PDF Architect 1.0.52

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 57.82 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎1200 ‎Stimmen

PDF Architect erstellt, erstellt, sichert PDF-Dateien in Word von allem, was druckfähig ist. Einschließlich Office, Banking-Tools, Grafikanwendungen und vielem mehr... Wir haben endlich den neuen PDF Architect zusammen mit seiner neuen Website www.pdfarchitect.org veröffentlicht. Der neue PDF Architect basiert auf einer völlig neuen Codebasis. Wir haben mit der Firma Lulu Software zusammengearbeitet, um Ihnen ein stabileres und insgesamt verbessertes PDF Edtior zu bieten. Die kostenlose Ausgabe von PDF Architect wird die gleiche Funktionalität wie die alte haben (Drehen & Löschen von Seiten, Zusammenführen von PDFs usw.). Aber es ermöglicht Ihnen, AddOn-Module für erweiterte Funktion zu kaufen, die Sie benötigen, wie das Bearbeiten von Text in einer endgültigen PDF-Datei, das Anwenden von 256-Bit-AES-Verschlüsselung, das Hinzufügen, Entfernen oder Ändern von Bildern innerhalb der PDF-Datei und vieles mehr. Zusammen mit der PDFCreator 1.6.0-Version wird der neue PDF Architect auch in PDFCreator integriert. Wir freuen uns sehr darüber und hoffen, dass Ihnen der neue PDF Architect genauso viel Spaß macht wie uns.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.52 veröffentlicht auf 2012-11-16
    Erste Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Lizenzvertrag für Endbenutzer Die Software, die dem Software-Lizenzvertrag dieses Endbenutzers unterliegt ("EULA") ist die PDF Architect-Software (die "Lizenzierte Software", wie weiter unten definiert). Diese EULA ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer (dem Lizenznehmer) und der pdfforge GmbH (dem Lizenzgeber), nach der der Lizenzgeber die Nutzung der lizenzierten Software an den Endbenutzer (den "Lizenznehmer") lizenziert. Bitte lesen Sie es sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen zu dieser EULA haben, wenden Sie sich bitte an den Lizenzgeber. Jede Installation, vervielfältigung, zugriff e-Oder Nutzung der lizenzierten Software durch Sie (der "Lizenznehmer") stellt die Annahme aller Bedingungen dieser EULA durch den Lizenznehmer dar und verpflichtet sich, diese einzuhalten. LIZENZBEDINGUNGEN Inhalt Die "Lizenzierte Software" umfasst alle Inhalte der Dateien, Festplatten, CD-ROM(s), DVDs oder andere Medien, für die diese EULA bereitgestellt wird, einschließlich: (1) Computerinformationen oder Software von Drittanbietern, die der Lizenzgeber für die Aufnahme in die lizenzierte Software lizenziert hat; (2) schriftliche Materialien oder Dateien, die sich auf die lizenzierte Software beziehen ("Dokumentation"); (3) Schriftarten; Und (4) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der lizenzierten Software, falls vorhanden (zusammen "Updates"). Installation Der Lizenznehmer kann eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren. Der Lizenznehmer muss der hauptbenutzer des Computers sein, auf dem die lizenzierte Software installiert ist. Diese eULA gilt für alle Installationen der lizenzierten Software. Die Installation der lizenzierten Software auf mehr als einem Computer ist untersagt. Der Lizenzgeber sieht den Kauf mehrerer Lizenzen vor, der Lizenznehmer kann die Anzahl der erworbenen Lizenzen installieren. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Kosten, die durch die Installation und Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer entstehen. Aktivierung Die lizenzierte Software enthält technologische Maßnahmen, die darauf abzielen, ihre nicht lizenzierte oder illegale Nutzung zu verhindern. Die lizenzierte Software kann Durchsetzungstechnologie enthalten, die die Fähigkeit des Lizenznehmers, die lizenzierte Software auf einem Computer zu installieren und zu deinstallieren, auf nicht mehr als eine endliche Anzahl von Computern und für eine endliche Anzahl von Computern beschränkt. Standardmäßig erlaubt das Aktivierungssystem 10 Installationen. Der Lizenznehmer kann mehr anfordern, wenn er gute Gründe angeben kann, warum diese Anzahl von Installationen erforderlich war. Die lizenzierte Software kann eine Aktivierung erfordern, wie während der Installation und in der Dokumentation erläutert. Wenn ein solches anwendbares Aktivierungsverfahren