objectiF RPM 5.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 541.42 MB
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Software für Application Lifecycle Management. Es kombiniert modellbasiertes Requirements Engineering und Management, Systemdesign, agile und klassische Projektmanagementansätze und agile Tests in einer Lösung. Das Tool bietet visuelle Anforderungsanalyse und -spezifikation (Anwendungsfallmodellierung, Blockdiagramme, Klassendiagramme, Paketdiagramme, Anforderungsdiagramme mit UML, SysML etc.) formbasierte Dokumentation aller Anforderungen (mit bearbeitbaren Zuständen, Prioritäten und Workloads sowie Interdependenzen zwischen Anforderungen und anderen Systemelementen). Aufgaben- und Projektplanung können agil, klassisch oder hybrid durchgeführt werden und werden direkt von Anforderungen abgeleitet. objectiF RPM bietet eine Roadmap für Releaseplanung, Gantt Chart-Planung, Kosten- und Fortschrittskontrolle, Import und Export von MS Excel-Dateien sowie ReqIF- und JIRA-Schnittstellen. Dank integrierter Konfiguration und Variantenmanagement sind alle Projektergebnisse jederzeit rückverfolgbar. Aktuelle Berichte für das Projektcontrolling können jederzeit mit Hilfe von Dashboards, Abfragen und Ansichten erstellt werden. Die Software bietet eine gemeinsame Umgebung für Teamarbeit über Client-Server oder Web-Client-Zugriff. Ein Werkzeug der neuesten Generation: skalierbar, integrativ, anpassungsfähig und erweiterbar mit moderner Architektur.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.0 veröffentlicht auf 2019-02-25
    neue Funktionen für die Rückverfolgbarkeit von Anforderungen auf Code, Bereitstellung, Anpassen und Erstellen von Erweiterungen, z. B. APIs und einzelne Funktionen
  • Version 4.4 veröffentlicht auf 2018-08-06
    neue Rahmenbedingungen für die digitale Transformation, neue Muster und mehr Funktionen für eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit
  • Version 4.3 veröffentlicht auf 2018-06-12
    Die aktuelle Version bietet ein neues Rechtemanagement, das einzelnen Mitgliedern des Projektpersonals spezifische geeignete Zugriffsrechte und -ansichten einräumt. Zusätzlich zum bereits vorhandenen Import aus MS Excel, ReqIF und Jira können die Anforderungen nun auch aus MS Word und mehr importiert werden.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die wesentlichen Bestandteile des Vertrages zwischen Ihnen und der microTOOL GmbH, Berlin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die eingeschränkte Nutzung von Software gegen Mietgebühren, die unbegrenzte Nutzung von Software gegen Lizenzgebühren, die eingeschränkte Nutzung von Software als Dienstleistung in einer Cloud gegen Mietgebühren und die kostenlose Nutzung von Software zu Testzwecken. Darüber hinaus bestimmen diese Bedingungen die Art und Weise, wie Beratungs- und Schulungsleistungen erbracht werden, sowie die Art und Weise, wie vom Kunden bestimmte Erweiterungen durchgeführt werden, und dienen der Regelung aller Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und microTOOL, wenn zwischen den Parteien keine andere besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 1. Rechte an der Software Eine Softwarelizenz gewährt nur Ihnen das Recht, die Software in der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Weise zu verwenden. Alle anderen Rechte bleiben bei uns. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software an Dritte zu vermieten oder zu vermieten. Sie können die Lizenz jedoch vollständig an einen Dritten übertragen, wenn der Empfänger mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist und Wenn Sie alle Kopien der Software und des Aktivierungsschlüssels an diese übertragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Quellcode oder die Datenstruktur der Software weder manuell noch mit einer Maschine zurückzuentwickeln. