OrgPlus 8.1.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 33.12 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

OrgPlus ist der einfachste Weg, um eine hervorragende Organisation Diagramme. OrgPlus ist ideal für Organisationen, die standardisierte Nagramme für Planungs- und Kommunikationszwecke. Es sind keine Zeichenfähigkeiten erforderlich, um mit OrgPlus gut aussehende Organigramme zu erstellen. Sie müssen die Felder in Ihrem Diagramm nie wieder manuell positionieren oder verbinden. OrgPlus erstellt automatisch Organigramme aus praktisch jeder Datenbank und lässt sich direkt in eine Vielzahl von HR-Systemen und Verzeichnisdiensten integrieren. Teilen Sie große, komplexe Diagramme in einfach zu verwaltende Hyperlink-Unterdiagramme auf und sparen Sie Zeit, indem Sie mehrere, eindeutige Diagrammregisterkarten in einer Datei erstellen, um verschiedene Ansichten der Organisation darzustellen. Nachdem ein Diagramm erstellt wurde, wenden Sie mühelos ein professionelles Design mit einer von 36 vordefinierten Vorlagen an. Arbeiten Sie mit einer Vielzahl von Design-Tools und -Effekten, um beeindruckende Diagramme für Ihr Management-Team oder Ihren Vorstand zu erstellen. Veröffentlichen Sie OrgPlus-Diagramme direkt in Ihrem Unternehmensintranet oder einem freigegebenen Netzwerkordner, um sie interaktiv anzuzeigen. Jetzt kann jeder Benutzer Diagramme navigieren, abfragen, drucken oder speichern. Aktualisieren und veröffentlichen Sie die Diagrammdaten auf Terminbasis, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter immer über die neuesten Informationen verfügen. Der Prozess der Kommunikation von Organisationsinformationen ist vollständig automatisiert. Verwenden Sie die intuitiven und leistungsstarken Tools von OrgPlus, um eine oder mehrere Organisationsszenarien. Legen Sie Grenzwerte für die Mitarbeiterzahl, die Gesamtvergütung oder eine andere Metrik fest, und beobachten Sie, wie sich Ihre Metriken ändern, während Sie Ihr Diagramm aktualisieren. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien per Mausklick, und kommunizieren Sie Ihre Szenarien mit PowerPoint, MS-Word, PDF, Excel oder OrgPlus Reader an Ihre Beteiligten. Die Kompatibilität mit Microsoft Office ist ein kritischer Aspekt jeder Softwarekaufentscheidung. Die OrgPlus-Technologie ist in Microsoft Office-Anwendungen eingebettet, um die Kompatibilität mit Ihren vorhandenen Softwareinvestitionen sicherzustellen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.1.3 veröffentlicht auf 2009-10-13

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Anwendbar auf OrgPlus® Express, OrgPlus® Web Plugin, OrgPlus® Reader, OrgPlus® Standard, OrgPlus® Professional und OrgPlus® Enterprise Modeler Software

    BITTE LESEN SIE DIE FOLLOWING DESKTOP SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") CAREFULLY. DIESE VEREINBARUNG FORMS EINE LEGALLY BINDING AGREEMENT BETWEEN YOU, THE INDIVIDUAL OR ENTITY THAT DOWNLOADED OR INSTALLED THE SOFTWARE ("CUSTOMER") AND HUMANCONCEPTS LLC ("HUMANCONCEPTS"). DURCH KLICKEN SIE DIE "ICH AKZEPTIERE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ" BUTTON DURING SOFTWARE INSTALLATION ODER DURCH DIE MIT DIESER VEREINBARUNG PROVIDED, SIE AKZEPTIEREN UND ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN UNVERZÜGLICH ALLE KOPIEN DER SOFTWARE VERNICHTEN, DIE SIE HERUNTERGELADEN ODER KOPIERT HABEN.

    1. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung erteilt HumanConcepts dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz, um die mit dieser Vereinbarung bereitgestellte Objektcodeversion der Software (die "Software") auf einem einzigen Computer zu installieren und die Software auf diesem Computer zu verwenden, um Organigramme für Ihre Organisation zu erstellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software nicht auf andere Weise nutzen darf. Der Kunde darf die Software nicht auf einem Netzwerkserver installieren; jedem anderen Computer, Endgerät oder Gerät den Zugriff auf oder die Nutzung der Software zu gestatten; oder installieren oder verwenden Sie die Software gleichzeitig auf mehr als einem Computer, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die von Ihnen erworbene Lizenzebene genehmigt. Der Kunde darf die Software nur kopieren, um eine Kopie zu Sicherungszwecken zu erstellen. Der Kunde darf seine Rechte aus dieser Vereinbarung nicht unterlizenzieren, die Software vermieten oder vermieten oder anderen Zugriff auf die Software gewähren.

