SQL Pretty Printer Desktop Version 3.1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.37 MB
‎Benutzerbewertung: 3.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

SQL Pretty Drucker ist ein Werkzeug, um SQL-Code in allen Editoren mit einem Hotkey zu verschönern, machen es lesbarer. Unterstützung Query Analyzer, SQL Server Management Studio(SSMS),VS2003/2005,Toad und gängige Editoren wie UltraEdit. Neben der Verschönerung des SQL kann es auch die SQL in C,Java, Php und andere Programmsprachen übersetzen, die in Ihrem Programm einsatzbereit sind. DER SQL Pretty-Drucker wurde entwickelt, um mit SQL-Anweisung zu umgehen, die von verschiedenen Datenbanken verwendet wird. Wie Oracle, DB2, Informix, Sybase, Postgres, MySQL und so weiter. Funktionen * Setzen Sie sich in das Tablett, Schnellformat SQL in allen Editoren mit einem Hotkey. * Konvertieren Sie SQL in verschiedene Sprachen wie C, Java, Delphi, PHP und so weiter, die bereit ist, in Ihrem Programm zu verwenden. * Konvertieren Sie monochromen SQL-Code in bunten HTML, einfach, es in Blogs und Foren zu setzen. * In der Lage, Farbe von verschiedenen SQL-Element wie Idenfier anpassen, Operator und Nummer etc. * Mehr als 60 Formatoptionen und wächst immer noch. * Batch-Datei konvertieren on the fly. * Befehlszeile api kann in Ihrem eigenen Programm verwendet werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.1.0 veröffentlicht auf 2010-03-28
    Neuer Stil von Symbolleiste und Menü

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die Person, die diese Software installiert oder verwendet, versichert und garantiert, dass sie oder sie ist befugt, diese Vereinbarung mit Gudu Software im Namen der Lizenznehmer, dass er die hierin dargelegten Geschäftsbedingungen gelesen hat und dass der Lizenznehmer akzeptiert und zustimmt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn die Der Lizenznehmer ist mit den Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, der Lizenznehmer darf oder die Verwendung des Produkts zu erlauben. 1. Definitionen Authorized Machine bedeutet eine einzelne Installation einer Kopie des Produkts auf einem einzelnen physischen Computer. Autorisierte Verwendung bezeichnet die definierte Anzahl von Kopien oder Instanzen des Produkts die vom Lizenznehmer verwendet werden können und gegebenenfalls auf die Anzahl der Autorisierte Maschinen, wie in dem Angebot/Receipt/Rechnung von Gudu Software. Autorisierte Benutzer bezeichnet die Anzahl der autorisierten Maschinen, wie in das von Gudu Software ausgestellte Angebot/Receipt/Rechnung. Autorisierter Benutzer bezeichnet eine Person oder ein Benutzerkonto, die für die Produkt, unabhängig davon, ob diese Person ein Mitarbeiter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferant, Partner oder Kunde des Lizenznehmers. Datum des Inkrafttretens bezeichnet das Datum, an dem Gudu Software die Zahlung der Lizenz- oder Wartungsgebühren vom Lizenznehmer. Desktopversion bezeichnet eine Version des Produkts, die außerhalb der Hostanwendung funktioniert z. B. Visual Studio oder SQL Server Management Studio , als eigenständige Anwendung. Add-In-Version bezeichnet eine Version des Produkts, die in Visual Studio funktioniert oder SQL Server Management Studio. Lizenz bedeutet das Recht, das Produkt im Sinne der autorisierten Nutzung zu verwenden. Lizenznehmer bezeichnet die natürliche oder juristische Person (einschließlich verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften) die das Produkt unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert hat. Produkt bedeutet das Gudu Software-Produkt, das im Angebot/Receipt/Rechnung definiert ist von Gudu Software an den Lizenznehmer übermittelt, einschließlich aller Dokumentationen und Aktualisierungen gemäß Ziffer 5 vorgesehen sind. Geschützter Code bezeichnet den im Produkt enthaltenen Quellcode, der gegen den Zugriff durch Gudu Software geschützt. 2. Lizenzgebühr Eine einmalige Gebühr, die der Lizenznehmer an Gudu Software gemäß Berücksichtigung der autorisierten Verwendung des Produkts. Lizenzgebühr ist nicht erstattungsfähig und zahlbar bei Annahme der gesetzten Geschäftsbedingungen Hierin. 3. Lizenzerteilung Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens, einschließlich der beschränkungen Lizenz, Gudu Software gewährt dem Lizenznehmer, und der Lizenznehmer akzeptiert von Gudu Software, eine unbefristete, unwiderrufliche, voll bezahlte, weltweite, nicht-exklusive, nicht übertragbare (außer gemäß Ziffer 18 unten), nicht unterlizenzierbar (außer Lizenznehmer) Lizenz zur Nutzung des Produkts gemäß der Definition von Authorized Verwenden. 