Sound Normalizer 8.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.39 MB
‎Benutzerbewertung: 2.6/5 - ‎17 ‎Stimmen

Der Sound Normalizer erhöht, reduzieren, verbessert, gewinnt ein Volumen und Dateigröße ohne Id3, Mp4, FLAC, Ogg Tags von Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC und Wav (PCM 8, 16, 24, 32 Bit, DSP, GSM, IMA ADPCM, MS ADPCM, AC3, MP3, MP2, OGG, A-LAW, u-LAW) Dateien. Es wird durch den Test und die Normalisierung der Lautstärke von Mp3, Mp4, Wav, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC Dateien erreicht. Es enthält Batch-Prozessor, der den Batch-Test, Batch-Normalisierung und Batch-Konvertierung von Mp3, Mp4, Wav, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC Dateien erfüllen kann. Die Normalisierung und Prüfung von Mp4, Wav, Ogg, APE, AAC, ALAC und FLAC erfolgt auf einem Spitzenniveau (Peak Normalization) und auf einem durchschnittlichen Niveau (RMS Normalisierung). Die Mp3-Normalisierung und der Test werden auf einem durchschnittlichen Niveau erfüllt (RMS-Normalisierung). Der Mp3 Normalizer ermöglicht es, ein Volume einer gescannten Datei direkt ohne Verwendung von Encoder und Tags zu ändern. Der Sound Normalizer ermöglicht auch die Bearbeitung von ID3, Mp4, FLAC, Ogg Tags, Konvertieren von Mp3, Mp4, Wav, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC-Dateien mit Lame MP3 Encoder 3.99.2, FLAC Encoder 1.2.1, Monkey es Audio Encoder 5.5, Ogg Vorbis Encoder 1.3.7, FAAC Encoder 1.30, Listening Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC, Wav-Dateien mit dem eingebauten Audio-Player. Hier sind einige Hauptmerkmale von "Sound Normalizer": Batch-Prozessor für Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC, Wav Dateien; Batch-Normalisierung für Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC, Wav Dateien; Batch-Konvertierung für Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC, Wav Dateien; Batch-Test für Mp3, Mp4, FLAC, Ogg, APE, AAC, ALAC, Wav Dateien.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.99.9 veröffentlicht auf 2018-03-17
    Fehler behoben.
  • Version 7.9 veröffentlicht auf 2017-04-15
    Fehlerverarbeitung für Mp4-, FLAC-, APE-, AAC- und Wav-Dateien hinzugefügt. Fehler behoben.
  • Version 7.6 veröffentlicht auf 2017-03-08
    Verbesserte Unterstützung von FLAC-Tags für FLAC-Dateien. Verbesserte Unterstützung von Mp3-Dateien.
  • Version 7.5 veröffentlicht auf 2017-02-18
    Verbesserte Unterstützung von FLAC-Tags für FLAC-Dateien. Verbesserte Unterstützung von Wave-Dateien. Fehler behoben.
  • Version 2.56 veröffentlicht auf 2008-09-07
    Neue Funktionen hinzugefügt.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzvertrag (Die Lizenz für die Nutzung des Programms Sound Normalizer für einen Computer) Das Programm Sound Normalizer verteilt nach dem Prinzip "versuchen, bevor zu kaufen". Es bedeutet, dass während der Testphase gleich 30 Tage Sie das Programm verwenden können, testen und beherrschen seine Möglichkeiten. Wenn Sie diese Kopie des Programms und nach 30 Tagen Testphase nutzen möchten, müssen Sie es registrieren und die Lizenz unbegrenzt in der Zeit erhalten (Eigentumsrechte für die Nutzung dieses Programms). Um die Registrierung zu starten, gehen Sie bitte an die folgende Adresse, bitte http://www.kanssoftware.com/purchase.htm. Nachdem Sie das Registrierungsformular ausgefüllt und Ihre Zahlungen erhalten haben, werden Ihnen die Registrierungsdaten per E-Mail zugesandt. Registrierungsdaten, die Sie erhalten haben, müssen in entsprechende Eingabezeilen im Registrierungsfenster des Programms Sound Normalizer eingegeben werden. Bitte geben Sie bei der Registrierung Ihre Betriebs-E-Mail-Adresse an, da diese für die Zusendung der Registrierungsdaten verwendet wird. Nach der Registrierung erhalten Sie eine nicht ausschließliche Lizenz für die Nutzung des Programms Sound Normalizer in jedem rechtlichen Zweck. Nicht ausschließliche Lizenz bedeutet, dass Eigentumsrechte, die dem Benutzer gewährt wurden, von diesem Benutzer an eine andere Person vergeben werden können. Vor der Installation des Programms Sound Normalizer lesen Sie sorgfältig die gegebene Lizenzvereinbarung. Die positive Antwort auf die Frage nach der Fortsetzung der Programminstallation auf Ihrem Computer gilt als Ihre vollständige Zustimmung zu allen Bedingungen des Lizenzvertrags. Wenn Sie mit den Bedingungen des Lizenzvertrags nicht einverstanden sind, unterbrechen Sie den Installationsvorgang des Programms für Sound Normalizer auf Ihrem Computer, lehnen Sie eine Frage zur Fortsetzung der Installation ab. Der vorliegende Lizenzvertrag ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer (der physischen oder juristischen Person) und dem Unternehmen KanzSoftware. Es ist ein grundlegendes Dokument, das die Legalität Verwendung des Programms Sound Normalizer bestätigt. 1. Urheberrechte 1.1. Alle Urheberrechte am Programm Sound Normalizer gehören der Firma KanzSoftware. 2. Gegenstand der Vereinbarung 2.1. Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist die Übermittlung der Eigentumsrechte an die Nutzung des Programms Sound Normalizer durch die Firma KanzSoftware als rechtmäßiger Eigentümer an Sie, an den Endnutzer, die Eigentumsrechte an der Nutzung des Programms Sound Normalizer (nachfolgend auf den Lizenztext bezogen). 2.2. Die Lizenz gibt Ihnen, dem Endbenutzer, das Nutzungsrecht an dem Programm Sound Normalizer für alle Zwecke unter Einhaltung der unten aufgeführten Bedingungen. 3. Nutzungsbedingungen 3.1. Programm Sound Normalizer ist für die Installation nur auf einem einzigen Computer vorgesehen. 3.2. Dieses Programm kann von einer Person verwendet werden, die mit dem gegebenen Programm auf einem oder mehreren Computern arbeitet oder auf einem Computer (Arbeitsplatz) installiert ist, auf dem ein Zugriff, aber nicht gleichzeitig, mehrere Personen. 3.3. Die Anzahl der Lizenzen für die Nutzung in einem Netzwerk sollte nicht weniger maximal möglich sein, so viele gleichzeitig arbeitende Benutzer. 3.4. Für die Nutzung des Programms Sound Normalizer in einem Mehrbenutzersystem sollten Sie die Lizenz für jede Workstation haben. 3.5. Die Kopie des registrierten Sound Normalizers kann nicht vermietet oder vermietet werden, sondern kann übertragen werden, wenn die empfangende Person mit dem erteilten Lizenzvertrag einverstanden ist. 3.6. Sie haben nicht das Recht, selbständig zu verwirklichen oder einer anderen Person die Durchführung der folgenden Tätigkeit zu gestatten: 3.6.1. Um zu versuchen, das Programm zu demontieren, zu dekompilieren (um einen Objektcode in den ursprünglichen Text zu transformieren). 3.6.2. Um Änderungen an einem Objektcode des Programms vorzunehmen; 3.6.3. Die Rechte an der Programmnutzung oder anderen Rechten dieses Programms an Dritte zu vergeben. 4. Verteilung 4.1. Die nicht registrierte Testversion des Programms Sound Normalizer kann (mit Ausnahme der unten genannten Fälle) nur in der Sicht, in der sie geliefert wird, z.B. ohne Änderungen, frei verteilt werden. 4.2. Es ist verboten, die nicht registrierte Testversion des Programms Sound Normalizer in einem Paket anderer Softwarepakete ohne schriftliche Genehmigung der Firma KanzSoftware zu vertreiben. 4.3. Es ist verboten, Sound Normalizer-Programme auf einem Netzbetreiber und/oder in einem Softwarepaket zusammen mit Piraterie-Dienstprogrammen für "hack" und Schlüsselgeneratoren zu verteilen. 5. Die Validierung der Vereinbarung 5.1. Wenn das Programm nicht registriert ist, wird die vorliegende Lizenz ab dem Zeitpunkt der Installation des Programms auf einer Festplatte Ihres Computers gespeichert und wirkt eine Ausdehnung von 30 Tagen. 5.2. Wenn das Programm registriert ist, ist die vorliegende Lizenz ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Programms vorhanden und wirkt sich auf einen Umfang aller Nutzungsdauer aus. 5.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen der vorliegenden Lizenz verlieren Sie das Recht, das von dieser Lizenz gegebene Programm zu nutzen, und kanzSoftware kann die volle Entschädigung des dadurch verursachten Verlustes, einschließlich des verpassten Vorteils, verlangen. 5.4. Wenn die Bedingungen dieser Vereinbarung mit den Gesetzen Ihres Landes widersprechen, ist die Nutzung des Programms Sound Normalizer verboten. 6. Die eingeschränkte Garantie 6.1. KanzSoftware Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Mitverarbeitung Und/oder Kompatibilität des Programms mit der Software und der Ausrüstung anderer Hersteller, insbesondere mit der Software und den Geräten, die später veröffentlicht werden, als das gegebene Programm. 6.2. Programm Sound Normalizer wurde durch ein Prinzip "wie ist"zur Verfügung gestellt. KanzSoftware Unternehmen garantiert nicht, dass das Programm keine Fehler enthält, und auch keine Haftung für direkte oder indirekte Folgen der Nutzung des gegebenen Programms, einschließlich der Programme, die aufgrund möglicher Programmfehler entstanden sind. 6.3. KanzSoftware Unternehmen gibt keine Garantien, offensichtlich oder gemeint, in Bezug auf die Anwendbarkeit des Programms Sound Normalizer für die endgültige Nutzung. 7. Haftungsbeschränkung 7.1. Alle anderen Rechte, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind, gehören der Firma KanzSoftware. 8. Gebiet 8.1. Die Nutzung des Programms Sound Normalizer durch die oben beschriebenen Wege ist im Hoheitsgebiet aller Länder erlaubt. 9. Rufen Sie den technischen Support an 9.1. Wenn einige Probleme mit der Verwendung des Programms Sound Normalizer auftreten, können Sie auf den technischen Support-Service der Firma KanzSoftware auf E-Mail: [email protected] 9.2. Bei der Adressierung an den technischen Support-Service ist die Abfolge Ihrer Vorgänge, die zu einem Problemauftreten und/oder einem Weseneiner einer Problemsituation führen, so weit wie möglich im Detail zu beschreiben. KanzSoftware- Die rechtliche Adresse: Nikolaevskaya doroga, Odessa Die Postadresse: Nikolaevskaya doroga, 65013, Odessa, Ukraine Für häufig gestellte Fragen: [email protected] Die Adresse der Internetseite: http://www.kanssoftware.com