    2. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter, die vom Lizenzschlüssel abhängen, hängt davon ab. Der Kunde erkennt an, dass HumanConcepts mehrere Versionen der Software vertreibt und dass die Version der Software, für die der Kunde einen Lizenzschlüssel erworben hat, dem Kunden den Zugriff auf bestimmte Funktionen ermöglichen soll. Die OrgPlus Express-Software begrenzt die Anzahl der Felder, die einem einzelnen Diagramm hinzugefügt werden können. Die OrgPlus Professional-Software ist darauf beschränkt, die maximale Anzahl von Mitarbeitern zu kartotieren, die zum Zeitpunkt des Kaufs des entsprechenden Lizenzschlüssels in der Preisliste von HumanConcepts angegeben sind. Der Kunde verpflichtet sich, die OrgPlus Professional-Software nicht zu verwenden, um mehr als die maximale Gesamtzahl der Mitarbeiter zu kartot, die für den von Ihnen erworbenen Lizenzschlüssel gilt. Der Kunde stimmt zu, dass, wenn er die OrgPlus Professional-Software verwendet, um mehr als eine maximale Gesamtanzahl von Mitarbeitern zu kartot, (a) Der Kunde zahlt an HumanConcepts seine dann aktuelle Lizenzgebühr für die Version der Software, die es dem Kunden ermöglichen würde, diese Anzahl von Mitarbeitern zu kartieren (abzüglich der bereits gemäß dieser Vereinbarung gezahlten Gebühr), und (b) wenn der Kunde diese zusätzliche Gebühr nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Nachfrage an HumanConcepts zahlt, kann HumanConcepts Ihre Lizenz zur Nutzung der Software kündigen, ohne Lizenzgebühren zurückzuerstatten.

    3. Urheberrecht. Der Kunde erkennt an, dass HumanConcepts oder seine Lizenzgeber das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software besitzen und dass kein Eigentum an der Software oder solchen geistigen Eigentumsrechten auf den Kunden übertragen wird. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software, außer der beschränkten Lizenz zur Nutzung der Software, wie oben ausdrücklich dargelegt, und HumanConcepts und seine Lizenzgeber behalten sich alle anderen Rechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtshinweis oder andere Eigentumshinweise, die auf und in der Software erscheinen, nicht zu ändern oder zu entfernen. Für den Fall, dass HumanConcepts Dienstleistungen für den Kunden erbringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Support- oder Installationsdienstleistungen, gelten alle Rechte, Titel und Interessen am Arbeitsprodukt der Dienstleistungen ausschließlich bei HumanConcepts.

    4. Einschränkungen; Reverse Engineering; Änderung. Der Kunde verpflichtet sich, die Software weder ganz noch teilweise zu entführen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, anderweitig Quellcode für die Software zu rekonstruieren oder zu entdecken oder zu versuchen, dies zu tun, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem diese Aktivitäten nach geltendem Recht nicht eingeschränkt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, die Software in keiner Weise zu übersetzen oder zu modifizieren oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen oder zu versuchen, dies zu tun. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht auf einer Service-Stelle, einem Anwendungsdienstanbieter oder einer Zeitfreigabebasis zu verwenden. Der Kunde darf keinen Lizenzschlüssel mit der Software verwenden, außer dem Schlüssel, den HumanConcepts dem Kunden zur Verfügung stellt.

    5. Lizenzübertragung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht abtreten oder übertragen, es sei denn, der Kunde kann die Vereinbarung an einen Nachfolger seines Geschäfts abtreten, der aus dem Verkauf eines im Wesentlichen gesamten Vermögens-, Fusions- oder ähnlichen Geschäftsdeszugs des Kunden resultiert, vorausgesetzt, der Zessionar erklärt sich schriftlich mit dieser Vereinbarung einverstanden und vorausgesetzt, dass der Kunde alle Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation an den Dritten überträgt oder nicht übertragende Kopien zerstört. HumanConcepts kann diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung an den Kunden frei abtreten oder erneuern.

