Kaboom 3.0.70

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 2.02 MB
‎Benutzerbewertung: 2.4/5 - ‎13 ‎Stimmen

Kaboom ist ein Dienstprogramm für Software- und Webentwickler jeglicher Art. Es ist sinnvoll für jeden, der Text übersetzen muss und Fremdtext in Codepages schreibt, die sich von dem auf seinem lokalen Computer installierten unterscheiden. Sisulizer hilft Ihnen bei fremden Codepages und wenn Sie Ihren Text von einer URL, aus E-Mail-Texten oder Kopfzeilen dekodieren müssen oder Schecksummen berechnen müssen und vieles mehr. Kaboom Dateikonverter ändert Codeseiten von Textdateien, z.B. von shift-jis in UTF-8 und umgekehrt. Es unterstützt Windows, DOS, IBM, ISO, ASCII, ISCII, Macintosh und UNICODE Codepages. Kaboom kann Byte-Auftragsmarken lesen und schreiben und ist sehr nutzbringend für alle, die mit Textdateien in fremden Codepages zu tun haben. Darüber hinaus verfügt Kaboom über 50 Zwischenablagefilter, zum Ersetzen von Sonderzeichen in Zeichenentitätsreferenzen, internationale Zeichen in URLs (IDNA, Punycode), base64-Codierung, in Anführungszeichen druckbar, Konvertierung in UTF-7 und UTF-8 und vieles mehr. Kaboom kennt auch die Codepagenummer für verschiedene Codepagenamen und umgekehrt. Liste der Filter: Clean Up String Kleinbuchstaben Make Caps Entfernen White Chars Tabs zu Blanks Upper Case CRC16, CRC32, Internet-Prüfsumme Char zu OEM UTF-16 zu UTF-7 UTF-16 zu UTF-8 OEM zu Char UTF-7 bis UFT-16 UTF-8 bis UTF-16 Codepage Name aus Codepage Nummer Codepage Nummer aus Codepage Name Berechnen Des vollständigen Dateinamens Langer Dateiname zu Kurz Pfad mit Drive zum UNC Kurzer Dateiname zu Lang Hex-Stream Hex-Dump Internationale Domainnamen (IDNA/PunyCode) E-Mail-Datenbank64 Mail-Daten quoted druckbar Mail Header Quoted Binary (RFC1522) Mail-Header quoted printable (RFC1522) Url AntiHarvest (komplette NCR) Internationale Domainnamen (IDNA/PunyCode) CR zu CRLF, CRLF zu CR, CRLF zu LF, LF zu CRLF CRLF bis lt; BRgt; CRLF zu Blanks RLE-Codierung, Dekodieren ROT13 Soundex Strip-Tags aus HTML Abrufen von HTML, Fragment Kopieren Kabooms Zwischenablage-Dienstprogramm ist völlig UNICODE bewusst, dass es die #1 Wahl für alle, die mit mehr als einer Codepage arbeiten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0.70 veröffentlicht auf 2011-06-03
    Ein Problem bei der Codepage-Erkennung wurde behoben
  • Version 3.0.61 veröffentlicht auf 2009-05-26
    Polnische Lokalisierung hinzugefügt - Vielen Dank an Janusz!