nicht befolgt wird, darf die lizenzierte Software nur für einen endlichen Zeitraum arbeiten. Wenn eine Aktivierung erforderlich ist und nicht innerhalb des in der Dokumentation festgelegten und während der Installation erläuterten fristgerechten Zeitraums abgeschlossen wird, wird die lizenzierte Software nicht mehr funktionieren, bis die Aktivierung abgeschlossen ist, und die Funktionalität wird wiederhergestellt. Wenn der Lizenznehmer ein Problem mit dem Aktivierungsprozess hat, sollte sich der Lizenznehmer an den Kundensupport der lizenzierten Software wenden. Kopien Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software nur zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellen, mit der Ausnahme, dass die Dokumentation nicht dupliziert werden darf. Transfer Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die von dieser EULA gewährte Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht verkaufen, abtreten oder übertragen. Verbotene Verwendungen (1) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder Dokumentation nicht ganz oder einen Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation ändern, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, vermieten oder verleihen. (2) Der Lizenznehmer darf keine abgeleiteten Werke aus der gesamten oder einem Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation erstellen; (3) Der Lizenznehmer darf den Quellcode der lizenzierten Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der lizenzierten Software zu ermitteln; (4) Der Lizenznehmer darf keine frühere Version der lizenzierten Software verwenden, nachdem er einen Medienersatz oder eine aktualisierte Version als Ersatz für eine frühere Version erhalten hat (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die vorherige Version zerstören); (1) (5) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht für den Betrieb von Geschäften, Flugzeugen, Schiffen, Kernanlagen, lebenserhaltenden Maschinen, Kommunikationssystemen oder anderen Geräten verwenden, bei denen das Versagen der Software zu Personen-, Todes- oder Umweltschäden führen könnte; (4) (6) Der Lizenznehmer darf die Urheberrechte oder Markenhinweise der LULU-Software oder die Urheberrechts- und Markenhinweise Dritter, dass LULU-Software in die lizenzierte Software oder Dokumentation aufgenommen wurde, nicht entfernen oder verschleiern; Und (5) (7) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zum Hosten von Anwendungen für Dritte im Rahmen einer Facility Management-, Timesharing-, Dienstanbieter- oder Servicebürovereinbarung verwenden; Und (6) (8) Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in einer Weise verwenden, die illegal ist oder nicht von dieser EULA autorisiert ist. Inhalt Die lizenzierte Software ermöglicht es dem Lizenznehmer, Inhalte einzugeben, die auf dem Computer gespeichert werden, auf dem die lizenzierte Software installiert ist (dieser Inhalt wird hierin als "Content" bezeichnet). Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Nutzung, Speicherung und Offenlegung der Inhalte durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf die Inhalte nur in einer Weise verantwortungsvoll nutzen, die mit der Ausübung eines guten Urteils im Einklang steht. Als PDF-Software erlaubt die lizenzierte Software dem Lizenznehmer die Eingabe von Inhalten, die nicht-öffentliche personenbezogene Daten anderer Personen als des Lizenznehmers darstellen; der Lizenznehmer darf solche Informationen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Personen, auf die er sich bezieht, nicht verwenden, speichern oder offenlegen. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat zu entscheiden, ob die beabsichtigte Verwendung des Lizenznehmers angemessen ist oder ob der Lizenznehmer eine schriftliche Genehmigung benötigt, oder ob andere rechtliche Fragen in Betracht gezogen werden sollten, empfiehlt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nachdrücklich, einen kompetenten Rechtsbeistand einzuholen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer bei dieser Entscheidung nicht unterstützen, und der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer auch keine Rechtsberatung in Bezug auf geistige Eigentumsrechte oder Datenschutzgesetze erteilen. Der Lizenznehmer darf nur Inhalte verwenden, die dem Lizenznehmer gehören und die Rechte anderer nicht verletzen. Der Lizenzgeber bearbeitet oder überwacht keine Inhalte; Der Lizenznehmer übernimmt daher die ausschließliche Verantwortung für deren Überwachung. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in Verbindung mit Inhalten verwenden, die illegal, obszön, unanständig, diffamierend, rassen- oder ethnischer Hass schüren oder die Rechte anderer verletzen oder auf andere Weise anstößig sind. Wenn der Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers feststellt, dass der Lizenznehmer gesetzlich verpflichtet ist, eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung von Teilen des Inhalts einzuholen, muss der Lizenznehmer die Erlaubnis zur Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Änderung der Inhalte vom entsprechenden Eigentümer der betrefflichen Materialien anfordern (wie in der lizenzierten Software angegeben). Wenn andererseits der Lizenznehmer oder der Anwalt des Lizenznehmers feststellt, dass es zulässig ist, Inhalte aus der lizenzierten Software einzuschließen, fordert der Lizenzgeber den Lizenzgeber auf, die Marke(n) des Lizenzgebers korrekt zu benennen, wenn er sich auf die lizenzierte Software im Hinweis oder Copyright-Teil des Papiers, Projekts oder Produkts des Lizenznehmers bezieht. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber und die Anbieter des Lizenzgebers von allen Ansprüchen, Schäden, Anwaltsgebühren, Kosten und Klagen frei, die sich aus der Nutzung oder Verbreitung von Inhalten durch den Lizenznehmer und deren Nutzung der lizenzierten Software ergeben oder daraus resultieren. Software-Updates Wenn es sich bei der lizenzierten Software um ein Update auf eine frühere Version handelt, muss der Lizenznehmer über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen. Jedes Update, das der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, erfolgt auf Lizenzaustauschbasis, so dass der Lizenznehmer als Bedingung für den Erhalt eines Updates zustimmt, dass der Lizenznehmer alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung einer früheren Version der lizenzierten Software aufkündigt. Der Lizenznehmer darf die vorherige Version jedoch weiterhin nur verwenden, um den Übergang zur aktualisierten Version zu unterstützen. Sobald ein Update veröffentlicht wurde, kann der Lizenzgeber den Support für frühere Versionen ohne vorherige Ankündigung des Lizenznehmers einstellen. Unterstützung Der Lizenzgeber ist von dieser EULA nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer technische Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der lizenzierten Software zur Verfügung zu stellen; Der Lizenznehmer kann jedoch zusätzliche Support-Services gegen eine zusätzliche Gebühr bestellen, die der Lizenzgeber von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieser EULA anbieten kann. Eingeschränkte Garantie auf Medien Der Lizenzgeber garantiert, dass die Medien, auf denen die lizenzierte Software vertrieben wird, für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die lizenzierte Software an den Lizenznehmer geliefert wird, frei von Mängeln sind. Wenn der Lizenznehmer während dieser 30-Tage-Frist einen Mangel in den Medien entdeckt, muss der Lizenznehmer das defekte Medium innerhalb von 10 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels an den Lizenzgeber zurücksenden, und der Lizenznehmer hat die einzige Abhilfe maßnahme, indem er entweder die defekten Medien ersetzen oder bei der alleinigen Option des Lizenzgebers eine Rückerstattung des Geldes erhält, das der Lizenznehmer für die lizenzierte Software bezahlt hat. Die in diesem Absatz gewährte Garantie ist die einzige Garantie, die der Lizenzgeber hierunter gewährt. Keine Garantie auf lizenzierte Software Die lizenzierte Software wird dem Lizenznehmer "AS IS zur Verfügung gestellt." Der Lizenzgeber und die Lizenzgeber-Lieferanten oder verbundenen Unternehmen übernehmen keine Garantie für deren Nutzung oder Leistung. Der Lizenzgeber, UND der Lizenzgeber AFFILIATES, MAKE NO WARRANTIES, CONDITIONS, REPRESENTATIONS, OR TERMS (EXPRESS OR IMPLIED BY STATUTE, COMMON LAW, CUSTOM, USAGE, OR OTHERWISE) AS TO ANY MATTER INCLUDING WITHOUT LIMITATION NON-INFRINGEMENT OF THIRD PARTY RIGHTS, MERCHANTABILITY, INTEGRATION, OR