    6. Berichts- und Datenschutzerklärung. Die Software meldet automatisch Informationen wie den Software-Lizenzschlüssel und die Softwareversionsnummer des Kunden, ohne vorherige Ankündigung. Diese Informationen können mit personenbezogenen Daten verknüpft werden, die von HumanConcepts erfasst wurden. Durch die Nutzung der Software stimmen Sie der Erfassung solcher Informationen zu. Die Informationen und diese Vereinbarung unterliegen den Geschäftsbedingungen der Datenschutzerklärung von HumanConcepts unter http://www.humanconcepts.com/products/privacy.htm ("Datenschutzrichtlinie"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Datenschutzerklärung werden hierin durch Bezugnahme aufgenommen, und der Kunde stimmt diesen Bedingungen hiermit zu. HumanConcepts behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit zu ändern, und die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden wird seine Zustimmung zu solchen Änderungen erklären.

    7. Laufzeit der Lizenz. Die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz bleibt bis zur Kündigung bestehen, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Der Kunde kann die Lizenz jederzeit kündigen. HumanConcepts kann die Lizenz kündigen (a) wenn der Kunde diese Vereinbarung nicht einhält, (b) wenn der Kunde nicht die volle Lizenzgebühr zahlt, wenn diese Gebühr fällig ist, oder (c) der Kunde keine zusätzlichen Lizenzgebühren zahlt, die gemäß Abschnitt 2 dieser Vereinbarung fällig werden. Der Kunde verpflichtet sich bei jeder Beendigung der Lizenz, die Software und alle Kopien davon in irgendeiner Form zu zerstören. Wenn der Vertrag gekündigt wird, bleiben die Abschnitte in Bezug auf Urheberrecht, Haftung, Gewährleistungsausschluss und Gebühren in Kraft, zusätzlich zu anderen Abschnitten, die gemäß ihren Bedingungen zum Überleben bestimmt sind. Die Kündigung führt nicht zu einer Rückgabe von Gebühren.

    8. Eingeschränkte Garantie auf CD. Wenn die Software auf einer CD an Sie geliefert wurde, garantiert HumanConcepts, dass die CD 30 Tage nach dem Kauf bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Während der 30-Tage-Frist kann der Kunde eine defekte CD mit Kaufbeleg an HumanConcepts zurücksenden und diese kostenlos ersetzt werden, es sei denn, die Festplatte ist durch Zufall oder Missbrauch beschädigt. REPLACEMENT OF A DISK IST DER SOLE REMEDY VON KUNDEN

    9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR ANDERE GEWÄHRLEISTUNGEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SOFERN HIER NICHT AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN, WERDEN DIE SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN "AS IS" OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. HUMANCONCEPTS, AND ITS LICENSORS AND SUPPLIERS, HEREBY DISCLAIM ALL ADDITIONAL WARRANTIES, WHETHER EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, INCLUDING WITHOUT LIMITATION, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT. HUMANCONCEPTS GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE FEHLER ODER UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT.

    10. Haftungsbeschränkung. AUF DIE VOLLE EXTENT ALLOWED VON LAW, IN NO EVENT SHALL HUMANCONCEPTS (OR ITS SUPPLIERS OR LICENSORS) BE LIABLE TO CUSTOMER OR ANY OTHER PARTY FOR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL ODER CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY KIND, INCLUDING WITHOUT LIMITATION LOSS OF PROFITS, LOSS OF USE, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF DATA, OR COST OF COVER, WHETHER ALLEGED AS A BREACH OF CONTRACT, TORTIOUS CONDUCT OR OTHERWISE, INCLUDING WITHOUT LIMITATION NEGLIGENCE, ARISING OUT OF OR IN NO EVENT WILL HUMANCONCEPTS' (ODER ITS LICENSORS OR SUPPLIERS) AGGREGATE LIABILITY ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT EXCEED THE LICENSE FEES PAID BY CUSTOMER TO HUMANCONCEPTS DURING THE ONE-YEAR PERIOD PRECEDING THE EVENT GIVING RISE TO SUCH LIABILITY, AND IF THE SOFTWARE WAS PROVIDED TO CUSTOMER FREE OF CHARGE, IN NO EVENT SHALL SUCH IM FALLE EINER HAFTUNG, DIE SICH AUS DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIEßLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG UNTERSTÜTZUNG, ERGIBT, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON HUMANCONCEPTS, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGIBT, IN KEINEM FALL DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE AN HUMANCONCEPTS FÜR DIE FÜR DIESES QUARTAL GEZAHLTEN DIENSTLEISTUNGEN ZAHLT. KUNDE IST FÜR BACKING UP ALLE DATEN ASSOCIATED MIT ITS USE OF THE SOFTWARE, AND HUMANCONCEPTS (AND ITS LICENSORS AND SUPPLIERS) SHALL NOT BE LIABLE FOR ANY LOST DATA OR ERRORS IN DATA CAUSED BY THE SOFTWARE.