4. Keine Garantie Außer wie in dieser Vereinbarung beschrieben und außer wie in Den Paragrafen 13 und 14 unten wird das Produkt auf einer "wie ist" und "wie verfügbar" Basis ohne Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, jeglicher Art oder Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistung der Leistungs- oder Marktgängigkeit oder Eignung für zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, dass Gudu Software nicht garantiert, dass die Das Produkt ist fehlerfrei, vollständig oder korrekt. Gudu Software bietet Evaluierung Kopien des Produkts, damit kunden das Produkt bewerten können. 5. Verpflichtungen von Gudu Software Nach Erhalt der Lizenzgebühr vom Lizenznehmer wird Gudu Software (a) die Lizenznehmer mit dem Produkt per elektronischem Download; und (b) Software zur Verfügung stellen Wartung gemäß Ziffer 6 unten. 6. Software-Wartung 6.1. Für Add-In-Versionen Software-Wartung umfasst die Bereitstellung von Gudu Software für das Produkt des Lizenznehmers Aktualisierungen und/oder Erweiterungen, die Kunden ab Zeit allgemein zur Verfügung gestellt werden zeit- und Online-Technikersupport zur einem vom Lizenznehmer benannten technischen Kontakt zum alleinigen Zweck der technische Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts (mit Ausnahme jeglicher Besuche von Mitarbeitern oder Auftragnehmern von Gudu Software) für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten (der "Add-in-Anfangswartungszeitraum"). das Der anfängliche Wartungszeitraum kann um weitere zwölf verlängert werden (12) ("Verlängerungszeitraum") nach alleinigem und absolutem Ermessen des Lizenznehmers den dann aktuellen Tarif für die Softwarewartung. Nachfolgende Verlängerungsperioden mit Ablauf der vorherigen Softwarewartung beginnen, unabhängig davon, wenn es gekauft wird. 6.2. Für Desktop-Versionen Wenn der Lizenznehmer eine Add-In-Version des Produkts erworben hat, Die Desktop-Version wird mit den in Ziffer 6.1 genannten Bedingungen bereitgestellt. Andernfalls umfasst die Softwarewartung die Bereitstellung von Gudu Software an den Lizenznehmer Produktaktualisierungen und/oder Erweiterungen, die Kunden allgemein zugänglich gemacht werden von Zeit zu Zeit und technischen Online-Support per E-Mail nur an einen vom Lizenznehmer Kontakt, nur um technische Fragen im Zusammenhang mit der das Produkt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Beginn (der "Desktop-Anfangswartungszeitraum"). Es wird keine zusätzliche Unterstützung bereitgestellt. nach dem Desktop-Erstwartungszeitraum. 6.3 Für APIs Wenn der Lizenznehmer eine Add-In-Version des Produkts erworben hat, DIE APIs Version wird mit den in Ziffer 6.1 genannten Bedingungen bereitgestellt. Andernfalls umfasst die Softwarewartung die Bereitstellung von Gudu Software an den Lizenznehmer Produktaktualisierungen und/oder Erweiterungen, die Kunden allgemein zugänglich gemacht werden von Zeit zu Zeit und technischen Online-Support per E-Mail nur an einen vom Lizenznehmer Kontakt, nur um technische Fragen im Zusammenhang mit der das Produkt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Beginn (die "APIs anfängliche Wartung"). Es wird keine zusätzliche Unterstützung bereitgestellt. nach dem anfänglichen Wartungszeitraum der APIs. Sie können diese API nicht verwenden, um ein Mitprodukt von SQL Pretty Printer zu erstellen. 7. Verpflichtungen des Lizenznehmers Der Lizenznehmer muss jederzeit: (a) sicherstellen, dass nur ein autorisierter und nur für die autorisierte Verwendung gemäß den Bedingungen und Bedingungen dieses Abkommens; (b) Gudu Software unverzüglich, auch schriftlich, zu informieren, wenn der Lizenznehmer Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder Produkt von jeder Person. 8. Nicht autorisierte Verwendung oder Verteilung Der Lizenznehmer darf weder durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlung noch durch Unterlassungshandlung die Verteilung des Produkts an Dritte, die nicht Autorisierter Benutzer. 9. Untersuchung der nicht autorisierten Nutzung und Verteilung Wenn Gudu Software vernünftigerweise vermutet, dass das Produkt an oder von einer Person oder Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gudu Software erhalten, Gudu Software hat das Recht, einmal pro Kalenderjahr von der Lizenznehmer ein nicht qualifiziertes Zertifikat, das vom Auditor des Lizenznehmers Kosten des Lizenznehmers zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der das Produkt. 