Or-Fin - Organisiert Ihre Finanzen 1.0.7

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Or-Fin unterstützt Menschen mit regelmäßigem Einkommen, einigen finanziellen Vermögenswerten, vielleicht Krediten und Versicherungspolicen. Gerade für Familien, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen und sich um ihre Zukunft kümmern, ist Or-Fin sehr hilfreich. Or-Fin ist ein Muss für jeden, der in seinem eigenen Haus oder in seiner Wohnung lebt und noch eine Hypothek oder einen Kredit abzahlen muss. Or-Fin ist ein Plus für jeden, der sich um seine Zukunft kümmert. Or-Fin ermöglicht Es Ihnen, Ihre persönliche Finanz- und Vorsorgesituation schnell zu planen, bietet einen Überblick über alle finanziellen Belange, zeigt wichtige Informationen über Ihre Vermögenswerte/Kredite/Versicherungspolicen/Willen und andere Verträge an, kann mit geringem Aufwand auf dem neuesten Stand gehalten werden, ist benutzerfreundlich und lässt sich leicht erlernen, strukturiert und organisiert alle Ihre Daten, erstellt eine breite Palette von Berichten und Ihre persönliche Finanzübersicht, ist eine hervorragende Grundlage für Ihre private Vorsorgeplanung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.7 veröffentlicht auf 2005-10-10

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Lizenzvereinbarung zu Or-Fin
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    Die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH räumt Sie gegen einmaliges Entgelt ein dauerhaftes, beschränktesrecht Nutzungs an Or-Fin ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber.

    Das Urheberrecht an dem Programm Or-Fin besitzt die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH.

    Der Anwender hat ein Beispiel für ein Nutzungsrecht. Die Software einschließlich Hilfe und Tutorial darf weder in einem Netzwerk noch gleichzeitig auf mehr als ein Computer oder andere Datenendgerät werden. Die Nutzung gewerbliche (zum Beispiel des Einsatzes des Programms in Steuerberatungskanzleien) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH erlaubt.

    Kein Teil der Software und Hilfe und Tutorial darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder an dritte werden. Der Anwender darf die Software und deren Bestandteile weder verändern, modifizieren noch in der Form rückentschlüsseln.

    Software-, Hardware- und sonstige Bezeichnungen wurden dem marken- und patentrechtlichen Schutz untersagt. Die Software einschließlich Hilfe und Tutorial wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Anwender-Aufgabenvorgabe geeignet ist.

    Es vergoldet die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Tritt eine unter die Pflicht zur Mängelgewährleistung fällt des Programms auf, wird die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH den fehlerhaften Teil der Software nach Eingang der Mängelmitteilung innerhalb angemessener Frist kostenlos nachbessern. Dies kann auch durch Austausch geschehen. Ist ein geltender Mangel der dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH nicht anlasten, so ist diese berechtigt, dem Anwender Zeitaufwand und angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

    Der Anwender wird die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen ausdruckenen oder auf andere Weise erstellen oder erstellen lassen. Die dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH ist berechtigt, ein ereignisuell erden Fehler zu umgehen, wenn diese selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, vor durch eine individuelle Softwaremodifikation oder durch anpassungen am konkreten Anwendersystem, zu beseitigen ist und durch die Umgehung Nutzung der Software nicht erheblich. Dies vergoldet auch dann, wenn die individuelle Softwaremodifikation oder die Anpassung auf eine größere Nutzergruppe anwendbar oder ausdehnen. Gelingt eine Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, sowie nicht innerhalb einer weiteren angemessenen Frist, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zutreten oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen. Im Falle einer Rückabwicklung wird der Anwender die bis dahin gezogene Nutzung angerechnet.

    Die Haftung der dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH ist auf den tatsächlich für die Software bezahlten Betrag Betrag beschränkt. Jede weitere Haftung für Vollständigkeit, Genauigkeit, inhaltliche Richtigkeit und andere Mängel oder Mangelfolgeschäden (insbesondere in Form oder von Softwarekonflikten mit oder innerhalb von Anwendungen Dritter), gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH grob fahrlässig oder arglistig gehandelt oder ein schwerwiegendes Organisationsverschulden. Im Rahmen deliktischer Ansprüche ist eine Haftungsfreistellung zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der dsa datenbanken systeme anwendungen GmbH vereinbart.

    Im Falle der Nichtigkeit einzelner Vorschriften bleibt die Wirksamkeit des verbleibenden Teils bestehen.

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