WinPure ListCleaner Lite 2.20.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 24.83 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

WinPure ListCleaner Lite ist eine Datenbereinigung, Listenreinigung und Dedupe-Software, die Listen aus Excel, Access, ACT!, Textdateien und anderen Datenbanken bereinigt, korrigiert, dupliziert und standardisiert. Es kann jede Art von Listen verarbeiten, einschließlich Kontaktadressendaten, E-Mail-Adresslisten, Produktkategorie und Preislisten, Verkaufsdetails, Studentennamen usw. Ohne spezielle Schulungen oder Systemkenntnisse können Sie die Geschäftseffizienz steigern, indem Sie Ihre aktuellen Listen einfach und kostengünstig in genauere, sauberere und doppelte, kostenlose Daten umwandeln. Neben der Überprüfung auf exakte Duplikate kann das Programm in seiner Vergleichslogik auch partielle Datenstrings analysieren. Das Programm entfernt auch unerwünschte Satzzeichen- und Rechtschreibfehler. Dies wiederum wird dazu beitragen, Doppelarbeit zu erkennen, was zu saubereren und genaueren Listen führt. Wenn es sich bei der Liste, die Sie bereinigen, beispielsweise um eine Kontaktliste handelt, spart das Entfernen von Duplikaten Portokosten, verhindert aber vor allem, dass Ein unprofessionelles Image Ihres Unternehmens gewonnen wird. Die Verwendung korrekter und sauberer Daten hilft Ihnen, effektivere Geschäftspläne zu erstellen und die Effizienz von Verwaltungsaufgaben zu erhöhen. Es ist einfach, Listen direkt aus ACT!, Access, Excel oder aus beliebigen Datenbanken zu importieren und zu exportieren. Das Programm beinhaltet kostenlosen E-Mail-Support und kostenlose Upgrades auf zukünftige 2.x-Versionen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.20.0 veröffentlicht auf 2004-10-31
    ACT! Kompatibilität, neue Grafiken/Logos, Möglichkeit, neue Datensätze hinzuzufügen, verbesserte E-Mail-Vorschläge.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag WICHTIG - READ CAREFULLY Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und WinPure Ltd ("WinPure Ltd"), von der Sie diese WinPure-Software-Produkt(e) erworben haben, die als Buyers Assistant und "Software-Produkt" oder "Software-Produkt" identifiziert wurden. Wenn Sie diese Software weiterhin verwenden, erklären Sie sich nach dem Lesen dieser EULA damit einverstanden, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Wenn Sie (a) den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen oder (b) die Bedingungen dieser EULA nicht verstehen, ist WinPure nicht bereit, Ihnen das Softwareprodukt zu lizenzieren. In diesem Fall dürfen Sie das Softwareprodukt nicht verwenden, und Sie sollten WinPure umgehend kontaktieren, um Anweisungen bezüglich der Rückgabe des nicht verwendeten Produkts(s) zu erhalten, um gegebenenfalls eine Rückerstattung zu erhalten. Software-Produktlizenz: Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Dieses Softwareprodukt ist lizenziert, nicht verkauft. GRANT OF LICENSE Diese EULA gewährt Ihnen die folgenden Rechte: Software. Sie können eine Kopie des Softwareprodukts pro erworbenem Speicher-/Netzwerknutzungsprodukt des EULA-Clients installieren und verwenden. Sie können auch eine Kopie des Softwareprodukts auf einem Dateiserver ("COMPUTER") speichern oder installieren, damit Ihre anderen Computer das Softwareprodukt über ein internes Netzwerk verwenden und das Softwareprodukt über ein internes Netzwerk an Ihre anderen Computer verteilen können. Sie müssen jedoch eine Lizenz für das Softwareprodukt für jeden einzelnen Benutzer erwerben und widmen, für den das Softwareprodukt von oder an den es vertrieben werden soll. