Wondershare DiaShow für iPod & iPhone 2.0.1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 12.49 MB
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Möchten Sie einen Blick auf Wondershare iPod Slideshow haben? Nun, schauen Sie sich diese coolen Funktionen unten an! Sie werden erstaunt sein. * ? Bibliotheken mit eleganten Übergangseffekten und Textanimationen * ? Vollständige Diashow-Erstellungsfunktionen mit Pan und Zoom. * ? Nicht nur unterstützte Videoclips, sondern auch digitale Fotos * ? Leistungsstarker Videotrimmer und Foto-/Audio-Editor * ? Synchronisierung mit einem Klick genau machen * ? Hochwertige Ausgabeoptionen

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.1.0 veröffentlicht auf 2010-06-12

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    "Wondershare Photo Story Platinum" Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht sein, dürfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf "Lizenznehmer" genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung der Nutzungsrechte. Es gelten allgemeine Geschäftsbedingungen der Wondershare UG & Co. KG, die auf der Website http://www.wondershare.de einzusehen sind. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG & Co. KG - liefert die Lizenznehmer die Software. Der Lizenznehmer erhält das nicht übertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer, vorausgesetzt, dass die Software nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung der CD-ROM, DVD durch oder Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartner. Der Lizenznehmer hat dabei keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder Quellprogramms. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien nur eine Leistungsbeschreibung. Es besteht kleine Garantie über den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, ihre Bestandteile und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG & Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen nur zur Nutzung überlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software für den vereinbarten Zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Geräte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgeführt wird, müssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschränkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Zahl von Installationen bzw. Das ist nicht der Hort. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht geprobt und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datenträger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien alle Datenträgern, Festplatten und Rechnern löscht. Dies muss der Wondershare UG & Co.KG. Eine Weitergabe ist in der Folge nur gemarkung, wenn die Wondershare UG & Co. KG zuvor schriftlich zustimmt. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weiteren Verwertungen, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG. (9) Eine öffentliche Präsentation oder Nutzungsbearbeitung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG nicht. (10) Die Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die lizenznehmer nutzungsrechte können von der Wondershare UG & Co. KG aus wichtigenm Grund wiederrufen werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch die Lizenznehmer nicht vollständig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA vereinbarten Bestimmungen. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Daten Registrierungs an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das ist eine Vervielfältigung der Registrierungsdaten strengstens. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, die Software zu Dienstzwecken wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG & Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen. Für die vollständige Fehlerfreiheit des Programms kann nicht übernommen werden. Die Wondershare UG & Co. KG keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. (3) Eine Haftung gegenüber Unternehmen auf nur einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzungspflichten. Die Höhe der Haftung ist nur bis maximal zum Anschaffungswert der Software. (4) Diese Haftungseinschränkungen gelten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden am Leben, Körper oder die Gesundheit des Lizenznehmers. Im übrigen vergoldet die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegener Bestimmungen ist nicht gestattet. Das liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers ein Gefährdung an Leben, Körper und Gesundheit bei sich selbst und Dritten. (6) Allgemein bleibt die Einwand des Mitverschuldens. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung. Allgemein sollte die Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Verträglichkeit mit seiner Systemkonfiguration hin überprüfen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt stirbt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht. (3) Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena festgelegt.

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