Victor School Manager 1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 33.68 MB
‎Benutzerbewertung: 4.8/5 - ‎118 ‎Stimmen

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VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2010-07-20
    Kosten jetzt 150 $, SMS-Einrichtung, Daten-Upload, Kartenänderungen melden
  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2010-07-20

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

VICTOR SCHOOL MANAGER 2009, Eine Software für Schulen wurde von Victor Microsystems, 52, Nirmal Vihar, Benar Road, Dadi Ka Phatak, Jaipur entwickelt. Diese Software wird unter den Lizenzbedingungen von Java Development Kit (j2sdk1.4.2_05) von Sun Microsystems hergestellt. Sun, Sun Microsystems, das Sun-Logo, Solaris, Java, das Java Coffee Cup-Logo, J2SE und alle Marken und Logos auf Java-Basis sind Marken oder eingetragene Marken von Sun Microsystems, Inc. in den USA und anderen Ländern. Vervielfältigung, Dekompilierung, Reverse-Engineering, Anpassung oder Übersetzung ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt. Die hierin enthaltenen Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. IN KEINEM EVENT SHALL VICTOR MicroSYSTEMS HAFTET FÜR DIREKTE, INDIRECT,ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT. Victor Microsystems, Binärcode-Lizenzvertrag für den SCHOOL MANAGER 2009 Version 1.1 VICTOR MICROSYSTEMS, INC. ("VICTOR") IST BEREIT, DIE UNTEN IDENTIFIZIERTE SOFTWARE ( SCHOOL MANAGER 2009 VERSION 1.1 ) NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM LIZENZVERTRAG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. BITTE LESEN SIE DIE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE INSTALLATION DIESER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG. GEBEN SIE DIE ANNAHME DURCH AUSWAHL VON THE "ACCEPT" BUTTON AT THE BOTTOM OF THE AGREEMENT AN. WENN SIE NICHT BEREIT SIND, VON ALLEN BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN, WÄHLEN SIE DIE "ABLEHNEN" BUTTON AM UNTEREN RAND DER VEREINBARUNG UND INSTALLATIONSPROZESS WIRD NICHT FORTGESETZT. 1. DEFINITIONEn. "Software" bezeichnet die oben genannten in binärer Form, alle anderen maschinenlesbaren Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bibliotheken, Quelldateien, Headerdateien und Datendateien), alle Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen von Victor microsystems und alle Benutzerhandbücher, Programmierhandbücher und andere Dokumentation, die Ihnen von Victor im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden."Allgemeine Desktop-Computer und -Server" bezeichnet Computer, einschließlich Desktop- und Laptop-Computer oder Server, die für allgemeine Computerfunktionen unter Der Regel des Endbenutzers verwendet werden (z. B. Die Verwendung von Software in Systemen und Lösungen, die dedizierte Funktionen bieten (außer wie oben erwähnt) oder für den Einsatz in eingebetteten oder funktionsspezifischen Softwareanwendungen entwickelt wurden, zum Beispiel: Software, die in industrielle Steuerungssysteme eingebettet oder mit ihnen gebündelt ist, drahtlose Mobiltelefone, drahtlose Handheld-Geräte, Netbooks, Kioske, TV/STB, Blu-ray Disc-Geräte, Telematik- und Netzsteuerungsschaltgeräte, Drucker und Speichermanagementsysteme sowie andere verwandte Systeme sind von dieser Definition ausgeschlossen und gemäß dieser Vereinbarung nicht lizenziert. "Programs" bedeutet Victor-Anwendungen, die auf der Java Platform Standard Edition (Java SE)-Plattform auf Java-fähigen Allzweck-Desktopcomputern und -servern ausgeführt werden sollen. 2. LIZENZ ZUR NUTZUNG. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Victor Microsystems Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz mit Lizenzgebühren für die nutzung der internen Software vollständig und unverändert. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Software ist vertraulich und urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an der Software und alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum werden von Victor Microsystems und/oder seinen Lizenzgebern behalten. Sofern die Durchsetzung nicht durch geltendes Recht untersagt ist, dürfen Sie Software nicht ändern, dekompilieren oder zurückentwickeln. Sie erkennen an, dass lizenzierte Software nicht für Reverse Engineering Software. Sie erkennen an, dass lizenzierte Software nicht für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Wartung einer Kernanlage konzipiert oder vorgesehen ist. Victor Microsystems lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Anwendungen ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte, Titel oder Interessen an oder an Einer Marke, Dienstleistungsmarke, einem Logo oder einem Handelsnamen von Victor Microsystems oder seinen Lizenzgebern gewährt. 