Gammadyne Mailer 59.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 24.68 MB
‎Benutzerbewertung: 4.7/5 - ‎8 ‎Stimmen

Gammadyne Mailer ist eine unverzichtbare Software zur Automatisierung des E-Mail-Marketings eines Unternehmens. Es kann personalisierte E-Mail-Kampagnen senden und praktisch jede Art von eingehender E-Mail verarbeiten. Sorgfältig gefertigt, um die höchste Lieferrate zu erreichen, wird es mehr von Ihrer Zielgruppe erreichen und mehr Umsatz generieren. Und seine Fähigkeit, Öffneten und Klicks zu verfolgen, bietet eine Fülle von Marketing-Wissen. Durch die Nutzung des E-Mail-Servers Ihrer Website oder die Anmietung eines günstigen Servers können Sie ein Vermögen sparen, indem Sie die wiederkehrenden Gebühren vermeiden, die mit einem E-Mail-Dienst verbunden sind. Seit über 21 Jahren unterstützt Gammadyne Mailer Unternehmen beim Wachstum. Keine E-Mail-Marketing-Bemühungen sollten ohne sie sein!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 59.0 veröffentlicht auf 2020-06-08
    "Resume Send"-Tool hinzugefügt.
  • Version 58.0 veröffentlicht auf 2020-01-27
    Es wurde die Möglichkeit hinzugefügt, einen "View In Browser"-Link in den E-Mails zu haben.
  • Version 57.1 veröffentlicht auf 2019-08-06
    Kleinere Fehlerbehebungen.
  • Version 56.0 veröffentlicht auf 2019-03-18
    Einführung eines neuen TOOLS zur Überprüfung der HTML-Syntax.
  • Version 55.0 veröffentlicht auf 2018-12-03
    Einführung einer neuen internen Datenbank, die die Mailingliste ohne eine Drittanbieterdatenbank speichern kann.
  • Version 53.0 veröffentlicht auf 2018-02-12
    Die Universal Domain Drosselung wurde überarbeitet, um breit gefächerte E-Mail-Systeme zu erkennen.
  • Version 52.0 veröffentlicht auf 2017-09-12
    Der Tracking-Bericht enthält nun eine Weltkarte.
  • Version 51.0 veröffentlicht auf 2017-04-10
    Es wurde die Möglichkeit hinzugefügt, mehrere Kampagnen in einem Tracking-Bericht zu kombinieren.
  • Version 50.0 veröffentlicht auf 2016-11-09
    "Vorgangsverlauf"-Tool hinzugefügt.
  • Version 30.0 veröffentlicht auf 2007-05-02

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG WICHTIG - BITTE LESEN SIE CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") für die Software, die Sie installieren ("Software") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Gammadyne Corporation ("Lizenzgeber"). Durch die Installation, das Kopieren, Aktivieren oder anderweitige Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, ist es Ihnen nicht gestattet, die Software zu verwenden oder zu kopieren. Die Software, ihre Dokumentation und andere zugehörige Dateien ("Lizenzierte Materialien") sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die lizenzierten Materialien sind lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenz verleiht keinen Besitz oder Eigentum an den lizenzierten Materialien. Der Lizenzgeber besitzt die lizenzierten Materialien und hat die vollständige Befugnis, es dem Lizenznehmer zu erteilen. 1. ZULÄSSIGE NUTZUNG. Dies ist keine freie Software. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser EULA ist es dem Lizenznehmer gestattet, die Software für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu Evaluierungszwecken zu nutzen. Wenn der Lizenznehmer die Software nach ablaufder 30-tägiger Evaluierungsfrist verwendet, muss eine Softwarenutzungslizenz ("License") erworben werden. Die Lizenz kann elektronisch bei http://www.Gammadyne.com bezahlt werden. Die nicht lizenzierte Nutzung der Software oder ihrer erstellten Dateien nach Ablauf des 30-tägigen Evaluierungszeitraums verstößt gegen US-amerikanischen und internationalen Urheberrechtsgesetzen. Während des Evaluierungszeitraums ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, erstellte Dateien an Dritte zu verteilen. Jede erworbene Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zu 5 Aktivierungen. Nach Eingang der Zahlung der Lizenzgebühr wird dem Lizenznehmer eine Lizenz-ID per E-Mail zugesendet, die in das Produktaktivierungsfenster der Software eingegeben werden kann. Die Lizenz-ID wird dann an den Webserver des Lizenzgebers übertragen. Wenn die Lizenz-ID gültig ist, wird die Software alle Einschränkungen freischalten, und eine Aktivierung wird von der Lizenz abgezogen. Die Software bleibt entsperrt, bis sie auf eine andere Festplatte verschoben wird oder bis ein größeres Upgrade (z. B. 1.0 bis 2.0) installiert ist, an dem eine Reaktivierung erforderlich ist. Kleinere Upgrades (z. B. 1.0 bis 1.1) verbrauchen keine Aktivierung. Aktivierungen sind nicht auf einen einzelnen Computer oder Benutzer beschränkt. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich, wenn der Aktivierungsstatus aus irgendeinem Grund verloren geht. Wenn alle Aktivierungen aus der Lizenz verbraucht wurden, wird die Lizenz dadurch widerrufen. Die Rückerstattung von Aktivierungen und Lizenzen liegt ausschließlich im Ermessen des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer darf die Übertragung der Lizenz-ID oder die Antwort vom Webserver weder stören noch anderweitig abfangen. 