10. Einschränkungen des Lizenznehmers Der Lizenznehmer wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gudu Software, die im alleinigen Ermessen von Gudu Software zurückgehalten werden und bestimmte Bedingungen enthalten können: (a) dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, analysieren, modifizieren, anpassen, konvertieren, abgeleitete Werke aus dem Geschützten Kodex zu erstellen oder anderweitig abzuleiten; b) verkaufen, unterlizenzieren, weiterverbreiten, reproduzieren, übertragen, zirkulieren, verbreiten, übersetzen oder reduzieren sie auf oder von einem beliebigen elektronischen Medium oder maschinenlesbaren Formular das Produkt oder alle Daten/Informationen, die dem Lizenznehmer über das Produkt einer Person (außer dass nichts in Paragraf 10 Buchstabe b) eine Bevollmächtigte Person, die autorisierte Nutzung durchführt); (c) die autorisierte Nutzung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gudu Software zu ändern oder zu ändern; (d) den Namen der Gudu Software zu veröffentlichen, zu fördern, zu verbreiten, zu verbreiten oder öffentlich auf den Namen der Gudu-Software zu verweisen, Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder -logos oder (e) jede Handlung oder Unterlassung zu begehen, deren wahrscheinliches Ergebnis darin besteht, dass die Ruf in Verruf gebracht wird oder welche Handlung oder Unterlassung vernünftigerweise erwartet werden, dass sie wesentliche und nachteilige Auswirkungen auf die Die Interessen von Gudu Software. Darüber hinaus enthält das Produkt Lizenzschutzmechanismen, die zur Verwaltung und zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Gudu Software. Der Lizenznehmer darf diese Funktionen nicht ändern oder ändern, um die Produktverwendung zu unterbieten. Regeln, die von den Lizenzschutzmechanismen durchgesetzt werden sollen. 11. Begriff Die Laufzeit dieses Abkommens beginnt am Beginn des in vollem Umfang in Kraft und wirksam, es sei denn, die Beendigung gemäß Paragraf 12 Unten. 12. Kündigung Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er alle Kopien das Produkt in seinem Besitz. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begeht und diese Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Verstoß. Lizenznehmer vereinbart die Kündigung dieser Lizenz, um alle Kopien des Produkts in Ihren Besitz. Die Klauseln 1, 4, 8 - 10, 13 - 24 bleiben über eine dieses Abkommen. 13. Verletzungsentschädigung (a) Gudu Software wird den Lizenznehmer und seine Direktoren, Mitarbeiter und andere Agenten (zusammen"Licensee Indemnitees") harmlos, Die alleinigen Kosten und Kosten von Gudu Software, jede Klage gegen einen Lizenznehmer Entschädigung auf der Grundlage der Behauptung, dass das Produkt, wenn es im Rahmen der Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz, verletzt, verletzt oder veruntreut Patent, Marke, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis oder sonstiges geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte ("IP-Anspruch"); vorausgesetzt jedoch, dass: (i) der Lizenznehmer Gudu Software unverzüglich schriftlich über einen solchen IP-Anspruch; (ii) Der Lizenznehmer darf nicht in jede Einigung oder Kompromittin bei einem IP-Anspruch ohne schriftliche Zustimmung; (iii) Gudu Software hat die alleinige Kontrolle über eine solche Aktion und Vergleichsverhandlungen, solange dem Lizenznehmer kein Nachteil oder keine Haftung zusteht; und (iv) Der Lizenznehmer stellt Gudu Software angemessene Informationen und auf Wunsch von Gudu Software und alleinige Kosten und Kosten, die solche IP-Ansprüche zu begleichen, zu verteidigen, zu entschädigen oder schadlos zu halten. das vordiesem stellt die alleinige Haftung von Gudu Software und die ausschließliche Lizenznehmer für jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch das Produkt oder andere Von Gudu Software im Folgenden bereitgestellte Elemente. (b) Wird das Produkt oder nach Ansicht von Gudu Software Anspruch auf Verletzung eines Rechts Dritter geltend gemacht wird, kann Gudu Software und nach eigenem Ermessen unverzüglich: (i) dem Lizenznehmer das Recht einräumen, die Produkt frei von jeglicher Haftung; (ii) das Produkt zu ersetzen oder zu modifizieren, um es nicht zu verletzen; oder (iii) Erstattung von Lizenzgebühren im Zusammenhang mit