Battlefield 4 Key Generator 1.47

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.29 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎33 ‎Stimmen

Battlefield 4 Eigenschaften ein paar kleine Updates im Gegensatz zu seinem Vorfahren. Die Vergnügungen Heads-up-Präsentation ist in etwa die gleiche, aus zwei reduzierten Rechtecken. Je ebener die linke Ecke anzeigt, desto verkleinerter Guide und Kompass für die Route und ein entwirrtes Ziel wird darüber wahrgenommen. das einfachere recht enthält eine kleinere Munitionstheke und Gesundheitszähler. Der kleinere als übliche Leitfaden und der Prinzip-Umleitungsbildschirm zeigt Bilder, die drei Arten von Substanzen bezeichnen: Blau für Partner, Grün für Truppkameraden und Rot oder Orange für Feinde.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.47 veröffentlicht auf 2014-03-02
    In dieser Version haben wir einige neue Hashmodule hinzugefügt.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG – KOMMERZIELLE NUTZUNG Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") wird zwischen Ihnen (sowohl der Person, die die Lizenz (definiert unten) gemäß dieser Vereinbarung verwendet) und/oder anderweitig die Plattform des Unternehmens für die Erstellung interaktiver Bildschirm-Walk-Thrus-Optionen verwendet, walkMe System, wie unter www.walkme.com (die "Software") und jeder juristischen Person, in deren Namen diese Person handelt) (nachfolgend: "Sie" oder "Ihr" oder "Lizenznehmer") und WalkMe Ltd. von 10 HaUmanin Street, Tel Aviv ("Unternehmen"). Die vorgenannten Parteien werden auch kollektiv als "Parteien" und einzeln als "Partei" bezeichnet. BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE ODER EINEN TEIL DAVON AKZEPTIEREN UND/ODER VERWENDEN. DIE SOFTWARE IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT UND LIZENZIERT (NICHT VERKAUFT). WENN SIE EINEN SCHRITT ZUR NUTZUNG UND/ODER ANMELDUNG IN DIE SOFTWARE UNTERNEHMEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT UND AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG. WRITTEN APPROVAL IST NICHT EINE VORAUSSETZUNG FÜR DIE VALIDITÄT ODER ENFORCEABILITÄT DIESER VEREINBARUNG. IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE WIRD AUSDRÜCKLICH VON IHRER ZUSTIMMUNG ZU DEN HIERIN DARGELEGTEN BEDINGUNGEN ABHÄNGIG GEMACHT. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, MÜSSEN SIE DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UNVERZÜGLICH EINSTELLEN. WICHTIGE HINWEISE: ALL USE OF THE SOFTWARE SHALL BE SUBJECT TO THE SPECIFICATIONS, FEES, FEATURES, SCOPE, DURATION AND SUCH ADDITIONAL TERMS AND CONDITIONS, WHICH ARE SPECIFIED UNDER THE CORRESPONDING COMPANY LTD ORDER FORM & AGREEMENT ("COMMERCIAL AGREEMENT"), ATTACHED AND INCORPORATED BY REFERENCE TO THIS AGREEMENT AS "EXHIBIT A", WHICH YOU HAVE EXECUTED, SIGNED OR OTHERWISE AUTHORIZED IN CONJUNCTION WITH THE PURCHASE OF THE RIGHT TO USE SOFTWARE. DIE BEDINGUNGEN DES HANDELSVERTRAGS WERDEN HIERMIT DURCH BEZUGNAHME IN DIESE VEREINBARUNG AUFGENOMMEN, UND JEDER HINWEIS AUF "VEREINBARUNG" BEZIEHT SICH AUCH AUF DIE HANDELSVEREINBARUNG. 1. Definitionen Zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesem Abkommen definierten aktivierten Begriffen haben die folgenden Begriffe die Bedeutung, die jedem von ihnen gegenüber festgelegt sind: "Vertrauliche Informationen" – alle proprietären Informationen einer der Vertragsparteien ("Offenlegende Partei"), die der anderen Vertragspartei ("Empfangspartei") offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Produkte, Technologien, Know-how, Spezifikationen und Konzepte einer der parteienseite; sowie Informationen geschäftlicher und kommerzieller Art, von beiden Parteien, alle in irgendeiner Form oder medium, einschließlich in schriftlicher, physischer, digitalisierter, mündlicher oder visueller Form. "Vertrauliche Informationen" umfassen keine Informationen, die: (a) öffentliches Wissen zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach allgemein bekannt werden, außer durch eine Fahrlässigkeit der empfangenden Partei; b) der anderen empfangenden Partei bereits vor ihrem Eingang von der offenlegenden Partei bekannt sind, wie aus schriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht; c) nachweislich unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt werden, ohne die hierin erhaltenen vertraulichen Informationen zu verwenden; d) die von der empfangenden Partei rechtmäßig aus anderen uneingeschränkten Quellen bezogen wurde, wie aus ihren schriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht; oder (e) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei offengelegt werden. "Updates und neue Version/s" – bedeutet eine Änderung der Software, die Korrekturen von Fehlern beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen oder Verbesserungen bietet. Updates und Neue Version werden in der Regel als Änderung der Versionsnummer rechts vom Dezimaltrennzeichen (von x.1 auf x.2) bezeichnet. 2. Lizenzerteilung 2.1. Lizenzumfang: Vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung der in der Handelsvereinbarung festgelegten Gebühren und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ohne Recht auf Unterlizenzierung für die im Handelsvertrag angegebene Klausel, die Software in Verbindung mit den eigenen Domains des Lizenznehmers in dem im Handelsvertrag festgelegten Umfang und der Art und Weise zu verwenden. 2.2. Einschränkungen: Abgesehen von den hierzu ausdrücklich an den Lizenznehmer lizenzierten Rechten werden keine anderen Rechte oder Interessen an der Software und/oder irgendwelchen Bestandteilen davon übertragen oder dem Lizenznehmer gewährt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden darf der Lizenznehmer die Software nicht für andere als die hierin genannten Zwecke verwenden; (ii) die Software oder einen Teil davon zurückentwickeln oder dekompilieren, modifizieren oder überarbeiten oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (iii) Unterlizenzierung oder Weiterverkauf der Software oder eines Teils davon. 2.3. Software von Drittanbietern: Bestimmte Teile der mit der Software gelieferten Software (z. B. nur JQuery) können "Open Source"- oder "Freie-Software"-Lizenzen ("Software von Drittanbietern") unterliegen. Diese Software von Drittanbietern unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern ist unter den Bedingungen der Lizenz lizenziert, die diese Software von Drittanbietern begleitet. 3. Unterstützung 3.1. Geltungsbereich: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung, sofern der Lizenznehmer die im Handelsvertrag festgelegten jährlichen Support- und Wartungsgebühren zahlt, wird das Unternehmen die Software gegebenenfalls in dem umfanggemäßen und in der im Handelsvertrag festgelegten Umfang und in der Weise unterstützen , wie es in der Handelsvereinbarung festgelegt ist ("Support services"). 3.2. Ausschlüsse: Die Support-Services umfassen nicht die Erbringung von Dienstleistungen für den Fall, dass die Software oder Teile oder Teile davon: (i) Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall oder unsachgemäße Installation, Nutzung oder Wartung durch andere als das Unternehmen begangen wurden, oder; ii) in einer Weise verwendet wurden, für die sie nicht bestimmt war oder nicht in Übereinstimmung mit ihren Spezifikationen verwendet wurde; und (iv) auf Produkten oder Umgebungen installiert oder eingebaut wurden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind (einschließlich aller Exponate), oder wie anderweitig ausdrücklich schriftlich von der Gesellschaft genehmigt wurde. 4. Gegenleistung Als Gegenleistung für die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten und/oder zu erbringenden Rechte und Dienstleistungen zahlt der Lizenznehmer die im Handelsvertrag angegebenen Gebühren gemäß der Zahlung und anderen darin festgelegten Bedingungen an das Unternehmen. 5. Eigentumsrechte. Außer in Bezug auf Software von Drittanbietern (wie oben definiert) besitzt und behält das Unternehmen alle Rechte, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an und an der Software sowie alle Anpassungen, Änderungen, Verbesserungen oder Verbesserungen, die von einer der Parteien und an den vertraulichen Informationen des Unternehmens vorgenommen wurden. Um alle Zweifel zu beseitigen, sind alle Inhalte, die vom Lizenznehmer, der die Software verwendet, entwickelt wurden, Eigentum des Lizenznehmers. 6. Freistellung Haftungsausschluss der Garantie; Haftungsbeschränkung. 