MBizGroup PhotoEditor 1.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 900.00 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

MBizGroup PhotoEditor 1.5 ist eine kompakte und dennoch leistungsstarke Fotoanwendung und enthält die folgenden Funktionen: Die kompakteste Vollbildanzeige und -bearbeitung, weniger als 2 MB; Beliebte Fotobearbeitungsfunktionen, einschließlich: Drehen, Zuschneiden, Größenänderung, Helligkeit, Kontrast usw. Viele Foto-Spezialeffekte (Bildfilter) Funktionen; Kann Mulitple-Bilder in einer Anwendung öffnen; unterstützt die Anpassung an das Fenster und den Vollbildmodus; Unterstützt die Bildschirmpräsentation beim Öffnen mehrerer Bilder; Unterstützt die meisten Bildformate, einschließlich: JPEG, GIF, tiff, bmp, etc. Einfache Größenänderung von Bildern; Vorlagenbasierte Bilddruckfunktionen, die es ermöglichen, Bilder sehr einfach in verschiedenen Größen zu drucken; Unterstützt TWAIN, kann Bilder von Digitalkameras oder Scannern direkt laden; Erfasst Bilder aus dem Desktop- oder Anwendungsfenster; Integriert mit www.drivehq.com, kann ganz einfach Fotos im Internet hochladen, teilen oder pulish.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.5 veröffentlicht auf 2004-08-17

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    MBizGroup Software-Lizenzvertrag
    Überarbeitet am 30. Juli 2004
    WICHTIGER HINWEIS

    BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE NUTZUNG DER GESAMTEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE AUSGEHANDELTE VEREINBARUNG DURCHSETZBAR IST. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE OHNE EINE OPPORTUNITY ZU REVIEW DIESE LIZENZ UND SIE NICHT AKZEPTIEREN DIESE VEREINBARUNG, SIE MÜSSEN IMMEDIATELY CEASE UND DESIST USING DIE SOFTWARE UND KANN ES ZURÜCK, MIT DEM BERICHT DER ZAHLUNG, AUF DIE LAGE VON DENEN ES FÜR EINE VOLLE REFUND DER MENGE SIE ORIGINALLY PAID.

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    Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen MBizGroup, LLC ("MBizGroup"), einem kalifornischen Unternehmen mit Sitz in San Jose, Kalifornien, USA, und Ihnen, dem Benutzer ("Lizenznehmer"), und ist das Datum wirksam, an dem der Lizenznehmer ein MBizGroup-Softwareprodukt ganz oder teilweise installiert, herunterlädt, kopiert oder anderweitig verwendet ("Software). "Use", "Uses" oder "Used" bedeutet, auf dateienzutreffen, die in der Software enthalten sind, eine Anwendung zu entwickeln, die die Software nutzt, die Dokumentation der Software einzusehen oder anderweitig von der Nutzung der Software zu profitieren.
    Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Wenn der Lizenznehmer rechtmäßig eine registrierte Lizenz von MBizGroup oder einem autorisierten Wiederverkäufer erworben hat, gilt der Lizenznehmer als autorisierter ("Autorisierter") Lizenznehmer.

    1. ERTEILUNG DER INSTALLATIONSLIZENZ

    MBizGroup gewährt dem Lizenznehmer die nicht-exklusive Lizenz, die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern am Standort der Lizenznehmer und auf tragbaren Computern zu installieren, die ausschließlich vom Lizenznehmer betrieben werden.

    2. ERTEILUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ

    MBizGroup gewährt dem Lizenznehmer die nicht-exklusive Lizenz, die Software jederzeit auf einem einzelnen Computer zu verwenden, um eine beliebige Anzahl von Endbenutzeranwendungen zu entwickeln, die in Verbindung mit der Software arbeiten. Nur ein autorisierter Lizenznehmer darf die Software länger als 60 Tage nach dem Datum verwenden, an dem die Software zum ersten Mal auf einem Computer am Standort der Lizenznehmer installiert wurde. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte gelten nicht für die Entwicklung und den Vertrieb von Softwareentwicklungsprodukten oder Toolkits jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klassenbibliotheken, Komponenten, Steuerelemente, Webdienste, Beans, Compiler, Plug-Ins, Adapter, Authoring-Tools, DLLs, APIs oder SDKs, die von anderen Softwareentwicklern als autorisierten Lizenznehmern verwendet werden sollen.

