EveTools 1.1.1.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 512.00 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

EveTools ist eine Zusammenstellung von Programmen, die Ihnen im EVE-Online-Universum helfen und Tools wie: BeltMarker, der 300km Lesezeichen für alle Asteroidengürtel im System erstellen wird. Nachdem BeltMarker alle Ihre Asteroidengürtel innerhalb von 300 km abstempelt hat, können Sie sich ohne langsame Reisezeit auf jeden Asteroiden in diesem Gürtel verziehen. Hauler wird Ihre Fracht von mehreren Abholorten zu einem einzigen Drop-Off-Punkt transportieren. Hauler kann diese Mineralien hin und her transportieren, bis nichts mehr zu transportieren ist, egal wie weit. Guardian überwacht deinen Schild- oder Rüstungsstand und meldet sich von deinem Client ab oder schlägt einen Alarm bei kritischem Schaden aus. Looter wird den Inhalt von Wracks in der Nähe in deinen Frachtraum plündern. Plünderer nähert sich (oder verzieht sich, wenn innerhalb von Warp-Bereich) die Wracks, die etwas in sich haben. Eine Option beinhaltet das Plündern von gelben Wracks zusammen mit weißen Wracks. Wenn sich das Wrack in Reichweite befindet, holt es die Gegenstände aus dem Wrack und fährt weiter zum nächsten näheren Wrack (falls vorhanden). Reisende, die auf 0 km zum Sternentor verziehen, springen und bis zum Ziel wiederholen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1.1.4 veröffentlicht auf 2009-05-30
    "Tell A Friend"-Funktion verwendet jetzt den Standard-Mail-Client des Benutzers
  • Version 1.1.1.3 veröffentlicht auf 2009-05-13
    E-Mail-Benachrichtigungen nach Abschluss der Aufgabe

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DIESE VEREINBARUNG liegt zwischen KimiMishi und Gold Harvest Macro Solutions ("Lizenzgeber"), aus San Diego, Kalifornien, und Ihnen, dem Mitglied und Benutzer der EveTools-Software ("Lizenznehmer"). Vielen Dank für Ihren Besuch KimiMishi und Gold Harvest Macro Solutions einschließlich der EveTools, Makroprogramme. EveTools wird von KimiMishi und Gold Harvest Macro Solutions ("GHMS") angeboten, einem Unternehmen mit Sitz in San Diego, Kalifornien, das Makroprogramme und Tools für die Verwendung mit EVE Online produziert ("EVE Online" von CCP hf.). EveTools ist eine Reihe von Makroprogrammen, die es dem Benutzer ermöglichen, bestimmte Aufgaben zu automatisieren. Sie können die proprietäre Software von KimiMishi und Gold Harvest Macro Solutions (die "Software") verwenden, mit der Sie das Makrotool verwenden können, während Sie EVE Online ausführen. Um dieses Makro verwenden zu können, verlangt GHMS, dass Sie die folgenden Geschäftsbedingungen überprüfen und ihnen zustimmen. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") beschreibt die Bedingungen, unter denen Sie (i) die Software installieren und verwenden können; und (ii) Simple Miner und Simple Trainer abonnieren, zugreifen und verwenden. KimiMishi und GHMS können diese EULA von Zeit zu Zeit ändern, indem sie eine geänderte Version unter http://ghms.kimimishi.com veröffentlichen. Wenn Sie unten auf die Schaltfläche "ACCEPT" klicken (oder wenn Sie die Schaltfläche "ACCEPT" umgehen oder anderweitig deaktivieren und die Software trotzdem installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder anderweitig verwenden), akzeptieren Sie die Bedingungen im EULA. Wenn Sie die Bedingungen in der EULA nicht akzeptieren, müssen Sie auf die Schaltfläche "DECLINE"% klicken und die Nutzung der Software einstellen. Während: 1. Diese Vereinbarung ist ein Lizenzvertrag und keine Vereinbarung über den Verkauf von Software oder Dienstleistungen. 