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SISULIZER LTD CO KG ("SISULIZER") IST BEREIT, KABOOM ZU SIE NUR ZU LIZENZEN, DASS SIE (EINE LEGAL PERSON) ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AKZEPTIEREN ("VEREINBARUNG"). BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN VOR DEM KLICKEN DES "YES" BUTTON. DURCH KLICKEN SIE DIE "JA" BUTTON, SIE AKZEPTIEREN ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND SIND ZU EINER PARTY ZU DIESER VEREINBARUNG. SOLLTEN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, SISULIZER IST NICHT BEREIT, KABOOM TO YOU UND SIE SOLLTEN DAS "NO" BUTTON UND DIE INSTALLATION PROCESS AS WELL AS DELETE ANY DOWNLOADED COPY OF KABOOM AND DESTROY THE RELATED KEY(S) -------------------------------------------------------------------------------- 1. DEFINITIONEN Die folgenden Begriffe, wenn sie in dieser Vereinbarung verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen hierin zugewiesen wird, es sei denn, ihre Verwendung im Kontext steht im Widerspruch zu dieser Bedeutung: "Affiliate" bedeutet in Bezug auf Sie jedes Unternehmen, jede Partnerschaft oder eine andere Einheit, die direkt oder indirekt kontrolliert, von Ihnen als Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. "Control" bezeichnet das Eigentum von mindestens fünfzig (50) Prozent des ausgegebenen Kapitals oder die rechtliche Befugnis, die Leitung der allgemeinen Geschäftsführung und der Politik des betreffenden Unternehmens zu lenken oder zu beanstanden. "Distributor" bezeichnet den autorisierten Distributor von KABOOM, von dem Sie KABOOM erworben haben. "Gültigkeitsdatum" ist in Abschnitt 8 unten definiert. "Evaluation Version" bezeichnet die limitierte Version von KABOOM, die nur für Produktbewertungszwecke bestimmt ist. "Keys(s)" bezeichnet kryptografische Software Lizenzschlüssel/Schlüssel, die für die Nutzung von KABOOM ohne Einschränkungen erforderlich sind. Lizenzschlüssel sind und bleiben Eigentum von Sisulizer. "Lizenz" bedeutet Lizenz zur Nutzung von KABOOM gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. "Software des Lizenznehmers ist Software und/oder Inhalte, für die Sie der Urheberrechtsinhaber sind. "Lizenzgebühren" bezeichnet Lizenzgebühren gemäß Abschnitt 6 unten. "Sisulizer" bedeutet Sisulizer, Adresse Graf-Salm-Str. 34, 50181 Bedburg, Deutschland. "KABOOM" bezeichnet das Produkt(n) bestehend aus Software in binärer Form ("Software") sowie Dokumentation in elektronischer Form ("Dokumentation"), falls vorhanden, für die Sie die entsprechenden Schlüssel erhalten haben. Komponenten der Software sind im Anhang "KABOOM" beigefügt. "die Partei / Parteien" bedeutet Sisulizer und/oder Sie. "Software von Drittanbietern" bezeichnet die Computersoftwareprogramme und/oder anderes Material, das Ihnen vom Distributor gleichzeitig mit KABOOM, falls vorhanden, geliefert wird, wie im Anhang "KABOOM" beigefügt. Software von Drittanbietern wird Ihnen im Rahmen separater Lizenzvereinbarungen zwischen Ihnen und Dritten lizenziert. 2. LIZENZERTEILUNG Zu den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Sisulizer Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz. (i) KABOOM nach der Anzahl der natürlichen Personen zu nutzen, für die Sie die entsprechenden Lizenzgebühren bezahlt haben, ist jede kommerzielle Nutzung der Evaluation-Version verboten; (ii) zwei (2) nicht aktive Kopien des Medien, das Software enthält, ausschließlich zu Sicherungszwecken zu erstellen. Sie haben kein Recht, KABOOM oder teiles davon für andere als die oben genannten Zwecke zu verwenden. Die verbotenen Verwendungen umfassen unter anderem: i) jede Lizenzierung, veräußerung, Vermietung oder Ausleihe von KABOOM, in welcher technischen Form auch immer, ganz oder teilweise; (ii) jede