VoActPoker 1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.50 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Voice Activated Tool für Zynga Poker auf Facebook, lassen Sie uns spielen, ohne die Maus oder Tastatur zu verwenden. Sie sagen die 'Check', 'Fold', 'Raise', 'Maybe', 'Lower', 'Higher' und das Programm führt es aus. Die Demo stellt eine Verzögerung von fünf Sekunden vor jedem com. Kontaktieren Sie uns unter http://www.floydus.ca

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2011-09-05

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Die Software, die dem Software-Lizenzvertrag dieses Endbenutzers unterliegt ("EULA") ist VoActPoker-Tool, das von Floydus(Dave Blais) (die "Lizenzierte Software", wie weiter unten vollständig definiert) erstellt wurde. Lizenzgeber der lizenzierten Software ist Floydus (Dave Blais), ein Unternehmen mit Sitz in Montreal, Quebec, H4J 1Y5 (Kanada). Diese EULA ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und FLOYDUS (DAVE BLAIS), nach der FLOYDUS (DAVE BLAIS) dem Lizenznehmer (dem "Lizenznehmer") die Nutzung der lizenzierten Software lizenziert. Bitte lesen Sie es sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen zu dieser EULA haben, wenden Sie sich bitte an FLOYDUS (DAVE BLAIS).
    Jede Installation, vervielfältigung, zugriff e-Oder Nutzung der lizenzierten Software durch Sie (der "Lizenznehmer") stellt die Annahme aller Bedingungen dieser EULA durch den Lizenznehmer dar und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
    Lizenzbedingungen
    Inhalt
    Die "Lizenzierte Software" umfasst alle Inhalte der Dateien, Festplatten, CD-ROM(s), DVDs oder andere Medien, für die diese EULA bereitgestellt wird, einschließlich:
    1. Computerinformationen oder Software von Drittanbietern, die FLOYDUS (DAVE BLAIS) für die Aufnahme in die lizenzierte Software lizenziert hat;
    2. schriftliche Materialien oder Dateien im Zusammenhang mit der lizenzierten Software ("Dokumentation");
    3. Schriftarten; Und
    4. Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der lizenzierten Software, falls vorhanden (zusammen "Updates").
    Installation
    Der Lizenznehmer kann eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren. Der Lizenznehmer muss der hauptbenutzer des Computers sein, auf dem die lizenzierte Software installiert ist. Der Lizenznehmer kann eine zweite und dritte Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung entweder auf einem tragbaren Computer oder einem Computer installieren, der sich bei ihm zu Hause befindet, vorausgesetzt, die lizenzierte Software auf dem zweiten und dritten Computer wird nicht gleichzeitig mit der lizenzierten Software auf dem primären Computer verwendet. Diese eULA gilt für alle Installationen der lizenzierten Software, unabhängig davon, ob es sich um eine, zwei oder drei anlagen. Die Installation der lizenzierten Software auf mehr als drei Computern ist verboten. FLOYDUS (DAVE BLAIS) sieht den Kauf mehrerer Lizenzen vor, der Lizenznehmer kann die Anzahl der erworbenen Lizenzen installieren. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Kosten, die durch die Installation und Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer entstehen.
    Aktivierung
    Die lizenzierte Software enthält technologische Maßnahmen, die darauf abzielen, ihre nicht lizenzierte oder illegale Nutzung zu verhindern. Die lizenzierte Software kann Durchsetzungstechnologie enthalten, die die Fähigkeit des Lizenznehmers, die lizenzierte Software auf einem Computer zu installieren und zu deinstallieren, auf nicht mehr als eine endliche Anzahl von Computern und für eine endliche Anzahl von Computern beschränkt.
    Die lizenzierte Software kann eine Aktivierung erfordern, wie während der Installation und in der Dokumentation erläutert. Wenn ein solches anwendbares Aktivierungsverfahren nicht befolgt wird, darf die lizenzierte Software nur für einen endlichen Zeitraum arbeiten. Wenn eine Aktivierung erforderlich ist und nicht innerhalb des in der Dokumentation festgelegten und während der Installation erläuterten fristgerechten Zeitraums abgeschlossen wird, wird die lizenzierte Software nicht mehr funktionieren, bis die Aktivierung abgeschlossen ist, und die Funktionalität wird wiederhergestellt. Wenn der Lizenznehmer ein Problem mit dem Aktivierungsprozess hat, sollte sich der Lizenznehmer an den Kundensupport von Floydus (Dave Blais) wenden.
