Die einzige Enterprise-Stärke Bug Tracking-Software unter 1000 $ ! YKAP-Funktionen verfügen nicht nur über eine angenehme Benutzeroberfläche und sind leicht zu erlernen, sondern umfassen auch Unterstützung für unbegrenzte Projekte, Testumgebungen, Anhänge, das Exportieren von Daten in PDF/RTF/XLS/HTML/Textformate, regelbasierte E-Mail-Benachrichtigungen, erschöpfende Suchoptionen, Speichern von Suchanfragen (öffentlich/privat/Gruppe/Org), automatische Vervollständigung von Benutzernamen, umfangreiche Berichte, Verlauf, benutzerdefinierte Berichtsstile, umfassende Daten-/Trendanalyse, Drucken, rollenbasierte Sicherheit. Neben vordefinierten Werten ermöglicht yKAP dem Benutzer das Hinzufügen benutzerdefinierter Werte für Systemparameter wie Status, Fehlerursache, Fehlertyp, Priorität usw. yKAP wird mit vollständiger Hilfedokumentation installiert.
VERSIONSVERLAUF
- Version 2.40 veröffentlicht auf 2007-06-07
Neue Version
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
1. LIZENZERTEILUNG.
Diese EULA gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung der SOFTWARE
Produkt.
2. REPRODUKTION UND VERBREITUNG
Sie können Kopien der nicht registrierten TRIAL-Version des SOFTWARE-PRODUKTS
an jedermann, kopieren Sie es auf jedes Medium, verteilen Sie es mit allen Mitteln und laden Sie es auf shareware hoch
Websites im Internet, solange das ursprüngliche SOFTWAREPRODUKT unverändert bleibt.
3. ANDERE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
A) Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage
Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder zerlegen,
außer und beschränkt nur insoweit, als solche Tätigkeiten in
schreiben durch den LICENSOR.
B) Trennung von Bauteilen
Das SOFTWAREPRODUKT ist als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten können
für die Verwendung auf mehr als einem Computer oder mit anderen Anwendungen nicht getrennt werden, es sei denn,
ausdrücklich schriftlich durch den LICENSOR gestattet.
C) Softwaretransfer
Der LIZENZnehmer kann alle seine Rechte im Rahmen dieser EULA übertragen, sofern die
Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. Solche Transfers MÜSSEN dauerhaft sein.
Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT nicht an eine andere Person oder
Entität.
D) Kündigung
Unbeschadet anderer Rechte kann der LICENSOR diese EULA kündigen, wenn die
LICENSEE erfüllen die Bedingungen dieser EULA nicht. In diesem Fall
LICENSEE muss alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle
Bauteile.
4. COPYRIGHT.
Alle Titel und Urheberrechte im und am SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und "Applets"
SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und
Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind Eigentum des LICENSOR. Copyright
Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen schützen das SOFTWAREPRODUKT.
5. BEGRENZTE GARANTIE
A) KEINE WARRANTIEN
Der LICENSOR lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. das
SOFTWAREPRODUKT und alle zugehörigen Dokumentationen werden "wie es ist" ohne
Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
stillschweigende Gewährleistungen oder Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder
nicht-verletzungsfrei. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung der SOFTWARE ergibt
PRODUKT verbleibt bei der LICENSEE.
B) KEINE LIABILITÄT FÜR DAMAGES.
LICENSOR haftet nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden
Schäden (einschließlich Schäden für Geschäftsverluste, entgangene Gewinne oder dergleichen),
ob aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder
andernfalls, auch wenn LICENSOR oder seine Vertreter über die
Möglichkeit solcher Schäden und selbst wenn ein hierin dargelegter Rechtsbehelf
wesentlichen Zweck verfehlt. Soweit dies nach geltendem Recht vorgesehen ist,
Schadensbegrenzungen gelten nicht für Schäden wegen Personenschäden.
6. GELTENDES RECHT
Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Landes Indien.
7. STREITIGKEITEN
Jede der Parteien verpflichtet sich hiermit, Streitigkeiten zwischen den
Parteien, die dieses Abkommen über ein Schiedsverfahren in Indien betreffen. Der Ort des Schiedsverfahrens
Chennai und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
8. ÄNDERUNGEN
Eine angebliche Änderung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und
von der zu erhebenden Partei unterzeichnet.
9. SEVERABILITÄT
Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einem anderen zuständigen
nichtigkeit, nichtigkeit, rechtswidrig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar zu sein,
Bestimmungen dieses Abkommens bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
DCom Solutions Endbenutzer-Lizenzvertrag.