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Aktivierungsschlüssel zu ändern oder die Tests auf die Verfügbarkeit von Lizenzen innerhalb der Software zu ändern oder zu vermeiden. Es ist nicht gestattet, die begleitenden Softwarehandbücher oder die Aktivierungsschlüssel zu kopieren. 2. Umfang der Nutzungsrechte Eine Lizenz für die Software berechtigt Sie, die gekaufte oder gemietete Software oder die Software, die von einem Download-Server heruntergeladen wurde, auf so vielen Computern zu verwenden, wie Sie Lizenzen haben. Die Art und Weise, wie Sie die Software verwenden dürfen und wie oft Sie sie verwenden können, hängt von der Art und Anzahl der Lizenzen ab, die Sie erworben oder gemietet haben. Die Nutzungsdauer hängt davon ab, ob Sie die Software gekauft oder gemietet haben. Sie können Kopien für Sicherungs- oder Archivierungszwecke in einer in der Branche üblichen Weise erstellen. a) Umfang der Use Rights Workstation-Lizenz Wenn Sie eine Workstation-Lizenz für die Software erworben oder gemietet haben, dürfen Sie die Software nur zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem Computer oder virtuellen Computer installieren. Die Software kann nur einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Computer oder virtuellen Computer verwendet werden, auf dem sie installiert wurde. Es gibt keine Beschränkung für die Anzahl der Benutzer, die benannt werden können. Die Verwendung der Software beginnt, wenn ein Projektmitglied das Tool öffnet, und endet, wenn der Projektteilnehmer das Tool schließt. Wenn die Software gekauft wurde, ist ihre Nutzung für eine unbegrenzte Zeit erlaubt, wenn sie gemietet wird, dann ist es für einen begrenzten Zeitraum erlaubt. Die nutzungsrechte, die durch den Erwerb einer Workstation-Lizenz erworben werden, sind weltweit gültig, sie sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. b) Umfang der Nutzungsrechte Concurrent User License Wenn Sie eine gleichzeitige Benutzerlizenz erworben oder gemietet haben, arbeitet die Client-Software über ein Netzwerk mit der Serversoftware zusammen. Für die Serversoftware ist eine spezielle Serverlizenz erforderlich. Die Nutzungsrechte der Serverlizenz sind unter c) festgelegt. Nachdem der Dienst mit der Clientsoftware gestartet wurde, stellt die Serversoftware der Clientsoftware zu Beginn einer Sitzung für die Dauer der Sitzung eine gleichzeitige Benutzerlizenz zur Verfügung. Nach Dem Ende der Sitzung wird die gleichzeitige Benutzerlizenz an die Serversoftware zurückgegeben, damit sie für andere Sitzungen ausgestellt werden kann. Die Anzahl der gleichzeitig erworbenen oder gemieteten Benutzerlizenzen bestimmt die Anzahl der Benutzer, die die Clientsoftware gleichzeitig für Sitzungen mit der Serversoftware verwenden können. Die Anzahl der einzelnen Benutzer, die benannt werden können, ist nicht begrenzt. Sie können die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Workstations installieren, unabhängig von der Anzahl der gleichzeitigen Benutzerlizenzen, so dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die Software zu verwenden. Eine Sitzung beginnt, wenn ein Benutzer die Clientsoftware startet und sich bei der Serversoftware anmeldet. Die Sitzung wird beendet, wenn der Benutzer die Clientsoftware beendet. Die Anmeldung ist nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens eine gleichzeitige Benutzerlizenz kostenlos ist. Die Software enthält auch eine Lizenzserverkomponente. Dies dient der gleichzeitigen Verwaltung der zu einem bestimmten Zeitpunkt angemeldeten Benutzer und greift auf einen Aktivierungsschlüssel zu, in dem die Anzahl der erworbenen gleichzeitig erworbenen Benutzerlizenzen gespeichert ist. Die Lizenzserverkomponente darf nur zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem Computer oder virtuellen Computer