6.1. Entschädigung. Das Unternehmen verteidigt, stellt den Lizenznehmer von und gegen alle Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) sicher, die schließlich von einem zuständigen Gericht gewährt werden, die aufgrund einer Forderung, Klage oder eines Verfahrens, die gegen einen von ihnen erhoben wurde, aufgrund eines Anspruchs, einer Klage oder eines Verfahrens auf der Grundlage eines Anspruchs, dass die Software gegen geistige Eigentumsrechte oder für andere Ansprüche im Zusammenhang mit Software Dritter im Zusammenhang mit Abschnitt 2.3 verstößt, gewährt werden; vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer das Unternehmen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert hat und dem Unternehmen die Autorität, Informationen und Unterstützung (auf Kosten des Unternehmens) gegeben hat, um die Forderung oder die Verteidigung einer solchen Klage, eines Verfahrens oder einer Lösung zu kontrollieren und zu bearbeiten. Die vorstehende Entschädigung ist der einzige Rechtsbehelf, auf den der Lizenznehmer im Zusammenhang mit dem Vorstehenden Anspruch hat. Das Vorstehen in Abschnitt 6.1 gilt nicht, soweit die Verletzung entsteht: (i)aus der Nutzung der Software (oder eines Bestandteils davon) in einer Weise, für die sie gemäß dieser Vereinbarung nicht beabsichtigt oder nicht genehmigt war; oder (ii) nicht in Übereinstimmung mit deren Unterlagen und Spezifikationen. 6.2. Haftungsbeschränkung. Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen Abschnitt 7 (Vertraulichkeit) haftet in keinem Fall eine der Parteien gegenüber der anderen Partei für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden jeglicher Art oder Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen oder Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit oder aus dieser Vereinbarung, auch wenn die andere Partei über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde. Mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf Software Von Drittanbietern basieren, die das Unternehmen in die Software integriert hat, übersteigt in keinem Fall die Gesamthaftung einer der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung die aggregierten Gebühren, die im Rahmen des 12-monatigen Zeitraums vor dem jeweiligen Anspruch an das Unternehmen gesetzlich gezahlt wurden. 6.3. Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet der Verpflichtungen zur Bereitstellung laufender Unterstützung oder Aktualisierungen der Software erkennt der Lizenznehmer an, dass das Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Garantien in Bezug auf die Software und alle damit verbundenen Materialien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, Der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. 7. Vertraulichkeit 7.1. Interne Offenlegung: Jede empfangende Partei behält die Vertraulichkeit und den sensiblen Charakter der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an ihr eigenes Personal, ihre Vertreter und leitenden Angestellten mit einem legitimen Bedürfnis, diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung zu kennen, offenlegen, und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die Bedingungen für vertrauliche Informationen dieser Vereinbarung, und die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur verwenden, wenn und wie dies für die Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist. 7.2. Schutz: Die empfangende Partei trifft alle angemessenen Vorkehrungen, die erforderlich und angemessen sind, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren. 7.3. Ablauf: Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten aus irgendeinem Grund für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren danach über das natürliche Ablaufoder oder die Beendigung dieser Vereinbarung. 8. Laufzeit und Kündigung 8.1. Inkrafttreten: Dieses Abkommen tritt mit dem letzten Ausführungsdatum auf dem Unterzeichnungsblock einer der Vertragsparteien im Handelsvertrag ("Wirkungsdatum") in Kraft und bleibt für den im Handelsvertrag festgelegten Zeitraum in Kraft, es sei denn, dies wird gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens früher gekündigt. 