4. BEGRENZTE GARANTIE. Victor Microsystems garantiert Ihnen, dass für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Kaufdatum, wie durch eine Kopie des Empfangs belegt, die Medien, auf denen die Software zur Verfügung steht (falls vorhanden), bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Mit Ausnahme des Vorstehenden wird Software "AS IS" bereitgestellt. Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf und Victors gesamthafte Haftung im Rahmen dieser beschränkten Garantie liegt bei Victors Wahl, Softwaremedien zu ersetzen oder die für Software gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software ist auf 1 Jahr begrenzt. Einige Staaten erlauben keine Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie, so dass die oben genannten möglicherweise nicht für Sie gelten. Diese eingeschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie andere, die von Staat zu Bundesland variieren. 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. UNLESS SPECIFIED IN THIS AGREEMENT, ALL EXPRESS OR IMPLIED CONDITIONS, REPRESENTATIONS AND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT ARE DISCLAIMED, EXCEPT TO THE EXTENT THAT THESE DISCLAIMERS ARE HELD TO BE LEGALLY INVALID. 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. AUF DER EXTENT NICHT PROHIBITED BY LAW, IN NO EVENT WILL Victor OR ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY LOST REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR SPECIAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF OR INABILITY TO USE In keinem Fall übersteigt Victors Haftung Ihnen gegenüber, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise, den Betrag, den Sie für Software gemäß dieser Vereinbarung bezahlt haben. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch dann, wenn die oben genannte Garantie ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt. Einige Staaten erlauben den Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass einige der oben genannten Bedingungen möglicherweise nicht auf Sie anwendbar sind. 7. KÜNDIGUNG. Diese Vereinbarung ist bis zur Kündigung wirksam. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Diese Vereinbarung wird sofort ohne Benachrichtigung von Victor gekündigt, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Jede Partei kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn software zum Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums wird oder nach Ansicht einer der Parteien wahrscheinlich wird. Nach beendigung müssen Sie alle Kopien der Software zerstören. 8.MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Zwischen Ihnen und Victor Microsystems Eigentümer der Victor-Marken und aller Victor-Dienstleistungsmarken, Logos und anderer Markenbezeichnungen ("Victor Marks") sind, und Sie stimmen zu, die Victor-Marke und die Logo-Nutzung einzuhalten. Jede Verwendung, die Sie von den Victor Marks machen, kommt Victor zugute. 9.Sie dürfen das Verhalten von Klassen, Schnittstellen oder Unterpaketen, die in irgendeiner Weise als "java", "javax", "Victor" oder ähnliche Konventionen, wie von Victor Microsystems in einer Benennungsbezeichnung angegeben, in irgendeiner Weise als "java" "javax" oder ähnliche Konventionen, wie von Victor Microsystems angegeben, nicht erstellen, ändern oder ändern. 10. GELTENDES RECHT. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Software unterliegt Jaipur(rajasthan), Indien Jurisdiktion. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der indischen Gerichtsbarkeit Jaipur(rajasthan). 11. Kündigung wegen Verletzung. Jede Partei kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn software zum Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums wird oder nach Ansicht einer der Parteien wahrscheinlich wird. 12. INTEGRATION. Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Victor Microsystems in Bezug auf ihren Gegenstand. Sie ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen und Garantien und hat Vorrang vor allen widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen eines Zitats, einer Bestellung, einer Bestätigung oder einer anderen Kommunikation zwischen den Parteien, die sich auf ihren Gegenstand während der Laufzeit dieser Vereinbarung beziehen. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nicht bindend, es sei denn, sie ist schriftlich und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an: Victor Microsystems, 52, Nirmal Vihar, Benar Road, Dadi Ka Phatak, Jaipur, Rajasthan, Indien.