BizCrypto for BizTalk Server 11.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 12.58 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Mit BizCrypto für BizTalk können Sie die Daten sichern, die über Ihre BizTalk-Orchestrierungen gespeichert und übertragen werden. Wenn Sie die Daten sicher über SFTP, FTPS, HTTPS oder AS2-Protokoll übertragen müssen, finden Sie den entsprechenden Adapter enthalten. Mit dem SSH-Adapter können Sie Befehle auf Remoteservern ausführen, die Ausführungsergebnisse abrufen und weiterverarbeiten. PGP, PKI, PDF, XML, ZIP-Pipelines ermöglichen Ihnen die Durchführung verschiedener kryptografischer Operationen wie Verschlüsselung, Entschlüsselung, digitale Signierung (einschließlich Zeitstempelung) und Signaturüberprüfung Ihrer Daten. SMTP- und POP3-Adapter und MIME-Pipeline mit Sicherheitsverbesserungen (S/MIME) ermöglichen das einfache Senden und Empfangen einfacher, signierter oder verschlüsselter E-Mails von BizTalk.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 11.0 veröffentlicht auf 2014-05-08
    Sicherheits-Backend aktualisiert. S3- und HTTPS-Transporte hinzugefügt.
  • Version 6.1 veröffentlicht auf 2008-12-07

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BizCrypto-Evaluierungslizenzvertrag EldoS Corporation ist bereit, BizCrypto nur unter der Bedingung zu lizenzieren, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenz akzeptieren. 1. Definitionen. Diese Lizenz definiert und verwendet die folgenden Begriffe: 1.1. Der Software - BizCrypto binäre (maschinenausführbare) Code in elektronischer, gedruckter oder anderer Form, die verteilt und/oder verwendet werden kann, Begleitdokumentation, grafische Materialien einschließlich Diagramme, Blockschemata, Logos, Grafik, Mustercode in elektronischer oder gedruckter Form, Batch-Skripte und Konfigurationsdateien, verwendet, um BizCrypto in Teilen oder in Teilen zu verwenden und zu verteilen. 1.2. Lizenznehmer - ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die das Recht hat, die Software gemäß dieser Lizenz zu nutzen. 1.3. Lizenznehmer - EldoS Corporation insgesamt vertreten durch EldoS Corporation Principal Officer. 1.4. Dritte - Unternehmen und Natürliche, die getrennte juristische Personen und nicht Teil des Lizenznehmers sind. 1.5. Public Paid Web Services - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf öffentlich zugänglichen Internetservern laufen und deren öffentliche Funktionen die Offenlegung der Funktionalität der Software gegenüber Dritten auf kostenpflichtiger Basis umfassen. 1.6. Hardware - alle computerbasierten Geräte, einbettbaren Module und Geräte, die Materialmodule für die Informationsverarbeitung und/oder -speicherung enthalten. 1.7. Software-Evaluierung - Prüfung der Software, die vom Lizenznehmer durchgeführt wird, um die Gebrauchstauglichkeit und die Einhaltung der Anforderungen des Lizenznehmers zu ermitteln. 1.8. Computer System - ein Hardwaresystem, das ein einzelnes Motherboard mit einer oder mehreren CPUs oder ein Softwaresystem für Hardware-Emulation oder Virtualisierung umfasst, das ein Hardwaresystem mit einem Motherboard und einer oder mehreren CPUs emuliert oder virtualisiert. 1.9. Installierte Kopie - eine Gruppe von Computerdateien in elektronischer Form, die ein Softwareentwickler für die Entwicklung und das Testen der Software auf einer beliebigen Anzahl von Computersystemen verwendet. 1.10. Neue Version - neue Nachversionen der Software mit einer neuen ersten Anzahl wie 2.0 oder 3.0. 1.11. Updates - alle Nachfolge-Upgrades, Revisionen, Patches, Erweiterungen, Korrekturen von Modifikationen, Kopien, Ergänzungen oder Wartungsversionen der Software, die keine Neuen Versionen sind. 1.12. Lizenzschlüssel - Informationsblock, den der Lizenznehmer dem Lizenznehmer zur Evaluierung (Evaluierungslizenzschlüssel und zeitlich begrenzter Evaluierungslizenzschlüssel) oder für die Produktion (Produktionslizenzschlüssel) zur Verfügung gestellt und vom Lizenzgeber als Lizenzschlüssel identifiziert hat. Der Lizenzschlüssel enthält Daten, die von der Software verwendet werden, und muss als Teil des Binärcodes the Software behandelt werden. 2. Nutzungsumfang. 2.1. Diese Lizenz wird auf die Nutzung der Software durch jeden Lizenznehmer angewendet, der einen Evaluierungslizenzschlüssel erhalten hat, entweder durch Anfordern des zeitlich begrenzten Evaluierungslizenzschlüssels beim Lizenzgeber oder durch Herunterladen des Evaluierungspakets der Software von der Website des Lizenzgebers oder von der anderen Website, die vom Lizenzgeber für den Vertrieb von Evaluierungsversionen der Software autorisiert wurde. 2.2. Diese Lizenz legt die Nutzungsbedingungen der Software zur Evaluierung fest. 2.3. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software für andere Zwecke als zum Zweck der Prüfung der Eignung und Geschwindigkeit des Betriebs der Software zu verwenden. 2.4. Die Software kann Teile des Quellcodes und/oder binären (maschinenausführbaren) Codes enthalten, die von Drittanbietern entwickelt und unter verschiedenen Lizenzen vertrieben werden. Wenn ein solcher Drittanbietercode in der Software enthalten ist, enthält die Software auch die entsprechenden Lizenztexte, die die Verwendung des enthaltenen Drittanbietercodes regeln. 3. Nutzungsbedingungen. 3.1. Diese Lizenz räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht zur Installation und Nutzung der Software für Softwarebewertungszwecke nur-freies Recht zur Installation und Nutzung der Software für Software-Evaluierungszwecke nur gemäß den Bedingungen dieser Lizenz. 3.2. