LifeCALC 1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 46.55 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

LifeCALC ist der einzige Finanzrechner, mit dem Sie bis zu 25 Ziele/Verantwortlichkeiten (für bis zu 50 Jahre) projizieren/lösen können. GLEICHZEITIG. Mit LifeCALC können Sie die Art von Finanzprojektionen durchführen, von denen Sie immer wussten, dass Sie es sollten, aber nicht über die ZEIT oder TOOLS verfügten. LifeCALC kann nicht nur bis zu 25 verschiedene Finanzpositionen gleichzeitig projizieren/lösen, wenn der Plan keinen Cashflow auslöst, lifeCALC kann auch mögliche Lösungen vorschlagen! Sie wählen einfach die potenzielle Lösung, die Ihnen am besten gefällt, und LifeCALC berechnet alles schnell wieder für Sie ! Schließlich ein leistungsstarkes persönliches und familiäres Finanzierungsinstrument, das von Grund auf entwickelt wurde, um mit kindlichem Umsinase zu arbeiten. Hilfe auf dem Bildschirm und viele Video-Tutorials machen das Erstellen Ihrer eigenen finanziellen LifePLAN(s) exponentiell schneller als mit JEDER ANDEREN TOOL oder Methode.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.X veröffentlicht auf 2008-08-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    DIES IST EINE LEGALE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN, DEM EMPLOYEE, DEM INDIVIDUAL, ODER DEM ENTITY IDENTIFIED AS "CUSTOMER" (AS DEFINED HEREinafter) UND TreeLOFT Software. DIESE VEREINBARUNG STAATEN DIE TERMS UND Bedingungen UNTER WELCHEM KUNDEN LIFECALC VERWENDEN KANN. Durch Anklicken der Accept-Taste, INSTALLING, HAVING Lifecalc INSTALLED ON CUSTOMER es BEHALF, COPYING, HAVING lifecalc COPIED ON CUSTOMER es BEHALF, USING LIFEcalc USED ON CUSTOMER es BEHALF, CUSTOMER INDICATES THAT CUSTOMER HAS READ AND UNDERSTANDS THIS AGREEMENT AND AGREES TO BE BOUND BY THE TERMS SET FORTH IN THIS AGREEMENT. WENN "lifecalc" INSTALLED, COPIED OR USED ON BEHALF OF CUSTOMER IST, SOLLEN DIE BEDINGUNGEN, DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND, DEM KUNDEN SOWIE DER INDIVIDUAL ODER ENTITÄT INSTALLING, COPYING ODER USING "lifecalc IM NAMEN DES KUNDEN" GELTEN. diese Vereinbarung gilt ab DEM früheren Tag, an dem lifecalc installiert oder verwendet wird. "lifecalc" GILT ALS VOM KUNDEN ZEHN (10) TAGE NACH LIEFERUNG DES DATUMS "lifecalc" AN DEN KUNDEN AKZEPTIERT. WENN KUNDE NICHT MIT DEN TERMS UND Bedingungen SET FORTH IN DIESER VEREINBARUNG, nicht installieren oder VERWENDEN "lifecalc" UND RETURN "lifecalc" TO TreeLOFT Software WITHIN TEN (10) DAYS OF THE DATE "lifecalc" IST ZU KUNDEN GELIEFERT. ANY REFUNDS (IF APPLICABLE) SHALL BE SUBJECT TO TreeLOFT Software STANDARD REFUND POLICY IN EFFECT, LESS ANY RESTOCKING FEES AND OTHER APPLICABLE FEES.

    SOFTWARE-Vereinbarung

    Diese SOFTWARE-Vereinbarung ("Vereinbarung") wird ab dem Datum des Inkrafttretens von und zwischen TreeLOFT Software, einer Gesellschaft mit Niederlassungen in Altoona, IA und der im Kaufvertrag als Kunde identifizierten Person oder Einrichtung ("Kunde") geschlossen.

    W I T N E S S E T H:

    IN DER ERWÄGUNG, TreeLOFT Software besitzt, dass bestimmte SOFTWARE-Anwendung mit dem Titel LifeCALC; Und

    DER Kunde hatte die Möglichkeit, die Funktionen und Dienstprogramme von LifeCALC zu überprüfen und zu genehmigen, und ist mit der Nutzung und dem Betrieb von LifeCALC vertraut; Und

    DER Kunde hat unabhängig davon bestimmt, dass LifeCALC die Bedürfnisse des Kunden für eine Bewirtung/persönliche Finanzierung in der Fazilität (wie unten definiert) erfüllt; Und

    DER Kunde möchte eine Lizenz zur Nutzung von LifeCALC erhalten.

