SESMailer 2.23

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.42 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

SESMailer ist eine einfache, aber sehr leistungsfähige Anwendung für Windows, mit der Sie Ihre Amazon SES-E-Mail-Kampagne innerhalb weniger Minuten laufen lassen. Sie können Empfänger aus CSV importieren und einzelne benutzerdefinierte Nachrichten an jeden Empfänger senden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.23 veröffentlicht auf 2015-07-31
    - Korrekturen und Leistungsverbesserungen
  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2011-03-24
    Erste Veröffentlichung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SESMailer(tm) Lizenzvertrag. SESMailer ist SHAREWARE. ASTONSOFT SESMailer VERSION 1 END-USER LIZENZVEREINBARUNG WICHTIG-READ CAREFULLY: Dieser SESMailer Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Astonsoft Ltd., für die oben genannten EssentialPIM-SOFTWARE(s), die das Benutzerhandbuch, alle zugehörigen SOFTWARE-Komponenten, Alle Medien, andere gedruckte Materialien als das Benutzerhandbuch und jede "online-Quot;oder elektronische Dokumentation enthält. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie die SOFTWARE nicht. Wenn die SOFTWARE an Sie gesendet wurde, senden Sie den Medienumschlag UNOPENED zusammen mit dem Rest des Pakets an den Ort, an dem Sie ihn innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf erhalten haben. 1. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft. 2. LIZENZERTEILUNG. a) Evaluierungskopie. Sie können die SOFTWARE kostenlos für dreißig (30) Tage ab dem Tag, an dem Sie die SOFTWARE installieren, kostenlos nutzen. Sie müssen die Lizenzgebühr bezahlen und Ihre Kopie registrieren, um die SOFTWARE nach dreißig (30) Tagen weiter nutzen zu können. Wenn Sie die SOFTWARE nach den dreißig (30) Tagen weiter nutzen, ohne die Lizenzgebühr zu bezahlen, werden Sie die SOFTWARE auf einer nicht lizenzierten Basis nutzen. b) Umverteilung der Bewertungskopie. Wenn Sie SOFTWARE auf Bewertungsbasis verwenden, können Sie Kopien der EvaluierungsSOFTWARE nach Belieben anfertigen; genaue Kopien der ursprünglichen EvaluierungsSOFTWARE an jedermann weiterzugeben; und verteilen Sie die EvaluierungsSOFTWARE in ihrer unveränderten Form auf elektronischem Wege (Internet, BBS's, Shareware-Distributionsbibliotheken, CD-ROMs usw.). Sie dürfen keine Gebühr für die Kopie oder Nutzung der EvaluierungsSOFTWARE selbst erheben, aber Sie können eine Vertriebsgebühr erheben, die angemessen mit den Kosten zusammenhängt, die Ihnen beim Verteilen der Evaluierungssoftware entstehen (z. B. Verpackung). Sie dürfen in keiner Weise darstellen, dass Sie die SOFTWARE selbst verkaufen. Ihre Verbreitung der EvaluierungsSOFTWARE berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung von Astonsoft Ltd. Sie müssen eine Kopie dieser EULA mit jeder Kopie der SOFTWARE verteilen und jeder, an den Sie die SOFTWARE verteilen, unterliegt dieser EULA. c) Registrierte Kopie. Nachdem Sie die Lizenz für SOFTWARE erworben und die Datei erhalten haben, die die registrierte Kopie ermöglicht, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE nur in den Speicher der Anzahl der Computer zu kopieren, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem jede lizenzierte Kopie der SOFTWARE installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer erstellen. Unter keinen anderen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf mehr als der Anzahl der Computer betrieben werden, für die Sie eine separate Lizenzgebühr bezahlt haben. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ganz oder teilweise duplizieren, es sei denn, Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Original und alle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer zerstören. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich Kopien aller früheren Versionen, wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist) übertragen und keine rechte Rechte beibehalten, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieser EULA zustimmt. Sie dürfen die SOFTWARE nicht für eine unbefugte Übertragung von Informationen (z. B. Übertragung von urheberrechtlich geschützten Dateien) oder für illegale Zwecke verwenden. 4. SUPPORT-DIENSTE. Astonsoft kann Ihnen Support-Services im Zusammenhang mit der SOFTWARE anbieten. Die Nutzung der Support-Dienste unterliegt den im Benutzerhandbuch beschriebenen Astonsoft-Policen und -Programmen in der Online-Dokumentation und/oder anderen bereitgestellten Materialien, sofern diese von Zeit zu Zeit geändert werden können. Jeder zusätzliche SOFTWARE-Code, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der SOFTWARE und unterliegt den Hafendienste gelten als Teil der SOFTWARE und unterliegen den Bedingungen dieser EULA. In Bezug auf technische Informationen, die Sie Astonsoft im Rahmen der Support Services zur Verfügung stellen, kann Astonsoft diese Informationen für geschäftliche Zwecke verwenden, einschließlich für Produktsupport und -entwicklung. Astonsoft wird solche technischen Informationen nicht in einer Form verwenden, die Sie persönlich identifiziert. 5. KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte kann Astonsoft diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten. 6. COPYRIGHT. Die SOFTWARE ist durch das URHEBERRECHT der Vereinigten Staaten und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie erkennen an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum in der SOFTWARE auf Sie übertragen wird. Sie erkennen ferner an, dass das Eigentumsrecht an der SOFTWARE ausschließliches Eigentum von Astonsoft bleibt und Sie keine Rechte an der SOFTWARE erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Kopien der SOFTWARE dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der SOFTWARE erscheinen. 7. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die SOFTWARE nicht in Einländer, Personen, Unternehmen oder Endbenutzer exportieren oder reexportieren, die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen. Sie garantieren und versichern, dass weder das U.S.A. Bureau of Export Administration noch eine andere Bundesbehörde Ihre Exportprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. 8. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN. Astonsoft lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für die SOFTWARE ab. DIE SOFTWARE UND JEDE VERWANDTE DOKUMENTATION IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, DIE IMPLIED WARRANTIES OR MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OR NONINFRINGEMENT. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. ASTONSOFT ODER SEINE LIEFERANTEN HAFTEN IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR FOLGESCHÄDEN, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DER LIEFERUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN ASTONSOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM EVENT, ASTONSOFT'S LIABILITY FOR ANY CLAIM, WHETHER IN CONTRACT, TORT, OR ANY OTHER THEORY OF LIABILITY WILL NOT EXCEED THE GREATER OF U.S.'1.00 OR LICENSE FEE PAID BY YOU. 10. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE. Die SOFTWARE wird mit RESTRICTED RIGHTS versorgt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel "Rechte an technischen Daten und ComputerSOFTWARE" von DFARS 252.227-7013 oder den Unterabsätzen c)i) und (2) der kommerziellen ComputerSOFTWARE-eingeschränkten Rechte unter 48 CFR 52.227-19.