Obsidium Software Protection System x64 1.4.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.86 MB
‎Benutzerbewertung: 1.1/5 - ‎10 ‎Stimmen

Obsidium ist ein Software-Schutz- und Lizenzierungssystem, das als erschwingliche und einfach zu implementierende, aber zuverlässige Möglichkeit entwickelt wurde, Ihre Softwareanwendungen und Spiele vor nicht autorisierten Modifikationen (z. B. "Cracking") und Umverteilung zu schützen und ein sicheres und flexibles Lizenzierungs-/Registrierungssystem bereitzustellen. Es richtet sich in erster Linie an Shareware-Entwickler und Software-Unternehmen, die Evaluierungsversionen ihrer Anwendungen bereitstellen möchten, ist aber nicht auf dieses Szenario beschränkt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.4.3 veröffentlicht auf 2010-07-14

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Dies ist eine rechtliche Vereinbarung (diese "Vereinbarung") zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") und Obsidium Software ("Lizenzgeber"). Durch das Herunterladen des Softwarepakets und/oder durch die Installation und/oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

    1. Lizenzerteilung
    a) Beim Herunterladen der Evaluierungsversion räumt Ihnen der Lizenzvertrag folgende Rechte ein:
    i) Evaluierungskopie
    Dieser Abschnitt gilt nur, wenn die Software für die Bewertung der Software durch den Lizenznehmer bereitgestellt wurde ("Evaluierungskopie"). Eine Evaluierungskopie wird "AS IS", ohne Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend, oder Wartungsservice zur Verfügung gestellt; alleinigen und ausschließlichen Zweck, den Lizenznehmer in die Lage zu versetzen, die Software auszuwerten. Der Lizenznehmer darf keine Dateien verteilen, die von dieser Software verarbeitet ("protected") verarbeitet werden.
    b) Bei Der Ausstellung eines gültigen Lizenzschlüssels gewährt Ihnen dieser Lizenzvertrag je nach Art der Lizenz folgende Rechte:
    i) Einzelbenutzerlizenz
    Dieser Lizenzvertrag ("Lizenz") erlaubt dem Lizenznehmer, eine Kopie des Softwarepakets ("Software Package") nur für eigene Zwecke zu verwenden. Das Softwarepaket enthält Software und Dokumentation. Diese nicht-exklusive Lizenz, ohne das Recht auf Unterlizenzierung, ist die Installation und Verwendung der Software auf jedem einzelnen Computer, auf dem ein gültig lizenziertes Betriebssystem ausgeführt wird. Weder die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehr Computern noch die Verwendung in einem lokalen Netzwerk oder einem anderen Netzwerk ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers gestattet. Vorbehaltlich des Vorstehenden darf der Lizenznehmer die Software nicht in einer Weise verwenden, die es anderen Benutzern als dem Lizenznehmer ermöglicht, die Software zu verwenden. Der Lizenznehmer kann eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung auf einem Heim- oder tragbaren Computer installieren, darf jedoch jeweils nur eine Kopie verwenden. Die von der Software verarbeiteten Dateien ("protected") können ohne Einschränkung verteilt werden.
    ii) Firmenlizenz
    Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, eine Kopie des Softwarepakets nur für eigene Zwecke zu verwenden, die Software darf von allen Mitarbeitern des Lizenznehmers in Einrichtungen verwendet werden, die dem Lizenznehmer unterliegen. Das Softwarepaket enthält Software und Dokumentation. Diese nicht-exklusive Lizenz, ohne das Recht auf Unterlizenzierung, ist die Installation und Verwendung der Software auf mehr als einem Computer, auf dem ein gültig lizenziertes Betriebssystem ausgeführt wird. Die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehr Computern oder die Verwendung in einem lokalen Netzwerk oder einem anderen Netzwerk ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers gestattet. Vorbehaltlich des Vorstehenden darf der Lizenznehmer die Software nicht in einer Weise verwenden, die es anderen Benutzern als dem Lizenznehmer ermöglicht, die Software zu verwenden. Die von der Software verarbeiteten Dateien ("protected") können ohne Einschränkung verteilt werden.

    2. Begriff
    Diese Lizenz ist bei der ersten Nutzung der Software durch den Lizenznehmer wirksam und wird bis zur Beendigung fortgesetzt. Obsidium Software kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt.

    3. Sonstige Beschränkungen
    Der Lizenznehmer darf die Software in keiner Weise vermieten, vermieten oder anderweitig vermarkten. Der Lizenznehmer darf die Software in keiner Weise zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder modifizieren.
    Die Software darf nicht verwendet werden, um schädliche oder schädliche Programme zu verarbeiten (z. B. Würmer, Trojaner, Rootkits, Spyware usw.).

    4. Haftungsbeschränkung
    DIESE SOFTWARE IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESSED ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE IS WITH THE LICENSEE. SOLLTE SICH DIE SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURKOSTEN.

    IN KEINEM EVENT WIRD DER AUTHOR ODER JEDE ANDERE PARTY WER DIE SOFTWARE ALS ALLOWED ABOVE DISTRIBUTED HABEN KANN, SIND AUF SIE FÜR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL ODER CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE SOFTWARE (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSESTA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE SOFTWARE TO OPERATE WITH ANY OTHER PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
    SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN IHRE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.

    Obsidium Software Protection System
    Copyright 2010 Obsidium Software
    www.obsidium.de

Programmdetails