    3. ERTEILUNG EINER DUPLIZIERUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ

    Die Software kann bestimmte Laufzeitbibliotheken und Binärdateien enthalten, die für die Duplizierung und Verteilung durch einen autorisierten Lizenznehmer bestimmt sind. Diese Laufzeitbibliotheken und Binärdateien werden im Abschnitt "Redistributable Files" der Dokumentation der Software (hierin "Redistributable Files") ausdrücklich identifiziert.

    Wenn der Lizenznehmer autorisiert ist, gewährt MBizGroup dem Lizenznehmer die nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz zum Duplizieren und Verteilen der redisverteilen Dateien. Die vorbelangte Lizenz unterliegt den folgenden Bedingungen: Wenn der Lizenznehmer die redistributable files vertreibt, stimmt der Lizenznehmer
    (i) die redistributable Files nur in Verbindung mit und als Teil von Licensees-Softwareprodukten zu verteilen;
    (ii) keine Mittel liefern, mit denen Endbenutzer die Software oder Teile davon in ihre eigenen Produkte integrieren könnten;
    (iii) mBizGroups-Namen, -Logos oder -Marken nicht zur Markteinführung eines Softwareprodukts verwenden;
    (iv) einen gültigen Copyright-Hinweis auf das Softwareprodukt von Licensees enthalten;
    (v) MBizGroup von und vor Ansprüchen oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung und dem Vertrieb des Softwareprodukts von Lizenznehmern ergeben oder daraus resultieren, zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen; Und
    (vi) keine weitere Verteilung der redistributable Files durch Endbenutzer von Lizenznehmern-Softwareprodukt zu erlauben.

    4. ERTEILUNG DER QUELLCODE-NUTZUNGSLIZENZ

    Die Quellcodeteile der Software werden von MBizGroup in einem separaten Installationspaket jedem autorisierten Lizenznehmer zur Verfügung gestellt, sofern der Lizenznehmer die Source Code Edition der Software erworben hat. Die Teile der Software, für die Quellcode in der Source Code Edition bereitgestellt wird (hierin "Source Code"), werden im Thema "Source Code Information" in der Dokumentation zur Software ausdrücklich beschrieben.

    Wenn der Lizenznehmer autorisiert ist und die Source Code Edition der Software erworben hat, gewährt MBizGroup dem Lizenznehmer die nicht-exklusive Lizenz, den Quellcode nur für Schulungszwecke und Fehlerbehebungen anzuzeigen und zu ändern. Wenn der Lizenznehmer den Quellcode behebt, kann der Lizenznehmer den korrigierten Quellcode kompilieren und den resultierenden Objektcode ausschließlich als Ersatz für die entsprechenden Redistributable Files, in die der Quellcode kompiliert wird, verwenden und verteilen.

    Die vorbelangte Lizenz unterliegt den folgenden Bedingungen:
    (i) MBizGroup behält alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen Korrekturen, Modifikationen und abgeleiteten Werken des vom Lizenznehmer erstellten Quellcodes, einschließlich aller darin enthaltenen Urheberrechte, soweit solche Korrekturen, Modifikationen oder abgeleitete Werke urheberrechtlich geschützte Codes oder Ausdrücke enthalten, die aus dem Quellcode abgeleitet sind;
    (ii) Der Lizenznehmer darf den Quellcode oder Teile oder Modifikationen oder deren abgeleitete Werke nicht an Dritte in Quellcodeform weitergeben oder offenlegen;
    (iii) Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Quellcode wertvolle und proprietäre Geschäftsgeheimnisse von MBizGroup enthält, und erklärt sich damit einverstanden, alle Anstrengungen zu unternehmen, um seine Vertraulichkeit zu sichern;
    (iv) Unter keinen Umständen darf der Quellcode ganz oder teilweise als Grundlage für die Erstellung eines Produkts verwendet werden, das die gleiche oder im Wesentlichen gleiche Funktionalität wie jedes MBizGroup-Produkt bietet;
    (v) Wenn der Lizenznehmer eine kompilierte Version des korrigierten Quellcodes oder Teile davon vertreibt, muss der Lizenznehmer diesen gemäß den in Abschnitt 3 ("GRANT OF DUPLICATION AND DISTRIBUTION LICENSE") aufgeführten Bedingungen in Bezug auf die Verteilung von redistributable Files verteilen.