Änderung, Übersetzung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Demontage, Konvertierung in eine andere Programmiersprache oder anderweitigversucht, den Quellcode der Software oder eines Teils davon für irgendeinen Zweck zu rekonstruieren oder zu entdecken; (iii) jede Verwendung von KABOOM in irgendeiner Weise oder Form zum Zwecke der Vermeidung der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; (iv) jede Verwendung der Dokumentation zu einem anderen Zweck als zur Unterstützung Ihrer Nutzung von KABOOM; (v) Entfernung von Urheberrechts- und/oder Markenhinweisen und anderen Eigentumsaufteilen von KABOOM. Sie dürfen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen von Sisulizer an Dritte weitergeben. Die Erteilung der Lizenz gilt nicht als Folge des Verkaufs, der Übertragung oder einer anderen Weitergabe von Marken von Sisulizer und/oder Dritten oder anderen geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art, die Sisulizer an Sie hält oder verwendet. Sisulizer behält sich alle Rechte an und an den Marken von Sisulizer, KABOOM sowie an den Ergebnissen aller Arbeiten vor, die Sisulizer im Rahmen dieser Vereinbarung oder des Wartungsvertrags ausgeführt hat. 3. INSPEKTION VON KABOOM Sie werden KABOOM unmittelbar nach Erhalt von KABOOM inspizieren und den Distributor unverzüglich schriftlich über etwaige Nichtübereinstimmungen von KABOOM über die im Anhang "KABOOM" genannten Komponenten informieren. KABOOM gilt als angenommen, es sei denn, der Distributor wird ihnen innerhalb von vierzig (40) Tagen nach Erhalt sowohl von KABOOM als auch von Key(s) mitgeteilt. 4. WARTUNG Sisulizer ist nicht verpflichtet, KABOOM im Rahmen dieser Vereinbarung zu unterstützen oder zu warten. 5. MODIFIKATIONEN Sie können nach Ihrer Wahl Sisulizer- und/oder Distributor-Verbesserungen oder andere Änderungen an KABOOM vorschlagen. Indem Sie sich dafür entscheiden, einen solchen Vorschlag Sisulizer und/oder Distributor offenzulegen, gewähren Sie Sisulizer ein freies, unbefristetes, nicht ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz, diesen Vorschlag in der Entwicklungsarbeit der Produkte von Sisulizer sowie für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu nutzen. Darüber hinaus gewähren Sie Sisulizer hiermit ein kostenloses, unbefristetes, nicht ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verteilung und Lizenzierung von Fehlerbehebungen oder Patches im Zusammenhang mit Software, Dokumentation oder KABOOM, die von Sisulizer und/oder Distributoren in irgendeiner Form oder in technischer Form erhalten wurden. 6. LIZENZGEBÜHREN Die Höhe der Lizenzgebühren, die Sie an den Distributor für die Lizenz zahlen, werden in der Preisliste des Distributors für KABOOM erläutert. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge werden netto, frei und frei von allen Steuern, Abzügen und Einbehaltungen gezahlt, jedoch ohne Steuern, die auf den Bruttoeinnahmen oder dem Nettoeinkommen des Vertriebshändlers basieren. 7. WARRANTIEN UND DISCLAIMERS Durch Anklicken des "NEXT"-Buttons erkennen Sie an und akzeptieren, dass KABOOM ein komplexes Softwareprodukt ist und Defekte aufweisen kann. Sisulizer versichert und garantiert Ihnen vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung, dass die KABOOM-Medien, die KABOOM enthalten, dreißig (30) Tage nach Lieferung von KABOOM frei von Verarbeitungs- und Rohstofffehlern sind und (b) KABOOM, wie geliefert, in erheblicher Übereinstimmung mit den grundlegenden Merkmalen arbeiten. EXCEPT AS PROVIDED FOR IN THIS SECTION 7 Sisulizer GIVES NO EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHER WARRANTIES REGARDING KABOOM INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, WARRANTIES REGARDING FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, DESIGN, NON-INFRINGEMENT OR MERCHANTABILITY. Sie erkennen an und akzeptieren, dass