MediaDex Professional (Win) 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 72.46 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

MediaDex Professional ist eine komplette Digital Asset Management-Lösung für individuelle kreative professionelle und Amateurbenutzer, die digitale Assets wie Bilder, Layouts, Multimedia, Video, Audio und Text finden, erstellen und freigeben müssen. Es bietet einen umfangreichen Funktionsumfang, einschließlich mehrerer Katalogisierungsprozesse, leistungsstarker Suchfunktionen, Miniaturvorschauen mit mehreren Größen und Anpassungsoptionen zum Veröffentlichen von Bildern als Diashows oder als Webalben auf HTML-Seiten. Für Amateur- und Profifotografen bietet MediaDex Professional Unterstützung für EXIF-, IPTC-, XMP-Formate und bietet professionelles Farbmanagement. Zusätzlich zu den umfangreichen MediaDex Professional-Funktionen bietet MediaDex Professional einige spezielle Funktionen (Office- und Photo-Add-on) für diejenigen, die professionell mit digitalen Medien arbeiten und erweiterte und besondere Unterstützung einiger Medienformate fordern. Office-Add-on ist eine umfassende Komponente, mit der Sie ganze Office-Dokumente und einzelne Folien verwalten sowie Text und Informationen bei der Katalogisierung erfassen können. Die MediaDex Office-Add-On-Anwendung ermöglicht es Ihnen, Briefe, Rechnungen, Präsentationen und andere Office-Dokumente schnell und einfach zu finden und so wertvolle Zeit zu sparen – ein wesentliches Attribut einer effizienten Organisation. Mit dem Photo Add-on können Sie RAW-Bilddateien ganz einfach von einer Vielzahl von Digitalkameras verwalten. Bei der Katalogisierung von RAW-Bilddateien liest und interpretiert der MediaDex Professional Digitalkamera RAW Filter Metadaten aus proprietären Bildformaten, die von führenden Kameraherstellern definiert wurden, EXIF-Informationen (Kameraeinstellungen, Verschlusszeit usw.) und, je nach Kameramodell, Anmerkungen und GPS. Das Photo Add-on bietet auch alle Vorteile der Aufrechterhaltung des RAW-Formats von Bildern, mit der Flexibilität, sie mit dem integrierten Pixel Image Converter on-the-fly in TIFF- oder JPEG-Dateien zu konvertieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2007-02-14