    JETZT THEREFORE, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vorteile der hierin enthaltenen Vereinbarungen und Beschränkungen, TreeLOFT Software und Kunde stimmen hiermit wie folgt über:
    ARTIKEL I: RECITALS UND DEFINITIONEN

    Abschnitt 1.01 -- Erwägungsgründe: Die obigen Erwägungsgründe und die Identifizierung der Parteien sind wahr und richtig.

    Abschnitt 1.02 -- Definitionen: Die folgenden Definitionen gelten:

    Zugang: Der Begriff "Zugang" und deren Varianten bedeutet, Daten in Daten zu speichern, Daten abzurufen oder sich anderweitig zu nähern oder (direkt oder indirekt) auf elektronischem Wege oder auf andere Weise zu nutzen.

    SOFTWARE: Der Begriff "LifeCALC" bezeichnet den Objektcode für diese bestimmte SOFTWARE-Anwendung, einschließlich der Dokumentation, wie sie die TreeLOFT Software dem Kunden hierunter zur Verfügung stellt, einschließlich Updates.

    Assoziiert: Der Begriff "Associate" bezeichnet einen Mitarbeiter von TreeLOFT Software oder einen unabhängigen Auftragnehmer, der von TreeLOFT Software eingestellt wird.

    Bevollmächtigte Person: Der Begriff "Autorisierte Person" bezeichnet den Kunden oder Mitarbeiter des Kunden, der schriftlich damit einverstanden ist, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen und Personen oder Organisationen zu wahren, die von TreeLOFT Software schriftlich autorisiert sind, vertrauliche Informationen zu erhalten, und die schriftlich zustimmen, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen zu wahren.

    Kündigungsmitteilung: Der Begriff "Widerrufsmitteilung" bedeutet, dass die TreeLOFT Software eine schriftliche Mitteilung an den Kunden sendet, der diesen Vertrag wegen eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Kunden widerrufen möchte.

    Vertrauliche Informationen: Der Begriff "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle Informationen über diese Vereinbarung, LifeCALC , und die geschäftlichen und technischen Pläne der TreeLOFT Software, die von TreeLOFT Software an den Kunden weitergegeben werden.und technische Pläne der TreeLOFT Software, die von TreeLOFT Software dem Kunden offengelegt oder vom Kunden gelernt werden.

    Fehler: Der Begriff "Fehler" bezeichnet Programmierfehler, die die Leistung, den Nutzen und die Funktionalität von LifeCALC, wie in der Dokumentation dargestellt, erheblich beeinträchtigen.

    Mängelhinweis: Der Begriff "Fehlerhinweis" bedeutet, dass bestimmte schriftliche Mitteilungen des Kunden an TreeLOFT Software, die Mängel identifizieren.

    Lieferdatum: Der Begriff "Lieferdatum" bezeichnet das Datum, an dem LifeCALC an den Kunden geliefert wird (sofern zutreffend).

    Einzahlung: Der Begriff "Einzahlung" bedeutet eine Geldsumme in Höhe von fünfzig Prozent (50%) des Preises.

    Dokumentation: Der Begriff "Dokumentation" bezeichnet das LifeCALC-Benutzerhandbuch (oder Tutorials in elektronischer oder gedruckter Form), wie es dem Kunden am Lieferdatum zur Verfügung gestellt wird.
    Datum des Inkrafttretens: Der Begriff "Gültigkeitsdatum" bezeichnet den früheren Tag, an dem der Kaufvertrag von TreeLOFT Software und Kunde ausgeführt wird, oder das Datum, an dem LifeCALC installiert oder verwendet wird.