2. Diese Vereinbarung gibt dem Lizenznehmer beschränkte Rechte zur Nutzung der unten beschriebenen Software und verwandten Materialien und verpflichtet den Lizenznehmer, die Software und die zugehörigen Materialien vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu schützen. JETZT THEREFORE in Anbetracht der im Folgenden enthaltenen gegenseitigen Bündnisse und Vereinbarungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Genügsamkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien hiermit: 1. Definitionen In dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter und Formulierungen die folgenden Bedeutungen, es sei denn, der Kontext verlangt etwas anderes: 1. "Vertrauliche Informationen"; sind Eigentum oder Informationen, die dem Lizenzgeber oder Dritten gehören, mit denen der Lizenzgeber verpflichtet ist, die Vertraulichkeit zu wahren, die direkt oder indirekt vom Lizenzgeber oder von Dritten, mit denen der Lizenzgeber verbunden ist, platziert werden, in den Besitz des Lizenznehmers, welche Materialien oder Informationen nicht allgemein anderen zur Verfügung stehen oder von anderen verwendet werden (mit Ausnahme anderer Personen, denen der Lizenzgeber Lizenzen der Software und verwandter Materialien oder eines Teils davon erteilt hat) oder deren Nutzen oder Wert nicht allgemein als Standardpraxis bekannt ist, unabhängig davon, ob die zugrunde liegenden Daten öffentlich zugänglich sind oder nicht, und umfasst, ohne Einschränkung, alle Geschäftsinformationen, Computersoftware und Computertechnologie, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht, die von Zeit zu Zeit erworben werden oder nicht. , aufgrund der Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, kann dem Lizenznehmer bekannt werden. 2. "Copyrights" bezieht sich auf diese Urheberrechte oder Copyright-Registrierungen für die Software oder die Software und verwandte Materialien und umfasst zukünftige Urheberrechte des Lizenzgebers oder Dritter im Zusammenhang mit dem Lizenzgeber für Verbesserungen und Modifikationen sowie Anwendungen des Lizenzgebers für die Registrierung von Urheberrechten für Verbesserungen und Modifikationen davon; 3. "Verbesserungen" Änderungen und/oder Verbesserungen an der Software, unabhängig davon, ob sie sich aus der jeweiligen Softwarekonfiguration für die spezifische Nutzung des Lizenznehmers oder auf andere Weise ergeben; 4. "Fehler" bedeutet in Bezug auf die Software, falschen Quellcode oder Objektcode oder irgendetwas, das nicht mit veröffentlichten Spezifikationen oder angeforderten Änderungen einverstanden ist; 5. "Know-How" umfasst alle Technologien, Quellcode, Objektcode, lokalen Gebietsnetzwerk-Manager-Code, technische Informationen, Verfahren, Prozesse, Geschäftsgeheimnisse, Methoden, Praktiken, Techniken, Informationen, Logik-/Flussdiagramme, Skizzen, Zeichnungen, Spezifikationen, Anwendungs- und Änderungshandbücher und Daten in Bezug auf die Konstruktion, Herstellung, Produktion, Inspektion und Prüfung der Software, die von Zeit zu Zeit im Besitz des Lizenzgebers sind; 6. "Handbücher" die Handbücher des Programmierers, die technischen Handbücher und die Bedienungsanleitungen und andere ähnliche Dokumentationen; 7. "Änderungen" bedeutet Verbesserungen und/oder Korrektur von Fehlern, und Änderungen gelten als vom Lizenznehmer nach Erlöschen von sechzig (60) Tagen nach erfolgreicher Installation von Änderungen akzeptiert, es sei denn, der Lizenznehmer benachrichtigt den Lizenzgeber schriftlich vor Ablauf dieser Frist, dass die betreffenden Änderungen nicht den Spezifikationen entsprechen; 8. "Verwandte Materialien" bezeichnet alle gedruckten Materialien, Benutzerdokumentationen, Schulungsunterlagen und vertraulichen Aktivierungscode für die Software, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt hat, und enthält die Handbücher; 9. "Software", die das Know-How und, sofern im Folgenden anders angegeben, alle Änderungen, wird in Schedule "A" hierin beschrieben und enthält alle tatsächlichen Kopien aller oder eines Teils der Computerprogramme, die vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer geliefert werden, einschließlich Sicherungen, Aktualisierungen und zusammengeführte Kopien, die entweder durch diese Vereinbarung erlaubt sind oder später vom Lizenzgeber oder einer mit dem Lizenzgeber verbundenen Partei bereitgestellt werden; Und 10. "Spezifikationen" bezeichnet die funktionalen Leistungsparameter der Software. 2. Lizenzerteilung und Eigentumsvorbehalt Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer hiermit eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien auf der Website, auf die in Anhang A verwiesen wird und auf andere Weise gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber behält sich das Eigentum und das ausschließliche Eigentum an allen Kopien der hiermit lizenzierten Software und verwandten Materialien vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, seine besten Anstrengungen zu unternehmen, um die Software und die zugehörigen Materialien vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu schützen. 