HD Projette 3.0.0.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 586.19 KB
‎Benutzerbewertung: 3.6/5 - ‎5 ‎Stimmen

Viewer für Microsoft Project-Dateien. HD Projette ist die günstigste Lösung, wenn Sie einfach eine MPP-Datei anzeigen müssen. Projette zeigt Dateien an, die von MS Project 2000 - 2007 erstellt wurden. Druckfunktionalität wird bereitgestellt, sobald das Produkt registriert ist.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0.0.1 veröffentlicht auf 2007-09-11

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Hochentwickelte Projette-Lizenzvereinbarung

    Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Highly Developed Limited ("HD.NET") und Ihnen, dem Benutzer.

    1. Bedingungen und Umfang

    Dieser Lizenzvertrag gilt nur für Veröffentlichungen der hochentwickelten Projette Version 3.x.x.x Software und der dazugehörigen Dateien und Dokumente (zusammen die "SOFTWARE"). Wenn Sie diesen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen, installieren oder nutzen.

    2. Lizenz und Eigentum

    Die SOFTWARE ist Eigentum von HD.NET und ist urheberrechtlich geschützt und lizenziert, nicht verkauft. HD.NET gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE für rechtmäßige Zwecke. Implizierte Lizenzen werden negiert. Sie dürfen die SOFTWARE in keiner Weise zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren oder verändern, es sei denn, die vorstehenden Beschränkungen sind nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht, von HD.NET Dokumentation, technischen Support, telefonischen Support oder Erweiterungen oder Updates für die SOFTWARE zu erhalten.

    3. Kündigung

    Die Lizenz erendet auch automatisch ohne Benachrichtigung von HD.NET, wenn Sie eine Bedingung oder Bedingung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Nach dieser Kündigung werden Sie alle Kopien der Software löschen oder vernichten.

    4. Verteilung

    Sie dürfen vollständige, unveränderte Kopien der SOFTWARE vervielfältigen und verteilen, sofern folgendes vorgesehen ist: (a) der Ursprung dieser SOFTWARE darf nicht falsch dargestellt werden, (b) die Bedingungen dieser Lizenz werden nicht geändert und den Empfängern werden keine weiteren Beschränkungen auferlegt, die die hier in diesem Programm gewährten Rechte ausüben, und (c) im Zusammenhang mit einer solchen Verteilung keine Zahlung erfolgt, ob direkt (wie bei der Bezahlung für eine Kopie der SOFTWARE) oder indirekt (wie bei der Bezahlung für eine Dienstleistung im Zusammenhang mit der SOFTWARE, oder Zahlung für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die eine Kopie der SOFTWARE "kostenlos enthält,", oder Die Zahlung für ein Produkt oder eine Dienstleistung, dessen Lieferung für den Empfänger erfordert, um eine Kopie der SOFTWARE abzurufen/ herunterzuladen oder anderweitig zu erhalten; dies sind nur Beispiele und keine erschöpfende Aufzählung verbotener Tätigkeiten). Als Ausnahme von der oben genannten Regel ist es ausdrücklich erlaubt, die SOFTWARE auf CD-ROMs zu setzen, die andere freie Software enthalten, auch wenn eine bescheidene Vertriebsgebühr für die CD erhoben wird, solange diese SOFTWARE nicht das Hauptverkaufsargument für die CD ist.

    5. Ausfuhrbeschränkungen

    Sie dürfen die SOFTWARE (a) nicht herunterladen, exportieren oder erneut exportieren, in Kuba, den Iran, den Irak, Libyen, Nordkorea, den Sudan, Syrien oder ein anderes Land, in das die Vereinigten Staaten Einembargos verhängt haben, oder (b) an Personen, die auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder in der Tabelle der Verweigerungsanordnungen des US-Handelsministeriums stehen. Durch die Nutzung der SOFTWARE vertreten und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes oder eines solchen Landes stehen.

    6. Aktivitäten mit hohem Risiko

    Die SOFTWARE ist nicht fehlertolerant und nicht als Online-Kontrollgerät in explosionsgefährdeten Umgebungen konzipiert, hergestellt oder für den Weiterverkauf bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der SOFTWARE direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren körperlichen oder ökologischen Schäden führen kann ("High Risk quot;Aktivitäten&;). Dementsprechend lehnen HD.NET und seine Lieferanten und Lizenzgeber ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. Sie erklären sich damit einverstanden, dass HD.NET und seine Lieferanten und Lizenzgeber nicht für Ansprüche oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung der SOFTWARE in solchen Anwendungen ergeben.

    7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

    Die SOFTWARE ist dem Benutzer auf "AS IS"-Basis lizenziert. HD.NET MAKES NO WARRANTIES, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIED, MIT RESPEKT GEGENÜBER DER SOFTWARE EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT LIMITED AUF JEDE GARANTIE DER MARKTGÄNGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. HD.NET IST NICHT WARRANT, DASS DIE OPERATION DER SOFTWARE UNINTERRUPTED ODER ERROR-FREE, ODER DAS DEFEKTE IN DER SOFTWARE WERDEN CORRECTED. Sie, der Nutzer, sind allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der SOFTWARE für Ihre Nutzung und übernehmen die volle Verantwortung für alle mit der Nutzung verbundenen Risiken. HD.NET ist und wird nicht lidie volle Verantwortung für alle mit der Nutzung verbundenen Risiken zu übernehmen. HD.NET haftet und haftet nicht für direkte, indirekte, besondere oder zufällige Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns oder Betriebsunterbrechung), die jedoch auch dann verursacht werden, wenn HD.NET auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

    8. Allgemeines

    Diese Vereinbarung ist die einzige Vereinbarung und Vereinbarung, die wir in Bezug auf Ihre Nutzung der SOFTWARE haben. Sie ersetzt alle anderen Mitteilungen, Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die wir vor dieser Vereinbarung getroffen haben. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem land- oder regierungsfähigen Land oder einer regierungsbefugten Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als geändert, soweit dies erforderlich ist, um die Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Programmdetails