    5. BEISPIEL-CODE-LIZENZ

    Zusätzlich zu den oben gewährten Lizenzen gewährt MBizGroup dem Lizenznehmer die nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, zum Kopieren und Ändern der Quellcodeversion dieser Teile der Software, die eindeutig als "Samples" oder "Sample Code" oder "Sample Applications" ("Sample Code") identifiziert werden, zum alleinigen Zweck der Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Licensees-Softwareprodukten. Wenn der Lizenznehmer autorisiert ist, kann der Lizenznehmer alle vom Lizenznehmer entwickelten Softwareprodukte vertreiben, die den Beispielcode oder deren Änderungen enthalten.

    Die vorbelangte Lizenz unterliegt den folgenden Bedingungen:
    (i) Der Lizenznehmer darf mBizGroups-Namen, -Logos oder -Marken nicht verwenden, um seine Softwareprodukte(n) zu vermarkten;
    (ii) Der Lizenznehmer muss einen gültigen Copyright-Hinweis auf alle Kopien des Musterkodex und alle abgeleiteten Werke davon enthalten;
    (iii) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, MBizGroup von und gegen alle Ansprüche oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verwendung, Vervielfältigung, Änderung oder Verbreitung des Mustercodes und/oder abgeleiteter Werke daraus ergeben oder daraus resultieren, und
    iv) die Bedingungen dieser Vereinbarung anderweitig einzuhalten. Der Lizenznehmer gestattet keine weitere Verbreitung des Mustercodes und/oder abgeleiteter Werke durch Dritte.

    6. BACK-UP UND TRANSFER

    Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software ausschließlich zu "Back-up"-Zwecken, wie in den USA vorgeschrieben, und internationalen Urheberrechtsgesetzen erstellen. Der Lizenznehmer muss den Copyright-Hinweis auf der Kopie reproduzieren und beifügen. Der Lizenznehmer darf die Software nur dann an eine andere Partei übertragen, wenn die andere Partei den Bedingungen des Vertrags zustimmt und innerhalb von 30 Tagen nach der Übertragung Registrierungsinformationen (Name, Adresse usw.) an MBizGroup abschließt und zurückgibt. Nach der Übertragung der Software an eine andere Partei muss der Lizenznehmer diesen Vertrag kündigen, indem er den Anweisungen im Abschnitt "AGREEMENT TERMS" unten folgt.

    7. REVERSE-ENGINEERING

    Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software in Quellcodeform ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von MBizGroup und/oder seinen Lieferanten bleibt, und stimmt daher zu, dass sie die Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln oder versuchen, diesoftware zu ändern oder zurückzuentwickeln. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht offenzulegen (und angemessene Maßnahmen mit seinen Mitarbeitern zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die Software nicht offenlegen), an eine Person, Firma oder Organisation, es sei denn, dies ist hierausdrücklich gestattet.

    8. EINSCHRÄNKUNGEN

    Der Lizenznehmer darf die Software, die Dokumentation, den Lizenzschlüssel oder eine der in der Software enthaltenen Dateien nicht verwenden, kopieren, modifizieren, übersetzen oder übertragen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich definiert. Der Lizenznehmer darf nicht versuchen, einen "Copy-Protection", Lizenzierungs- oder Authentifizierungsalgorithmus, der von der Software verwendet wird, zu entsperren oder zu umgehen. Der Lizenznehmer darf weder Urheberrechtshinweise noch den Dialog "Über" oder die Methode, mit der er aufgerufen werden kann, entfernen oder ändern. Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten oder vermieten. Verstöße werden so weit wie möglich nach dem Gesetz verfolgt.

