Omni Page Professional 15

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 124.60 KB
‎Benutzerbewertung: 3.9/5 - ‎108 ‎Stimmen

OmniPage Professional (früher Scansoft) ermöglicht es Geschäftsleuten, ein neues Produktivitätsniveau zu erreichen, indem die manuelle Reproduktion von Dokumenten eliminiert wird. Präzise OCR-Analyse, erweiterte Layouterkennung, LFR-Technologie (Logical Form Recognition) und erweiterte Sicherheitsfunktionen machen Bürodokumente und Formulare schnell zu über 30 verschiedenen PC-Anwendungen zum Bearbeiten, Suchen und Teilen. Benutzerdefinierte Workflows verarbeiten große Mengen von Dokumenten mit einem Mausklick oder einem Knopfdruck auf Ihrem Scanner oder All-in-One-Gerät. Robuste Tools ermöglichen es Ihnen, in PDF zu drucken, Textdokumente in Hörbücher umzuwandeln und Ihren elektronischen Dokumenten digitale Signaturen hinzuzufügen. Darüber hinaus ist der preisgekrönte ScanSoft PDF Create! und PDF Converter Programme sind enthalten und bieten eine vollständige und unübertroffene PDF-Lösung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 15 veröffentlicht auf 2005-11-08

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ScanSoft, Inc.

    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

    Die mit dieser Vereinbarung gelieferten Software und Materialien sind lizenziert, nicht verkauft und können nur gemäß diesen Lizenzbedingungen verwendet werden. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Durch das Herunterladen, Installieren, Kopieren oder anderweitige Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden und werden Vertragspartei dieser Vereinbarung. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, laden Sie die Software nicht herunter, installieren, kopieren oder anderweitig verwenden.

    Dieser ScanSoft, Inc. (ScanSoft) Endbenutzer-Lizenzvertrag (Vertrag) begleitet ein ScanSoft-Softwareprodukt in maschinenausführbarem Binärcode und zugehörigen erklärenden schriftlichen Materialien (Software). Der Begriff Software umfasst auch alle modifizierten Versionen oder Updates der Software, die Ihnen (Lizenznehmer) von ScanSoft lizenziert ist, enthält jedoch keinen Quellcode für das ScanSoft-Softwareprodukt. Sie dürfen eine geänderte Version, ein Update oder ein Upgrade der Software nur installieren und verwenden, wenn eine gültig lizenzierte Vollversion der Software geändert, aktualisiert oder aktualisiert wird. Wenn Sie eine geänderte Version, ein Update oder ein Upgrade der Software herunterladen, installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, wird dieser Vertrag mit der vorherigen Version der Software gekündigt, und Sie haben eine Lizenz nur für diese geänderte Version, Aktualisierung oder Aktualisierung der Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Diese Kopie der Software wird Ihnen, dem Lizenznehmer, als Endbenutzer vorbehaltlich aller Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert.

    LIZENZERTEILUNG. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt ScanSoft dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz nur für: (a) Installation und Nutzung für persönliche oder interne Geschäftszwecke, eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer; (b) eine Kopie der Software auf einem einzigen tragbaren Computer oder einem einzelnen Heimcomputer installieren und für persönliche oder interne Geschäftszwecke verwenden, sofern diese Kopie nicht gleichzeitig mit der Kopie in Buchstabe a) verwendet wird; (c) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Archivierungszwecken anfertigen; und (d) eine Kopie der Software auf einem Speichergerät wie einem Netzwerkserver zu speichern oder zu installieren, das nur zum Installieren oder Ausführen der Software auf Ihren anderen Computern über ein internes Netzwerk verwendet wird, vorausgesetzt, dass Sie für jeden separaten Computer, auf dem die Software installiert ist, ausgeführt oder anderweitig vom Speichergerät aus darauf zugegriffen wird, eine separate Lizenz erwerben und widmen. Eine einzige Lizenz für die Software erlaubt es Ihnen nicht, die Software gleichzeitig auf anderen Computern oder für andere andere als den Lizenznehmer zu verwenden, um auf die Funktionalität der Software zuzugreifen, sie zu installieren, herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen.

    MEHRERE LIZENZ-PACK. Wenn der Lizenznehmer ein Multiple License Pack erworben hat, kann der Lizenznehmer zusätzliche Kopien der Software anfertigen, um die Anzahl der erworbenen Lizenzen nicht zu überschreiten. Der Lizenznehmer darf jede Kopie ausschließlich in der in dieser Vereinbarung genannten Weise verwenden.