2. ERSTELLTE DATEIEN. Alle von der Software erstellten Dateien ("Erstellte Dateien") sind frei verteilbar und lizenzfrei. Es ist verboten, erstellte Dateien außerhalb der Software zu modifizieren, zu zerlegen, zu dekompilieren oder anderweitig zurückzuentwickeln oder eine andere Berechtigung dazu zu erteilen. Der Lizenznehmer muss alle Copyright-Hinweise auf allen erstellten Dateien verwalten. 3. NICHT MALWARE. Die Software ist nicht selbst, noch enthält sie Malware. Der Begriff "Malware" umfasst Viren, Trojaner, Würmer, Adware, Spyware oder jede andere Art von bösartiger Software. Wenn festgestellt wird, dass die Software Malware enthält, hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Der Lizenzgeber haftet jedoch nicht für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art. 4. EIGENTUM. Die Software ist zusammen mit allen darin enthaltenen rechten geistigen Eigentumsrechten Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner Drittanbieter und die Software durch US-Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Eine Lizenz verleiht kein Eigentum oder Eigentum an der Software. Lizenzgeber von Drittanbietern können ihre Rechte im Falle einer Verletzung dieser Lizenz schützen. 5. ÜBERTRAGUNG. Der Lizenznehmer kann alle Rechte aus dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieses EULA zustimmt und der Lizenznehmer sich damit einverstanden erklärt, alle lizenzierten Materialien und erstellten Dateien zu deinstallieren und zu zerstören. 6. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts- oder sonstigen Hinweise, die in den lizenzierten Materialien enthalten sind, entfernen, verschleiern oder ändern. Der Lizenznehmer darf die Software nicht disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig zurückentwickeln. Der Lizenznehmer darf die Software weder ganz noch teilweise vermieten, vermieten oder verleihen. Die lizenzierten Materialien sind dem Lizenznehmer als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Der Lizenznehmer darf kein abgeleitetes Werk eines Teils der Software erstellen. 7. Copyright. Alle Titel und Urheberrechte an und an den lizenzierten Materialien und kopien davon sind Eigentum des Lizenzgebers. 8. KÜNDIGUNG. Die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser EULA enden, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser EULA nicht einhält. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der lizenzierten Materialien und erstellten Dateien vernichten. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese EULA fünf (5) Jahre nach der Installation der Software zu beenden. Der Lizenznehmer kann diese EULA jederzeit beenden, indem er die Nutzung der Software einstellt und die lizenzierten Materialien und erstellten Dateien zerstört, zusammen mit allen Kopien und zusammengeführten Teilen in irgendeiner Form. Jede Vertragspartei kann diese EULA jederzeit mit schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Vertragspartei: (i) ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wesentlicher Kenntnis der Art verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Verstoß bewerkt, (ii) zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt; oder (iii) einen Antrag nach Konkurs- oder Insolvenzrecht einreicht oder dagegen gestellt hat, der nach neunzig (90) Tagen unerfüllt bleibt, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger ergeht oder eine ähnliche Klage nach geltendem Konkurs- oder Insolvenzrecht ergreift. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese EULA zu kündigen, wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert. 9. SCHÄNDLICHE AKTIVITÄTEN. Der Lizenzgeber kann die Lizenz des Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Materialien widerrufen, wenn festgestellt wird, dass der Lizenznehmer direkt oder indirekt an illegalen oder schändlichen Aktivitäten beteiligt ist. Die Entscheidung, was schändliche Aktivitäten darstellen, liegt allein im Ermessen des Lizenzgebers. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: - Terrorismus - Rassistische Vorurteile - Religiöse Vorurteile - Hass in jeder Form - Senden von unerwünschten kommerziellen E-Mails (Spam) In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der lizenzierten Materialien und erstellten Dateien vernichten. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, eine Rückerstattung für widerrufene Lizenzen zu gewähren. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haften der Lizenzgeber oder seine Lieferanten in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Finanziellernverlust), die sich aus der Unfähigkeit ergeben, die lizenzierten Materialien zu verwenden, sobald eine Lizenz widerrufen wurde. 10. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Lizenzgeber oder seine Lieferanten in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Finanziellernverlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Dateien, Daten oder E-Mails - auch wenn dies auf einen Defekt der Software zurückzuführen ist. Intelligente Vorsicht erfordert, dass jedes Programm gründlich mit unkritischen Daten getestet werden, bevor es sich darauf verlässt. Der Benutzer übernimmt das gesamte Risiko der Nutzung des Programms. Jegliche Haftung des Lizenzgebers beschränkt sich ausschließlich auf den Produktersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für den Einsatz in Umgebungen oder Anwendungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, in denen ein Ausfall der Software direkt zum Tod, zu Personenschäden, Umweltschäden oder finanziellen Verlusten führen kann. 11. EQUITABLE REMEDIES. Der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, dass der Lizenzgeber irreparabel geschädigt würde, wenn die Bedingungen dieser EULA nicht ausdrücklich durchgesetzt würden, und daher stimmt der Lizenznehmer zu, dass der Lizenzgeber ohne Anleihe, sonstige Sicherheit oder Nachweis von Schäden anspruchsberechtigte angemessene Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Verstöße gegen diese EULA hat, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die ihm der Lizenzgeber nach geltendem Recht sonst zur Verfügung haben könnte. 12. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE; Titel. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Struktur, das Design und die Organisation der Software die wertvollen Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, solche Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Der Lizenznehmer erkennt ferner an und stimmt zu, dass das Eigentum an den lizenzierten Materialien und alle nachfolgenden Kopien davon unabhängig von der Form oder den Medien vom Lizenzgeber gehalten werden. 13. VERTEILUNG. Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht an Dritte verteilen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, persönliche Sicherungskopien der lizenzierten Materialien wie gewünscht zu erstellen. 14. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die lizenzierten Materialien nicht in ein Land, eine Person, eine Einheit oder einen Endbenutzer zu exportieren oder erneut zu exportieren, die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen. Der Lizenznehmer garantiert und versichert, dass weder das U.S.A. Bureau of Export Administration noch eine andere Bundesbehörde die Exportprivilegien des Lizenznehmers ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Durch die Installation der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Lizenznehmer dies darstellt und garantiert, dass er sich nicht in einem solchen Land befindet, unter der Kontrolle eines Solchen oder eines solchen Landes ist. 15. INDEMNIFICATION VON LIZENZNehmer. Wenn der Lizenznehmer die lizenzierten Materialien unter Verstoß gegen diese Vereinbarung vertreibt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber von und gegen alle Ansprüche oder Klagen zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Verwendung oder dem Vertrieb der lizenzierten Materialien ergeben oder ergeben, die gegen diese EULA verstoßen. 16. KEINE GARANTIE. Die Software ist lizenziert "wie ist" und ohne jegliche Garantie jeglicher Art. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten, Sponsoren und Werbetreibenden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Der Lizenznehmer akzeptiert alle Risiken, die sich aus dem Herunterladen, der Installation und der Nutzung der Software ergeben können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Übertragung oder Beschädigung vorhandener Daten oder Software. 17. KEINE UNTERSTÜTZUNGSPFLICHT. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technischen Support zu leisten oder zusätzliche Informationen für die lizenzierten Materialien bereitzustellen. 18. KEINE UPGRADE-VERPFLICHTUNG. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Probleme in den lizenzierten Materialien zu verbessern, zu aktualisieren, zu aktualisieren oder zu beheben. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Software einzustellen. 19. ÖFFENTLICHE REFERENZ. Der Lizenznehmer stimmt der öffentlichen Verwendung seines Namens als Kunde des Lizenzgebers zu. 20. KEIN VERZICHT. Das Versäumnis einer Partei, ein hierin vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel in dieser Untertätigkeit. 21. REGELUNG DES RECHTS UND WAHL DES FORUMS. Diese EULA unterliegt den Gesetzen des UsP-Bundesstaates Kansas, den USA, und wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des UsP, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen, ausgelegt. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser EULA entstehen, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Landesgerichten im 10. Gerichtsbezirk von Kansas entschieden. Im gesetzlich zulässigen Umfang stimmt der Lizenznehmer der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und verzichtet auf Einwände gegen die Gerichtsbarkeit oder den Gerichtsstand solcher Gerichte. 22. STREITBEILEGUNG. Im Falle von Streitigkeiten oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, kommen die Parteien überein, ihr Bestes zu tun, um den Streit so schnell wie möglich beizulegen. Die Parteien werden ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von der Streitigkeit nicht berührt sind, unverzüglich weiter erfüllen. 