Videocharge Pro 3.18

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 26.55 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Das VideoCharge-Produkt ist für die schnelle, einfache und einfache Verarbeitung einer oder mehrerer Video-, Audio- oder Bilddateien vorgesehen! VideoCharge ist ein Full-Range-Editor, der es Benutzern ermöglicht, praktisch alle Operationen mit eingehenden Dateien wie das Aufteilen von Dateien in mehrere Szenen, das Zusammenführen mehrerer Dateien in eine einzelne Datei, das Ausschneiden von Szenen aus Videodateien, das Erstellen von Videodateien basierend auf ausgewählten Szenen, das Erstellen von Miniaturansichten für Videodateien im manuellen oder automatischen Modus, das Hinzufügen von Wasserzeichen zu Filmen oder Miniaturansichten, das Lösen von Interlaced Video-Problemen durchzuführen. VideoCharge enthält erweiterte DVD Ripper und DVD Player, die, außer verarbeitung von DVD-Inhalten, mpeg2, VOB-Dateien (.vob) abspielen und konvertieren sollen, sowie mit Gruppen von VOB-Dateien zu arbeiten, mit Indexinformationen aus IFO-Dateien. VideoCharge ermöglicht es Benutzern, Videodateien mit Wirkung des 25. Frames zu erstellen. VideoCharge ist die beste Anwendung unter ähnlichen, um Videogalerien zu erstellen, die eine Möglichkeit darstellen, generierte Dateien auf FTP-Server hochzuladen. Es unterstützt auch die Arbeit mit Befehlszeile. VideoCharge enthält ein komplettes Hilfesystem und einen Assistenten, der Ihre Arbeit mit VideoCharge vereinfacht, auch wenn Sie keine besonderen Kenntnisse haben! VideoCharge unterstützt Formate wie AVI (DivX, XVid und its), Mpeg - 1/2 (SVCD, VCD), WMV (WMA, ASF), MOV, RM, JPEG, GIF, PNG, BMP, TIFF, Mp3, WAVE.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.18 veröffentlicht auf 2009-06-16

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag für VideoCharge ("Software")
    Copyright (c) 2003-2008 VideoCharge
    Alle Rechte vorbehalten.

    DURCH DAS HERUNTERLADEN UND/ODER IMPLEMENTIEREN DIESER SOFTWARE STIMMEN SIE DER FOLGENDEN LIZENZ ZU:

    Definitionen

    "Sie" und "Lizenznehmer" bezieht sich auf die Person, Entität oder Organisation, die die Software verwendet, die als "VideoCharge" bekannt ist, und auf jeden Nachfolger oder Bevollmächtigten desselben.
    "VideoCharge" bezieht sich auf VideoCharge und seine Nachfolger oder Hersteller und Eigentümer dieser Software.

    Vereinbarung

    Nachdem Sie diese Vereinbarung sorgfältig gelesen haben, dürfen Sie diese Software nicht verwenden, wenn Sie ("Kunde") nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind. Sofern Sie keinen anderen Lizenzvertrag von VideoCharge unterzeichnet haben, der diese Kopie der Software abdeckt, bedeutet Ihre Nutzung dieser Software, dass Sie diesen Lizenzvertrag und diese Garantie akzeptieren. Alle Aktualisierungen der Software gelten als Teil der Software und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Änderungen dieser Vereinbarung können Aktualisierungen der Software begleiten, in diesem Fall durch die Installation eines solchen Updates akzeptiert der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung als geändert. Die Vereinbarung unterliegt nicht anderweitig Ergänzungen, Änderungen, Änderungen oder Ausnahmen, es sei denn, sie werden von einem Mitarbeiter des Kunden und von VideoCharge schriftlich unterzeichnet.
    Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen möchten, installieren oder verwenden Sie diese Software nicht.

    1. EIGENTUM VON SOFTWARE UND COPYRIGHTS.

    Die Software ist urheberrechtlich geschützt und durch die Gesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie durch internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise aus der Software entfernen.
    VideoCharge kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Software vornehmen, ist jedoch nicht verpflichtet, die Software zu unterstützen oder zu aktualisieren.
    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt VideoCharge keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte aus VideoCharge-Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen rechten rechten geistigen Eigentumsrechten. Sie dürfen die Software nur übertragen, wenn der Empfänger damit einverstanden ist, vollständig an diese Bedingungen gebunden zu sein, und wenn Sie keine Kopien der Software aufbewahren.

    2. GRANT VON LIZENZ UND PROHIBITIONEn.

    Das Eigentum an allen Kopien der Software verbleibt bei VideoCharge.
    Diese Software ist für Sie lizenziert. Sie erhalten kein Eigentum an der Software oder irgendwelche nordienen. Sie dürfen die Software für keinen Beliebigen unterlizenzieren, vermieten, verleasen, übermitteln, übersetzen, dekompilieren oder disassemblieren.
    Die Lizenz kann an einen anderen Lizenznehmer übertragen werden, wenn Sie keine Kopien der Software aufbewahren. Die Genehmigung muss eingeholt werden, bevor die Evaluierungskopien der Software gespiegelt oder weiterverteilt werden können.
    Sie dürfen diese Software oder ihre Teile nicht manuell oder mit einem automatisierten Konvertierungstool in eine andere Computersprache oder -umgebung konvertieren, sodass diese Software oder ihre Änderungen unter einer anderen Sprache, Software oder einem anderen Programm als von VideoCharge implementiert ausgeführt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle an dieser Software vorgenommenen Änderungen VideoCharge gehören und für Ihre ausschließliche Nutzung während des Zeitraums dieses Lizenzvertrags zulässig sind und nicht an eine andere Stelle übertragen, verkauft oder lizenziert werden dürfen.