    Konkursfall: Der Begriff "Konkursfall" bedeutet: (1) die Einreichung eines Antrags nach einem Insolvenz- oder Konkursgesetz, in dem die Erklärung des Kunden als insolvent oder bankrott beantragt wird; (2) die Einreichung einer Klage auf Konkurs oder Reorganisation des Kunden gemäß oder nach einem Insolvenz- oder Konkursgesetz; oder (3) die Einreichung eines unfreiwilligen Antrags gegen den Kunden aufgrund eines Insolvenz- oder Konkursgesetzes, wenn dieser Antrag für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen nach Einreichung unversäumt oder unversäumt bleibt.

    Umsetzung: Der Begriff "Implementierung" und deren Varianten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Begriffe "Implementierung", "Implementierung" und "Implementiert") bedeutet, dass geladen wird.

    Preis: Der Begriff "Preis" bezeichnet den Gesamtpreis, den der Kunde an TreeLOFT Software für das System und für die Lizenzierung von LifeCALC zahlt, wie im Preisplan festgelegt.

    Restatements: Der Begriff "Restatements" bedeutet Abschnitt 757 der Restatement of Torts, Section 39 der Restatement (Dritte) des unlauteren Wettbewerbs, Abschnitt 1 des Uniform Trade Secrets Act und Section 1839 von Titel 18 des United States Code (18 U.S.C.

    Dienstleistungen: Der Begriff "Dienstleistungen" bedeutet Wartungsdienste und bestimmte LifeCALC-Installations-, Schulungs-, Telefon-Support-, Entwicklungs- und Beratungsdienste, wie vom Kunden angefordert und von TreeLOFT Software schriftlich genehmigt.

    Laufzeit: Der Begriff "Laufzeit" bezeichnet einen Zeitraum, der mit dem Datum des Inkrafttretens beginnet und bis zur Beendigung oder Kündigung dieses Vertrags gemäß Artikel IV fortbesteht.

    Technologie von Drittanbietern: Der Begriff "Technologie Dritter" bezeichnet Software, Computer, Hardware, Peripheriegeräte, Komponenten, Geräte, Geräte und Technologien, die in Verbindung mit LifeCALC verwendet werden oder mit LifeCALC in Verbindung stehen.

    Nicht autorisierter Zugriff: Der Begriff "Unautorisierter Zugriff" bezeichnet jeden Zugriff auf LifeCALC, außer zum ausschließlichen Zweck der Unterhaltung/persönlichen Finanzierung und der Schulung von Mitarbeitern des Kunden in der Nutzung von LifeCALC .

    Nicht autorisierter Benutzer: Der Begriff "Unautorisierter Benutzer" bezeichnet jede Person, die auf LifeCALC zugreift, mit Ausnahme von: (1) Mitarbeitern des Kunden, die vom Kunden autorisiert sind, auf LifeCALC zuzugreifen, und die sich damit einverstanden erklärt, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zum ausschließlichen Zweck der Durchführung von [Primary Software Purpose] zu wahren und Mitarbeiter des Kunden in der Nutzung von LifeCALC und (2) autorisierte Personen, die von TreeLOFT Software schriftlich autorisiert sind, auf LifeCALC zuzugreifen.

    Updates: Der Begriff "Updates" bezeichnet den Objektcode für Updates, Upgrades, neue Versionen, neue Versionen oder Modifikationen von LifeCALC, der von TreeLOFT Software von Zeit zu Zeit für TreeLOFT Software-Kunden zur gegen die anfallenden Gebühren zur Verfügung gestellt wird.

    Garantiezeit: Der Begriff "Garantiefrist" bezeichnet einen Zeitraum, der mit dem Lieferdatum beginnen und an dem Datum endet, das sechzig (60) Tage danach ist.

    ARTIKEL II: SOFTWARE

    Abschnitt 2.01 -- Lizenzerteilung: TreeLOFT Software gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung von LifeCALC und zur Nutzung der Dokumentation in der Einrichtung für die Lizenzlaufzeit, vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung.

    Abschnitt 2.02 -- Lieferung: Der Kunde erkennt hiermit an, dass TreeLOFT Software LifeCALC zum Lieferdatum liefern wird.

    Abschnitt 2.03 -- Implementierung: Der Kunde muss das LifeCALC installieren. Der Kunde hat
    LifeCALC auf dem System unter den Bedingungen dieser Vereinbarung umzusetzen.

