Picture Batch Process 2.3.8

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.26 MB
‎Benutzerbewertung: 2.3/5 - ‎6 ‎Stimmen

Das einzige Programm, das Sie jemals benötigen, um ein Bild oder Hunderte von Bildern auf einmal umzubenennen, zu kopieren, in der Größe zu ändern, Wasserzeichen hinzuzufügen und/oder ein Bild oder Hunderte von Bildern auf einmal zu konvertieren! Picture Batch-Prozess ermöglicht es Ihnen, Fotos zu importieren, um zu verarbeiten, oder Sie können einfach mit der rechten Maustaste auf das Foto oder die Gruppe der ausgewählten Fotos klicken und wählen Sie "Bild-Batch-Prozess" in der Menüliste. Beim Umbenennen von Bildern kann das Programm die EXIF-Tags von JPGS analysieren, um dem Dateinamen das Datum und/oder den genauen Zeitpunkt der Aufnahme des Bildes hinzuzufügen! Die Umbenennungsfähigkeiten sind nicht der einzige Grund, das Programm zu verwenden. Es kann auch die Größe von Bildern basierend auf Prozentsatz oder nach exakter Breite und Höhe ändern. Darüber hinaus können Sie die Bildqualität (oder Bilder) ändern, um die Dateigröße zu reduzieren... ideal für E-Mails. Möchten Sie Ihren Bildern ein Wasserzeichen hinzufügen? PBP kann dies auch! Fügen Sie es oben, in der Mitte oder am unteren Rand des Bildes hinzu. Es kann sogar das Wasserzeichen dehnen, um die Breite des Bildes, auf das Sie es anwenden, zu entsprechen! Müssen Sie ein JPG in GIF konvertieren? Kein Problem! PBP kann JPG-, BMP-, GIF- und TIF-Bilder per Knopfdruck verarbeiten und konvertieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.3.8 veröffentlicht auf 2009-01-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    DAS PROGRAMM IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT UND LIZENZIERT (NICHT VERKAUFT). DURCH DIE INSTALLATION DES PROGRAMMS AKZEPTIEREN UND STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS ZU. DIESE LIZENZVEREINBARUNG REPRESENTS THE ENTIRE AGREEMENT CONCERNING THE PROGRAM, BETWEEN YOU AND PAPERCUT SOFTWARE INTERNATIONAL PTY LTD, (REFERRED TO AS "LICENSOR"), AND IT SUPERSEDES ANY PRIOR PROPOSAL, REPRESENTATION, OR UNDERSTANDING BETWEEN THE PARTIES.

    1. Lizenzerteilung. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz für die Evaluierungsfrist und -klausel, das Programm nur in maschinenlesbarer Objektcodeform zu verwenden, nur für die Verwendung, wie in diesem Lizenzvertrag genehmigt. Die Programme dürfen nur auf Computern verwendet werden, die ihnen gehören, vermietet oder anderweitig von Ihnen kontrolliert werden. Das Programm verwaltet nur die Anzahl der im Kaufvertrag angegebenen Benutzerkonten. Sie stimmen zu, dass Sie das Programm nicht zurücksetzen, zurückkompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig übersetzen dürfen.
    2. Laufzeit (nur Evaluierungsversion). Diese Lizenz beginnt mit der Installation des Programms und ist zunächst 40 Tage nach dem Datum der Installation des Programms (Evaluierungsbegriff) wirksam. Nach Ablauf der Bewertungsfrist haben Sie das Recht, das Programm unbefristet für den in Ziffer 1 (Der Laufzeit) genannten Zweck zu nutzen, solange Sie weiterhin alle anfallenden Lizenzgebühren bezahlen. Diese Lizenz erlischt automatisch ohne Benachrichtigung des Lizenzgebers nach Ablauf der Bewertungsfrist oder wenn Sie einer Bestimmung dieser Lizenz nicht nachkommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung von Lizenzgebühren, wenn diese fällig sind. Nach Beendigung des Programms müssen Sie das Programm von Ihrem Computer entfernen.

