Virtual Printer Driver 10

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 8.72 MB
‎Benutzerbewertung: 2.4/5 - ‎7 ‎Stimmen

Wenn Sie ein Softwareentwickler sind, hilft Ihnen unser Custom Virtual Printer SDK dabei, Folgendes zu tun: Generieren Sie eine Ausgabe in Form von Standard-Raster- oder Vektorformaten aus Ihrem Programm (oder aus einer anderen Softwareanwendung, die gedruckte Formulare erzeugen soll). Unterstützte Ausgabeformate: - EMF - PDF - TIFF mit verschiedenen Komprimierungsoptionen, einschließlich CCITT Faxkomprimierung. Virtual Printer unterstützt auch spezielle Faxauflösungen wie 204x98 und 204x196 DPI. - JPEG, BMP, PNG - Klartext in verschiedenen Codierungen (ANSI, UTF-8 oder Unicode) Leiten Sie den Druckauftrag an einen anderen Drucker um. Wenn Sie das Dokument an den Drucker senden, können Sie es im gewählten Format (PDF, BMP, JPEG, TIFF, PNG, TXT) speichern und gleichzeitig in Papierform auf einem physischen Drucker drucken. Ändern Sie ein virtuell gedrucktes Dokument, bevor Sie es zum tatsächlichen Drucken senden. Importieren von Dokumenten aus anderen Anwendungen. Importierte Dokumente können mit einem EMF-Format in Ihr Format konvertiert werden. Virtual Printer unterstützt benutzerdefinierte Papierformate von bis zu 33x46", verschiedene Auflösungen von 100 bis 2400 DPI und eine mehrsprachige Schnittstelle. Sie erhalten einen Drucker mit Ihrem gewählten Namen, Treiberinstallations- und Deinstallationsmodul sowie Integrationsanweisungen für die Beispiele. Die Gebühr, die Sie beim Kauf eines virtuellen Druckers zahlen, ist Ihre einzige Ausgabe. Wir berechnen keine aufeinanderfolgenden Lizenzgebühren. Sie können den Drucker ohne zusätzliche Gebühren mit Ihren Anwendungen verwenden. Wir werden alle zusätzlichen Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass der Drucker vollständig Ihren Anforderungen entspricht. Der Quellcode ist auch zum Kauf verfügbar. Seine Lizenz erlaubt Codeänderungen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 10 veröffentlicht auf 2014-11-20
    Leistungsproblem für die Laufzeitextraktion behoben; Leistungsprobleme bei der Konvertierung behoben, wenn die grafischen Formate JPEG, PNG, TIFF, BMP deaktiviert sind; DER EMF-zu-TEXT-Konverter wurde verbessert; Problem mit eingebetteter Schriftart mit CMAP Typ 4 behoben; feste Wasserzeichen-Funktion für Landschaftsseitenausrichtung, ...
  • Version 7.1 veröffentlicht auf 2011-09-16
    Neuer Multithread-Konverter für emf2bmp/jpg/png/single tiff mit bis zu 250% Leistungsverbesserung; neuer emf2txt-Konverter mit besserer Textformatierung; neuer Wasserzeichenmotor mit komfortabler Steuerung und bis zu 300% Leistungssteigerung; neue Interkommunikationsfunktion hinzugefügt - mit Pipes..