8.2. Wesentlicher Verstoß: Im Falle eines wesentlichen Verstoßes einer Vertragspartei gegen diese Vereinbarung durch eine der Vertragsparteien, die nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Mitteilung der anderen Vertragspartei behoben wurde, oder falls eine der Vertragsparteien in Konkurs gehen oder zahlungsunfähig werden sollte und dieses Ereignis nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung angefochten wurde, hat die andere Vertragspartei das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine "wesentliche Verletzung" umfasst: (a) alle Versäumnisse des Lizenznehmers, fällige Beträge zu zahlen; (b) jegliches Versäumnis des Unternehmens, Die Betriebszeit und Wartung gemäß dieser Vereinbarung und der WalkMe Saas Service Level Agreement, die dieser Vereinbarung als "Anhang B", (c) Verstöße gegen Software von Drittanbietern und (d) Verstöße gegen die Abschnitte 6, 7 und 9 durch eine der Parteien beigefügt ist, bereitzustellen. 8.3. Auswirkungen der Kündigung: In jedem Fall der Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der Vertragsparteien: (a) Alle im Rahmen dieser Lizenz gewährten Lizenzen und Rechte verfallen sofort und jede nutzung und/oder Verwertung durch den Lizenznehmer und/oder in seinem Namen der Software und eines Teils davon erlischt sofort und erlischt. (b) Bestimmungen in dieser Vereinbarung, die zum Ausdruck gebracht werden oder durch sinngemäß und kontextuell die Beendigung dieser Vereinbarung überdauern sollen, gelten daher über die Beendigung hinaus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 5, 6.2, 7-3. 9. Verschiedenes 9.1. Hinweis: Jede Mitteilung, die von einer der Vertragsparteien gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und kann per Kurier, per Einschreiben, Telefaksimile oder E-Mail zugestellt werden und nach Erhalt oder, wenn sie per E-Mail gesendet wird, nach dem Nachweis der Zusendung wirksam. Wird die Mitteilung per Telefacsimile oder E-Mail versandt, so hat der Absender die Mitteilung auch durch Zusendung per Kurier oder Einschreiben zu bestätigen. 9.2. Abtretung: Keine der Vertragsparteien darf diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten. Eine solche Zustimmung wird nicht unangemessen zurückgehalten. Ungeachtet des Vorstehenden ist eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Konsolidierung, Umstrukturierung oder Umstrukturierung oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer Vertragspartei nicht erforderlich, solange dieser Nachfolger oder Abtretungsempfänger dieser Vereinbarung schriftlich zustimmt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. 9.3. Streitbeilegung: Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den US-Bundesgesetzen und den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Bezugnahme auf ihre Kollisionsnormen. Solche Streitigkeiten werden ausschließlich vor den staatlichen oder Bundesgerichten im County of San Francisco, Kalifornien, beigelegt. Beide Parteien kommen überein, sich der persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte des US-Bundesstaates Kalifornien für ein Gerichtsverfahren mit der Software und dieser Vereinbarung zu unterwerfen, unabhängig davon, wer das Verfahren eingeleitet hat. 9.4. Überlebensfähigkeit: Sollte eine klausel oder bestimmungsgemäß in dieser Vereinbarung als illegal, ungültig oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden werden, gilt die Klausel oder Bestimmung als gelöscht, ohne die Durchsetzbarkeit aller übrigen Klauseln oder Bestimmungen zu beeinträchtigen. 9.5. Vollständige Vereinbarung: Dieses Abkommen und alle diesbezüglichen Anhänge stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und treten an die Stelle aller vorherigen und/oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen ihnen, mündlich oder schriftlich. Kein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt oder stellt einen Verzicht auf eine andere Bestimmung dar, noch stellt ein Verzicht eine fortdauernde Ausnahme regelungdar. Nichts in diesem Abkommen ist so auszulegen, dass es ein Joint Venture, eine Partnerschaft, eine Agentur oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien schafft, und keine Vertragspartei hat das Recht, die andere Vertragspartei zu binden oder eine Verpflichtung im Namen des anderen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu erfüllen.