installiert werden. Die Nutzung der Client-Software ist für unbegrenzte Zeit erlaubt, wenn Sie sie gekauft haben, und für eine begrenzte Zeit, wenn Sie sie gemietet haben. Die Nutzungsrechte einer gleichzeitigen Lizenz sind weltweit gültig und nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Begriff Clientzugriffslizenz ist ein Synonym für gleichzeitige Benutzerlizenzen innerhalb des Produkts, das in-STEP BLUE genannt wird. Der Begriff Floating-Lizenz wird mit den Produkten objectiF RM und objectiF RPM verwendet. c) Umfang der Use Rights Server-Lizenz Besteht die Software aus zwei Komponenten Serversoftware und Client-Software, so bestehen für die Serversoftware folgende Rechte: Die Serversoftware darf zu einem bestimmten Zeitpunkt nur auf genau einem einzelnen Computer verwendet werden und kann zu einem bestimmten Zeitpunkt genau einmal als Dienst auf diesem Servercomputer verwendet werden. Die Verwendung der Serversoftware beginnt, wenn der Dienst gestartet wird, und endet, wenn der Dienst beendet wird. Der Dienst unterstützt gleichzeitig so viele Nutzer wie eine gleichzeitige Lizenz gekauft oder gemietet haben. Eine Serverlizenz berechtigt Benutzer zur Nutzung der Software auf einer virtuellen Maschine und ist nicht durch die Anzahl der Prozessoren begrenzt. Die Nutzung der Serversoftware kann für unbegrenzte Zeit für Kaufkunden oder für Mietkunden genutzt werden. Serverlizenzen sind weltweit gültig und nicht exklusiv und nicht übertragbar. d) Umfang der Nutzungsrechte für Software als Dienstleistung Sie haben das Recht, die Software als Service in einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services zu verwenden. Sie benötigen mindestens eine gleichzeitige Benutzerlizenz und eine Serverlizenz, um die Software als Dienst verwenden zu können. Die Parameter der gleichzeitigen Benutzerlizenz sind in b) festgelegt. Die Nutzungsparameter der Serverlizenz sind unter c) festgelegt. Es ist nur möglich, über ein Amazon Machine Image auf die Software als Service zuzugreifen. Die erforderliche Infrastruktur von Amazon Web Services, die derzeit als Elastic Compute Cloud bezeichnet wird, ist nicht Teil dieser Nutzungsrechte. Die Nutzung von Software als Service ist gegen eine monatliche Gebühr einer gleichzeitigen Benutzerlizenz möglich. Die Servicelizenz und die Wartung sind in der Mietgebühr für die gleichzeitige Nutzungslizenz enthalten. Die Nutzung von Mietsoftware ist für die Mietzeit gestattet. Die Mietdauer verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn ein Stornierungsprozess nicht 3 Tage vor Ablauf des Mietmonats abgeschlossen wird. Die Kündigung kann durch Senden einer Nachricht an [email protected] oder per Fax unter +49 (30) 4644714 eingeleitet werden. Die erste Rechnung wird mit der Lieferung des Lizenzschlüssels ausgestellt. Zukünftige Rechnungen werden zu Beginn des Monats gesendet. Die Nutzerrechte sind weltweit gültig und nicht ausschließlich und nicht übertragbar. e) Umfang der Nutzungsrechte Persönliche Ausgaben und Testeditionen Wir bieten verschiedene Personal Editions und Trial Editions der Softwareprodukte in Testversionen kostenlos an. Die Erteilung dieser kostenlosen Lizenzen ermöglicht es Ihnen, die Software auf einer oder mehreren Workstations für private und professionelle (kommerzielle) Anwendungen in einer in dieser Branche üblichen Weise zu installieren. Die Nutzung von Personal Editions ist nicht zeitlich begrenzt. Die Verwendung von Trial Editions ist zeitlich begrenzt und kann je nach Produkt variieren. Die Verwendung von Personal Editions sowie die Verwendung von Trial Editions ist auf die Verwendung zum Testen von Anwendungen in einer in dieser Branche üblichen Weise beschränkt. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig und nicht ausschließlich und nicht übertragbar. f) Umfang der Nutzungsrechte zum Testen der Software als Dienstleistung Wir bieten Ihnen verschiedene Tests der Software als Service. Die Nutzung dieser Online-Tests ist kostenlos. Sie haben keinen Anspruch auf Zugang zu einem Online-Test. Die Gewährung des Zugangs zu einem Online-Test berechtigt Sie, die Software als Service für private und professionelle (kommerzielle) Anwendungen in einer in dieser Branche üblichen Weise zu nutzen und zu testen. Die Nutzung von Online-Tests ist zeitlich begrenzt und kann je nach Produkt variieren. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig und nicht ausschließlich und nicht übertragbar. g) Nutzungsumfang bei Erweiterung der Funktionalität Wir behalten uns globale, nicht ausschließliche Rechte an der kommerziellen Nutzung und Anwendung von Softwareerweiterungen vor, die wir in Ihrem Namen entwickeln. Sie erhalten die weltweiten, nicht-exklusiven Rechte, die Erweiterungen der Software für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, wenn Sie die Software gemietet haben, und für eine unbegrenzte Zeit, wenn Sie sie gekauft haben. 3. Garantie Wir garantieren, dass die Software fehlerfrei ist: für 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Verkaufs (im Falle von Käufen), und für den gesamten Mietzeitraum (im Falle der Vermietung); Dies bezieht sich auf Fehler, die den Wert oder die Wartungsfreundlichkeit für den Benutzer nicht ig zu verlieren oder erheblich verringern würden. Die Wartungsfreundlichkeit der Software, auf der dieser Vertrag basiert, ist in den Handbüchern festgelegt. Wir garantieren, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Handbüchern funktioniert. a) Erfüllung der Garantie Um unsere Garantiepflichten zu erfüllen, können wir entweder (a) den Kaufpreis zurückerstatten oder (b) defekte Software ersetzen. Die defekte Software muss an uns zurückgegeben werden. Diese Garantie gilt nicht für Softwarefehler, die auf Unfälle, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind. Wir ersetzen Software für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit, für mindestens 30 Tage nach Ausstellung der Ersatzsoftware. b) Keine Garantie für bestimmte Anwendungszwecke Wir garantieren nicht, dass die Software für alle Zwecke geeignet ist, die Sie beabsichtigen, oder dass sie mit anderen Softwarepaketen kompatibel ist, die Sie möglicherweise verwenden. Sie allein sind für die Auswahl, Installation und Nutzung der Software als Service sowie die beabsichtigten Ergebnisse verantwortlich. 4. Umfang der Wartungsleistungen Neben dem Kauf oder der Vermietung von Lizenzen bieten wir Ihnen Auch Wartungsdienstleistungen der lizenzierten Software an. Die Wartung ist in der Software als Servicepaket enthalten. microTOOL verpflichtet sich zu folgenden Wartungsaufgaben: Unterstützung unserer Kunden mitarbeiter bei der Installation und Nutzung der Software. Support wird von unserem Support Center in Berlin telefonisch unter +49 (0)30 467086-20 oder per E-Mail an [email protected] in Deutsch oder Englisch angeboten. Unser Support Center ist werktags während der Bürozeiten, MEZ, verfügbar. Lösen von reproduzierbaren Programmfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Reproduzierbare Programmfehler sind Fehler, die in der aktuellen und unveränderten Softwareversion und auf Systemen auftreten können, die die Anforderungen für Hardware- und Systemsoftwareumgebungen erfüllen, wie in der Online-Hilfe und anderen Programmdokumentationen angegeben, und nicht auf unsachgemäße Verwendung oder Installation durch den Kunden zurückzuführen sind. Wird während der Vertragslaufzeit eine neue Softwareversion herausgegeben, endet die Servicefrist zur Behebung reproduzierbarer Programmfehler für die vorherige Version ein Jahr nach Der Veröffentlichung der neuen Software. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald ein Programmfehler erkennbar ist, den Programmfehler ausreichend zu dokumentieren und uns bei der angemessenen Unterstützung zu unterstützen, bis der Fehler behoben ist. Sicherstellung der Kompatibilität der Software mit neueren Versionen des erforderlichen Betriebssystems und der verwendeten Softwarekomponenten. Wenn die Software aus einer Clientkomponente und einer Serverkomponente besteht, Dann unterstützt die Clientkomponente der aktuellen Version der Software die Betriebssysteme MS Windows 7, 8 und 10 und die von Microsoft Office 2007/2010/2013 verwendeten Komponenten. Die Serverkomponente der aktuellen Softwareversion unterstützt die Betriebssysteme MS Windows Server 2008 und höher. Neue Softwareversionen unterstützen neuere Versionen des Windows-Betriebssystems sowie neuere Versionen von Microsoft Office. Die Unterstützung für ältere Versionen der Betriebssysteme, wie oben beschrieben, und die verwendeten Softwarekomponenten können jederzeit von uns beendet werden, wenn die Software oder deren Support eingestellt werden. Übertragung von Nutzungsrechten für neue Software-Releases, die während der Vertragslaufzeit erteilt werden. Der Umfang der Nutzungsrechte für eine neue Softwareversion bleibt hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Nutzungsrechte für die vorherige Version unverändert. Bei Verwendung der neuen Version werden die Nutzungsrechte für das vorherige Release-Ende verwendet. 5. Wartungsbedingungen Wir berechnen eine jährliche Wartungsgebühr für erworbene Lizenzen und eine monatliche Gebühr für gemietete Lizenzen. Die Wartung der Software als Service ist in der monatlichen Miete enthalten. Die Wartungsgebühr für erworbene Lizenzen muss zu Beginn eines jeden Jahres und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung im Voraus und vollständig bezahlt werden. Listenpreise zu Beginn des Geschäftsjahres gelten für die folgenden Wartungsjahre. Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie Ihr Abonnement nicht innerhalb von 3 Monaten nach der vereinbarten Laufzeit des Vertrags oder der Verlängerung kündigen. Die Wartungsgebühr für Mietlizenzen ist monatlich im Voraus zu entrichten und muss die Mehrwertsteuer enthalten. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig auf unser Konto zu verbuchen. Die Wartung der Software als Service endet, wenn Sie die monatliche Miete kündigen. Sie können die Wartung ohne Vorankündigung stornieren, wenn die Wartungsarbeiten nicht innerhalb einer Anpassungsfrist von 6 Wochen erfüllt wurden. In einem solchen Fall wird die im Voraus entrichtete Unterhaltsgebühr rechtzeitig zurückerstattet. Wir behalten uns das Recht vor, die Wartungsleistungen zu stornieren, wenn Sie mehr als 8 Wochen im Verzug sind und die Wartungsgebühr trotz zweier Verwarnungen nicht vollständig entrichtet wurde. Wenn wir die Lizenzierung von Software beenden, können wir die Wartungsbestimmungen erst 5 Jahre nach Dem Kündigungsdatum beenden. 6. Verwenden des microTOOL Shops Sie können Bestellungen über den microTOOL Shop entweder als Gast (ohne Registrierung) oder als registrierter Nutzer tätigen. Wenn Sie Ihre Login-Daten registrieren, können Sie nur von Ihnen genutzt werden. Sie dürfen Ihre Login-Daten nicht an Dritte weitergeben oder auf andere Weise zur Verfügung stellen. Wenn Sie von einem Missbrauch in Bezug auf Ihre Login-Daten erfahren oder Sie vermuten, dass Sie uns unverzüglich informieren müssen. Wenn Sie an einem Missbrauch beteiligt sind, haften Sie für die Folgen der Handlungen Dritter. Eine Verletzung dieser Bedingungen, insbesondere wenn Sie bei der Registrierung falsche Angaben machen oder wenn Sie ihre Login-Daten ohne Erlaubnis weitergegeben haben, sind wir berechtigt, Ihnen vorübergehend oder dauerhaft den Zugang zum microTOOL Shop zu vereittel. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht mehr für die Nutzung des microTOOL Shops registrieren. Sie können Nutzungsrechte im microTOOL Shop erwerben oder vermieten. Sie können auch Dienstleistungen erwerben, indem Sie das gewünschte Produkt, das Sie möchten, in den Warenkorb legen und den Rest des Bestellvorgangs abschließen. Sie können Ihre Bestellung einsehen und eventuelle Fehler, die am Ende des Bestellvorgangs aufgetreten sein könnten, korrigieren, bevor Sie Ihre Einwilligungserklärung abgeben. 7. Lieferung der Software und Rückgabebedingungen Wir liefern die gekaufte oder gemietete Software per E-Mail. Diese Lieferung enthält in der Regel Ihre Download-Links, die erforderlichen Lizenzschlüssel und ggf. Installationsanweisungen. Rücksendungen sind nicht möglich. 8. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise für den Kauf oder die Vermietung der Software, für die Vermietung von Software als Dienstleistung und für Dienstleistungen können alle auf der Website unter unseren Angeboten und Preisinformationen aufgeführt eingesehen werden. Die Preise für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nutzung der Software als Service finden Sie auf den Amazon Web Services-Seiten. Die Preise für Dienstleistungen beinhalten mögliche Reisekosten, die zwischen Ihnen und uns vereinbart wurden. Wenn keine alternative Vereinbarung getroffen wurde, berechnen wir Ihnen die gekaufte oder gemietete Software oder die gemietete Software als Dienstleistung mittels Rechnung. Die Bezahlung der Leistungen wird auch per Rechnung abgewickelt, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Fakturierte Betrag ist in f zahlbarauf Rechnung verarbeitet werden, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wurde, vollständig zahlbar. 9. Haftung Keine Haftung für entstandene Schäden Mit Ausnahme von Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit resultieren, haften wir nicht für Schäden, die aus der Nutzung von Diensten oder aus nicht erbrachten Dienstleistungen, der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der gekauften oder gemieteten Software, der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung von Personal Editions, Trial Editions und Tests für Software as a Service, der Verfügbarkeit der Infrastruktur und des Netzzugriffs auf Software als Dienstleistung oder durch die unter Punkt 5 vorgesehene Wartung entstehen. Dazu gehören ausnahmslos entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige finanzielle Verluste. Dies gilt auch, wenn wir im Voraus über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine zentrale Vertragspflicht verletzt wurde. Unsere Haftung ist auf das 3-fache des für den Service oder die Software gezahlten Betrags begrenzt. Die Haftung bei gemieteter Software ist auf drei Monate der Mietgebühr begrenzt. Die Haftung bei Service als Software ist auf drei Monate Miete begrenzt. Die Haftung für Wartungsleistungen erworbener Software ist auf das Dreifache der jährlichen Wartungsgebühr begrenzt. Die Haftung für Wartungsleistungen von mietbarer Software ist auf die Miete für drei Monate beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die zu Körperverletzung, Gesundheit oder Verlust des Lebens führen. 10. Severability-Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, sind die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Parteien vereinbaren, bei der Ersetzung einer ungültigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmung durch eine gültige und/oder durchsetzbare Bestimmung zusammenzuarbeiten, die der Absicht und wirtschaftlichen Wirkung der ungültigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am ehesten entspricht. 11. Deutsches Recht Dieser Vertrag über Softwarenutzungsrechte unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragsstätte und Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht. Aktualisiert 12.09.2016