FlightCheck Professional WIN 5.8

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 11.10 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

FlightCheck Professional ist das unverzichtbare Qualitätskontrolltool für alle Teilnehmer auf dem Print- und Rich-Media-Markt, von kreativen Designern bis hin zu Fertigungsprofis und -organisationen. FlightCheck Professional unterstützt jetzt Adobe CS2 und QuarkXPress 6! FlightCheck Professional bietet vollständige Preflight-Unterstützung für QuarkXPress 6, Adobe Creative Suite 2-Komponenten, einschließlich InDesign CS2 (v4), Photoshop CS2 (v9) (einschließlich . PSB-Dateitypen), Illustrator CS2 (v12) und PDF v1.6 sowie umfassendere Unterstützung für EPS-Dateien. Vorteile- Stand-Alone-Anwendung Schnelle Bewertung der erforderlichen Dokumentenkorrekturen Native Anwendungen sind für den Preflight nicht erforderlich Führt Sie zum spezifischen Standort des Problems Bietet eine gründliche Dokumentanalyse Scannt, meldet und sammelt den gesamten Job in wenigen einfachen Schritten Erfasst alle Dateielemente von jedem verfügbaren Datenspeicherort Bodensteuerungen können angepasst und plattformübergreifend gemeinsam genutzt werden Hält Ihre Pressen reibungslos und effizient Optimiert Ihre Produktivität und fakturierbare Stunden Erholen Sie Ihren Kaufpreis in der Zeit, die Sie bei Ihrem ersten Job gespart haben! Merkmale- Neben der OS/X-Kompatibilität gehören einige der vielen Funktionen von FlightCheck Professional: Unterstützung für eine Vielzahl von Microsoft-Anwendungen, einschließlich MS WORD, Publisher und PowerPoint. Ein spezielles PDF-Objektmodell, das den Zugriff auf praktisch alle komplizierten Details in einer PDF-Datei ermöglicht, basierend auf der offiziellen Adobe-Spezifikation. PDF Flightplan prüft akkreditierte Dateiformatstandards, einschließlich PDF/X-1a, PDF/X-3 und andere. Unterstützung für OpenType-, TrueType- und Adobe Type 1-Schriftarten. Drei Ebenen der Berichterstattung: Fehler, Warnungen und Informationselemente. Die Möglichkeit, mehrere Dokumente in einer sitzungsfähig vorab zu fliegen. Bietet die Möglichkeit, einzelne oder mehrere Dateien zu ziehen und zu löschen. Passen Sie Regelsätze ganz einfach an Ihre Workflow-Anforderungen an. Auf dem Bildschirm werden Listen von Farben, Bildern usw. mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift sortiert.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.8 veröffentlicht auf 2006-02-21
    Neue Quark- und Adobe-Versionen unterstützt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

MARKZWARE SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG LIZENZVERTRAG. Bitte lesen Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie das Paket öffnen, das die Programm-CD oder die Diskette, die darin enthaltende Computersoftware und die zugehörige Benutzerdokumentation (das "programm") enthält, oder die Software auf elektronischem Wege installieren. DAS PROGRAMM IST COPYRIGHTED AND LICENSED (NOT SOLD) TO YOU BY MARKZWARE, FOR USE ONLY UNDER THE TERMS OF THIS LICENSE, AND MARKINE RESERVES ANY RIGHTS NOT EXPRESSLY GRANTED TO YOU. Sie besitzen die Festplatte oder andere Medien, auf denen die Software aufgezeichnet oder repariert wird, aber Markzware und seine Lizenzgeber behalten das Eigentum an der Software selbst. Durch das Öffnen des Pakets, das das Programm enthält, oder die Installation des Programms akzeptieren und stimmen Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu. Wenn Sie nicht bereit sind, an die Bedingungen dieses Lizenzvertrags gebunden zu sein, sollten Sie das Paket unverzüglich in nicht geöffneter, nicht installierter Form zurücksenden, und Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung Ihres Geldes. DIESE LIZENZVEREINBARUNG REPRESENTS THE ENTIRE AGREEMENT CONCERNING THE PROGRAM BETWEEN YOU (REFERRED TO AS "LICENSEE") AND MARKZWARE (REFERRED TO AS "LICENSOR" OR "MARKZWARE"), AND IT SUPERSEDES ANY PRIOR PROPOSAL, REPRESENTATION, OR UNDERSTANDING BETWEEN THE PARTIES. 