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Eigentumshinweise geschützt. 3.3. Der Lizenznehmer kann eine (1) installierte Kopie der Software installieren und verwenden. 3.4. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine angemessene Anzahl von Kopien der Software zu Sicherungs- und Sicherheitszwecken zu erstellen, da diese Kopien nicht für die Entwicklung, Produktion oder Bereitstellung verwendet werden. 3.5. Die Verteilung des Binärcodes der Software und gegebenenfalls des Evaluierungslizenzschlüssels ist nur zulässig, wenn der Binärcode des Software- und Evaluierungslizenzschlüssels zum Testen und Demonstrieren der Funktionalität und Fähigkeiten der Software verwendet wird. Eine solche Verteilung ist nur an die Computersysteme, die dem Lizenznehmer gehören oder vom Lizenznehmer gemietet werden, und nur zum Nachweis der Funktionalität und Fähigkeiten der Software an das Personal des Lizenznehmers gestattet. 3.6. Die Verbreitung der Software oder ihrer Teile (einschließlich der als verteilbar gekennzeichneten) an Dritte oder zur Verwendung durch Dritte ist untersagt. 3.7. Der Lizenznehmer darf Änderungen und Erweiterungen nur an den Beispielanwendungen vornehmen, die im Evaluierungspaket der Software enthalten sind und als Samples identifiziert werden. Die Änderung anderer Teile der Software ist untersagt. 3.8. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer das Recht, grundlegenden technischen Support gemäß der Support-Richtlinie (veröffentlicht vom Lizenzgeber) zu erhalten. Technischer Support wird nur für die ursprüngliche Software bereitgestellt. Technischer Support für Änderungen oder Erweiterungen der Software ist nicht vorgesehen. 3.9. Der Lizenznehmer darf die im Evaluierungslizenzschlüssel enthaltenen Informationen nicht zurückentwickeln, zerlegen oder auf andere Weise analysieren oder andere Lizenzschlüssel generieren und verwenden, die nicht vom Lizenzgeber erhalten wurden. 4. Kündigung und Übertragung. 4.1. Die Miete, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede andere vorübergehende oder dauerhafte Übertragung von Rechten, die durch diese Lizenz gewährt werden, ist untersagt. 4.2. Die Lizenz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer seinen Geschäftsbedingungen zustimmt. 4.3. Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Lizenznehmer die oben beschriebenen Einschränkungen nicht einhält. 4.4. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit gekündigt werden. 4.5. Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, die unter den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurde, und alle ihre Komponenten auf allen Systemen und allen Arten von Medien und im Computerspeicher vernichten. 4.6. Die Laufzeit dieses Abkommens beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und wird danach dauerhaft fortgesetzt, es sei denn, dieS wird gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt. 5. Garantie und Haftungsausschluss. 5.1. Die Software wird vom Lizenzgeber 'As Is' zur Verfügung gestellt. 5.2. ZUR MAXIMALEN DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, DER LIZENZEr DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. DER LIZENZEr WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER FREI ODER WIRD OHNE INTERRUPTION OPERATE. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS REMAINS WITH THE LICENSEE. DIESE LIMITED WARRANTY GIVES THE LICENSEE SPECIFIC LEGAL RIGHTS. DIE LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZITION ZU STAAT/JURISATORTION. 5.3. IN NO EVENT SHALL THE LICENSER BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT. 6. Ausfuhrbeschränkungen. 6.1. Die Software darf nicht im Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea und Serbien und anderen Ländern verwendet oder exportiert werden, die als Embargo-Länder oder in Bürger dieser Länder identifiziert wurden. 6.2. Die Software muss gemäß den nationalen Vorschriften des Wohnsitzlandes des Lizenznehmers importiert, verwendet und wiederausgeführt werden. 7. Geltendes Recht. 7.1. Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen der Jungferninseln (Großbritannien). Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenz haben, können Sie sich schriftlich an eldoS Corporation, 2nd Floor, 145-157 St John Street, London, EC1V 4PY, Großbritannien wenden. 8. Einhaltung der Lizenz. 8.1. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss der Lizenznehmer auf Anfrage des Lizenznehmers der Lizenz Informationen über die Konformität der Nutzung der Software zur Verfügung stellen. 8.2. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält. 9. Allgemeine Bestimmungen. 9.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Lizenz, der gemäß seinen Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. 9.2. Neue Versionen der Software können dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer unter zusätzlichen oder anderen Bedingungen lizenziert werden. 9.3. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bescheinigt der Lizenzgeber, dass er ein rechtmäßiger Eigentümer der Software ist und alle Rechte zur Nutzung, Änderung, Verbesserung, Vervielfältigung, Verteilung, Unterlizenzierung und Marktierung der Software und jeder neuen Version besitzt, die oben in Objekt- und Quellcodeform auf und für alle Medien und mit allen Mitteln oder Methoden, die jetzt bekannt oder bekannt sind, identifiziert wurde. 9.4. Dies die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software und sie ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Verpflichtungen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software.