22a. Mediation. Können die Parteien die Streitigkeit nicht nach besten Kräften beilegen, so reichen sie die Streitigkeit der Mediation unter. Die Parteien werden ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von der Streitigkeit nicht berührt sind, unverzüglich weiter erfüllen. Die streitende Partei unterrichtet die andere Partei schriftlich über ihre Entscheidung, einschließlich einer Beschreibung der streitgegensteinen Fragen und einer lösungsvorgeschlagenen Entscheidung. Die designierten Vertreter beider Parteien versuchen, die Streitigkeit innerhalb von 60 Tagen nach dieser Mitteilung beizulegen. Können diese benannten Vertreter die Streitigkeit nicht beilegen, Die Parteien treffen sich in Overland Park, Kansas, und beschreiben die Streitigkeit und ihre jeweiligen Lösungsvorschläge den verantwortlichen Führungskräften der streitende Parteien, die in gutem Glauben handeln, um die Streitigkeit beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von 60 Tagen nach dieser Sitzung beigelegt, so wird die Streitigkeit gemäß der Schiedsbestimmung dieser Vereinbarung einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen. 22b. Schiedsverfahren. Alle Kontroversen oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den damals geltenden Handelsschiedsregeln der American Arbitration Association beigelegt. Die Parteien bemühen sich, einen für beide Seiten akzeptablen Schiedsrichter auszuwählen, der sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung auskennt. Für den Fall, dass die Parteien nicht in der Lage sind, einer solchen Auswahl zuzustimmen, wird jede Partei einen Schiedsrichter auswählen und die Schiedsrichter wiederum einen dritten Schiedsrichter auswählen. Das Schiedsverfahren findet in Overland Park, Kansas statt. Alle Dokumente, Materialien und Informationen, die sich im Besitz jeder Partei befinden, die in irgendeiner Weise für die Ansprüche oder Streitigkeiten relevant sind, werden der anderen Partei spätestens 60 Tage nach zugestellter Schiedsschrift zur Überprüfung und Vervielfältigung zur Verfügung gestellt. Der/die Schiedsrichter(e) hat nicht die Befugnis, die Befugnis oder das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu ändern, zu ändern, hinzuzufügen oder zu subtrahieren oder Strafschadenersatz zu gewähren. Der Schiedsrichter hat die Befugnis, obligatorische Anordnungen und einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren zu erlassen. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist für die Parteien endgültig und bindend, und das Urteil kann in jedem zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Vereinbarung zum Schiedsverfahren ist nach geltendem Schiedsrecht ausdrücklich durchsetzbar. Während der Fortsetzung eines Schiedsverfahrens werden die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung weiterhin nachkommen. 23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Außer in dem Umfang, der nach dem örtlichen Recht oder wegen Körperverletzung verboten ist, in keinem Fall haftet der Lizenzgeber oder seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Lieferanten für direkte, Folge-, Sonder-, Neben- oder indirekte Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverluste, entgangene Gewinne oder Ausfallkosten), die sich aus der Nutzung, Unmöglichkeit der Nutzung oder den Ergebnissen der Nutzung der Software ergeben, unabhängig davon, ob sie auf Garantie, Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderer Rechtstheorie beruht und ob sie über die Möglichkeit dieser Schäden informiert sind oder nicht. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten für alle Schäden, Verluste und Klagegründe den Betrag, den der Lizenznehmer für die spezifische Software, mit der die Haftung zusammenhängt, bezahlt hat. 24. SEVERABILITÄT. Für den Fall, dass eine oder mehrere der hierin enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund, in keiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit berührt keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, aber diese Vereinbarung ist so auszulegen, als ob solche ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen hierin nie enthalten gewesen wären, es sei denn, die Streichung dieser Bestimmungen oder Bestimmungen würde zu einer solchen wesentlichen Änderung führen, um den Abschluss der in dieser Vereinbarung in Betracht gezogenen Transaktionen zu nicht zumutbar zu machen. 25. HEADINGS. Die Titel und Überschriften der Abschnitte dieser EULA sind als Referenz zur Verfügung gestellt. Sie ändern oder platzieren keine Konstruktion auf oder auf einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass er den vorstehenden Endbenutzer-Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat, und stimmt zu, dass die Installation und/oder Aktivierung der Software eine Bestätigung der Vereinbarung des Lizenznehmers ist, an die bedingungen der vereinbarungsgemäßen Vereinbarung gebunden zu sein. Der Lizenznehmer erkennt außerdem an und stimmt zu, dass diese EULA die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ist und dass die EULA jede vorherige oder gleichzeitige mündliche oder schriftliche Vereinbarung sowie jede andere Kommunikation zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ersetzt.