1. Lizenz. Diese Lizenz ermöglicht es einem Benutzer, jeweils eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer zu verwenden. Um "use" die Software bedeutet, dass die Software entweder in den temporären Speicher (d. h. RAM) eines Computers geladen oder auf dem permanenten Speicher eines Computers installiert ist. (z. B. Festplatte, CD-ROM usw.) Sie können die Software auf einem gemeinsamen Speichergerät installieren, das von mehreren Computern gemeinsam genutzt wird, vorausgesetzt, Sie haben nicht mehr Benutzer und Computer, die Zugriff auf das gemeinsame Speichergerät haben, als die Anzahl der lizenzierten Kopien der Software. Bestimmte Markzware Software-Anwendungen verwenden die Verwendung von IP-basierter Aktivierung und Lizenzkontrolle. Diese Software erfordert, dass der Benutzer über eine Internetverbindung verfügt und der Software erlaubt, mit dem Lizenzkontrollserver über Internet Port 80 zu kommunizieren, um die Software zu aktivieren und ihre Aktivierung aufrechtzuerhalten; Andernfalls müssen Sie über einen Mechanismus verfügen, der alle gleichzeitigen Benutzer oder Computer aussperrt, die die Anzahl der lizenzierten Kopien der Software übersteigen. (Zusätzliche Lizenzen sind für eine Kopie der Software erforderlich, die auf dem gemeinsamen Speichergerät gespeichert ist, auf das mehrere Benutzer oder Computer zugreifen.) Der Lizenznehmer hat nicht das Recht: (i) die lizenzierte Software in einer Weise bereitzustellen oder zu verbessern, die dazu dient, ein servicebasiertes Geschäftsmodell zu unterstützen oder zu verbessern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Geschäftsdienste, Webhosting, Digital Asset Management, Zusammenarbeit mehrerer Dritter, Auktionen, Dateikonvertierung, Workflow und Kontaktverwaltung; (ii) die Funktion der Software als Dienstleistung in irgendeiner Weise anzubieten; oder (iii) die lizenzierte Software in der Art eines Anwendungsdienstanbieters oder software as a Service (SaaS)-Anbieters bereitzustellen oder anderweitig den Zugriff auf oder die Nutzung der Software in einem privaten oder öffentlichen Netzwerk bereitzustellen. Kopieren für Backup. Sie können eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form, ausschließlich zu Sicherungszwecken, aufnehmen. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Als ausdrückliche Bedingung dieser Lizenz müssen Sie auf jeder Kopie den Markzware Copyright-Hinweis und alle anderen proprietären Legenden, die auf der von Markzware gelieferten Originalkopie enthalten waren, reproduzieren. Miet-/Leasingverbot. Sie dürfen die Software nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Transfer. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz dauerhaft an eine andere Partei übertragen, indem Sie alle Kopien der unter dieser Lizenz lizenzierten Software zusammen mit einer Kopie dieser Lizenz und allen der Software beigefügten schriftlichen Materialien zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass Sie und die andere Partei die Software neu registrieren, indem Sie eine Übertragung von Softwarelizenzanfragen unterzeichnen und an Markzware senden. Upgrades und Updates. Wenn die Software als "Upgrade" oder "Update" gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um ein Produkt zu verwenden, das von Markzware als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde, um die Software nutzen zu können. Software, die als "upgrade" oder "Update" gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder ergänzt das Produkt, das die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildete. Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz verwenden. Wenn es sich bei der Software um ein Upgrade oder Update einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen handelt, die Sie als einzelnes Produkt lizenziert haben, darf die Software nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und darf nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Wenn ein "Upgrade" oder "Update" eine vorhandene lizenzierte Version der Software vollständig ersetzt (eine vollständige Installation), dürfen Sie beide Versionen der Software nicht verwenden und auch nicht separat übertragen. Externe Funktionen. Bestimmte Markzware Software-Anwendungen können Zugriff auf