSTOMER TO EMMA Labs Sie erkennen an und stimmen zu, dass EMMA Labs oder seine Lizenzgeber zum Schutz der Integrität bestimmter Inhalte Dritter die sicherheitsrelevanten Software-Updates bereitstellen können, die automatisch heruntergeladen und auf Ihrem Computer installiert werden. 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Eine Abonnementlizenz ist zeitlich begrenzt und ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software für den abonnierten Zeitraum zu verwenden. Am Ende des Abonnementzeitraums endet die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz, es sei denn, das Abonnement wird um einen weiteren Zeitraum verlängert. 3. KÜNDIGUNG Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Kunde die in dieser EULA enthaltenen Bedingungen oder Einschränkungen nicht einhält, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Lizenz oder anderer Gebühren. Nach Beendigung wird der Kunde nach der Option von EMMA Labs entweder zu EMMA Labs zurückkehren oder alle Kopien der Software, einschließlich Dokumentation, vernichten. Andernfalls bleibt diese EULA bis zur Beendigung in Kraft. Der Kunde kann diese EULA jederzeit kündigen (ohne Verpflichtung von EMMA Labs), indem er alle Kopien der Software zerstört und EMMA Labs darüber informiert. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 2 bleiben auch nach Beendigung Ihrer Nutzungsrechte in Kraft. 4. UPGRADES Wenn die Software von EMMA Labs als "Upgrade"-Produkt bezeichnet wird, dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie derzeit auch ein lizenzierter Benutzer des Basisprodukts sind, für das das Upgrade gilt. Sofern die EMMA Labs-Dokumentation für ein Upgrade nicht speziell bereitstellt, dürfen Sie Upgrade-Produkte nicht von Basisprodukten trennen oder separat übertragen. EMMA Labs behält sich das alleinige und ausschließliche Recht vor, seine Richtlinien und Preise in Bezug auf Updates, Upgrades und Verbesserungen festzulegen. Alle anderen Bedingungen dieser EULA gelten mit gleicher Kraft für Upgrades. Der Erwerb einer Lizenz, die keine zeitlich begrenzte Abonnementlizenz ist, berechtigt den Lizenznehmer zu kostenlosen Upgrades der Software für alle Nebenversionen der Software. Eine Abonnementlizenz (einschließlich einer Monatslizenz) berechtigt den Lizenznehmer zu kostenlosen Upgrades der Software während des abonnierten Zeitraums. 5. DEMO-/TRIAL-/SHAREWARE-VERSIONEN Wenn EMMA Labs die Software als "Demo/Trial/Shareware"-Version bezeichnet, verlängern sich die Lizenzrechte des Kunden gemäß dieser EULA ausschließlich um einen 30-tägigen Evaluierungszeitraum, während der er die Nutzung des Kunden ausschließlich darauf beschränkt, dass der Kunde entscheiden kann, ob er eine laufende Lizenz für die Software erwerben soll. Der Kunde kann eine angemessene Anzahl von Kopien der Demo-Version dieser Software, einschließlich Dokumentation, für den internen Vertrieb anfertigen, vorausgesetzt, dass solche Kopien unverändert und genau sind. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, für solche Kopien Gebühren zu erheben oder Spenden anzufordern; und von der Verbreitung von Demo-Versionen der Software an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die nicht registrierte Nutzung der Software, einschließlich Dokumentation, über den 30-tägigen Evaluierungszeitraum hinaus verstößt gegen Bundesurheberrechte. Demoversionen werden streng nach "as is"-Basis bereitgestellt und Abschnitt 2.1 findet keine Anwendung. 6. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE Wenn der Kunde die Software einschließlich der Dokumentation im Auftrag der US-Regierung erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen. Die Software und Dokumentation sind "kommerzielle Gegenstände" im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) Bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation" wie 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) und 48 C.F.R. 227-7202 (Juni 1995) Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen dieser Lizenz und 48 C.F.R. 52.227-19(c) (Juni 1987), 48 C.F.R. 1852.227-86(d) oder ähnlichen oder Nachfolgebestimmungen, soweit zutreffend.