    Kopien
    Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software nur zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellen, mit der Ausnahme, dass die Dokumentation nicht dupliziert werden darf.
    Transfer
    Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die von dieser EULA erteilte Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FLOYDUS (DAVE BLAIS) nicht verkaufen, abtreten oder übertragen.
    Verwenden
    Die von dieser EULA gewährte Lizenz ist nicht exklusiv. FLOYDUS (DAVE BLAIS) kann Lizenzen wie diese EULA an Dritte vergeben.
    VERBOTENE VERWENDUNGEN
    1. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder Dokumentation nicht ganz oder einen Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation ändern, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, vermieten oder verleihen;
    2. Der Lizenznehmer darf keine abgeleiteten Werke aus der gesamten oder einem Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation erstellen;
    3. Der Lizenznehmer darf den Quellcode der lizenzierten Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der lizenzierten Software zu entdecken;
    4. Der Lizenznehmer darf keine frühere Version der lizenzierten Software verwenden, nachdem er einen Medienersatz oder eine aktualisierte Version als Ersatz für eine frühere Version erhalten hat (in diesem Fall muss der Lizenznehmer dieaktualisierte Version als Ersatz für eine frühere Version (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die vorherige Version zerstören);
    5. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht für den Betrieb von Geschäfts-, Flugzeug-, Schiffs-, Nuklearanlagen, lebenserhaltenden Maschinen, Kommunikationssystemen oder anderen Geräten verwenden, bei denen der Ausfall der Software zu Personen-, Todes- oder Umweltschäden führen könnte;
    6. Der Lizenznehmer darf die Urheberrechts- oder Markenhinweise von FLOYDUS (DAVE BLAIS) oder die Urheberrechts- und Markenhinweise Dritter, die FLOYDUS (DAVE BLAIS) in die lizenzierte Software oder Dokumentation aufgenommen hat, nicht entfernen oder verschleiern; Und
    7. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zum Hosten von Anwendungen für Dritte im Rahmen einer Facility Management-, Timesharing-, Dienstanbieter- oder Servicebürovereinbarung verwenden; Und
    8. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in einer Weise verwenden, die illegal ist oder nicht von dieser EULA autorisiert ist.
    Inhalt
    Die lizenzierte Software ermöglicht es dem Lizenznehmer, Inhalte einzugeben, die auf dem Computer gespeichert werden, auf dem die lizenzierte Software installiert ist (dieser Inhalt wird hierin als "Content" bezeichnet). Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Nutzung, Speicherung und Offenlegung der Inhalte durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf die Inhalte nur in einer Weise verantwortungsvoll nutzen, die mit der Ausübung eines guten Urteils im Einklang steht. Als Genealogie-Software erlaubt die lizenzierte Software dem Lizenznehmer die Eingabe von Inhalten, die nicht-öffentliche personenbezogene Daten anderer Personen als des Lizenznehmers darstellen; der Lizenznehmer darf solche Informationen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Personen, auf die er sich bezieht, nicht verwenden, speichern oder offenlegen. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat zu entscheiden, ob der beabsichtigte Verwendungszweck des Lizenznehmers angemessen ist oder ob der Lizenznehmer eine schriftliche Genehmigung benötigt, oder ob andere rechtliche Fragen in Betracht gezogen werden sollten, ermutigt FLOYDUS (DAVE BLAIS) den Lizenznehmer dringend, einen kompetenten Rechtsbeistand einzuholen. FLOYDUS (DAVE BLAIS) wird den Lizenznehmer bei dieser Entscheidung nicht unterstützen, ebenso wenig kann FLOYDUS (DAVE BLAIS) dem Lizenznehmer Rechtsberatung in Bezug auf geistige Eigentumsrechte oder Datenschutzgesetze zur Verfügung stellen.
    Der Lizenznehmer darf nur Inhalte verwenden, die dem Lizenznehmer gehören und die Rechte anderer nicht verletzen. FLOYDUS (DAVE BLAIS) bearbeitet oder überwacht keine Inhalte; Der Lizenznehmer übernimmt daher die ausschließliche Verantwortung für deren Überwachung. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in Verbindung mit Inhalten verwenden, die illegal, obszön, unanständig, diffamierend, rassen- oder ethnischer Hass schüren oder die Rechte anderer verletzen oder auf andere Weise anstößig sind.