FITNESS FOR ANY PARTICULAR PURPOSE, Haftungsbeschränkung IN NO EVENT WILL the Licensor, OR the Licensor AFFILIATES, BE LIABLE TO LICENSEE FOR ANY DAMAGES, CLAIMS, OR COSTS WHATSOEVER, OR FOR ANY CONSEQUENTIAL, INDIRECT, INCIDENTAL DAMAGES, OR ANY LOST PROFITS OR LOST SAVINGS, EVEN IF A REPRESENTATIVE OF the Licensor OR ONE OF the Licensor AFFILIATES HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH LOSS, DAMAGES, CLAIMS, OR COSTS , ODER FÜR ANSPRÜCHE DRITTER. DIESE LIMITATIONEN UND EXKLUSIONEN GELTEN AUF DIE VON APPLICABLE LAW IN LICENSEE'S JURISDICTION. DIE AGGREGATE LIABILITÄT DES Lizenzgebers, UND der Lizenzgeber AFFILIATES, UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM EULA, SOLL AUF DIE MENGE FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, WENN ANY, ZU DEM BETRAG PAID. Zusätzliche Bedingungen für Beta-Software Wenn es sich bei der lizenzierten Software, die der Lizenznehmer mit dieser EULA erhält, um eine vorkommerzielle Version oder "BETA"-Software ("Pre-Release-Software") handelt, ersetzt dieser Abschnitt, soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt mit einer anderen Klausel oder Bedingung in dieser EULA in Konflikt steht, solche widersprüchlichen Begriffen und Bedingungen in Bezug auf die Vorabversionssoftware, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vorabversionssoftware nicht das Endprodukt des Lizenzgebers darstellt und Fehler, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen könnten. Folglich lehnt der Lizenzgeber jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer jeglicher Art ab. IN APPLICABLE JURISDICTIONS WHERE LIABILITY CANNOT BE SO EXCLUDED FOR PRE-RELEASE SOFTWARE, BUT MAY BE LIMITED, the Licensor LIABILITY, AND THAT OF ITS SUPPLIERS, SHALL BE LIMITED TO THE LESSER OF THE AMOUNT PAID BY LICENSEE AND FIFTY UNITED STATES DOLLARS (U.S. 50.00). DIE FOREGOING LIMITATION OF LIABILITY APPLIES TO ANY VERSION OF THE LICENSED SOFTWARE, PRE-RELEASE ODER POST-RELEASE. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht zugesagt oder garantiert hat, dass die Vorabversionssoftware in Zukunft ankündigt oder jedermann zur Verfügung gestellt wird, und dass der Lizenzgeber keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat, die Pre-Release-Software anzukündigen oder einzuführen. Der Lizenzgeber kann beschließen, kein Produkt einzuführen, das der Vorabversionssoftware ähnelt oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennt der Lizenznehmer an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer in Bezug auf die Vorabversionssoftware oder ein Produkt im Zusammenhang mit der Vorabversionssoftware durchführt, ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt. Während der Laufzeit dieser EULA wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber auf Anfrage Feedback zum Testen und Verwenden der Vorabversionssoftware geben, einschließlich Fehler- oder Fehlerberichten. Wenn dem Lizenznehmer die Vorabversionssoftware gemäß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurde, unterliegt die Nutzung der Vorabversionssoftware durch den Lizenznehmer ebenfalls dieser Vereinbarung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen dieser EULA wird der Lizenznehmer, wenn er sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Tests der Vorabversionssoftware durch den Lizenznehmer zurückgeben oder vernichten, wenn dieses Datum vor dem Für den Lizenzgeber geplanten ersten kommerziellen Versand der öffentlich veröffentlichten (kommerziellen) Software liegt. Überleben der Disclaimer Die Ausschlüsse von Gewährleistungen, Entschädigungspflichten und Haftungsbeschränkungen gelten auch nach Beendigung dieser EULA, jedoch verursacht; dieses Überleben impliziert oder schafft jedoch kein fortgesetztes Recht, die lizenzierte Software nach Beendigung dieser EULA zu nutzen. Exportregeln Der Lizenznehmer darf lizenzierte Software nicht in ein Land versenden, übertragen oder exportieren oder lizenzierte Software in einer Weise verwenden, die durch den United States Export Administration Act oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften für den Lizenznehmer verboten ist (zusammen die "Exportgesetze") Wenn die lizenzierte Software gemäß den Exportgesetzen als exportkontrollierte Elemente