License Saver 2.1

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License Saver hilft Ihnen aktiv dabei, die Lizenznutzung zu verringern, indem Sie automatisch leer stehende und nicht verwendete Lizenzen an den Pool zurückgeben.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.1 veröffentlicht auf 2010-03-23

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    X-Formation Endbenutzer-Lizenzvertrag

    Der Benutzer ("You", "Licensee" oder "End User") und X-Formation ("X-Formation") stimmen wie folgt zu:

    X-FORMATION IST DIE LIZENZIERTE SOFTWARE FÜR IHRE VERWENDUNG AUF EINE NICHTEXKLUSIVE BASIS AUF DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE TERMS SET FORTH BELOW AKZEPTIEREN. WENN SIE NICHT BEREIT SIND, DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN, VERWENDEN SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT.

    1. Rechtliche Vereinbarung. Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (dem Endbenutzer, entweder einer Einzelperson oder einer Entität) und X-Formation. Durch das Herunterladen und Verwenden der lizenzierten Software geben Sie Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung an. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, senden Sie die lizenzierte Software und alle zugehörigen Materialien unverzüglich an X-Formation an die unten beschriebene Adresse zurück. Wenn Sie elektronisch auf die lizenzierte Software zugreifen, geben Sie Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen an, indem Sie "Yes" als Antwort auf die Erklärung "Akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" während der Download-Anfrage und/oder durch Entzippen und Verwenden der heruntergeladenen lizenzierten Software auswählen. Wenn Sie nicht mit all diesen Bedingungen einverstanden sind, ist es Ihnen nicht gestattet, die lizenzierte Software herunterzuladen oder zu verwenden.

    2. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt X-Formation Ihnen ("Lizenznehmer") eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz als Endbenutzer, die X-Formation-Software und die zugehörige Benutzerdokumentation ("Lizenzierte Software") für persönliche oder interne Geschäftszwecke zu installieren und zu verwenden. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht zum Erhalt von X-Formation-Hardcopy-Dokumentation.

    3. Gebühren. Für den Download der lizenzierten Software ist ein gültiger Wartungsvertrag mit X-Formation mit allen im Voraus bezahlten Gebühren erforderlich. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die lizenzierte Software herunterzuladen, um an einem einzigen Ort auf der Festplatte oder einem anderen Speichergerät installiert zu werden, von bis zu einer Anzahl von Computern, die dem Endbenutzer gehören oder vom Endbenutzer geleast werden, für die der Endbenutzer eine Lizenzgebühr bezahlt hat ("Zulässige Anzahl von Computern"). Wenn der Lizenznehmer die lizenzierte Software auf Medien erhalten möchte, kann es zu einer geringen Gebühr für die Medien und für den Versand und die Handhabung. Der Lizenznehmer ist für alle Steuern verantwortlich.

    4. Keine Änderung der lizenzierten Software. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die zugehörige Dokumentation nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder übersetzen oder andere Verfahren oder Technologien auf die lizenzierte Software anwenden, um die Quelllisten für die lizenzierte Software zu bestimmen.

    5. Keine Abtretung, Übertragung oder Offenlegung. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von X-Formation nicht ganz oder teilweise an Dritte weitergeben, offenlegen, verbreiten, bereitstellen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Benchmark-Tests der lizenzierten Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von X-Formation nicht an Dritte weitergeben. Weder die lizenzierte Software noch diese Vereinbarung dürfen vom Lizenznehmer zugewiesen oder anderweitig übertragen werden.

    6. Kein Recht auf Unterlizenzierung. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von X-Formation nicht ganz oder teilweise an eine Person verteilen, vermieten, verkaufen, verleasen oder unterlizenzieren. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die lizenzierte Software oder teileteile davon nicht nutzt oder gewährt, es sei denn, sie wird keine Kopien der lizenzierten Software anfertigen oder anfertigen, mit Ausnahme einer einzigen Kopie der lizenzierten Software nur zu Archivierungszwecken. Jede solche Archivkopie muss dieselben Eigentumshinweise oder Legenden enthalten, die für diese Teile davon gelten.

    7. Verwendung von Lizenzstatistiken. Sie können Lizenzstatistiken verwenden, um FlexNet-Berichtsprotokolle auf einer "as-is" und "as-available"-Basis zu importieren. Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Sie allein für die Verwendung von Lizenzstatistiken zum Importieren von Daten verantwortlich sind, und eine solche Dateneinfuhr erfolgt nach eigenem Ermessen und Risiko. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, solche Datenimporte nur für Zwecke zu verwenden, die nach geltendem Recht, Vorschriften oder allgemein anerkannten Praktiken oder Richtlinien in den jeweiligen Rechtsordnungen zulässig sind.