    Abschnitt 2.04 -- Annahme: LifeCALC gilt als vom Kunden zehn (10) Tage nach dem Lieferdatum akzeptiert, es sei denn, die Mängelrüge geht bis zum zehnten Tag bei TreeLOFT Software ein. Nach Erhalt der Mängelrüge vom Kunden TreeLOFT Software überprüft den behaupteten Defekt, um festzustellen, ob der Defekt gültig ist. Ist nach vernünftigem Fachurteil von TreeLOFT Software der geltendgemachte Defekt gültig, so wird TreeLOFT Software den Mangel korrigieren und LifeCALC erneut zur Annahme durch den Kunden einreichen. Ist nach dem begründeten fachlichen Urteil von TreeLOFT Software der geltendgemachte Mangel nicht gültig, so wird TreeLOFT Software dem Kunden eine schriftliche Begründung für die Nichtigkeit eines solchen behaupteten Mangels vorlegen. Die hierin dargelegte schriftliche Erklärung der TreeLOFT Software gilt vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Erklärung durch den Kunden als angenommen, es sei denn, TreeLOFT Software erhält von dem Kunden eine schriftliche Mitteilung, in der diese Erklärung abgelehnt und diese Vereinbarung innerhalb dieser Frist von zehn (10) Tagen gekündigt wird. Nach Erhalt der Mängelrüge vom Kunden durch TreeLOFT Software, wie oben dargelegt, gilt LifeCALC als vom Kunden akzeptiert, mit Ausnahme der behaupteten Mängel, die in der Mängelmitteilung angegeben sind.

    Abschnitt 2.05 -- Verlustrisiko: Der Kunde übernimmt zum Liefertermin das Verlustrisiko für LifeCALC. Der Kunde hat LifeCALC bis zum Vollen der Zahlung des Preises durch den Kunden in einwandfreiem Zustand, aufrecht erhalten und gegen Verlust versichert zu halten.

    Abschnitt 2.06 -- Autorisierte Nutzung: Der Kunde verhindert, dass nicht autorisierte Benutzer auf LifeCALC zugreifen. Der Kunde hat unberechtigten Zugriff auf LifeCALC zu verhindern. Der Kunde hat TreeLOFT Software unverzüglich über alle nicht autorisierten Zugriffe (oder vermuteten nicht autorisierten Zugriff) und nicht autorisierte Nein-Benutzer (oder mutmaßliche nicht autorisierte Benutzer) zu informieren, von denen der Kunde Kenntnis oder Verdacht hat. Der Zugriff auf LifeCALC unter Verwendung von Produkten Dritter zum Zwecke der Manipulation, Anzeige, Offenlegung oder Nutzung der internen Struktur von LifeCALC ™ oder zur Erstellung einer Datenbank, eines Datenwörterbuchs oder eines Datenmodells gilt als unautorisierter Zugriff.

    Abschnitt 2.07 -- Site-Einschränkung: Der Kunde darf LifeCALC nur auf dem System und nur in der Einrichtung verwenden.

    Abschnitt 2.08 -- Endverwendung: Der Kunde versichert und garantiert hiermit, dass LifeCALC vom Kunden für den eigennützigen Gebrauch in der Einrichtung lizenziert wird und nicht für Vermietung, Leasing, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Vertrieb, Outsourcing oder das Anbieten von Servicebürodienstleistungen.

    Abschnitt 2.09 -- Services: Der Kunde kann Services anfordern, wie von TreeLOFT Software genehmigt. Alle Dienste unterliegen dem Ermessen der TreeLOFT Software und unterliegen den Standard-Servicebedingungen von TreeLOFT Software und den geltenden Zeit- und Materialpreisen.

    ARTIKEL III: ZAHLUNG

    Abschnitt 3.01 -- Preis: Der Kunde hat die Anzahlung am Datum des Inkrafttretens zu zahlen. Der Kunde hat die Differenz zwischen dem Preis und der Anzahlung am Liefertag zu zahlen.

    Abschnitt 3.03 -- Kosten: Der Kunde trägt alle Kosten, die TreeLOFT Software bei der Durchführung dieses Vertrags entstehen. Diese Kosten umfassen (ohne Einschränkung) Porto-, Fracht-, Telekommunikations-, Gebühren, die von Dritten erhoben werden, Telefon-, Reise-, Unterkunfts-, Aufenthalts-, Material- und Reproduktionskosten.