bei der Nutzung von KABOOM einige Funktionen oder Funktionalitäten von KABOOM möglicherweise Daten erfordern, umdass bei der Nutzung von KABOOM einige Funktionen oder Funktionalitäten von KABOOM die Übermittlung von Daten über das Internet und darüber hinaus erfordern können, dass Sisulizer unter keinen Umständen für Ihre Datensicherheit haftet. Sie erkennen ferner an, dass Sisulizer nicht dafür haftet, dass Sie Schlüssel verlieren oder für Schäden und/oder Kosten, die durch nichterfüllung Ihrer technischen Umgebung der in Anhang "KABOOM" beigefügten Systemanforderungen verursacht werden. UNTER KEINEN UNTERTIGKEITEN WERDEN Sisulizer FÜR JEDE BESONDERE, INCIDENTAL ODER KONSEQUENTIAL DAMAGE OF ANY KIND ODER NATURE WHATSOEVER, WHETHER BASED ON CONTRACT, TORT, (INCLUDING NEGLIGENCE), WARRANTY, STRICT LIABILITY OR OTHERWISE, ARISING OUT OF OR IN ANY WAY RELATED TO KABOOM OR THIS AGREEMENT, EVEN IF Sisulizer HAS BEEN IN NO EVENT WILL Sisulizer SIND FÜR DIE KOSTEN VON PROCUREMENT VON SUBSTITUTE FÜR KABOOM. DIE VORSTEHENDE BESTIMMUNG WIRD IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHGESETZT. IN NO EVENT WILL Sisulizer'S TOTAL LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE TOTAL AMOUNT OF LICENSE FEES (License Fees) RECEIVED BY DISTRIBUTOR FROM YOU. DRITTE PARTY SOFTWARE (Software Dritter) IST NICHT ALS TEIL VON KABOOM BETRACHTET WERDEN. Sisulizer ACCEPTS KEINE LIAKISIER FÜR DRITTE PARTY SOFTWARE (Software von Drittanbietern). SIE VERSTEHEN UND AKZEPTIEREN, DASS Sisulizer KEIN RECHT HAT, ITS AFFILIATES IN JEDEM WAY UND WEITER ZU BINDEN, DASS Sisulizer KEINE EXPRESS ODER IMPLIED WARRANTIES ODER REPRESENTATIONEN VON WELCHER NATUR VON ITS AFFILIATES ODER JEDER DRITTEN PARTY ZU IHNEN. SIE ERKENNEN UND AKZEPTIEREN, DASS Sisulizer-LÖSUNG NICHT DESIGNED ODER LICENSED TO BE USED FOR LIFE-CRITICAL TASKS. Sisulizer EXPRESSLY DISCLAIMS ANY LIABILITY RESULTING FROM RUNNING KABOOM ON SYSTEMS RUNNING LIFE-CRITICAL APPLICATIONS AND ACCEPTS NO LIABILITY IN RESPECT OF ANY ACTIONS OR CLAIMS BASED ON THE USE OF KABOOM ON SUCH SYSTEMS RUNNINGLIFE-CRITICAL APPLICATIONS. 8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung gilt als in dem Moment abgeschlossen, in dem Sie auf den "NEXT"-Button ("Wirkungsdatum") klicken, und bleibt bis zur Beendigung gemäß diesem Abschnitt 8 in Kraft. Sisulizer hat das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen, wenn Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung wesentlich verletzt haben, sowie für den Fall, dass die Verzögerung oder Nichterfüllung einer der Vertragsparteien aus Gründen höherer Gewalt für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten fortgesetzt wurde (nach Abschnitt 11). Wesentliche Verstöße umfassen, aber nicht beschränkt auf, jede Verletzung der Bedingungen für die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag kann von Sisulizer ohne Grund mit einer schriftlichen Mitteilung von sechs (6) Monaten an Sie gekündigt werden. Diese Vereinbarung endet jedoch nicht nach dieser Bestimmung von sechs (6) Monaten, die vor dem zweiten (zweiten) Jahrestag dieser Vereinbarung gekündigt wird. Die Kündigung des Wartungsvertrages gilt nicht als Grund für die Kündigung dieses Vertrags. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie die Medien, die KABOOM und alle Kopien davon enthalten, sowie Key(s) zerstören. Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer, werden Ihnen keine Teile der Lizenzgebühren zurückerstattet. 