3. Lizenzgebühr Als Gegenleistung für die Erteilung der Lizenz der Software und der zugehörigen Materialien an den Lizenznehmer verpflichtet sich der Lizenznehmer hiermit, dem Lizenzgeber die Lizenzgebühr zu zahlen, die dem Lizenztyp in Den nutzungen entspricht, wie in Schedule "B" am Ende dieses Dokuments bei Lieferung der Software an den Lizenznehmer beschrieben. Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber auch alle Verkaufs-, Verbrauchsteuer- und sonstigen Steuern sowie alle anderen Beträge, die der Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung an den Lizenzgeber zu zahlen hat. 4. Urheberrechte 1. Die Software und die zugehörigen Materialien sind Eigentum des Lizenzgebers und sind durch US-Urheberrechtsgesetze und geltende internationale Verträge und/oder Konventionen geschützt. Ohne das an anderer Stelle dieser Vereinbarung enthaltene Abtretungsverbot einzuschränken, erkennt der Lizenznehmer an, dass seine Rechte zur Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien für den Lizenznehmer persönlich sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich daher, die Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien durch unbefugte Personen nicht zuzulassen und sein Bestes zu tun, um den Export der Software und verwandter Materialien oder eines Teils davon in ein Land zu verhindern, das keine Urheberrechtsgesetze hat, die die Urheberrechte des Lizenzgebers schützen. 2. Der Lizenzgeber wird auf eigene Kosten den Lizenznehmer verteidigen und von allen Ansprüchen entschädigen, dass die Software und verwandte Materialien ein US-Urheberrecht verletzen, vorausgesetzt, der Lizenznehmer gibt dem Lizenzgeber eine unverzügliche schriftliche Mitteilung über solche Ansprüche und gestattet dem Lizenzgeber, die Ansprüche zu verteidigen oder zu begleichen, und bietet dem Lizenzgeber jede angemessene Zusammenarbeit und weitere, sofern der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, den Lizenznehmer zu verteidigen und von Verletzungsansprüchen zu entschädigen, die sich aus Änderungen durch den Lizenznehmer ergeben. 3. Was Software und verwandte Materialien betrifft, die einem Verletzungsanspruch unterliegen können oder nach Ansicht des Lizenzgebers, wird der Lizenzgeber nach seiner Wahl das Recht des Lizenznehmers erhalten, die Software und die zugehörigen Materialien weiterhin zu nutzen oder die Software und die zugehörigen Materialien zu ersetzen oder zu modifizieren, um sie nicht verletzend zu machen. Wenn keine der oben genannten Alternativen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen verfügbar ist, stimmt der Lizenznehmer zu, die Software und die zugehörigen Materialien auf schriftliche Anfrage des Lizenzgebers an den Lizenzgeber zurückzugeben, und der Lizenzgeber erstattet dem Lizenznehmer bei Rückkehr alle Lizenzgebühren, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber zahlt, und der Lizenzgeber hat keine andere oder weitere Haftung gegenüber dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die in Absatz 11 genannten Rechtsbehelfe die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme des Lizenznehmers wegen Urheberrechtsverletzung darstellen. 5. Zulässige Verwendungder der Software und verwandter Materialien Da jede Konfiguration von zentralen Verarbeitungseinheiten und/oder vernetzten Systemen eindeutig sein kann, stimmt der Lizenznehmer zu, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer der jeweiligen Softwarekonfiguration anzupassen, die vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer lizenziert wurde. Diese Konfiguration wird durch Verweis in diese Lizenzvereinbarung integriert, einschließlich der vom Lizenzgeber erstellten oder genehmigten Änderungen. Der Lizenznehmer darf eine (1) Kopie der Software nur zu Archivierungszwecken anfertigen, es sei denn, der Lizenzgeber erklärt sich schriftlich etwas anderes zu. 6. Verwendungen nicht erlaubt Der Lizenznehmer verpflichtet sich und erklärt sich damit einverstanden, dass 1. ob ganz oder teilweise, verkaufen, vermieten, vermieten, untervermieten, Lizenz, Unterlizenzierung, Darlehen, Teilzeit, Übertragung, Abtretung oder Bereitstellung der Nutzung oder des Zugriffs auf die Software und verwandte Materialien oder einen Teil davon an nicht lizenzierte Personen; 2. die Software und verwandte Materialien oder ihre Rechte gemäß dieser Vereinbarung abtreten, verpfänden, belasten oder anderweitig belasten. 3. Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software. 4. zu verändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke der Software und verwandter Materialien oder teiledavon zu erstellen. 5. Erstellen Sie, sofern in dieser Vereinbarung an anderer Stelle in dieser Vereinbarung gestattet, zusätzliche Kopien der Software und der zugehörigen Materialien oder eines Teils davon. 7. Zuordnung Ohne Einschränkung von irgendetwas, was an anderer Stelle in dieser Vereinbarung enthalten ist, wird der Lizenznehmer diese Vereinbarung oder irgendwelche Rechte hierin nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abtreten, deren Zustimmung willkürlich vorenthalten werden kann. Jede angebliche Abtretung ohne Zustimmung des Lizenzgebers gilt als nichtig. 8. Begriff Die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz ist eine unbefristete Lizenz. Ungeachtet des Vorstehenden wird diese Vereinbarung automatisch ohne Vorankündigung gekündigt, wenn der Lizenznehmer einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht nachkommt. Nach Beendigung dieses Vertrags hat der Lizenznehmer die Software und die zugehörigen Materialien zusammen mit allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Codes, Modifikationen und zusammengeführten Teilen in jeglicher Form an den Lizenzgeber zurückzugeben. Die Parteien vereinbaren, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Schutz des Lizenzgebers und seiner Urheberrechte trotz Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft bleiben. 9. Aktualisierungen Sofern der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, verpflichtet sich der Lizenzgeber, dem Lizenznehmer alle Aktualisierungen, Verbesserungen und Verbesserungen für die Software, falls vorhanden, zu der dann aktuellen Updategebühr des Lizenzgebers zur Verfügung zu stellen, die derzeit kostenlos ist, da wir derzeit nicht pro Update berechnen; obwohl sich dies in Zukunft mit vorheriger Ankündigung ändern kann. Nichts hierin darf so ausgelegt oder ausgelegt werden, dass der Lizenzgeber solche Aktualisierungen, Verbesserungen oder Verbesserungen entwickeln muss. 10. Eingeschränkte Garantie 1. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software ohne Änderungen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Eingangs beim Lizenznehmer im Wesentlichen den zugehörigen Materialien entspricht. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, und die zugehörigen Materialien für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts durch den Lizenznehmer frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bei normaler Nutzung und Dienstleistung sind. 2. LICENSOR DISCLAIMS ALLE ANDEREN WARRANTIEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND RELATED MATERIALS. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES OR THE LIMITATION OR EXCLUSION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES SO THE FOREGOING EXCLUSIONS MAY NOT APPLY TO COMPANY. DAS UNTERNEHMEN KANN ANDERE RECHTE HABEN, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. 3. Während der Gewährleistungsfrist gilt die gesamte Haftung des Lizenzgebers und der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers, nach Wahl des Lizenzgebers: 1. Der Lizenzgeber kann versuchen, Fehler zu korrigieren oder zu umgehen; 2. Der Lizenzgeber kann die Software und die zugehörigen Materialien ersetzen; 3. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer die Lizenzgebühren erstatten, die dem Lizenzgeber bei Rückgabe der Software und der zugehörigen Materialien an den Lizenzgeber oder seinen autorisierten Distributor gezahlt werden. 4. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, direkt oder indirekt, besonders, zufällig, Folge, Strafe oder beispielhaft, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien durch den Lizenznehmer, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wird. 11. Vertraulichkeit Alle vertraulichen Informationen, einschließlich des Know-Hows, werden vom Lizenznehmer vertraulich behandelt und ausschließlich dazu verwendet, dem Lizenznehmer die Nutzung der Software gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Nichts hierin enthält verhindert, dass der Lizenznehmer die vertraulichen Informationen an einen Mitarbeiter des Lizenznehmers zum alleinigen Zweck der Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien gemäß dieser Vereinbarung weitergibt, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer von jedem Mitarbeiter, dem eine solche Offenlegung zugemacht wird, einen Vertrag über die Geheimhaltung erhält. 12. Kein stillschweigender Verzicht Kein Versäumnis oder eine Verzögerung des Lizenzgebers bei der Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsbehelfs in dieser Vereinbarung ist als Verzicht auf die künftige Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs durch den Lizenzgeber auszulegen. 13. Dokumentenkonflikt Jeder Konflikt zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und jeder Bestellung oder einem anderen Dokument in Bezug auf die hiergegebene Lizenz wird zugunsten der Bedingungen dieser Vereinbarung gelöst. 14. Angemessene Entlastung Der Lizenznehmer erkennt an, dass jede Verletzung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung durch ihn wahrscheinlich zu irreparablen Schäden oder Schäden für den Lizenzgeber führen kann und dass der Lizenzgeber im Falle eines solchen Verstoßes zusätzlich zu allen Rechtsbehelfen das Recht hat, eine einstweilige Verfügung, eine bestimmte Leistung oder eine andere angemessene Entlastung zu erhalten, um die fortgesetzte Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu verhindern. 15. Geltendes Recht Diese Vereinbarung ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien auszulegen. 16. Vollständige Vereinbarung Diese Vereinbarung stellt die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Vereinbarungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Software und verwandte Materialien. Änderungen sind nur dann vollstreckbar, wenn sie von jeder der Parteien schriftlich und unterzeichnet sind. 17. Severability Sollte ein Teil dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungeachtet dessen in vollem Umfang in Kraft. 18. Ausführung Diese Vereinbarung wurde von einem bevollmächtigten Unterzeichner ausgeführt, der berechtigt ist, die Partei zu binden, für die er diese Vereinbarung ausgeführt hat. 19. Kinder Minderjährige Kinder dürfen ohne Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten kein Konto einrichten. Wenn der Benutzer der Software minderjährig ist, muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter den Registrierungsprozess abschließen, um ein Konto einzurichten, in diesem Fall übernimmt der Elternteil oder Erziehungsberechtigte die volle Verantwortung für alle Verpflichtungen aus der EULA und für alle Aktivitäten des Kindes, das das Konto nutzt. Wenn Sie ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind, können Sie einem Kind erlauben, das Konto anstelle von Ihnen zu verwenden (in diesem Fall dürfen Sie dieses Konto nicht verwenden). Wenn Sie ein Konto einrichten, erklären Sie, dass Sie ein 13-jähriger Erwachsener sind oder älter sind und entweder die EULA für sich selbst oder für Ihr Kind akzeptieren, wobei Sie in letzterem Fall der EULA in Bezug auf Ihr Kind zustimmen und versichern, dass Sie auch persönlich an die EULA gebunden sind. KimiMishi und GHMS sammeln wissentlich keine Informationen über Kinder unter dreizehn (13) Jahren, die über das hinausgeht, was für die Einrichtung eines Kontos erforderlich ist. KimiMishi und GHMS werden diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies wird unten dargelegt. IN WITNESS WHEREOF haben die Parteien diese Vereinbarung zum Zeitpunkt der ersten geschriebenen Ausführung durchgeführt. Zeitplan "A" Beschreibung der Software: EveTools Makroprogramme. Website: http://ghms.kimimishi.com Zeitplan "B" Software-Lizenz - Gebühr EveTools - $19.95