    Abschnitt 3.04 -- Steuern: Der Kunde hat alle Steuern zu zahlen, die dieser Vereinbarung, den hierin in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen oder den Transaktionen des Kunden oder Dritter, die LifeCALC nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die anwendbaren Verkaufs- oder Nutzungssteuern, zuzurechnen sind. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde nicht für die Zahlung von Einkommenssteuern verantwortlich, die gegen TreeLOFT Software veranlagt werden.

    Abschnitt 3.06 -- Fakturierung und Zahlung: Die Dienste werden von TreeLOFT Software zum Zeitpunkt und den zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Services geltenden Materialraten der TreeLOFT-Software erbracht. TreeLOFT Software stellt dem Kunden Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Diensten in Rechnung. Der Kunde hat diese Rechnung am Fälligkeitstag oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Rechnung (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) vollständig zu bezahlen.

    ARTIKEL IV: KÜNDIGUNG

    Abschnitt 4.01 -- Kündigungsbeschränkungen: Diese Vereinbarung wird nur gemäß diesem Artikel IV gekündigt oder gekündigt.

    Abschnitt 4.02 -- Laufzeit: Diese Vereinbarung gilt für die Laufzeit.

    Abschnitt 4.03 -- Kündigung: Der Kunde kann diesen Vertrag aus Gründen der Bequemlichkeit kündigen, wenn er zehn (10) Tage schriftliche Kündigung samt Kündigung für TreeLOFT Software hat, vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung.

    Abschnitt 4.04 -- Kündigung aus Ursache: Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt, kann TreeLOFT Software diesen Vertrag kündigen, indem sie dem Kunden eine Widerrufsmitteilung sendet, in der die Nichteinhaltung beschrieben wird. Nach Erhalt der Widerrufsbelnominierung hat der Kunde zehn (10) Tage ab dem Datum dieser Mitteilung Zeit, um eine solche Nichteinhaltung zu heilen. Wird diese Nichteinhaltung nicht innerhalb der geforderten Frist von zehn (10) Tagen geheilt, TreeLOFT Software hat das Recht, diesen Vertrag ab dem elften Tag nach dem Datum der Widerrufsbelnominierung zu kündigen.

    Abschnitt 4.05 -- Rückgabe: Nach Beendigung oder Kündigung dieses Vertrags wird der Kunde (auf Kosten des Kunden) unverzüglich alle in LifeCALC gespeicherten Kundeninformationen und Daten entfernen und an TreeLOFT Software the LifeCALC , die Dokumentation und alle TreeLOFT Software-Materialien, die TreeLOFT Software dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich entfernen und TreeLOFT Software ein von einem autorisierten Vertreter des Kunden unterzeichnetes Konformitätszertifikat mit diesem Abschnitt 4.05 vorlegen. Bestellungen im Rahmen des Kaufvertrages, die vom Kunden gekündigt oder storniert wurden, oder Vom Kunden vorgenommene Änderungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens oder vor Beginn der Implementierung von LifeCALC auf dem System (je nachdem, was früher ist) unterliegen der geltenden Standardrückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie des Herstellers, einschließlich (ohne Einschränkung) Wiedereinlagerungsgebühren und anderer anfallender Gebühren. Bei Kündigung oder Kündigung dieser Vereinbarung zehn (10) Tage nach dem Datum des Inkrafttretens oder nach der Umsetzung von LifeCALC ist TreeLOFT Software berechtigt, alle Zahlungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung an TreeLOFT Software geleistet werden, einschließlich (ohne Einschränkung) der Anzahlung, des Preises, der Zahlung für die Dienste und Zahlungen im Vorgriff auf Dienstleistungen einzubehalten.

    ARTIKEL V: GARANTIE

    Abschnitt 5.01 -- Garantie: TreeLOFT Software stellt dar und garantiert, dass LifeCALC im Wesentlichen so arbeiten muss, wie es in der Dokumentation für die Garantielaufzeit dargestellt ist. Das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Garantie ist die Änderung oder der Ersatz von LifeCALC , wie von TreeLOFT Software festgelegt.

    Abschnitt 5.02 -- Garantien Dritter: TreeLOFT Software weist dem Kunden hiermit den Vorteil aller Herstellergarantien für die Technologie der Drittanbieter zu und kann (wie von TreeLOFT Software festgelegt) mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die Vorteile aller Rechtsmittel zu sichern, die dem Kunden im Rahmen einer solchen Herstellergarantie zur Verfügung stehen.