9. WIRKUNGEN DER KÜNDIGUNG Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer: (i) Sie werden KABOOM und einen Teil davon unverzüglich nicht mehr verwenden; (ii) Sie müssen unverzüglich alle Kopien von Schlüsseln von allen Computern und Speichergeräten entfernen und Key(s) zerstören; Und (iii) Sie müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung dieses Vertrags nach Wahl von Sisulizer entweder (a) KABOOM auf Ihre Kosten an Sisulizer liefern oder (b) KABOOM vernichten und Sisulizer eine von Ihrem bevollmächtigten Offizier unterzeichnete Bescheinigung über die umfassende Vernichtung zustellen. Jede Kündigung dieses Abkommens berührt nicht die erworbenen Rechte der Vertragsparteien im Rahmen dieses Abkommens. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7, 9, 10 und 12 gelten für die Beendigung dieser Vereinbarung. 10. KONFIDENTIEN KABOOM und Key(s) sind vertrauliche und proprietäre Informationen von Sisulizer. Sie erklären sich damit einverstanden, KABOOM und Key(s) vertraulich zu behandeln und das gleiche Maß an Sorgfalt zu walten, aber in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt, um die Offenlegung von KABOOM und Key(s) zu vermeiden, da Sie mit Ihren eigenen vertraulichen und proprietären Informationen von ähnlicher Art und Bedeutung folgen. 11. HÖHERE GEWALT Die Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen höherer Gewalt und keine der Vertragsparteien ist für alle Folgen verantwortlich, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber ohne Einschränkung des Krieges (unabhängig davon, ob sie erklärt oder nicht), Handlungen der Regierung oder der Europäischen Union, Gerichtsentscheidungen, Ausfuhr- oder Einfuhrverbote, Aufschlüsselung oder allgemeine Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, allgemeine Energieknappheit, Feuer, Explosionen, Unfälle, Streiks oder andere konzertierte Aktionen von Arbeiter, Aussperrungen, Sabotage, Unruhen und Unruhen. Erleidet eine Vertragspartei aufgrund dieser Umstände eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, so hat die Vertragspartei der anderen Vertragspartei den Verzugsgrund so bald wie möglich schriftlich mitzuteilen. Diese Vertragspartei hat diese vertraglichen Verpflichtungen jedoch nach Beseitigung der Ursache und/oder ihrer Wirkungen so schnell wie vernünftigerweise durchführbar zu erfüllen. Keine der Parteien fordert von der anderen Vertragspartei Schadenersatz oder sonstige Entschädigung enther für Verzögerungen oder nichterfüllung dieser Vereinbarung, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. 12. ANWENDBARES RECHT UND SCHIEDSVERFAHREN Diese Vereinbarung ist in Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen auszulegen und auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, wird in erster Linie gütlich beigelegt. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Kontroverse oder Anspruch schließlich durch Einschiedsung in Übereinstimmung mit der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen (1) Schiedsrichter nach den genannten Schiedsregeln ausgewählt geregelt werden. Das Schiedsverfahren wird in Köln, Deutschland, durchgeführt. Das Urteil über den ergangenen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen oder antragstellenden Gericht für die gerichtliche Annahme des Schiedsspruchs und gegebenenfalls für eine Vollstreckungsanordnung gefällt werden. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen des Abschnitts 12 hat der Distributor das Recht, fällige unbestrittene Forderungen vor jedem Gericht einzuziehen, das für Sie zuständig ist. 13. MISCELLANEOUS Jede Mitteilung, die hierzu gemäß dieser Vereinbarung vorgeschrieben oder autorisiert ist, oder jede andere Mitteilung zwischen den Vertragsparteien, die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgesehen ist, wird durch vorausbezahlte eingeschriebene Luftpostbriefe, durch garantierte Nachtzuspere oder per Telefax an eine Der Vertragspartei am Sitz oder an ihre Adresse oder Telefaxnummer in dieser Vereinbarung oder an eine andere Adresse oder Telefaxnummer, die von einer der Vertragsparteien als Dienstadresse mitgeteilt wird, zugestellt. Jede