    Aktivierung. ScanSoft hat Funktionen in die Software aufgenommen, um eine nicht lizenzierte Nutzung der Software zu verhindern. Sie stimmen zu, dass ScanSoft dies tun kann. Insbesondere erfordert die Nutzung der Software, dass der Lizenznehmer die Software über das Internet aktiviert, wie bei der Installation der Software beschrieben. Während dieser Aktivierung kann ScanSoft bestimmte nicht personenbezogene technische Informationen von Ihrem Computer über Ihren Computer oder Ihr Netzwerk sammeln. Sie stimmen zu, dass ScanSoft dies tun kann. Möglicherweise müssen Sie die Software erneut aktivieren, wenn Sie Ihre Computerhardware oder die Software ändern.

    Benachrichtigungen. Die Software enthält eine Komponente, die Ihren Internetbrowser automatisch aktiviert und versucht, eine Verbindung über das Internet zu einer von ScanSoft verwalteten Website zu initiieren, die Benachrichtigungsinformationen zur Software enthält. Diese Verbindung erfolgt über die von Ihnen kontrollierten Internetanschlüsse und Telefonleitungen. Von Zeit zu Zeit Sie können über diese Internetverbindung Mitteilungen über die Software oder andere Informationen erhalten. Durch die Installation der Software auf Ihrem Computer erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Software eine Verbindung über das Internet zur ScanSofts-Website herstellt, Ihre Ressourcen verwendet, um eine Verbindung zu einer solchen Website herzustellen, und mitteilungen Über die Software und andere Informationen über diese Internetverbindung erhält.

    Einschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf der Lizenznehmer : (i) die Software nicht reproduzieren oder kopieren; (ii) abgeleitete Werke der Software, einschließlich Übersetzung oder Lokalisierung, zu modifizieren oder zu erstellen; (iii) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode für die Software abzuleiten; (iv) Die Rechte an der Software weiterzuverteilen, zu belasten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen; (v) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten in der Software zu entfernen oder zu ändern; (vi) Service-Bürodienste, die die Software nutzen, oder anderweitig die Software zur Verarbeitung von Daten oder Informationen zu nutzen, die von Dritten zum Nutzen dieser Dritten bereitgestellt werden, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ScanSofts, die nach alleinigem Ermessen von ScanSoft erteilt werden kann; oder (vii) die der Software beigefügten gedruckten Materialien kopieren. Jegliche Änderungen, Änderungen oder abgeleitete Werke der Software werden ausschließliches Eigentum von ScanSoft.

    Beendigung. Unbeschadet anderer Rechte kann ScanSoft diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.

    Eigentumsrechte. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an der Software verbleiben bei ScanSoft und/oder seinen Lieferanten oder Lizenzgebern. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und rechte an geistigem Eigentum an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um ScanSofts oder seine Lieferanten oder Lizenzgeber, die Eigentum an der Software oder Rechte in Bezug auf die Software sind, zu gefährden, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu stören. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt.

    HAFTUNGSAUSSCHLUSS. THE SOFTWARE (INCLUDING WITHOUT LIMITATION THE RELATED DOCUMENTATION) IS PROVIDED ON AN AS IS BASIS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, INCLUDING WITHOUT LIMITATION THE WARRANTIES THAT IT IS FREE OF DEFECTS, MERCHANTABLE, FIT FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGING. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE IS BORNE BY LICENSEE. SOLLTEN DIE SOFTWARE IN JEDEM RESPECT, LIZENZE UND NICHT SCANSOFT ODER ITS SUPPLIERS ODER RESELLERS DIE ENTIRE COST OF ANY SERVICE AND REPAIR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET. Einige Staaten oder Gerichtsbarkeiten erlauben den Ausschluss stillschweigender Garantien oder Einschränkungen, wie lange eine stillschweigende Garantie dauern kann, daher gelten die oben genannten Einschränkungen möglicherweise nicht für Sie.

    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, IN NO EVENT WILL SCANSOFT OR ITS SUPPLIERS OR LICENSORS BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OF OR INABILITY TO USE THE SOFTWARE, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF GOODWILL, WORK STOPPAGE, COMPUTER FAILURE OR MALFUNCTION IN JEDEM FALL, SCANSOFTS UND ITS SUPPLIERS UND LICENSORS ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT SHALL NOT EXCEED IN THE AGGREGATE THE SUM OF THE FEES LICENSEE PAID FOR THIS LICENSE (IF ANY), WITH THE EXCEPTION OF DEATH OR PERSONAL INJURY CAUSED BY THE NEGLIGENCE OF SCANSOFT TO THE EXTENT SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT BE APPLICABLE.

    EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze und -beschränkungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden einzuhalten und die Software nicht unter Verstoß gegen solche Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Genehmigungen zu exportieren oder erneut zu exportieren.

