Solus Clip 3.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 787.09 KB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎4 ‎Stimmen

Solus Clip 3.0 - Zwischenablage-Manager für Windows! Solus Clip überwacht alle Vorgänge mit Zwischenablage und speichert alle Daten, die in die Zwischenablage kopiert werden, sodass sie für die spätere Verwendung verfügbar sind. Solus Clip speichert 15 aktuelle Clips. Die Windows-Zwischenablage ist ein freigegebener Speicherplatz, mit dem Sie Daten zwischen Anwendungen übertragen können. Nachdem Sie Daten in die Zwischenablage kopiert haben, können sie in jede Anwendung eingefügt werden, die diesen Datentyp verarbeiten kann. Dies kann ein Textfragment, ein Bild, Wellendaten, eine Datei oder einen Ordner, ein OLE-Objekt usw. sein. Die Windows-Zwischenablage ist ein praktisches Tool, hat jedoch mehrere Einschränkungen; in erster Linie kann es nur ein Stück Daten gleichzeitig speichern. Wenn Sie neue Daten in die Zwischenablage kopieren, werden die vorherigen Inhalte zerstört und durch den neuen ersetzt. Eine weitere Einschränkung ist, dass es nicht einfach ist, zu sehen, was in Ihrer Zwischenablage gespeichert ist, ohne es an einen temporären Ort wie am Notizblock einzukleben. Solus Clip wurde entwickelt, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Solus Clip speichert alle Daten auf Ihrer Festplatte, um sie in Zukunft zu verwenden, wenn Sie es brauchen, auch nach dem Neustart von Windows. Es ist möglich, Hotkeys so zu konfigurieren, dass Daten schnell eingefügt werden. Ein weiteres großartiges Feature ist die Möglichkeit, einige Artikel zu sperren. Wenn Sie es brauchen, können Sie es verwenden. Systemanforderung: Es ist kompatibel mit jeder Windows-Version: Win95, Win98, WinMe oder WinXP.Solus Clip ist eine unverzichtbare Software, um Ihre Produktivität zu erhöhen. Versuch es!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2004-08-25

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    1

    (1) Der Lizenznehmer erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm
    Solus Clip einschliesslich Dokumentation und Datentraeger.
    (2) Diese Teile sind urheberrechtsgeschuetzt.

    2 Vervielfaeltigungsrechte und Zugriffsschutz

    (1) Der Lizenznehmer darf das gelieferte Programm vervielfaeltigen, soweit die jeweilige Vervielfaeltigung für die Nutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfaeltigungen zaehlen die Installation des Programms vom Originaldatentraeger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware und dem Laden des Programms im Arbeitsspeicher.

    (2) Darueber hinaus kann der Lizenznehmer eine Vervielfaeltigung zu Sicherungszwecken vornehmen.

    (3) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm und die Dokumentation durch Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatentraeger und die Sicherungskopien sind an an an gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren. Die Mitarbeiter des Lizenznehmers sind nachdruecklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts.

    (4) Weitere Vervielfaeltigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker und die Fotokopie des Handbuchs zaehlen, darf der Lizenznehmer nicht anfertigen. Gegebenenfalls fuer Mitarbeiter benoetigte zusaetzliche Handbuecher sind ueber den Lizenzgeber zu beziehen.

    3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

    (1) Der Lizenznehmer darf das Programm auf jeder zur Verfuegung. Wechselt der Lizenznehmer aber die Hardware, muss er die Software auf der bisher verwendeten Hardware loeschen.

    (2) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorraetighalten oder Benutzen auf mehr als nur eine Hardware ist unzulaessig. Moechte der Lizenznehmer die Software auf mehrere Hardwarekonfigurationen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Zahl von Programmpaketen erwerben.

    (3) Der Einsatz der ueberlassenen Software innerhalb eines Netzwerks es oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulaessig, sofern damit die Moeglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Moechte der Lizenznehmer die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations Rechensysteme, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder dem Lizenzgeber ein besonderes Netzwerkgebuehr entrichten, deren Hoehe sich nach der Zahl der an dem Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkgebuehr wird der Lizenzgeber der Lizenznehmer umgehend mitteilen,sobald diese der Lizenzgeber den geplanten Netzwerkeinsatz einschliesslich der Zahl angeschlossener Nutzer bekannt benutzer bekannt Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollstaendigen Entrichtung der Netzwerkgebuehr zulaessig.

    4 Rekompilierung und Programmaenderungen

    (1) Die Rueckuebersetzung des ueberlassenen Programmcodes in anderen Codeformen (Rekompilierung) sowie Arten der Rueckerschliessung der anderen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschliesslich einer Programmaenderung sind nicht zulaessig.

    (2) Urhebervermerke, Seriennummern und sonstiges der Progammidentifikation dienende Merkmale duerfen auf keinen Fall entfernt oder veraendert werden.

    5 Garantie

    Die Klaus Koeth und Partner GbR als Vertreiber der Software garantiert ausschliesslich dem Erstkaeufer dieses Produktes, dass die Leistungen der beiliegenden CD-ROM im Wesentlichen, dass Die Angaben die Handbuechern entsprechen und dass die Original-CD-ROM frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Diese Garantie vergoldet für vierundzwanzig Monate ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Zeitraum erhalten Sie, sofern die CD Maengel, kostenlosen Ersatz. Diese Garantie vergoldet nicht für Maengel, die durch Missbrauch, Beschaedigung oder Ueberbeanspruchung. Bezuglich der CD-ROM wird keine weitere Garantie uebernommen.
    Klaus Koeth und Partner GbR haftet nicht fuer Schaeden, die durch Missbrauch, Mangel an Pflege, falsche Anwendung, Veraenderung, Reparatur, Ueberanspruchung oder durch sonstige aeussere Eine wirkung. Diese Garantie beruehrt in keiner Weise Ihre gesetzlich festgelegten Rechte.
    6 Haftung

    Mit Ausnahme der unter 5 aufgefuehrten Sachverhalte sind mit diesem Produkt keinerlei Garantien, Bedingungen, Vertragsabsprachen, Verpflichtungen oder aehnliches verbunden, weder ausdruecklicher noch imimer, irgend oder irgend etwas einer anderen Natur. Klaus Koeth und Partner GbR als Vertreiber des Produktes kommt unter kein Umstaenden fuer mehr als die urspruenglichen Kaufpreis des Produkts auf. Die Klaus Koeth und Partner GbR uebernimmt Haftung keinerlei fuer indirekte oder Folgeschaeden jede Art, die durch den Gebrauch des Produkts moeglich entstehen koennen. Hierzu zaehlen unter anderem auch gedies Profite oder Einkuenfte, Schaeden an Soft- oder Hardware oder Kosten, die durch den Ausgleich verlorener Zeit, Daten oder aus irgendeinem anderen Grund entstehen.
    Wenn Sie mit diesen Bestimmungen nicht sind, geben Sie das
    Produkt unvereglich, vollstaendig und unbenutzt mit der Rechnung zurueck.

Programmdetails