    3. Updates.
    3.1. Sie bestätigen und stimmen zu, dass die Programmversions- und Lizenzdetails an den Lizenzgeber gesendet werden, wenn Sie die Aktualisierungen anfordern. Auf diese Weise kann das Programm feststellen, ob Softwareupdates in Echtzeit verfügbar sind.
    3.2. Der Lizenzgeber ist gemäß dieser Lizenzvereinbarung nicht verpflichtet, Aktualisierungen oder neue Versionen des Programms bereitzustellen.
    3.3. Wird eine Aktualisierung oder neue Freigabe gemäß Ziffer 3.1 bereitgestellt:
    (a) Der Lizenzgeber stellt Ihnen die neue Version zu einem von der öffentlichen Upgrade-Richtlinie des Lizenzgebers festgelegten Satz zur Verfügung;
    b) diese Lizenzvereinbarung gilt weiterhin in jeder Hinsicht für die Aktualisierung oder neue Freigabe, die als lizenziertes Programm für die Zwecke dieser Lizenzvereinbarung gilt; Und
    (c) Sie werden, soweit möglich, aufhören, frühere oder alte Versionen des Programms zu verwenden.
    3.4. Ungeachtet ihrer Einschränkung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Klausel 3 und ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nicht für Den Fall von Verlusten oder Schäden, die Ihnen infolge der Nichteinhaltung dieser Klausel 3 durch Lizenzgeber entstanden sind, und Sie werden den Lizenzgeber in Bezug auf Verluste oder Schäden, die dem Lizenzgeber infolge der Nichteinhaltung dieser Klausel entstehen, entschädigen.

    4. Rechte des Lizenzgebers. Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Programm Eigentum des Lizenzgebers ist und urheberrechtlich geschützt ist. Sie erkennen ferner an und stimmen zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen am und an dem Programm, einschließlich der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, beim Lizenzgeber liegen und bleiben. Der Lizenzvertrag vermittelt Ihnen kein Interesse am Programm oder am Programm, sondern nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht, das gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags widerruflich ist.
    5. Keine Garantie; Haftungsbeschränkung.
    5.1. Sie erkennen an, dass das Programm ohne jegliche Gewährleistung auf "as is"-Basis bereitgestellt wird. Lizenzgeber machtdas Programm wird auf "as is" Basis ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Nutzung oder Durchführung des Programms. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich die Gewährleistung der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
    5.2. Wenn lokales Recht oder Rechtsvorschriften in diesem Lizenzvertrag eine Bedingung oder Garantie impliziert und dass Gesetze Bestimmungen in einem Vertrag vermeiden oder verbieten, die die Anwendung oder Ausübung oder Haftung gemäß einem solchen Vertrag oder dieser Garantie ausschließen oder ändern, gelten die Bedingungen oder Gewährleistungen als in diesem Lizenzvertrag enthalten. Die Haftung des Lizenzgebers für jede Verletzung dieser Bedingung oder Garantie ist jedoch nach Wahl des Lizenzgebers auf einen oder mehrere der folgenden Punkte beschränkt:
    a) wenn sich der Verstoß auf Waren bezieht:
    i) ersatzder waren oder gleichwertige Waren;
    ii) die Reparatur dieser Waren;
    iii) die Zahlung der Kosten für den Austausch der Waren oder den Erwerb gleichwertiger Waren; Oder
    iv) die Zahlung der Kosten für die Reparatur der Waren; Und
    b) wenn sich der Verstoß auf Dienstleistungen bezieht:
    i) die Erbringung der Dienstleistungen wieder; Oder
    ii) die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringen der Dienstleistungen.
    5.3. Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch das Programm verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterbrechungen von Dienstleistungen, Verlust von Geschäftsbeziehungen, Verlust von Daten oder besondere, Folge- oder Nebenschäden.
    5.4. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter (die entschädigten Personen) jederzeit von und gegen alle Verluste (einschließlich angemessener Rechtskosten und Aufwendungen) oder haftungspflichtigerweise, die einem der Entschädigten aufgrund eines Rechtsausgleichs verfahrensgegen diejenigen entstanden sind, die entschädigt wurden, wenn dieser Verlust oder jede Haftung verursacht wurde, freigestellt.
    (a) eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Lizenzvertrag durch den Lizenznehmer; Oder
    (b) jede vorsätzliche, rechtswidrige oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers.
    6. Dauerhaftigkeit. Sollte eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, hat eine solche Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung.
    7. Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, die hierunter gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle einer Verletzung im Falle einer Verletzung dieser Partei gegen die andere Partei vorzugehen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder nachfolgenden Handlungen im Falle künftiger Verstöße.

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