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Vereinbarung Zwei Piloten ("Zwei Piloten") bietet zwei Pilots Demo Printer virtuellen Druckertreiber ("Software") für Microsoft Windows 95/98/ME/NT4/2000/XP/2003/Vista, und optional erworbenen Quellcode ("Quellcode") und lizenzen seine Verwendung für Sie ("Kunde"). Der Kunde erklärt sich mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Lizenzerteilung Zwei Piloten gewähren dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. Copyright Diese Software ist durch das Urheberrecht der Russischen Föderation geschützt. Two Pilots behält das Eigentum an Der Software. Zwei Piloten besitzen Titel und Urheberrechte an Software und Begleitdokumentation wie alle Kopien des Kunden. Das nicht autorisierte Kopieren von Software oder der Dokumentation führt zur automatischen Beendigung dieser Lizenz. Two Pilots ist rechtmäßiger Eigentümer oder Lizenznehmer der Software, und Two Pilots hat alle Rechte, die erforderlich sind, um dem Kunden die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte zu gewähren, ohne die Rechte Dritter zu verletzen oder zu verletzen. Insbesondere, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, verstößt die Nutzung der Software durch den Lizenz- und Kundennutzen der Software gemäß dieser Vereinbarung nicht gegen andere Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen Dritter. Vollständige Vereinbarung Dieses Dokument stellt die gesamte Vereinbarung zwischen zwei Piloten und dem Kunden dar und kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden. Weder Two Pilots noch Customer sind an mündliche Vereinbarungen oder Präsentationen gebunden. I. Allgemeine Geschäftsbedingungen A. Software Source Code ist Geschäftsgeheimnis. Es ist vertraulich und kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Two Pilots in keinem Format oder in medienbehandelten Medien veröffentlicht werden. B. Der Kunde darf Software oder Quellcode oder abgeleitete Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Two Pilots nicht vermieten, vermieten oder weiterverkaufen. C. Two Pilots ermächtigt den Kunden, Archivkopien des Software-Quellcodes ausschließlich zum Zwecke der Sicherung von Software zu erstellen. Alle anderen Vervielfältigungen von Software Source Code sind untersagt. Alle Kopien, die durch diese Vereinbarung erstellt werden dürfen, müssen mit folgendem Hinweis geschützt werden: "Copyright 1999-2006 Two Pilots. Alle Rechte vorbehalten. Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung strengstens durch Bundesgesetz verboten." D. Laufzeitverteilungslizenz. Two Pilots gewährt dem Kunden ein lizenzfreies Recht, den Softwar zu verteilen und zu integrierenLizenz. Two Pilots gewährt dem Kunden ein lizenzfreies Recht, die Software mit Anwendungen zu vertreiben und zu integrieren, die der Kunde entwickelt hat. Die Software darf nicht zu einem anderen Zweck als zur Begleitung oder Einbindung in Anwendungen, die der Kunde entwickelt hat, vertrieben werden. Der Kunde kann die Software in den spezifischen Anwendungsprogrammen des Kunden verwenden, in diesem Fall gewährt Two Pilots dem Kunden die Erlaubnis, solche Programme ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu verwenden, zu verschenken oder zu verkaufen, solange alle Kopien dieser Programme einen gültigen Copyright-Hinweis tragen und vorausgesetzt, dass das Programm des Kunden kein Entwicklungstool oder eine Entwicklungsbibliothek ist, die die gesamte oder einen Teil der Software umfasst. Diese Erlaubnis wird ausschließlich zu dem oben genannten Zweck erteilt, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Software auf andere Weise zu verwenden. E. Two Pilots autorisiert den Kunden nicht, Software-Quellcode zu verteilen. F. Two Pilots behält sich das Recht vor, Software ohne Rücksicht auf die eigenen Änderungen oder Nutzungen des Kunden zu ändern. II. Eingeschränkte Garantie A. ZWEI PILOTS MAKES NO WARRANTIES OR REPRESENTATIONS, EXPRESS OR IMPLIED, IN FACT OR LAW, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Zwei Piloten WARRANT NICHT, DASS DIE OPERATION VON SOFTWARE UNINTERRUPTED ODER ERROR FREE SEIN WIRD. B. KUNDE AGREES THAT ALL WARRANTIES ARE IMMEDIATELY NULL AND VOID IN THE EVENT OF MODIFICATION OR ALTERATION OF SOFTWARE. III. Haftungsbeschränkung NOTWITHSTANDING THE FORM (E.G. CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHERWISE) IN WHICH ANY LEGAL OR EQUITABLE ACTION MAY BE BROUGHT AGAINST TWO PILOTS, TWO PILOTS WILL NOT BE LIABLE FOR DAMAGES WHICH EXCEED THE AMOUNT OF THE LICENSE FEES PAID BY CU PAID BY CUSTOMER FOR SOFTWARE. IN KEINEM FALL HAFTEN ZWEI PILOTEN FÜR SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS UNERLAUBTKEIT ODER VERTRAG ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH DATENVERLUST, ENTGANGENER GEWINNE, DECKUNGSKOSTEN ODER SONSTIGER BESONDERER, ZUFÄLLIGER, FOLGE- ODER INDIREKTER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG VON SOFTWARE ODER BEGLEITENDER DOKUMENTATION ERGEBEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE. DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT AUCH DANN, WENN ZWEI PILOTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDEN. KUNDEN ERKENNT AN, DASS DIE LIZENZFEE DIESE ALLOCATION VON RISK REFLECTS. IV. Geltendes Recht Dieses Abkommen wird durch die Gesetze der Russischen Föderation ausgelegt, ausgelegt und geregelt. Alle Marken sind das alleinige Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.