    9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Die Software wird wie vorgesehen, ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung jeglicher Art, entweder ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Zusicherungen oder Vermerke in Bezug auf die Verwendung, die Ergebnisse oder die Leistung des Produkts, seine Angemessenheit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Korrektheit. Das gesamte Risiko für die Nutzung dieses Produkts wird vom Lizenznehmer übernommen. MBizGroup übernimmt keine Haftung für die Nutzung dieser Software über den ursprünglichen Kaufpreis hinaus. MBizGroup haftet in keinem Fall für zusätzliche direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Ersparnisse oder sonstiger Neben- oder Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, auch wenn MBizGroup über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

    10. EXPORTRECHT

    Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Software Exportbeschränkungen und -kontrollen unterliegen kann. Der Lizenznehmer stimmt zu und bescheinigt, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon (z. B. ein vom Lizenznehmer entwickeltes Anwendungssoftwareprodukt, das die Software verwendet) direkt oder indirekt in ein Land erworben, versandt, übertragen, exportiert oder reexportiert wird, direkt oder indirekt, in ein Land, das durch Exportbeschränkungen und -kontrollen verboten ist. Der Lizenznehmer trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung des Exportrechts und stellt MBizGroup von allen Ansprüchen frei, die auf Lizenznehmern beruhen, die die Software exportieren.

    11. VERTRAGSBEDINGUNGEN

    Diese Vereinbarung ist bis zur Kündigung wirksam. Der Lizenznehmer kann sie beenden, indem er die Software, alle verteilten Redistributable Files, die Dokumentation und Kopien davon zerstört. Diese Lizenz erendet auch, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. Der Lizenznehmer erklärt sich mit einer solchen Kündigung einverstanden, alle Kopien der Software zu vernichten oder an MBizGroup zur Entsorgung zurückzugeben.

    Da die Software möglicherweise Backend-Services-Unterstützung benötigt, um voll funktionsfähig zu sein. Diese Lizenz sollte nicht als Garantie betrachtet werden, dass solche Backend-Dienste immer verfügbar oder kostenlos verfügbar sind. MBizGroup behält sich das Recht vor, DriveHQ.com (und deren andere Websites) Servicevereinbarung nach eigenem Ermessen zu ändern.

    12. PARTEIEN GEBUNDEN

    Wenn der Lizenznehmer diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens ausführt, ist der Lizenznehmer für ihn befugt, diese Vereinbarung im Namen dieser Stelle auszuführen.

    13. COPYRIGHT

    Die Software ist Copyright (C)2003-2005 MBizGroup, LLC, alle Rechte vorbehalten. Die Software ist durch US-Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und alle anderen anwendbaren nationalen oder internationalen Gesetze geschützt.

    14. ANDERE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

    Mit Ausnahme der hierin gewährten beschränkten Lizenzen behält MBizGroup und seine Lieferanten das ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten (einschließlich aller Eigentumsrechte, Titel und Anteile) an und an der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, nicht zu vertreten, dass MBizGroup in irgendeiner Weise mit Softwareprodukten von Lizenznehmern verbunden ist oder diese genehmigt.

    15. ALLGEMEINE

    Diese Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen von Kalifornien, USA, ausgelegt, ausgelegt und durchgesetzt. Im Falle einer Klage im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass Bundes- und Staatsgerichte in San Jose, Kalifornien, ausschließlich zuständig sind und dass eine Klage nur in San Jose, Kalifornien, eingereicht werden darf und der Lizenznehmer sich für die Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand der staatlichen und Bundesgerichte in San Jose, Kalifornien, unterwirft.

    Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien dar und kann nur schriftlich unterzeichnet geändert werden bdie gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien und kann nur schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet geändert werden. Kein Offizier, Verkäufer oder Vertreter ist befugt, MBizGroup aufgrund von Bedingungen, Bestimmungen oder Bedingungen, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind, zu verpflichten.

    Sollte ein Teil dieser Vereinbarung als rechtlich ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird dieser Teil von dieser Vereinbarung getrennt, und der Rest der Vereinbarung bleibt vollständig durchsetzbar und gültig.

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