PDF 2 PowerPoint Converter 2.0.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 6.32 MB
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Wondershare PDF to PowerPoint Converter ist eine leistungsstarke PDF-Konverter-Software, die Ihnen helfen kann, PDF-Datei in bearbeitbare PowerPoint-Präsentationen zu konvertieren, mit allen Originaltexten, Bildern, Grafiken, Hyperlinks, Layout und Formatierung genau. Das Anzeigen von PDF-Inhalten macht es nach der Konvertierung von PDF in PPT einfach. Microsoft PowerPoint 2010/2007/2003 unterstützen. 2. Konvertieren Sie verschlüsselte PDF-Dateien in PowerPoint. 3. Bewahren Sie Originaltext, Bilder, Grafiken, Hyperlinks, Layout und Formatierung auf. 4. Unterstützung Batch, Teil-und Shortcut-Konvertierungsmodi.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.0 veröffentlicht auf 2010-06-12

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    "Wondershare PDF 2 PowerPoint Converter " Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen die Nutzung dieser Software. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erklren Sie Ihr Einverstndnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht sein, drfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf Lizenznehmer genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einrumung der Nutzungsrechte. Es gelten die Allgemeinen Geschftbedingungen der Wondershare UG Co. KG, die auf der Website http://www.wondershare.de sind. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG Co. KG - liefert die Lizenznehmer die Software. Der Lizenznehmer erhlt damit das nicht bertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer, vorausgesetzt, dass die Software nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung der CD-ROM, DVD durch oder Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartner. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf berlassung des Quellcodes oder Quellprogramme. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien nur eine Leistungsbeschreibung. Es gibt kleine Garantie ber den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich geschtzt. Alle Rechte an der Software, ihre Bestandteile und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen nur zur Nutzung berlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software fr den zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Gerte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgefhrt wird, mssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschrnkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Anzahl von Installationen bzw. Arbeitspltzen. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht geprobt und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zulssig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datentrger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien alle Datentrgern, Festplatten und Rechnern lscht. Dies muss der Wondershare UG Co.KG. Eine Weitergabe ist in der Folge nur angenommen, wenn die Wondershare UG Co. KG zuvor schriftlich zustimmt. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weiteren Verwertungen, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG Co. KG. (9) Eine ffentliche Prsentation oder Nutzungszugnglichmachung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG Co. KG nicht gestattet. (10) Die Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollstndiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die die Lizenznehmer eingerumten Nutzungsrechte knnen jederzeit von der Wondershare UG Co. KG aus wichtigenm Grund wiederrufen werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch die Lizenznehmer nicht vollstndig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA Bestimmungen en. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Daten Registrierungs an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu verffentlichen oder zu verbreiten. Das ist eine Vervielfltigung der Registrierungsdaten. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung wei das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, sofern die Software zu Dienstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen ausschlieen. Fr die vollstndige Fehlerfreiheit des Programms kann keine Gewhrleistung bernommen werden. Die Wondershare UG Co. KG keine Gewhr dafr, das die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gengen. (3) Eine Haftung gegen ber Unternehmen erfolgt nur fr einfache Fahrlssigkeit bei der verletzungsverancängen. Die Hhe der Haftung ist nur bis maximal zum Anschaffungswert der Software. (4) Diese Haftungseinschrnkungen gelten den entsprechend gesetzlichen Bestimmungen nicht fr Schden am Leben, Krper oder der Gesundheit des Lizenznehmers. Im brigen vergoldet die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegener Bestimmungen ist nicht gestattet. Das liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers ein Gefhrdung an Leben, Krper und Gesundheit bei sich selbst und Dritten ausschlieen. (6) Allgemein bleibt die Einwand des Mitverschuldens. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung durchzufhren. Generell sollte die Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Vertrglichkeit mit seiner Systemkonfiguration hin berprfen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) nderungen und Ergnzungen dieser Nutzungsbedingungen bedrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berhrt dies Wirksamkeit der Bedingungen im brigen nicht. (3) Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Fr alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena.

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