diesem Produkt, die von Lizenznehmer. c) Ausschlüsse von der Verteidigungspflicht. Gudu Software wird keine Pflicht haben, IP-Anspruch, soweit dieser IP-Anspruch auf folgenden Maßen beruht: (i) Freisetzung des Produkts, wenn eine solche Verletzung durch die Verwendung einer aktuellen Veröffentlichung des Produkts und der Gudu Software, die der Lizenznehmer der Verfügbarkeit des nicht rechtsverletzenden Produkts ohne zusätzliche Kosten; ii) die Kombination, Oder die Nutzung des Produkts mit Programmen oder Daten, die nicht von Gudu Software oder auf Anweisung von Gudu Software oder mit Hardware oder Betriebssystemsoftware als die Hardwareplattform und das Betriebssystem, mit denen das Produkt wenn eine solche Zuwiderhandlung durch die Verwendung von das Produkt ohne solche Programme, Daten, Hardware oder Betriebssysteme; iii) Änderung oder versuchte Änderung des Produkts durch jemanden außer Gudu Software oder auf Anweisung von Gudu Software oder die Verwendung oder Verbreitung solcher Änderungen; oder (iv) Die Verwendung des Produkts durch den Lizenznehmer in einer Weise, die zu einer Diffamierung führt, Datenschutzrechte von Einzelpersonen, übermittelt Unter Verstoß gegen geltendes Recht Material, Regel, Regulierung oder Nutzung von proprietären 30-Parteien-Inhalten ohne rechtsverbindliche Zustimmung eines solchen Dritten. (d) Soweit ein IP-Anspruch von der Verteidigungspflicht von Gudu Software ausgeschlossen ist, auf der Behauptung beruht, dass Änderungen am Produkt oder der Kombination der Produkt mit Produkten, die nicht von Gudu Software oder auf Anweisung von Gudu Software bereitgestellt werden, gegen Dritte verstößt oder verletzt, wird der Lizenznehmer auf seine Kosten verteidigen oder jede Gegen-Gudu-Software erhobene Klage, sofern: (i) Gudu Software den Lizenznehmer unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu unterrichten; (ii) Gudu Software darf nicht in einen Vergleich oder eine Solche Forderung ohne vorherige schriftliche Zustimmung; (iii) Der Lizenznehmer hat die alleinige Kontrolle über eine solche Maßnahme und Vergleichsverhandlungen; und (iv) Gudu Software stellt dem Lizenznehmer Informationen und Unterstützung auf Wunsch und Kosten des Lizenznehmers, die diesen Anspruch zu begleichen oder zu verteidigen. Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Schäden und Kosten zu zahlen gegen Gudu Software, die auf einen solchen Anspruch zurückzuführen ist. Gudu Software kann die Kontrolle über die Verteidigung und die Beilegung eines solchen Anspruchs mit seine Wahl; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn der Lizenznehmer nicht seine Verteidigungs- und Abwicklungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, Kosten und Kosten einer solchen von Gudu Software kontrollierten Verteidigung oder Siedlung. In dem Vorstehenden ist die alleinige Haftung des Lizenznehmers und der Abhilfe von Gudu Software für jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die Änderungen oder Kombinationen des Lizenznehmers oder sonstige vom Lizenznehmer bereitgestellte Gegenstände Hierunter. (e) Ungeachtet der vorstehenden Ziffer 13(a) übernimmt Gudu Software keine und ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer zu verteidigen oder Kosten zu tragen, Schadenersatz oder Anwaltskosten für, ansprüche, die auf Änderungen das Produkt nicht von Gudu Software oder auf Anweisung oder Kombination von Gudu Software produktohne Produkte, die nicht von Gudu Software oder bei Gudu Software Richtung. 14. Haftungsbeschränkung Ohne Verstöße gegen die Insentschädigungspflichten von Gudu Software Ziffer 13 dieser Klausel haftet keine der Parteien gegenüber Dritten für Verluste, Schäden, Kosten, Kosten oder sonstige Ansprüche (einschließlich Folge-, direkt, indirekt, besonderen, strafbaren oder sonstigen Schäden und Verlust von Daten oder Gewinnen) in Bezug auf Vereinbarung oder das Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) jede Verwendung oder ein Produkt des Dritten (einschließlich Form und Inhalt von Fehlern in und/oder Auslassungen aus allen in einem Produkt enthaltenen Informationen); b) jede Verzögerung, Unterbrechung oder sonstiger Ausfall der Bereitstellung des Produkts; oder (c) jede Änderung der Form oder Inhalt des Produkts. Ausschließen von Verstößen gegen Gudu Software Die in Ziffer 13 dieser Ziffer 13 beschriebenen Entschädigungspflichten Haftung der Partei für Ansprüche aus dieser Vereinbarung die