    Wenn der Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers feststellt, dass der Lizenznehmer gesetzlich verpflichtet ist, eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung von Teilen des Inhalts einzuholen, muss der Lizenznehmer die Erlaubnis zur Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Änderung der Inhalte vom entsprechenden Eigentümer der betrefflichen Materialien anfordern (wie in der lizenzierten Software angegeben). Wenn hingegen der Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers feststellt, dass es zulässig ist, Inhalte aus der lizenzierten Software einzuschließen, fordert FLOYDUS (DAVE BLAIS) den Lizenznehmer auf, FLOYDUS (DAVE BLAIS) Marken korrekt zu benennen, wenn er sich auf die lizenzierte Software im Hinweis oder Copyright-Teil des Papiers, Projekts oder Produkts des Lizenznehmers bezieht.
    Der Lizenznehmer stellt floydUS (DAVE BLAIS) und FLOYDUS (DAVE BLAIS) Lieferanten von allen Ansprüchen, Schäden, Anwaltskosten, Kosten und Klagen frei, die sich aus der Nutzung oder Verbreitung von Inhalten durch den Lizenznehmer und deren Nutzung der lizenzierten Software ergeben oder daraus resultieren.
    SOFTWARE-UPDATES
    Wenn es sich bei der lizenzierten Software um ein Update auf eine frühere Version handelt, muss der Lizenznehmer über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen. Jedes Update, das FLOYDUS (DAVE BLAIS) dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, erfolgt auf Lizenzaustauschbasis, so dass der Lizenznehmer als Bedingung für den Erhalt eines Updates zustimmt, dass der Lizenznehmer alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung einer früheren Version der lizenzierten Software aufkündigt. Der Lizenznehmer darf die vorherige Version jedoch weiterhin nur verwenden, um den Übergang zur aktualisierten Version zu unterstützen. Sobald ein Update veröffentlicht wurde, kann FLOYDUS (DAVE BLAIS) die Unterstützung für frühere Versionen ohne vorherige Ankündigung des Lizenznehmers einstellen.
    Unterstützung
    FLOYDUS (DAVE BLAIS) ist von dieser EULA nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer technische Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der lizenzierten Software zur Verfügung zu stellen; Der Lizenznehmer kann jedoch zusätzliche Support-Services gegen eine zusätzliche Gebühr bestellen, wie FLOYDUS (DAVE BLAIS) während der Laufzeit dieser EULA von Zeit zu Zeit anbieten kann.
    EINGESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
    FLOYDUS (DAVE BLAIS) garantiert, dass die Medien, auf denen die lizenzierte Software vertrieben wird, für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die lizenzierte Software an den Lizenznehmer geliefert wird, frei von Mängeln sind. Wenn der Lizenznehmer während dieser 30-Tage-Frist einen Medienfehler entdeckt, Der Lizenznehmer muss das defekte Medium dann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels an FLOYDUS (DAVE BLAIS) zurückgeben, und der Lizenznehmer hat die einzige Abhilfe maßnahme, entweder die defekten Medien ersetzen zu lassen, oder bei FLOYDUS (DAVE BLAIS) alleiniger Option, einer Rückerstattung des Geldes, das der Lizenznehmer für die lizenzierte Software bezahlt hat. Die garantier in diesem Absatz ist die einzige Garantie, die FLOYDUS (DAVE BLAIS) hierunter gegeben hat.