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern freigegeben oder verwendet werden. Sichern kopieren: Sie können eine einzelne Kopie des Softwareprodukts erstellen. Sie dürfen diese Kopie ausschließlich für Archivierungszwecke verwenden. BESCHREIBUNG VON ANDEREN RECHTEN UND LIMITATIONen Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage: Sie dürfen das Softwareprodukt nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder modifizieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich durch geltendes Recht zulässig ist. Trennung von Komponenten: Das Softwareprodukt ist als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Vermietung: Sie dürfen das Softwareprodukt nicht vermieten oder vermieten. Softwaretransfer: Dieses Softwareprodukt ist nicht übertragbar. Kündigung: Unbeschadet anderer Rechte kann WinPure diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts und aller seiner Komponenten vernichten. UPGRADES Diese EULA gilt für alle zukünftigen Software-Upgrades, die WinPure von Zeit zu Zeit ausstellen kann oder die vom Endbenutzer separat bestellt und bezahlt wurden. COPYRIGHT Alle Titel und Urheberrechte am und am Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und "Applets," die in das Softwareprodukt integriert sind), alle begleitenden gedruckten Materialien und Kopien des Softwareprodukts sind Eigentum von WinPure oder seinen Lieferanten. Sie dürfen keine gedruckten Materialien kopieren, die dem Softwareprodukt beigefügt sind. Alle Rechte, die nicht speziell im Rahmen dieser EU gewährt werdenMaterialien, die dem Softwareprodukt beigefügt sind. Alle Rechte, die nicht speziell im Rahmen dieser EULA gewährt werden, bleiben WinPure vorbehalten. Akzeptanz Annahme Annahme des Softwareprodukts gilt als bei Lieferung erfolgt. Die Annahme maßgeschneiderter Elemente des Softwareprodukts erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung, es sei denn, es wird anders über die Nichterfüllung des Softwareprodukts im Vergleich zur ursprünglichen Anforderung nach diesen maßgeschneiderten Änderungen informiert. Wenn der Lizenznehmer das Softwareprodukt vor der Annahme gemäß dieser Klausel verwendet, außer zu Testzwecken (begrenzt auf 14 Tage), gilt das Softwareprodukt als am Tag der ersten Nutzung akzeptiert. WARRANTY WinPure garantiert, dass das Softwareprodukt bei ordnungsgemäßer Anwendung die Einrichtungen und Funktionen bereitstellt und im Wesentlichen wie in der Online-Dokumentation beschrieben mit dem Produkt beschrieben, dass die Trägermedien, auf denen das Softwareprodukt zur Verfügung steht, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. WinPure garantiert nicht, dass der Betrieb des Softwareprodukts unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist. Die Verpflichtungen von WinPure und das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers im Rahmen dieser Garantie sind entweder auf WinPure auf eigene Kosten beschränkt, wobei alle zumutbaren Anstrengungen erforderlich sind, um die Nichtübereinstimmung mit der Garantie durch Reparatur zu beheben (durch einen Patch, innerhalb einer angemessenen Frist oder nach Wahl von WinPure das Softwareprodukt oder defekte Trägermedien ganz oder teilweise an eine Erstattung der vom Lizenznehmer im Rahmen dieser EULA entrichteten Gebühr zu ersetzen, wenn er nach vernünftiger Auffassung von WinPure nicht in der Lage ist, diese Nichtübereinstimmung innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder zu wirtschaftlichen Kosten zu beheben, woraufhin die EULA endet. WinPure übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung gemäß der in dieser Klausel gegebenen Garantie, es sei denn, es hat innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Installation eine schriftliche Mitteilung des Lizenznehmers über eine Nichtübereinstimmung mit der Garantie erhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Softwareprodukt und jede unterstützende Dokumentation nicht bereit waren, die individuellen Anforderungen des Lizenznehmers zu erfüllen, und dass es in der Verantwortung des Lizenznehmers liegt, sicherzustellen, dass die Einrichtungen und Funktionen des Softwareprodukts den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen. WinPure haftet nicht für das Versäumnis des Softwareprodukts, eine Einrichtung oder Funktion bereitzustellen, die nicht in der Dokumentation beschrieben ist, oder für ein Versagen des Softwareprodukts, das auf Änderungen (durch Änderung, Löschung, Ergänzung oder auf andere Weise) des Softwareprodukts oder der Ausrüstung durch andere Personen als WinPure oder eine Kombination des Softwareprodukts mit anderer Software oder Ausrüstung ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von WinPure zurückzuführen ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass er nicht versuchen wird, WinPure für Verluste haftbar zu machen, die sich aus der Nichtdurchführung täglicher Rotations-Back-ups ergeben. ASSIGNMENT Die EULA ist für den Lizenznehmer persönlich und der Lizenznehmer darf seine Rechte/Verpflichtungen aus dieser EULA nicht abtreten/anderweitig übertragen. CONSEQUENTIAL LOSS Außer wie an anderer Stelle in der EULA ausdrücklich angegeben, haftet WinPure gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Folgeschäden, einschließlich Nutzungs-/Gewinn-/Vertragsverlust. FORCE MAJEURE Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der EULA, wenn ein solches Versäumnis auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen. WAIVER Keine Verzögerung, Vernachlässigung oder Nachsicht einer der Parteien bei der Durchsetzung einer Amtszeit oder Bedingung der EULA gegen die andere Partei ist entweder ein Verzicht oder eine Beeinträchtigung eines Rechts dieser Partei im Rahmen der EULA. LIMITATION OF LIABILITY Im größtmöglichen Umfang, wie nach englischem Recht anwendbar, erkennt der Lizenznehmer an, dass die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten von WinPure in Bezug auf die Dokumentation, das Softwareprodukt, alle von WinPure gelieferten Geräte oder andere von WinPure bereitgestellte Programme oder Dienstleistungen in dieser EULA vollständig definiert sind. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die ausdrücklichen Verpflichtungen und Garantien, die WinPure in dieser EULA eingegangen ist, anstelle und unter Ausschluss anderer Gewährleistungen, Bedingungen, Laufzeiten, Unternehmen oder Zusicherungen jeglicher Art, ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, die sich auf alles beziehen, was im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich (ohne Einschränkung) einer Garantie für die Bedingung, Qualität, Leistung, Marktgängigkeit oder Eignung für den Zweck der Dokumentation und des Softwareprodukts oder eines Teils davon. Der Lizenznehmer ist für die Folgen einer Nutzung des Softwareprodukts und der Softwaredokumentation verantwortlich. Im größtmöglichen Fall haftet WinPure nicht für indirekte oder Folgeschäden, Schäden, Kosten oder Kosten jeglicher Art, unabhängig davon, ob sie aus vertraglichen, unerlaubten Gründen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise entstehen, einschließlich (ohne Einschränkung) Verlust der Produktion, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Gewinnen oder Verträgen, Verlust der Betriebszeit und Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert oder erwartete Einsparungen, auch wenn WinPure über ihre Möglichkeit informiert wurde. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass WinPure, sofern nicht ausdrücklich in dieser EULA vorgesehen, keinerlei Haftung übernimmt, was auch immer direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dieser EULA verursacht wurde. Der Lizenznehmer stellt WinPure in Bezug auf jegliche Ansprüche Dritter für Verletzungen, Verluste, Schäden oder Ausgaben frei, die durch den Besitz, den Betrieb oder die Nutzung des Softwareprodukts oder der Dokumentation durch den Lizenznehmer entstehen oder direkt oder indirekt entstehen, es sei denn, WinPure haftet, wie in dieser EULA ausdrücklich angegeben. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die in dieser Klausel enthaltene Zuteilung oder das Risiko in der Gebühr widergespiegelt wird, die der Lizenznehmer im Rahmen dieser EULA entrichtet, und erkennt auch an, dass unter anderem das Softwareprodukt oder die Dokumentation nicht in jeder möglichen Kombination getestet werden kann und es nicht unter der Kontrolle von WinPure liegt, wie und zu welchem Zweck das Softwareprodukt und die Dokumentation vom Lizenznehmer verwendet werden. LAW Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unterliegt die EULA dem englischen Recht und wird entsprechend ausgelegt und ausgelegt und unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte Englands. WinPure behält sich das Recht vor, dieses Dokument jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren. Diese Dokumentversion ersetzt alle früheren Versionen dieses Dokuments.