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Die dazugehörige Computersoftware und andere proprietäre Materialien und deren Verwendung unterliegen diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag. BY DOWNLOADING, INSTALLING, OR USING THE SOFTWARE HEREIN, YOU (INCLUDING YOUR EMPLOYER AND ANY AFFILIATES AND ITS OR THEIR EMPLOYEES, CONTRACTORS AND AGENTS, "LICENSEE") ARE AGREEING TO BE BOUND BY AND ARE BECOMING A PARTY TO THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT. WENN SIE IN DIESE VEREINBARUNG AUF BEHALF EINES GESCHÄFTS, EINE PARTNERSCHAFT ODER EINE ANDERE ENTITÄT BEADVISEDWERDEN, DASS NUR PERSON AUTHORIZED ZU SIGN FÜR UND BIND SUCH ENTITY KANN DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN. DIE BEREITSTELLUNG DIESER SOFTWARE IST AUSDRÜCKLICH AN DIE ANNAHME DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS GEKNÜPFT. WENN SIE EINER SOLCHEN ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (diese "Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen MediaDex FZ-LLC ("MediaDex"), P.O. Box 500160, Dubai Internet City, Dubai, U.A.E. und Lizenznehmer. Durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software stimmt der Lizenznehmer dieser Vereinbarung in Bezug auf das begleitende Softwareprodukt zusammen mit der bereitgestellten Dokumentation und allen Aktualisierungen (falls vorhanden), die MediaDex dem Lizenznehmer von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann, nach eigenem Ermessen (zusammen die "Software") zu. 1. Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung räumt MediaDex dem Lizenznehmer hiermit ein nicht ausschließliches, persönliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht (die "Lizenz") ein, die Software nur in Objektcodeform zu installieren und auszuführen, und das ausschließlich in den Abschnitten 1.1 bis 1.2 beschrieben, und in Übereinstimmung mit der von MediaDex bereitgestellten Softwaredokumentation. 1.1. Demoversion. Der Lizenznehmer darf die Demoversion der Software auf einem (1) Computer installieren und ausführen, der dem Lizenznehmer für einen einzigen Evaluierungszeitraum gehört und kontrolliert wird, und zwar nicht länger als [dreißig (30)] Tage, ausschließlich für Lizenznehmer, die eigene interne Evaluierung der Software besitzen (der "Testzeitraum" (ob auf gerichtlicheanordnung, Vereinbarung oder auf andere Weise), unabhängig davon, ob ein solches Urteil oder diese Bedingungen den Bedingungen dieser Vereinbarung widersprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstellung der Nutzung oder des Kopierens der Software. Der Lizenznehmer darf die Software nicht ohne vorherige Zustimmung von MediaDex für ASP-Zwecke (Application Service Providing) verwenden. 3. Rechte Dritter. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Nutzung der Software die Nutzung der Java(tm)2-Laufzeitumgebung ("J2RE") erfordert, die von Sun Microsystems, Inc. bereitgestellt wird, und dass die Nutzung der J2RE durch lizenznehmer abhängig ist, den Bedingungen des Binärcode-Lizenzvertrags von Sun Microsystems, Inc., der zusammen mit der Software bereitgestellt wird. Bitte wenden Sie sich an Sun Microsystems Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, Kalifornien, 95054, mit Fragen. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass bestimmte Komponenten der Software Software enthalten, die von der Apache Software Foundation entwickelt wurde, und dass die Nutzung solcher Komponenten durch Lizenznehmer den Bedingungen der Apaches-Lizenz unterliegt. Weitere Informationen finden Sie in www.apache.org. 4. Rechte des geistigen Eigentums. Sofern nicht ausdrücklich hierin lizenziert, behalten MediaDex und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, alle Kopien davon sowie alle damit verbundenen Dokumentationen und Materialien. Die Software ist durch nationale und internationale Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnisse und/oder Patentgesetze geschützt. Die hierin gewährte Lizenz stellt keinen Verkauf der Software oder eines Teils oder einer Kopie davon dar. 5. Eingeschränkte Garantie; Garantie-Haftungsausschlüsse; Haftungsbeschränkung. 5.1. Demoversion. Die Demoversion der Software wird bereitgestellt "AS IS"wird die Software nicht versenden, übertragen oder exportieren in ein Land, oder zur Verfügung zu stellen oder zu nutzen, in einer Weise, die gesetzlich verboten ist.11. Allgemeine Bestimmungen. Weder diese Vereinbarung noch ein Recht aus dieser Vereinbarung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MediaDex ganz oder teilweise abtretbar; und jeder Versuch, dies zu tun, ist nichtig. Jede Mitteilung, Meldung, Genehmigung oder Zustimmung, die hierin erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen und gilt als ordnungsgemäß erteilt, wenn sie vom internationalen Nachtexpressdienst versandt wurde; oder, im Falle von Mitteilungen von MediaDex an den Lizenznehmer, per E-Mail zur Verfügung gestellt. Solche Mitteilungen, Berichte, Genehmigungen oder Einwilligungen sind an MediaDex FZ-LLC zu richten, P.O. Box 500160, Dubai Internet City, Dubai, U.A.E., im Falle von MediaDex (oder an eine andere Adresse, die MediaDex im Folgenden durch Eine Mitteilung angeben kann) und an die Adresse (einschließlich E-Mail-Adresse), die MediaDex bei der Registrierung der Software (oder an eine andere Adresse, die der Lizenznehmer im Folgenden durch Eine Mitteilung angeben kann) im Falle eines Lizenznehmers zur Verfügung gestellt wird. Alle Mitteilungen, Berichte, Genehmigungen oder Zustimmungen, die an MediaDex gesendet werden, müssen gekennzeichnet sein: "Achtung: Lizenzierungsabteilung."das gegenseitige Verständnis der Parteien und ersetzt alle früheren schriftlichen, mündlichen und sonstigen Vereinbarungen und Mitteilungen zum Gegenstand dieser Vereinbarung. MediaDex und Der Lizenznehmer handeln im Rahmen dieser Untertätigkeit als unabhängige Auftragnehmer. Nichts, was hierin enthalten ist, wird von den Parteien oder von Dritten als Schaffung einer Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Auftraggeber und Bevollmächtigter, Partnerschaft oder Joint Venture angesehen oder ausgelegt. Jede Partei erkennt an, dass die Gewährleistungsausschlüsse und die Haftungs- und Rechtsbehelfsbeschränkungen in dieser Vereinbarung wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung sind und dass sie auch dann wirksam sein sollten, wenn solche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungs- und Abhilfebeschränkungen dazu führen würden, dass diese Vereinbarung ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt.

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