Markzware- oder Websites von Drittanbietern, Web-Logs (Blogs) oder andere externe Dienste (zusammen "Netzwerke") gewähren. Die Nutzung solcher Dienste und die Veröffentlichung von Inhalten werden von Markzware als Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt und liegen nach Ihrem alleinigen Ermessen und Risiko. Markzware übernimmt keinerlei Haftung für die Unterbrechung oder Entfernung oder Aussetzung des Dienstes oder den Verlust von vom Nutzer geposteten Daten oder Nutzerinhalten in Netzwerken. "Benutzerinhalte" bezeichnet nutzergepostete Inhalte oder Informationen jeglicher Art oder Medien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Briefe, E-Mails oder andere Nachrichten; andere Formen der Kommunikation über ein Markzware- oder Drittanbieternetzwerk; persönliche Benutzerinformationen; Vorstandsposten; Leserrezensionen; Blogs, Inhaltsbewertungen, Daten, Notizen und Testimonials; Umfragestimmen; Bilder; Audio- oder Videodateien; und Software; unabhängig davon, ob sie durch die Nutzung der Software oder anderer Dienste eines Markzware- oder Drittanbieternetzwerks abgeleitet werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzer, ihre Nutzerinhalte unabhängig zu sichern, um sich gegen einen solchen Verlust zu versichern. Keine Befürwortung von Benutzerinhalten. Sie sind allein verantwortlich für alle Nutzerinhalte, die Sie hochladen, posten, per E-Mail versenden, übertragen oder anderweitig auf oder durch die Nutzung der Software, eines Markzware-Netzwerks oder eines Drittanbieternetzwerks (zusammen "Post") zur Verfügung stellen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Markzware keine Nutzerinhalte unterstützt und nicht verantwortlich oder haftbar für Nutzerinhalte ist, auch wenn sie rechtswidrig, belästigend, verleumderisch, verletzend, beleidigend, bedrohlich, schädlich, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind oder das geistige Eigentum oder andere Rechte eines anderen verletzen können. Sie erkennen an, dass Markzware keine Vor-Screen-Nutzerinhalte vorführt und dazu nicht verpflichtet ist, sondern dass Markzware und seine Beauftragten nach eigenem Ermessen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) haben, Nutzerinhalte, die auf oder über ein Markzware-Netzwerk gepostet werden, abzulehnen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu entfernen. Inhaber von Drittnetzen können ähnliche Rechte in Bezug auf Online-Immobilien unter ihrer Ägide geltend machen. Nicht für den Wiederverkauf (NFR) und Evaluierungskopien. Software, die als "Auf keinen Fall" oder anderweitig als "nicht zum Weiterverkauf" bereitgestellt wird, darf nur zu Test-, Bewertungs- oder Demonstrationszwecken verwendet werden und darf nicht im Handel verwendet werden, weiterverkauft oder an eine andere Partei übertragen werden. 2. Einschränkungen. Die Software enthält Geschäftsgeheimnisse in ihrer menschlichen wahrnehmbaren Form und, um sie zu schützen, SIE KÖNNEN NICHT REVERSE ENGINEER, DECOMPILE, DISASSEMBLE, ODER SONST REDUCE THE SOFTWARE TO ANY HUMAN PERCEIVABLE FORM. SIE DÜRFEN KEINE PRODUKTE ÄNDERN, ANPASSEN, ÜBERSETZEN, VERMIETEN, VERLEASEN, VERLEIHEN, GEWINNMITNAHMEN WEITERVERKAUFEN ODER ABGELEITETE WERKE AUF DER GRUNDLAGE DER SOFTWARE ODER EINES TEILS DAVON ERSTELLEN. SIE KÖNNEN NICHT ZUGANG ZUR SOFTWARE VON EINEM EXTERNAL ODER ANDERE MEANS INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO INTERNET PROTOCOL, AND VIRTUAL PRIVATE NETWORK NOR AUTOMATE THE USE OF THE SOFTWARE BY THE USE OF THIRD PARTY MEANS OR IN ANY OTHER WAY EXCEPT AS PROVIDED FOR BY OTHER LICENSOR PRODUCTS OR BY PRIOR, WRITTEN AGREEMENT WITH LICENSOR. SIE KÖNNEN NICHT DIE SOFTWARE VERWENDEN, UM DRITTE PARTY ODER ANDERE PRODUKTE IN EINEM MANNER ZU AUTOMATISIEREN, DIE DIE LIZENZVEREINBARUNG(S) DIESER PRODUKTE VERLETZEN. 3. Kündigung. Dieser Lizenzvertrag ist mit dem Öffnen dieses Pakets oder der Installation der auf elektronischem Wege erhaltenen Software wirksam und wird bis zur Beendigung fortgesetzt. Sie können diesen Lizenzvertrag jederzeit kündigen, indem Sie das Programm und alle Kopien davon an den Lizenzgeber zurücksenden. Der Lizenzgeber kann diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen eine beliebige Klausel verstoßen haben. Nach einer solchen Kündigung durch den Lizenzgeber erklären Sie sich damit einverstanden, das Programm und alle Kopien und Teile davon an den Lizenzgeber zurückzugeben. 