    8. Haftungsausschluss. DIE SOFTWARE IST "ALS IS" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, X-FORMATION FURTHER DISCLAIMS ALL WARRANTIES, INCLUDING OHNE LIMITATION ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT, VERBLEIBT BEIM EMPFÄNGER. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL X-FORMATION ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL, DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, PUNITIVE, OR OTHER DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION, OR OTHER PECUNIARY LOSS

    9. Bewertungen. X-Formation verpflichtet sich, eine Demokopie seiner Software ausschließlich zum internen Test und zur Auswertung zu liefern. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Evaluierung dem Zweck dient, festzustellen, ob die Software den Anforderungen des Lizenznehmers und/oder seiner Kunden entspricht und dass die Software während dieser Zeit nicht für kommerzielle oder Produktionszwecke verwendet wird.

    10. Keine Rückerstattungen. Kostenlose Evaluierungskopien der X-Formation-Software stehen zur Verfügung, um die Überprüfung von Software-Funktionen vor dem Kauf zu ermöglichen. Aus diesem Grund stellt X-Formation keine Rückerstattungen aus.

    11. Hochrisikoaktivitäten. Die lizenzierte Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkte Lebensunterstützungsmaschinen oder Waffensysteme), in denen der Ausfall der lizenzierten Software direkt oder indirekt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren oder Umweltschäden führen könnte. X-Formation und seine Lieferanten lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für die oben genannten Anwendungen mit hohem Risiko ab.

    12. Eigentum. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine anderen Rechte in Bezug auf die lizenzierte Software hat als die rechte, die durch diese Vereinbarung gewährt werden. X-Formation hat alle Eigentumsrechte an der lizenzierten Software und Dokumentation behalten und behalten sie, einschließlich aller Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, verwandter Geschäfts- oder Firmenwert sowie vertrauliche und proprietäre Informationen, die damit zusammenhängen.

    13. Kündigung. Die Lizenz wird automatisch beendet, wenn Sie die hier beschriebenen Einschränkungen nicht einhalten. Bei Beendigung müssen Sie alle Kopien der lizenzierten Software und Dokumentation vernichten.

    14. Rückgabe lizenzierter Software nach Beendigung. Für den Fall, dass dieser Lizenzvertrag gekündigt wird, verpflichtet sich der Lizenznehmer, die lizenzierte Software an X-Formation zurückzugeben und X-Formation eine unterzeichnete und datierte schriftliche Bescheinigung zu erteilen, dass der Lizenznehmer alle kopien der lizenzierten Software vernichtet hat. Diese Rücksendung und Mitteilung muss x-Formation innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Kündigung sanaterhalten werden.

    15. Ausfuhrbestimmungen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte Software den dänischen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegt. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die lizenzierte Software nicht in ein Land oder einen Endbenutzer exportiert, das dänischen Exportbeschränkungen unterliegt, oder in ein Land importiert wird, es sei denn, dies ist den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes gestattet.

    16. Keine Änderung oder Verzicht. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Instrument geändert, geändert oder ergänzt werden, das von den Parteien ausgeführt wird. X-Formation gilt als nicht einverstanden gegenüber Änderungen der Bedingungen dieser Vereinbarung oder anderer Bedingungen, es sei denn, eine solche Zustimmung ist ausdrücklich, enthält einen ausdrücklichen Verzicht auf die geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung und ist schriftlich und unterzeichnet. Darüber hinaus ist jeder Verzicht nur für die darin genannte Angelegenheit und berührt oder beeinträchtigt nicht das Recht von X-Formation, die Einhaltung, Leistung oder Befriedigung dieser Klausel oder Bedingung zu verlangen, wie sie bei einem späteren Anlass oder einer anderen Klausel oder Bedingung gilt.

    17. Einhaltung von Gesetzen. Bei einem Verkauf in den Vereinigten Staaten unterliegt die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Programme und Dokumentationen durch die Regierung der Vereinigten Staaten Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) bei DOD Supplement zu den Federal Acquisition Regulations ("DFAR") oder den Unterabsätzen c)(1) und (2) der commercial Computer Software-Restricted Rights unter 48 CFR 52.227-19.

    18. Rechtsstreitigkeiten. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten muss das Gericht in Aarhus, Dänemark, verhandelt werden.

    19. Kontakt. Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder aus irgendeinem Grund Kontakt zu X-Formation aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte:

    X-Formation
    Sioevaenget 18
    DK - 8381
    Tilst
    Dänemark
    www.x-formation.com

    X-Formation EULA (Revision 000010)

Programmdetails