Safer Work 1.2

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 6.52 MB
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Safer Work aktiviert den Computerschutz durch Whitelisting. Safer Work aktiviert Windows-Richtlinien für Softwareeinschränkung. Diese Einschränkungen verhindern die Ausführung aller Programme, die nicht auf einer Whitelist stehen. Dadurch kann die PC-Hardware in erster Linie für ihre ursprüngliche Aufgabe verwendet werden: die gewünschte Software auszuführen. Daher ist Safer Work ideal für alle Windows-Computer, die in Unternehmen, in Schulen und natürlich zu Hause auf dem privaten Computer verwendet werden. Die Software ist kostenlos für den privaten Gebrauch, Unternehmen und Schulen benötigen eine kostenpflichtige Lizenz. Die nicht lizenzierte Software aktiviert den Computerschutz für alle Benutzer. Mit der Vollversion können Sie auch einzelne Benutzerprofile schützen. Darüber hinaus können Einschränkungen für einzelne Benutzer aktiviert werden, z.B. deaktivieren Sie die Systemsteuerungen. Seit Windows XP (2001) enthält Windows Software-Whitelisting-Funktionen namens Shared Computer Kit (Steady State). Mit Windows 7 (2008) wurde diese Software-Whitelisting-Funktionalität von Microsoft durch Applocker durch eine weitere Software-Whitelisting-Lösung ergänzt. Im Gegensatz zu Softwareeinschränkungen ist Applocker jedoch nur für bestimmte Windows-Editionen verfügbar, z. B. Windows 10 Enterprise und Windows 10 Education. Safer Work ermöglicht den Computerschutz durch Änderungen in der Registrierungsdatenbank. Daher kann Safer Work den Computerschutz in allen Windows-Editionen ab Windows XP aktivieren, auch auf Serverbetriebssystemen. Safer Work bietet die richtige Benutzeroberfläche, um den Whitelisting-Computerschutz an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2018-04-11

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Safer Work Lizenzvertrag

    Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgltiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natrlicher oder juristischer Person) und der Firma KUBA - EDV fr das oben bezeichnete Softwareprodukt. Indem Sie das Softwareprodukt installiert, erklren Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Das Softwareprodukt wird durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvertrge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen ber geistiges Eigentum geschtzt.

    1.

    Gegenstand des Vertragses ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet. KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitetfrei. Gegenstand des Vertragses ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist.

    2. Lizenzgehrung

    KUBA - EDV gewhrt Sie fr die Dauer dieses Vertragses das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht, eine Kopie der Software auf einen Computer zu installieren und zu benutzen. Als Lizenznehmer drfen Sie die Software in krperlicher Form (d.h. auf einem Datentrger abgespeichert), von einem Computer auf einem weiteren Computer b, vorausgesetzt, dass Sie zu jederzeitimmer immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird*. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.

    3. weitere Beschreibung Rechte und Einschrnkungen

    Dem Lizenznehmer ist untersagt,
    (a) ohne vorherige vorherige einwilligung von KUBA - EDV die Software abndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
    (b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfltigen, es zu bersetzen oder abndern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
    (c) die Software und die persnlichen Lizenzdaten Dritten zugnglich zu machen.
    (d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ndern.
    (e) die Software zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
    Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu bertragen, vorausgesetzt, der Empfnger stimmt alle Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software nur in bereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.

    4. Inhaberschaft an Rechten

    Dass die Sanien auf die Software und jede Kopie liegen bei KUBA - EDV. Alle nicht ausdrcklich eingerumten Rechte bleiben KUBA - EDV. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gem den Besalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gem den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist nicht damit verbunden. KUBA - EDV behlt sich alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

    5. Vervielfltigung

    Die Software und das zugehrige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschtzt. Sie sind berechtigt, die fr Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von KUBA - EDV anzubringen bzw. das ist selbst. Ein in der Software vorhandenervermerk Urheberrechts darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in teilweise in teilweise ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Demoversion der Software weitergeben, drfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfltigen. Sie mssen aber immer
    exakte Kopien weitergeben und drfen diese auch nicht modifizieren. Fr diese Vervielfltigen drfen Sie keine Gebhren oder hnliches verlangen. Sie drfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten en und/oder vermarkten ,,kommerziell oder nicht-kommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverstndniserklrung von KUBA - EDV einholen zu haben.

    6. Vertragsdauer

    Der Vertrag luft auf der seder zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertragses verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, und das schriftliche Material zu vernichten.

    7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

    KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie fr alle Schden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen haften, die KUBA - EDV aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen sie entstehen.

    8. nderungen und Aktualisierungen

    KUBA - EDV ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. KUBA - EDV ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solche Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, die Software nicht bei KUBA - EDV registriert oder die Aktualisierungsgebhr nicht bezahlt haben. Jeder ergnzende Softwarecode, der Sie als Aktualisierung zur Verfgung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den dieses Lizenzvertrags.

    9. Gewhrleistung und Haftung von KUBA - EDV

    (a) KUBA - EDV gewhrleistet gegenber dem ursprnglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der bergabe des Datentrgers, auf die Software aufgezeichnet ist, dieser unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausfhrung fehlerfrei ist.
    (b) Sollte der gelieferte Datentrger fehlerhaft sein, so kann die Erwerber Ersatzlieferung whrend der Gewhrleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung. Er muss dazu den Datentrger, einschlielich angefertigter Sicherheitskopien und einer Kopie der Rechnung/Quittung an KUBA - EDV oder an den Hndler, von dem Produkt bezogen wurde, zurckgeben.
    (c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 9 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl seine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rckgngigmachung des Vertragses verlangen.
    (d) Aus den vorstehend und unter 1 genannten Grnden bernimmt KUBA - EDV keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt KUBA - EDV keine Gewhr dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programme. Die Verantwortung fr die richtigen Auswahl und die Folgen der Nutzung der Software und damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trgt der Erwerber. Das Gleiche vergoldet fr die Software begleitende schriftlicheMaterial. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundstzlich brauchbar, so hat der
    Erwerber das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat KUBA - EDV, wenn die Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
    (e) KUBA - EDV haftet nicht fr Schden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit seitens KUBA EDV verursacht worden ist. Gegenber Kaufleute wird auch eine Haftung fr grobe Fahrlssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen des Ereignisses von KUBA - EDV zugene Haftung fr grobe Fahrlssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen des Ereignisses von KUBA - EDV zugesicherten Eigenschaften bleibt unberhrt. Eine Haftung fr Mangelfolgeschden, die nicht von der Zusicherung sind, ist ausgeschlossen.

    10. Zustndigkeit

    Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. In diesem Fall ist weiter die Zustndigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland.

    KUBA - EDV Dienstleistungen
    Stefan Kubatzki
    Graf-Gottfried-Str. 70a

    Arnsberg

    Stand 11.04.2018

Programmdetails