gekennzeichnet ist, versichert und garantiert der Lizenznehmer, dass der Lizenznehmer , und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software verwenden werden, sind kein Bürger oder anderweitig in einer Nation, die von den Vereinigten Staaten mit einem Embargo belegt wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass der Lizenznehmer und die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software verwenden werden, anderweitig nicht vom Erhalt der Software gemäß den Exportgesetzen ausgegrenzt sind. Alle Rechte zur Nutzung der lizenzierten Software werden unter der Bedingung gewährt, dass der Lizenznehmer die Exportgesetze einhält, und alle diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Exportgesetze nicht einhält. Geltendes Recht Diese EULA unterliegt und unterliegt den geltenden materiellen Gesetzen des Landes Malta Deutschland, dessen Gerichte ausschließlich für Streitigkeiten zuständig sind, die sich aus dieser Vertragseinheit ergeben. Lizenzgeberadresse Lulu Software Malta Limitedpdfforge GmbH ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in 114, Howard Street, Sliema, SLM 1757, MaltaStresemannstr. 161, 22769 Hamburg, Deutschland. Geistiges Eigentum Die lizenzierte Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer anfertigt, sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und Dritter, deren geistiges Eigentum vom Lizenzgeber lizenziert wurde. Die Struktur, Organisation und der Code der lizenzierten Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und solcher Dritter. Die lizenzierte Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, sowie durch internationale Vertragsbestimmungen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser EULA vorgesehen, werden dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte an der lizenzierten Software gewährt. Der Lizenznehmer darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine öffentliche Erklärung in Bezug auf die lizenzierte Software oder den Lizenzgeber abgeben oder veröffentlichen. Vorbehalten der Rechte Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer von dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte sind auf die Rechte des Lizenzgebers an geistigem Eigentum und auf die rechte von Dritten beschränkt, die vom Lizenzgeber lizenziert wurden, und umfassen keine Rechte an geistigem Eigentum. Vollständige Vereinbarung Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die lizenzierte Software dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen, Vereinbarungen, Vereinbarungen, Werbung und Vereinbarungen, die für die lizenzierte Software regulieren. Änderung Diese EULA darf nur durch eine von einem bevollmächtigten Beauftragten des Lizenzgebers unterzeichnete Schrift geändert oder geändert werden. Salvatorische Wenn eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als rechtswidhig festgelegt wird, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser EULA bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Verzicht Kein Versäumnis oder eine Verzögerung des Lizenzgebers bei der Ausübung seiner Rechte oder Rechtsbehelfe gilt als Verzicht, es sei denn, dies erfolgt durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs des Lizenzgebers gilt als Verzicht oder schließt jede andere oder weitere Ausübung dieses rechts oder eines anderen Rechtsbehelfs oder Rechtsbehelfs aus. Nachweis der Einhaltung Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung des Lizenzgebers oder des vom Lizenzgeber autorisierten Vertreters stellt der Lizenznehmer die vollständige Dokumentation zur Verfügung und bescheinigt unter Strafe des Meineids, dass die Nutzung aller lizenzierten Software durch den Lizenznehmer mit dieser EULA in Einklang steht. Beendigung Wenn der Lizenznehmer gegen diese EULA verstößt und eine Verletzung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung des Lizenzgebers oder des vom Lizenzgeber autorisierten Vertreters behebt, kann der Lizenzgeber diese EULA kündigen, woraufhin alle dem Lizenznehmer gewährten Rechte sofort erlöschen. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer nach Beendigung alle Kopien der lizenzierten Software an den Lizenzgeber zurückzugeben oder schriftlich zu überprüfen, ob alle Kopien der lizenzierten Software vernichtet wurden.