    11. Support-Vereinbarung. Der Kunde erkennt an, dass HumanConcepts nicht verpflichtet ist, Support oder Wartung im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden bereitzustellen. Für den Fall, dass HumanConcepts dem Kunden nach eigenem Ermessen Unterstützung und/oder Wartung bietet, wird diese Unterstützung und/oder Wartung gemäß den aktuellen Supportbedingungen von HumanConcepts bereitgestellt.

    12. Allgemeine Bestimmungen.

    a) Severability. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die Vertragsparteien vereinbaren, dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden und weiterhin durchgesetzt werden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und HumanConcepts in Bezug auf ihren Gegenstand ist, und sie ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.

    b) Rechts- und Gerichtswahl. Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Rücksicht auf seine Kollisionsnormen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass dieses Abkommen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf unterliegt. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, nur vor dem US-Bezirksgericht für den Northern District of California oder dem California Superior Court für Marin County eingereicht werden, und jede wird sich der ausschließlichen persönlichen und sachgemäßen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte unterwerfen.

    c) Export. Der Kunde erkennt an, dass die Vereinigten Staaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf US Export Administration Regulations) und ausländische Gesetze den Export/Wiederexport oder die Übertragung von Produkten und technischen Daten us-amerikanischen Ursprungs, einschließlich Software, verbieten, und der Kunde verpflichtet sich, die Software oder die zugehörige Technologie ohne die entsprechende Genehmigung der USA und der ausländischen Regierung nicht zu exportieren oder erneut zu exportieren.

    d) Verzicht. Keine Klausel oder Bestimmung dieser Bestimmungen wird von beiden Parteien als verzichtiert betrachtet, und keine Verletzung, die von beiden Parteien entschuldigt wird, es sei denn, eine solche Verzichtserklärung oder Zustimmung wird von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet. Keine Zustimmung einer der Parteien oder derVerzicht einer Verletzung durch eine der Parteien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, stellt eine Zustimmung zu, den Verzicht oder die Entschuldigung einer anderen, anderen oder nachfolgenden Verletzung durch eine der Parteien dar.

    e) Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Einwirkung oder Verzögerung der Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung, die ganz oder teilweise direkt oder indirekt auf Eventualitäten, Verzögerungen, Misserfolge oder Ursachen jeglicher Art zurückzuführen sein könnte, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Explosion, Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Streik, Krieg, Aufstand, Aufruhr, Akt Gottes, Epidemie, Regierungsaktionen, Netzwerkausfall oder Handlungen oder Versäumnisse Dritter. Im Falle eines solchen Ereignisses wird die Partei, deren Leistung so beeinträchtigt wird, der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen, dass der Zeitraum, in dem dieser Zeitraum fortgesetzt werden soll, fortgesetzt wird.

    f) Hinweise. Jede Mitteilung, die in dieser Vereinbarung vorgesehen oder zulässig ist, wird so behandelt, als ob sie erteilt wurde, wenn (a) persönlich zugestellt, (b) per bestätigtem Fernschreiben oder Telekopie, (c) per kommerzieller Nachtkurier mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder (d) per Beglaubigung oder Einschreiben im Voraus bezahlte Sendesendung, Rückschein angefordert, an die zu notifizierende Partei versandt werden. Mitteilungen an HumanConcepts werden an ihren damaligen Hauptgeschäftsort gesendet und Mitteilungen an den Kunden werden an die Adresse des Kunden geschickt, die in den Aufzeichnungen von HumanConcepts erscheint, oder an den anderen Ort, über den die andere Partei gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts benachrichtigt wurde. Alle Mitteilungen werden so behandelt, als seien sie nach dem früheren Eingang oder fünf (5) Tagen nach der Buchung eingegangen.

    g) Beziehung der Parteien. Zwischen den Parteien besteht kein Verhältnis von Agentur, Partnerschaft, Joint Venture, Beschäftigung oder Franchise. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder in ihrem Namen eine Verpflichtung einzugeht. Keine andere Partei außer HumanConcepts und Kunde darf als Drittbegünstigter dieser Vereinbarung oder in der Praxis ausgelegt werden, um die Bestimmungen dieser Vereinbarung gesetzlich oder in Gerechtigkeit durchzusetzen.

Programmdetails