    U.S. GOVERNMENT END NUTZER. Dieser Abschnitt gilt für alle Käufe der Software durch oder für die Bundesregierung oder durch einen Hauptauftragnehmer oder Subunternehmer (auf jeder Stufe) im Rahmen eines Vertrags, Zuschusses, Kooperationsvertrages oder einer anderen Tätigkeit mit der Bundesregierung. Mit der Annahme der Lieferung der Software erklärt sich die Regierung damit einverstanden, dass diese Software als kommerzielle Computersoftware im Sinne der eby stimmt zu, dass diese Software als kommerzielle Computersoftware im Sinne der für die Beschaffung geltenden Erwerbsvorschriften qualifiziert ist. Die Bedingungen dieser Vereinbarung beziehen sich auf die Nutzung und Offenlegung der Software durch die Regierungen und setzen alle entgegenstehenden Vertragsbedingungen ab. Wenn diese Vereinbarung nicht den Bedürfnissen der Regierungen entspricht oder in keiner Hinsicht mit dem Bundesrecht inkonsistent ist, stimmt die Regierung zu, die Software, ungenutzt, an ScanSoft zurückzugeben. Die nachfolgende zusätzliche Erklärung gilt nur für Erwerbe, die dFARS Unterabschnitt 227.4 (Oktober 1988) unterliegen: Eingeschränkte Rechtenutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die Regierung unterliegen Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988).

    Allgemein. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. Sofern nicht das anwendbare Recht, sofern vorhanden, etwas anderes bestimmt ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Ausnahme ihrer Kollisionsnormen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums) einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren in Boston, Massachusetts, unter der Schirmherrschaft eines einzigen Schiedsrichters gemäß den Handelsschiedsregeln der American Arbitration Association, wobei die unterlegene Partei alle Kosten des Schiedsverfahrens bezahlt. Dieses Abkommen unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung in dem Umfang geändert, wie dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, ohne ihre Absicht zu verlieren, oder von dieser Vereinbarung getrennt werden, wenn keine solche Änderung möglich ist, und andere Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die kontrollierende Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Bedarf alle Kosten für Dolmetscher zu tragen. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung in eine andere Sprache erhalten hat, wurde sie nur für lizenznehmer bereitgestellt. Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall wird nicht von dieser Klausel oder Bedingung oder einer späteren Verletzung dieser Vereinbarung absehen. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung erfordern oder in Betracht ziehen, sind ungeachtet dieses Ablaufs oder dieser Kündigung vollstreckbar. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder rechte oder Verpflichtungen, außer an einen Erwerber von Lizenznehmern, die im Falle einer Verschmelzung oder des Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte von Lizenznehmern an diesen Erwerber sind, nicht durch Recht oder auf andere Weise abtreten oder anderweitig übertragen. Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und gilt zum Nutzen. Die Beziehung zwischen ScanSoft und dem Lizenznehmer ist die von unabhängigen Auftragnehmern und weder der Lizenznehmer noch seine Agenten dürfen scanSoft in irgendeiner Weise binden. Tritt im Rahmen dieser Vereinbarung ein Streit auf, so wird die gegengeltende Partei von der anderen Partei alle damit verbundenen Anwaltskosten und -kosten erstattet. Die Überschriften zu den Abschnitten dieses Abkommens werden nur aus Gründen der Bequemlichkeit verwendet und haben keine materielle Bedeutung. ScanSoft kann den Namen der Lizenznehmer in jeder Kundenreferenzliste oder in einer Pressemitteilung von ScanSoft bezüglich der Lizenzierung der Software verwenden.

    LIZENZE OUTSIDE THE U.S. Wenn sich der Lizenznehmer außerhalb der USA befindet, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. i) Les parties aux prsents confirment leur volont que cette convention de mme que tous les documents y compris tout avis qui sy rattach, soient redigs en langue anglaise. (Übersetzung: Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung und alle zugehörigen Unterlagen in englischer Sprache vorliegen und sein werden.) (ii) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung lokaler Gesetze in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich, die sich auf sein Recht zur Einfuhr, Ausfuhr oder Nutzung der Software auswirken könnten, und der Lizenznehmer erklärt, dass er alle Vorschriften oder Registrierungsverfahren eingehalten hat, die nach geltendem Recht erforderlich sind, um diese Lizenz durchsetzbar zu machen.

    Copyright 2005 ScanSoft, Inc. Alle Rechte vorbehalten. ScanSoft und das Scansoft-Logo sind Marken oder eingetragene Marken von ScanSoft, Inc. in den USA und anderen Ländern.

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