4. Exportrecht Versicherungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon direkt oder indirekt in ein Land versandt, übertragen oder reexportiert werden, das durch den United States Export Administration Act und die darin genannten Vorschriften verboten ist oder für Zwecke verwendet wird, die durch das Gesetz verboten sind. 5. Eingeschränkte Gewährleistung und Haftungsausschluss, Beschränkung von Rechtsmitteln und Schäden. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE SOFTWARE MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER FREI VON MÄNGELN IST. MARKINITÄTWARRANTS THE MEDIA ON WHICH THE SOFTWARE IS RECORDED TO BE FREE OF DEFECTS IN MATERIALS AND WORKMANSHIP UNDER NORMAL USE FOR 90 DAYS FROM PURCHASE, BUT THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS ARE LICENSED "AS IS." 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DIE ABOVE LIMITATIONEN WERDEN NICHT IN CASE OF PERSONAL INJURY NUR WO UND AUF DIE ANWENDUNGSBEREICHE, DIE DIE ANWENDUNGSBEREICHE DER SUCHEN HAFTUNG, WEIL DIE ANWENDUNGSBEREICHE NICHT DIE EXKLUSION ODER DIE LIMITATION VON IMPLIED WARRANTIES ODER LIABILITY FÜR CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES, DIE ABOVE LIMITATIONSSKANN NICHT AUF SIE ANWENDEN. 6. Zustimmung zur Erhebung und Nutzung von Daten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Markzware und seine Tochtergesellschaften technische und damit zusammenhängende Informationen sammeln und nutzen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische und Konfigurationsinformationen über Ihren Computer, System- und Anwendungssoftware und Hardwareelemente, die von Zeit zu Zeit gesammelt werden, um die Installation, Aktivierung und Aktualisierung der Software zu erleichtern, für Produktsupport und andere Dienstleistungen, falls vorhanden. , in Bezug auf die Software und zur Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Diese erhobenen Daten sind nicht personenbezogener Art und werden nicht an Dritte weiterverkauft. 7. Allgemein. Diese Lizenz wird nach den Gesetzen des Staates Kalifornien ausgelegt, mit Ausnahme des Gesetzes, das sich mit Rechtskonflikten befasst. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz von einem zuständigen Gericht als gesetzeswidh ig zu halten ist, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn Sie ein Endnutzer der US-Regierung sind, Diese Lizenz der Software übermittelt nur "RESTRICTED RIGHTS," und ihre Verwendung, Offenlegung und Vervielfältigung unterliegt den Federal Acquisition Regulations, 52.227-7013 (c) (1) (ii). 8. Marke. Die Software kann durch eine Marke oder ein Urheberrecht geregelt werden, die vom Lizenzgeber bei der US-Bundesregierung registriert wurden. Es werden hierunter keine Rechte, Lizenzen oder Interessen an solchen Marken oder Urheberrechten gewährt, und Sie stimmen zu, dass Sie kein solches Recht, keine Lizenz oder Interesse in Bezug auf diese Marke oder Urheberrechtgeltend machen. 9. Prozesskosten. Wenn eine der Parteien dieses Lizenzvertrags gegen die andere Partei in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung Klage erheben, ist die vorherrschende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gewährten Entlastungen angemessene Anwaltskosten und Prozesskosten zurückzufordern. 10. Dauerhaftigkeit. Sollte eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, hat eine solche Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung. 11. Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, die hierunter gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle einer Verletzung im Falle einer Verletzung dieser Partei gegen die andere Partei vorzugehen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder nachfolgenden Handlungen im Falle künftiger Verstöße. Markzware, 1805 E. Dyer Road, Suite 101, Santa Ana, CA 92705 Markzware Endbenutzer-Lizenzvertrag