    3. VERWENDUNG UND DEMO-VERSION.

    Sie können eine Kopie dieser Software auf einem Clientcomputer für Softwareentwicklungszwecke installieren und verwenden. Für nachfolgende Installationen müssen Sie zusätzliche Lizenzen erhalten, es sei denn, Sie übertragen diese Software auf anotzusätzliche Lizenzen müssen Sie erhalten, es sei denn, Sie übertragen diese Software auf einen anderen Computer.
    Sie dürfen diese Software nicht vernetzen oder anderweitig auf mehr als einem Computer oder Computerterminal gleichzeitig verwenden.
    Sie dürfen die Software nicht vermieten oder anderweitig vermieten, aber Sie können die Software und das dazugehörige schriftliche Material dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.
    Sie dürfen die gleichzeitige Nutzung der Software nicht von mehr als einem Benutzer unterlizenzieren oder zulassen.
    Diese Demoversion unterscheidet sich von der registrierten Version im Clip- und Bilderstellungsergebnis,
    Alle Clips und Bilder, die von der Demoversion erstellt wurden, werden als Demoprodukt markiert.
    Achtung oder hinweisn: Nach dem Kauf von VideoCharge können Sie es nur 3 Mal registrieren!!!

    4. BEGRENZTE GARANTIE.

    DIE SOFTWARE IST ALS IST UND VIDEOCHARGE DISCLAIMS ALL WARRANTIES RELATING TO THIS SOFTWARE, WHETHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.

    5. BEGRENZUNG AUF FOLGESCHÄDEN.

    WEDER VIDEOCHARGE NOCH IRGENDJEMAND, DER AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DIESER SOFTWARE BETEILIGT IST, HAFTET FÜR INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN VIDEOCHARGE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER ANSPRÜCHE HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM EVENT SHALL VIDEOCHARGE'S LIABILITY FOR ANY DAMAGES EXCEED THE PRICE PAID FOR THE LICENSE TO USE THE SOFTWARE, REGARDLESS OF THE FORM OF CLAIM. DIE PERSON, DIE DIE SOFTWARE VERWENDET, TRÄGT ALLE RISIKEN HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE.
    IN KEINEM FALL HAFTET VIDEOCHARGE FÜR EINEN BETRAG, DER HÖHER IST ALS DAS, WAS SIE TATSÄCHLICH FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLT HABEN.

    6. KÜNDIGUNG.

    Diese Vereinbarung ist bis zur Kündigung wirksam.
    Dieser Vertrag endet am Tag des ersten Auftretens eines der folgenden Ereignisse: (1) Ablauf eines Monats ab schriftlicher Kündigung vom Kunden an VideoCharge; oder (2) Zu jeder Zeit, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen.
    Nach Beendigung werden Sie die schriftlichen Materialien und alle Kopien der Software, einschließlich modifizierter Kopien, zerstören.
    Sie erklären sich damit einverstanden, dass monetäre Schäden allein keine angemessene und gerechte Erleichterung sind, die sich aus einer Verletzung dieser Lizenz ergibt, dass ein Gerichtsbeschluss, der jede weitere Verletzung dieser Lizenz verbietet, notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern, und dass Sie sich keinem angemessenen Antrag auf einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder sonstige reine Verfügung, die von VideoCharge im Falle eines Verstoßes gegen diese Lizenz beantragt wird, widersetzen.
    VideoCharge ist nicht verpflichtet, Sie über einen Verstoß zu informieren, keine Forderung oder Forderung gegen Sie zu stellen, die sich aus einer solchen Verletzung ergibt, oder für eine Forderung, jegliche Nutzung oder Verteilung unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser Lizenz zu stoppen, und Sie stimmen zu, dass jede Verletzung dieser Lizenz und daraus resultierende Schäden sich auf die erste und früheste Verletzung dieser Lizenz beziehen. Das Versäumnis von VideoCharge, seine Rechte gemäß dieser Lizenz durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar und beeinträchtigt VideoCharge nicht bei der späteren Durchsetzung seiner Rechte oder Rechte, daraus Schadenersatz zu verlangen.

    7. UPGRADES.

    Wenn Sie diese Software als Upgrade einer früheren Version erworben haben, ersetzt und ersetzt diese Vereinbarung alle vorherigen Vereinbarungen. Sie können weiterhin die vorherige Version der Software verwenden, vorausgesetzt, dass sowohl die vorherige Version als auch das Upgrade jederzeit auf demselben Computer installiert sind. Möglicherweise ist zu keinem Zeitpunkt eine frühere Version und die zugehörige Upgradeversion auf separaten Computern installiert.

    8. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG

    Diese Endbenutzervereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und VideoCharge in Bezug auf die lizenzierte Software und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen und Vereinbarungen.

    9. GELTENDES RECHT.

    Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien. Jede Klage oder Einlegung von Klagen oder Verfahren, die von einer der Parteien gegen die andere Partei erhoben werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, wird nur vor einem staatlichen oder Bundesgericht in San Mateo County, Kalifornien, erhoben. Die Parteien stimmen hiermit der persönlichen Zuständigkeit solcher Gerichte zu.

    10. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE. Diese Software wird mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware unter DFARS 252.227-7013 oder unter den Absätzen c)(1) und (2) der Commercial Computer Software -- Restricted Rights Clause unter 48 CFR 52.227-19. Auftragnehmer ist:

    VideoCharge

    Webseite: http://www.videocharge.com
    E-Mail: [email protected]

Programmdetails