Active DJ Studio 7.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 16.41 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎31 ‎Stimmen

Active DJ Studio ist ein ActiveX-Steuerelement, das Multimedia-Anwendungen Audio-/Videowiedergabe- und Mischfunktionen hinzufügt. Zusammenfassung der verfügbaren Funktionen: - Wiedergabe mehrerer Audioformate über DirectSound, ASIO und WASAPI - Wiedergabe von Videoclips, deren DirectShow-kompatibler Codec im Zielsystem installiert ist - Wiedergabe von Dateien, die auf einem Internet-Server gespeichert sind - Wiedergabe von Internetradios - Möglichkeit, die Lautstärke des Players und die Lautstärke der Soundkarte zu ändern. - Mehrspieler - Eingebettete visuelle Feedbacks in Echtzeit (VU-Meter, Oszilloskop, Spektrum, Waveform-Anzeige) - Unterstützung für die Rückwiedergabe von Audiospuren - Soundkartenausgangsauswahl und Lautsprecherzuweisung - Playlists-Unterstützung - CDDB-Datenbankabfragen - CD-Cover-Bilder ababrufen - Laden Sie Sounddateien aus dem Speicher - Exportieren von geladenem Sound in das WAV-Format (sowohl auf DerFestplatte als auch im Speicherpuffer) - Automatischer Fader - Vorverstärker - Erweiterter Equalizer und automatische Entzerrung von Audiospuren durch formatierte XML-Dateien - BPM (Beats per Minute) Erkennung - Beats Positionserkennung - Tempo, Wiedergaberate und Pitch-Unterstützung - Positionsauslöser Management - Cue-Points-Management - Unterstützung für DirectX Media Objects (DMO)-Effekte - Unterstützung für EAX-Effekte - Unterstützung für benutzerdefinierte DSP-Effekte - Unterstützung für VST-Effekte - Wellenformanalyse - Unterstützung für verzögerte Wiedergabe von geladenen Sounds - Unterstützung für verschlüsselte Sounds - Lyrics-Synchronisation durch LRC-Dateien - Erstellung von grafischen Balken für die benutzerdefinierte Anzeige von Vu-Meters, Spektrum und Fortschrittsbalken. - Integration mit unseren Active Sound Recorder und Active Sound Editor Komponenten

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.4 veröffentlicht auf 2014-01-29
    Viele neue Funktionen hinzugefügt
  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2006-06-06