Mitteilung, die auf dem Postweg erfolgt ist, gilt als zwölf (12) Tage nach der Versendung der Nachricht (der Tag der Post ist nicht enthalten) und jede Mitteilung, die so per Telefax erfolgt ist, gilt als nach Erhalt der Bestätigung des Empfängers beim Absender eingegangen, und beim Nachweis dieser Leistung genügt der Nachweis, dass das Schreiben, das die Mitteilung enthält, ordnungsgemäß adressiert und in die Post oder das übermittelte Telefax und die übermittelte Telefax übermittelt wurde. Die englische Sprache regelt alle Dokumente, Bekanntmachungen und Sitzungen sowie das Schiedsverfahren und die Schiedssprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Die Untertitel zu den Abschnitten dieses Abkommens sind weder Bestandteil dieses Abkommens noch dürfen sie zur Unterstützung seiner Auslegung verwendet werden. Beide Vertragsparteien haben das Recht, bei ihrem Inverkehrbringen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auf das Bestehen dieses Abkommens zu verweisen. Sisulizer kann auch Ihre Marke und Ihren Handelsnamen in die gedruckten und elektronischen Kundenlisten von Sisulizer aufnehmen. Dieses Abkommen schafft keine Beziehung zwischen den Vertragsparteien und dem Bevollmächtigten, und unter keinen Umständen gilt eine der Vertragsparteien als Bevollmächtigter der anderen Vertragspartei. Keine der Vertragsparteien ist befugt, die andere Vertragspartei an eine Verpflichtung zu binden oder die andere Partei unter allen Umständen zu vertreten, und beide Parteien stimmen zu, die andere Partei nicht zu binden oder zu vertreten. Dieses Abkommen kann nur durch ein gesondertes Abkommen geändert werden, das von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet wird, die sich auf dieses Abkommen beziehen und die vereinbarten Änderungen identifizieren. Keine der Parteien wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei, deren Zustimmung nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert wird, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise abtreten oder anderweitig übertragen. Keine Verzögerung, Vernachlässigung oder Nachsicht einer Dervertragsparteien bei der Durchsetzung einer Klausel oder Bedingung dieses Abkommens gegen die andere Vertragspartei ist oder gilt als Verzicht oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise ein Recht dieser Vertragspartei aus diesem Abkommen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig und/oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird der verbleibende Teil dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt und bleibt in vollem Umfang in Kraft. Ändert die Unwirksamkeit einer Bestimmung jedoch den ursprünglichen Interessenausgleich der Vertragsparteien wesentlich, die Vertragsparteien verhandeln in gutem Glauben neue Bestimmungen, um ihre ursprüngliche Absicht wiederherzustellen. Dieses Abkommen enthält die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Vertragsparteien in Bezug auf den Zweck dieser Vereinbarung und führt alle vorherigen Diskussionen und Vereinbarungen dieser Angelegenheit zwischen ihnen zusammen. -------------------------------------------------------------------------------- Anhang i) KABOOM KABOOM umfasst die folgenden Anwendungen: a) Kaboom-Anwendung ii) SYSTEMREQUIREMENTS UND unterstützte Plattformen Die Systemanforderungen und unterstützten Plattformen von KABOOM sind nachfolgend aufgeführt: Systemanforderungen Windows 2000, Windows XP oder höher. Windows XP empfohlen. -------------------------------------------------------------------------------- DURCH KLICKEN SIE DIE "JA" BUTTON SIE ACKNOWLEDGE, DASS SIE HABEN LESEN UND VOLL VERSTEHEN UND AKZEPTIEREN DIE OBEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN INCLUDING BUT NOT LIMITED TO PROVISIONEN VON SECTIONS 7 UND 9 UND AGREE TO BE BOUND BY THEM.