    KEINE GARANTIE AUF LIZENZIERTE SOFTWARE
    Die lizenzierte Software wird dem Lizenznehmer "AS IS zur Verfügung gestellt." FLOYDUS (DAVE BLAIS), und FLOYDUS (DAVE BLAIS) Lieferanten oder verbundenen Unternehmen, machen keine Garantie für seine Verwendung oder Leistung. FLOYDUS (DAVE BLAIS), AND FLOYDUS (DAVE BLAIS) AFFILIATES, MAKE NO WARRANTIES, CONDITIONS, REPRESENTATIONS, OR TERMS (EXPRESS OR IMPLIED BY THE STATUTE, COMMON LAW, CUSTOM, USAGE, OR OTHERWISE) AS TO ANY MATTER INCLUDING NO-INFRINGEMENT OF THIRD PARTY RIGHTS, MERCHANTABILITY, INTEGRATION,
    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    IN NO EVENT WILL FLOYDUS (DAVE BLAIS), OR FLOYDUS (DAVE BLAIS) AFFILIATES, BE LIABLE TO LICENSEE FOR ANY DAMAGES, CLAIMS, OR COSTS WHATSOEVER, OR FOR ANY CONSEQUENTIAL, INDIRECT, INCIDENTAL DAMAGES, OR ANY LOST PROFITS OR LOST SAVINGS, EVEN IF A REPRESENTATIVE OF FLOYDUS (DAVE BLAIS) OR ONE OF FLOYD , SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR ANSPRÜCHE DRITTER. DIESE LIMITATIONEN UND EXKLUSIONEN GELTEN AUF DIE VON APPLICABLE LAW IN LICENSEE'S JURISDICTION. DIE AGGREGATE LIABILITÄT VON FLOYDUS (DAVE BLAIS), UND FLOYDUS (DAVE BLAIS) AFFILIATES, UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM EULA, SOLL AUF DIE MENGE PAID FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, WENN ANY.
    ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BETA-SOFTWARE
    Wenn es sich bei der lizenzierten Software, die der Lizenznehmer mit dieser EULA erhält, um eine vorkommerzielle Version oder "BETA"-Software ("Pre-Release-Software") handelt, ersetzt dieser Abschnitt, soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt mit einer anderen Klausel oder Bedingung in dieser EULA in Konflikt steht, solche widersprüchlichen Begriffen und Bedingungen in Bezug auf die Vorabversionssoftware, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist.
    Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Pre-Release-Software nicht das Endprodukt von FLOYDUS (DAVE BLAIS) darstellt und Fehler, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen könnten. Daher lehnt FLOYDUS (DAVE BLAIS) jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer jeglicher Art ab.
    IN APPLICABLE JURISDICTIONS WHERE LIABILITY CANNOT BE SO EXCLUDED FOR PRE-RELEASE SOFTWARE, BUT MAY BE LIMITED, FLOYDUS (DAVE BLAIS) LIABILITY, AND THAT OF ITS SUPPLIERS, SHALL BE LIMITED TO THE LESSER OF THE AMOUNT PAID BY LICENSEE AND FIFTY UNITED STATES DOLLARS (U.S. 50.00). DIE FOREGOING LIMITATION OF LIABILITY APPLIES TO ANY VERSION OF THE LICENSED SOFTWARE, PRE-RELEASE ODER POST-RELEASE.
    Der Lizenznehmer erkennt an, dass FLOYDUS (DAVE BLAIS) dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Pre-Release-Software in Zukunft ankündigt oder jedermann zur Verfügung gestellt wird, und dass FLOYDUS (DAVE BLAIS) keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat, die Pre-Release-Software anzukündigen oder einzuführen. FLOYDUS (DAVE BLAIS) kann beschließen, kein Produkt einzuführen, das der Pre-Release-Software ähnelt oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennt der Lizenznehmer an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer in Bezug auf die Vorabversionssoftware oder ein Produkt im Zusammenhang mit der Vorabversionssoftware durchführt, ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt.
    Während der Laufzeit dieser EULA wird der Lizenznehmer FLOYDUS (DAVE BLAIS) auf Anfrage Feedback zum Testen und Verwenden der Pre-Release-Software geben, einschließlich Fehler- oder Fehlerberichten.
    Wenn dem Lizenznehmer die Vorabversionssoftware gemäß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurde, unterliegt die Nutzung der Vorabversionssoftware durch den Lizenznehmer ebenfalls dieser Vereinbarung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen dieser EULA wird der Lizenznehmer, wenn er sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Tests der Vorabversionssoftware durch den Lizenznehmer zurückgeben oder vernichten, wenn dieses Datum vor dem für FLOYDUS (DAVE) geplanten ersten kommerziellen Versand der öffentlich veröffentlichten (kommerziellen) Software liegt.
    SURVIVAL DER DISCLAIMERS
    Die Ausschlüsse von Garantien, Entschädigungsverpflichtungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch nach Beendigung dieser EULA, wie auch immer verursacht; dieses Überleben impliziert oder schafft jedoch kein fortgesetztes Recht, die lizenzierte Software nach Beendigung dieser EULA zu nutzen.