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN LIZENZVERTRAG. ES WIRD ERFORDERLICH SEIN, DASS SIE ZUSTIMMEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN, BEVOR SIE DAS PRODUKT WEITERHIN VERWENDEN DÜRFEN. SEHR WICHTIG-VORSICHTIG LESEN : Diese MultiMedia Soft License Agreement (nachfolgend 'LIZENZ') ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Entität) und MultiMedia Soft, für die 'Active DJ Studio' ActiveX-Steuerung (im Folgenden ' SOFTWARE '). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser LIZENZ einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser LIZENZ nicht zustimmen, können Sie diese SOFTWARE nicht für irgendwelche Zwecke verwenden. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft. I. LIZENZ GRANT für 'COMMERCIAL EDITION'. Diese LIZENZ gewährt Ihnen die folgenden Rechte: Eine. Die Software-Lizenz ist 'PER DEVELOPER': Dies bedeutet, dass ein einzelner Softwareentwickler diese SOFTWARE auf einem oder mehreren Computern verwenden kann, bis keine anderen Entwickler Zugriff auf den Computer haben, um die Anwendung zu entwickeln, die die SOFTWARE enthält. Die SOFTWARE wird auf einem Computer "verwendet", wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Computers installiert wird. Die Installation auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Verteilung auf einen oder mehrere andere Computer stellt jedoch keine "Verwendung" dar, für die eine separate Lizenz erforderlich ist. B. Nur in Bezug auf elektronische Dokumente, die in der SOFTWARE enthalten sind, dürfen Sie eine Kopie (entweder in Papierform oder in elektronischer Form) anfertigen, vorausgesetzt, dass die Anzahl der kopien, die Sie für diese SOFTWARE besitzen, nicht übersteigt und darüber hinaus, dass diese Kopien nur für interne Zwecke verwendet werden und nicht erneut veröffentlicht oder an Dritte verteilt werden. C. Sie können die Testversionen der SOFTWARE für begrenzte Zwecke von Demonstrationen und Versuchen verwenden. II. LIZENZ GRANT für 'PERSONAL EDITION'. Diese LIZENZ ist nicht mehr verfügbar und wird durch die LIZENZ für 'COMMERCIAL EDITION' ersetzt, wie unter Punkt I oben beschrieben. III. TITEL; Copyright. Alle Titel und Urheberrechte in und an der SOFTWARE (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik und Texte, die in die SOFTWARE integriert sind), sowie alle Kopien der SOFTWARE sind Eigentum von MultiMedia Soft. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher müssen Sie die SOFTWARE wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie entweder (A) eine Kopie der SOFTWARE ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen oder (B) die SOFTWARE auf einem einzigen Computer installieren dürfen, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken aufbewahren. IV. ZUSÄTZLICHE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. A. Reverse Engineering, Dekompilierung, und Demontage. Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. B. Keine Trennung von Komponenten. Die SOFTWARE ist als einzelnes Produkt lizenziert und die Softwareprogramme, die die SOFTWARE umfassen, dürfen nicht für die Verwendung durch mehr als einen Benutzer gleichzeitig getrennt werden. C. Vermietung. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten oder vermieten. D. Softwareübertragung. Sie dürfen ihre Rechte im Rahmen dieser LIZENZ OHNE schriftliche Genehmigung von MultiMedia Soft NICHT übertragen. Mit der 'PERSONAL EDITION' ist keine Lizenzübertragung erlaubt. E. Temporärer LIZENZtransfer für Outsourcing-Entwicklungszwecke. Sie können Ihre LIZENZ für die Zeit, die für den Abschluss der ausgelagerten Entwicklung angefordert wurde, an einen anderen Entwickler übertragen: Die Übertragung muss an MultiMedia Soft angefordert werden, und in jedem Fall ist es Ihnen nicht gestattet, mehr als eine Übertragung an ausgelagerte Entwickler anzufordern. Mit der 'PERSONAL EDITION' ist keine Lizenzübertragung erlaubt. F. Kündigung. Unbeschadet anderer Rechte kann MultiMedia Soft diese LIZENZ beenden, wenn Sie die Bedingungen dieser LIZENZ nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten. V. REDISTRIBUTABLE COMPONENTS. A. Beispielcode. Zusätzlich zu der in Abschnitt 1 erteilten Lizenz gewährt Ihnen MultiMedia Soft das Recht, die Quellcodeversionen der Teile der SOFTWARE zu verwenden und zu modifizieren, die in der Dokumentation als Beispielcode gekennzeichnet sind und sich im Unterverzeichnis SAMPLES(xx) der SOFTWARE befinden, sofern Sie Abschnitt 4.c einhalten. B. Redistributable Code. Zusätzlich zu der in Abschnitt 1 erteilten Lizenz gewährt Ihnen MultiMedia Soft ein nicht ausschließliches, gebührenfreies Recht, die Objektcodeversion der in der SOFTWARE bezeichneten Teile der SOFTWARE als (i) die Teile der SOFTWARE zu reproduzieren und zu verteilen, die in der Dokumentation als OCX-Kontrolle ('OCX') bezeichnet werden; ii) die Teile der SOFTWARE, die in der Dokumentation als REDISTRIBUTABLE DLLs ("DLLs") bezeichnet werden; und (iii) SAMPLE CODE (zusammen "REDISTRIBUTABLES"), sofern Sie Abschnitt 4.c einhalten. C. Umverteilungsanforderungen. Wenn Sie die REDISTRIBUTABLES weiterverteilen, erklären Sie sich damit einverstanden, (i) die REDISTRIBUTABLES in Objektcodeform nur in Verbindung mit und als Teil Ihres Softwareanwendungsprodukts zu verteilen, das signifikante und primäre Funktionen hinzufügt und die für den Betrieb in Microsoft Windows- und/oder Windows NT-Umgebungen entwickelt, entwickelt und getestet wurde. (ii) den Namen, das Logo oder die Marken von MultiMedia Soft nicht verwenden, um Ihr Softwareanwendungsprodukt zu vermarkten; (iii) einen gültigen Copyright-Hinweis auf Ihre SOFTWARE einschließen; (iv) MultiMedia Soft von und gegen alle Ansprüche oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die sich aus der Nutzung und dem Vertrieb Ihres Softwareanwendungsprodukts ergeben oder daraus resultieren; und (v) keine weitere Verbreitung der REDISTRIBUTABLES durch Ihren Endbenutzer zuerlauben. VI. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER Eine. Die SOFTWARE bettet in ihren Binärcode eine kommerzielle Bibliothek eines Drittanbieters namens BASS ein: die Lizenz der SOFTWARE deckt NICHT die Lizenz für die BASS-Bibliothek ab, so dass Sie je nach Art Ihrer Anwendung möglicherweise eine getrennte Lizenz vom BASS-Entwickler (www.un4seen.com) erhalten müssen. BEGRENZTE GARANTIE. EXCEPT WITH RESPECT TO REDISTRIBUTABLES, WHICH ARE PROVIDED 'AS IS,' OHNE GARANTIE EINES KIND, MULTIMEDIA SOFT WARRANTS THAT THE SOFTWARE WILL PERFORM SUBSTANTIALLY IN ACCORDANCE WITH THE ACCOMPANYING ONLINE HELP MATERIALS. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, MULTIMEDIA SOFT DISCLAIMS ALLE ANDEREN WARRANTIEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, WITH REGARD TO THE SOFTWARE. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE ANDERE, DIE VON STAAT/GERICHTSBARKEIT ZU STAAT/GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET MULTIMEDIA SOFT IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTSGEWINNE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER SONSTIGE VERMÖGENSVERLUSTE), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN MULTIMEDIA SOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. BECAUSE SOME STATES AND JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES, THE ABOVE LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU. LICENSEE ERKENNT AN, DASS ES DIESE VEREINBARUNG UND AGREES ZU SEIN VON ITS TERMS HAT UND VERSTEHT. LIZENZE FURTHER AGREES THAT THIS AGREEMENT IS THE COMPLETE AND EXCLUSIVE STATEMENT OY ITS TERMS. LIZENZE IST, DASS DIESE VEREINBARUNG IST DIE COMPLETE UND EXKLUSIVE STATEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN LIZENZIEN UND LICENSOR, UND SUPERCEDES JEDE VORSCHLAG ODER PRIOR-VEREINBARUNG, ORAL ODER SCHRIFTLICH, UND JEDE ANDERE KOMMUNIKATION AUF DEM SUBJEKT MATER DIESER VEREINBARUNG.