    Abschnitt 5.03 -- Servicegarantie: Alle Dienstleistungen, die von TreeLOFT Software gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, müssen auf einer angemessenen und professionellen Basis durchgeführt werden und den standards entsprechen, die in der Branche für ähnliche Dienste allgemein eingehalten werden, und unterliegen den Abschnitten 5.01, 5.04, 5.05 und 5.08.

    ABSCHNITT 5.04 -- DISCLAIMER: THE WARRANTIES SET FORTH IN SECTIONS 5.01 AND 5.03 ARE IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, AND TreeLOFT Software HEREBY DISCLAIMS AND CUSTOMER HEREBY WAIVES ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING (WITHOUT LIMITATION) ANY AND ALL IMPLIED WARRANTIES OF FITNESS

    Abschnitt 5.05 -- Express-Garantien: Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt damit zu, dass TreeLOFT Software-Beauftragte (einschließlich TreeLOFT Software-Beauftragte, Mitarbeiter, Agenten, Direktoren, unabhängige Auftragnehmer, verbundene Unternehmen, Distributoren und Nachfolger) keine ausdrücklichen Garantien in Bezug auf das System, die Dienste und LifeCALC gegeben haben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Abschnitten 5.01 und 5.03 dieser Vereinbarung festgelegt.

    Abschnitt 5.06 -- Ansprüche Dritter: Wird ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Gerichts gegen Ansprüche des Kunden gefällt, dass LifeCALC ein US-Patent, Ein Copyright, Geschäftsgeheimnis oder andere Eigentumsrechte Dritter in den Vereinigten Staaten verletzt, vorausgesetzt, dass der Kunde TreeLOFT Software unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, erlaubt TreeLOFT Software, solche Ansprüche oder Handlungen zu beantworten und zu verteidigen (bei TreeLOFT Software-Option) und stellt TreeLOFT Software Informationen, Unterstützung und Autorität zur Verfügung, um TreeLOFT Software bei der Verteidigung solcher Ansprüche oder Handlungen zu unterstützen, TreeLOFT Software führt eine oder mehrere der folgenden Aktionen (wie von TreeLOFT Software festgelegt) innerhalb eines Jahres nach dem Datum, das das endgültige Urteil zugunsten des Anspruchs eines solchen Dritten erlässt, von einem zuständigen Gericht :

    (1) Ersatz: Ersetzen Sie LifeCALC durch ein nicht verletzendes Unterhaltungs-/persönliches Finanzierungsprodukt mit einer im Wesentlichen gleichwertigen Funktions- und Leistungsfähigkeit;

    (2) Änderung: Ändern Sie LifeCALC, um die Verletzung zu vermeiden, ohne die Funktions- und Leistungsfähigkeit von LifeCALC wesentlich zu beseitigen;

    (3) Einigung einholen: Erhalten Sie eine Lizenz für die Nutzung von LifeCALC von dem Dritten, der eine Verletzung für die Nutzung von LifeCALC geltend machen.
    Abschnitt 5.07 -- Abhilfemaßnahmen: Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden aus irgendeinem Grund und aus welchem Grund, auch immer im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, dem System, LifeCALC oder einer Transaktion, die LifeCALC betrifft, unabhängig von der Form der Handlung, ob vertraglich oder unerlaubt, einschließlich Fahrlässigkeit und Verletzung der Garantie, ist auf die Reparatur oder den Austausch von LifeCALC gemäß der von TreeLOFT Software festgelegten Beschränkten.

    Abschnitt 5.08 -- Schadensbegrenzung: TreeLOFT Software haftet gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, dem System, LifeCALC und jeglichen Transaktionen mit LifeCALC für direkte, indirekte, entgangene Gewinne, Folge-, Beispiel-, Neben- oder Strafschäden, unabhängig von der Art der Handlung, ob vertraglich oder unerlaubt vernünftigerweise vorhersehbar. Ungeachtet des Gegenteils ist die Haftung von TreeLOFT Software aus irgendeinem Grund und aus welchem Grund im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, dem System LifeCALC und allen Transaktionen, die LifeCALC betreffen, auf die Lizenzgebühr für LifeCALC beschränkt.

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