vom Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung bezahlt werden. Mit Ausnahme der Entschädigung jeder Partei oder Verletzung der Klauseln 2 ("Lizenzgebühr"), 8 ("Unerlaubte Nutzung oder Distribution") oder 10 ("Beschränkungen des Lizenznehmers") haftet keine der Parteien für Gewinne oder für besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die Form des Handelns, auch wenn diese Partei über die Möglichkeit einer solche Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die nach geltendem Recht zulässig sind. Soweit die vorstehenden Haftungsbeschränkungen oder Gewährleistungsausschlüsse von Ziffer 4 sind nach geltendem Recht nicht zulässig, Haftung von Gudu Software und die Abhilfe des Lizenznehmers sind auf die d) Wiederlieferung eines fehlerhaften Produkts; oder (e) Erstattung von Lizenzgebühren, die von Lizenznehmer für ein solches fehlerhaftes Produkt. 15. Eigentum / Geistiges Eigentum Diese Vereinbarung verleiht nur das Recht zur Nutzung des Produkts und Rechte am Eigentum an oder an dem Produkt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Produkt und alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Produkt Eigentum von Gudu Software und Gudu Software ist berechtigt, alle um seine geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt zu schützen. 16. Open Source Code Gudu Software verwendet keinen Open-Source-Code in ihren Produkten. 17. Publizitätsrechte (a) Der Lizenznehmer räumt Gudu Software das Recht ein, den Lizenznehmer als in Produkt-Werbematerial. (b) Der Lizenznehmer kann Gudu Software dieses Recht verweigern, indem er eine schriftliche Anfrage über E-Mail an [email protected], die Aufforderung, vom Produkt ausgeschlossen zu werden Werbematerial. Die Bestätigung einer solchen Verweigerung (per Antwort-E-Mail) muss vor dem Kauf erhalten wurden, damit dieser Ausschluss wirksam ist. (c) Sollte der Lizenznehmer in der Produkt- Werbematerial als Ergebnis von früheren Käufen, bei denen der Lizenznehmer nicht den Ausschluss von Produkt-Werbematerial beantragen, kann der Lizenznehmer Zeitpunkt, senden Sie eine schriftliche Anfrage per E-Mail an [email protected] Gudu Software entfernt den Namen des Lizenznehmers aus dem Produkt-Werbematerial. Auf Erhalten einer solchen Anfrage wird Gudu Software jeden Verweis auf den Lizenznehmer aus Werbematerial innerhalb von 30 Tagen und beziehen sich nicht weiter auf die Lizenznehmer. 18. Keine Abtretung oder Änderung Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Gudu Software. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung an die nachfolgenden Parteien abtreten, fusionieren, erwerben oder die Kontrolle wechseln, sofern Gudu Software dabei innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss dieser Transaktion schriftlich notifiziert werden. Wenn Der Lizenznehmer fusioniert mit oder mit einem direkten Wettbewerber von Gudu Software, wie in Das alleinige Ermessen von Gudu Software, dann wird diese Vereinbarung automatisch das Datum des Inkrafttretens einer solchen Verschmelzung. Gudu Software kann seine Rechte und Pflichten unter dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Lizenznehmers. 19. Steuern Zahlungen, die der Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung Abgaben, die für die in der Gerichtsbarkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen wenn die Zahlung geleistet oder empfangen wird. Soweit solche Steuern oder sind die Zölle von Gudu Software zu entrichten, muss der Lizenznehmer Gudu Software den Betrag zahlen, dieser Steuern oder Abgaben zusätzlich zur Lizenzgebühr gemäß dieser Vereinbarung Der Lizenznehmer ist von der Zahlung solcher Steuern oder Abgaben zum Zeitpunkt der Abgaben erhoben oder bewertet werden. Gudu Software stellt dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer angeforderte Dokumente, die erforderlich sind, um dem Lizenznehmer die Steuer- oder Steuerrückerstattung oder Gutschrift. 20. Geltendes Recht Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, kollisionsnormen Bestimmungen, und die Parteien hiermit unwiderruflich und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in San Francisco, Kalifornien, USA. 21. Anwaltskosten Die vorherrschende Partei in allen Rechtlichen oder Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden berechtigt sein, die Anwaltskosten und Prozesskosten und -aufwendungen im Zusammenhang mit einer solchen Klage oder einem Schiedsverfahren im Rahmen derselben Verfahren.