    EXPORTREGELN
    Der Lizenznehmer darf lizenzierte Software nicht in ein Land versenden, übertragen oder exportieren oder lizenzierte Software in einer Weise verwenden, die durch den United States Export Administration Act oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften für den Lizenznehmer verboten ist (zusammen die "Exportgesetze") Wenn die lizenzierte Software gemäß den Exportgesetzen als exportkontrollierte Elemente gekennzeichnet ist, versichert und garantiert der Lizenznehmer, dass der Lizenznehmer , und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software verwenden werden, sind kein Bürger oder anderweitig in einer Nation, die von den Vereinigten Staaten mit einem Embargo belegt wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass der Lizenznehmer und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software verwenden werden, anderweitig nicht vom Erhalt der Software gemäß den Exportgesetzen ausgegrenzt sind. Alle Rechte zur Nutzung der lizenzierten Software werden unter der Bedingung gewährt, dass der Lizenznehmer die Exportgesetze einhält, und alle diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Exportgesetze nicht einhält.
    REGIERENDES RECHT
    Diese EULA unterliegt und unterliegt den geltenden materiellen Gesetzen des Landes Malta, dessen Gerichte ausschließlich für Streitigkeiten zuständig sind, die sich aus dieser Untersache ergeben.
    GEISTIGES EIGENTUM
    Die lizenzierte Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer anfertigt, sind geistiges Eigentum von FLOYDUS (DAVE BLAIS) und von Dritten, deren geistiges Eigentum von FLOYDUS (DAVE BLAIS) lizenziert wurde. Struktur, Organisation und Code der lizenzierten Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von FLOYDUS (DAVE BLAIS) und solchen Dritten. Die lizenzierte Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, sowie durch internationale Vertragsbestimmungen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser EULA vorgesehen, werden dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte an der lizenzierten Software gewährt. Der Lizenznehmer darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FLOYDUS (DAVE BLAIS) keine öffentliche Erklärung zu der lizenzierten Software oder FLOYDUS (DAVE BLAIS) abgeben oder veröffentlichen.
    RESERVIERUNG VON RECHTEN
    FLOYDUS (DAVE BLAIS) behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer von dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte sind auf die Rechte an geistigem Eigentum von FLOYDUS (DAVE BLAIS) sowie auf die geistigen Eigentumsrechte Dritter beschränkt, die von FLOYDUS (DAVE BLAIS) lizenziert wurden, und beinhalten keine rechte an geistigem Eigentum.
    VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
    Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und FLOYDUS (DAVE BLAIS) in Bezug auf die lizenzierte Software dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen, Vereinbarungen, Vereinbarungen, Werbung und Vereinbarungen, die für die lizenzierte Software gelten.
    Änderung
    Diese EULA darf nur durch ein von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von FLOYDUS (DAVE BLAIS) unterzeichnetes Schreiben geändert oder geändert werden.
    Salvatorische
    Wenn eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als rechtswidhig festgelegt wird, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser EULA bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    Verzicht
    Kein Versäumnis oder eine Verzögerung von FLOYDUS (DAVE BLAIS) bei der Ausübung seiner Rechte oder Rechtsbehelfe darf als Verzicht gelten, es sei denn, dies erfolgt durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs von FLOYDUS (DAVE BLAIS) darf als Verzicht wirken oder jede andere oder weitere Ausübung dieses rechts oder eines anderen Rechtsbehelfs oder Rechtsbehelfs ausschließen.
    PROOF OF COMPLIANCE
    Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung von FLOYDUS (DAVE BLAIS) oder FLOYDUS (DAVE BLAIS) autorisierter Vertreter stellt der Lizenznehmer vollständige Dokumentation zur Verfügung und bescheinigt unter Strafe des Meineids, dass die Nutzung aller lizenzierten Software durch den Lizenznehmer mit dieser EULA in Einklang steht.
    Beendigung
    Wenn der Lizenznehmer gegen diese EULA verstößt und eine Verletzung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung von FLOYDUS (DAVE BLAIS) oder FLOYDUS (DAVE BLAIS) autorisiertem Vertreter behebt, kann FLOYDUS (DAVE BLAIS) diese EULA beenden, woraufhin alle dem Lizenznehmer gewährten Rechte sofort erlöschen. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer nach Beendigung alle Kopien der lizenzierten Software an FLOYDUS (DAVE BLAIS) zurückzugeben oder schriftlich zu überprüfen, ob alle Kopien der lizenzierten Software vernichtet wurden.

Programmdetails