DataMagnet Dictionary 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 17.66 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎11 ‎Stimmen

Dictionary 1.0 ist ein hochflexibles und leistungsstarkes Metadatentool, mit dem Benutzer einfach anpassbare Datenwörterbücher erstellen und verwalten können, die auf SPSS-, SAS- und STATA-Datensätzen basieren. Organisieren, sortieren, suchen und kommentieren Sie importierte Metadaten aus mehreren Datensätzen einfach und ohne Syntax oder Code. Verwenden Sie das DataLink-Modul, um importierte Metadaten automatisch auf dem neuesten Stand zu halten und Änderungen im Zeitverlauf nachzuverfolgen. Erstellen Sie professionelle und vorzeigbare Datenwörterbücher. Strukturieren Sie Metadaten in logische Abschnitte und Unterabschnitte, fügen Sie eine Titelseite, ein Inhaltsverzeichnis oder ein Vorwort hinzu, und verwenden Sie StyleBook-Vorlagen oder (für eine bessere Kontrolle) das Designermodul, um die Darstellung Ihrer Datenwörterbücher schnell zu ändern. Exportformate sind PDF, DOCX, HTML und Nur-Text. Einschränkungen von Dictionary 1.0 LE: Exportieren von Formaten, die auf PDF beschränkt sind. Exportierte PDFs sind mit Wasserzeichen versehen und auf maximal 15 Definitionen (Variablen) und 3 Abschnitte beschränkt. Pro Sitzung ist maximal 1 DataLink (Datensatz) zulässig.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2012-04-25
    Neu veröffentlichte kostenlose limitierte Version von DataMagnet Dictionary 1.0.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DATAMAGNET™ DICTIONARY™ 1.0 LIMITED END USER LICENSE AGREEMENT BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE, DIE DIESER VEREINBARUNG BEILIEGENDE SOFTWARE VERWENDET, INSTALLIEREN, DARAUF ZUGREIFEN ODER VERWENDEN. WICHTIG - READ CAREFULLY: Der Dictionary 1.0 Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen DataMagnet Software Solutions Inc., im Folgenden als "Das Unternehmen" bezeichnet, und der natürlichen oder juristischen Person, die das Softwareprodukt gemäß dieser Vereinbarung erworben hat, im Folgenden als "Endbenutzer" bezeichnet. Durch die Installation der Software erklären Sie sich (der Endnutzer) damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein und Vertragspartei zu werden. Wenn Sie (der Endbenutzer) den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche, die auf Ihre Nichteinhaltung der Vereinbarung hinweist, und installieren Sie die Software nicht. Definitionen: I. "END-USER" bezieht sich auf die Person, Institution oder Organisation, die die SOFTWARE-PRODUKT(en) durch eine bezahlte Lizenz bzw. die Bestellung des END-USER lizenziert hat. II. "SOFTWAREPRODUKT" ODER "SOFTWARE" bezieht sich auf die hierin identifizierte Computersoftware gemäß der Bestellung des END-USER. III. "EVALUATION USE" bezeichnet die nicht-kommerzielle Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS zu Hause, mit Ihrem eigenen PC, durch Sie, um das SOFTWAREPRODUKT vor dem Kauf auszuwerten. Der Computer, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert ist, muss Ihnen gehören. Der END-USER ist gemäß diesem Vertrag nicht berechtigt, die SOFTWARE kommerziell zu nutzen. 1. LIZENZ. In Anbetracht der Zahlung des Kaufpreises für das Recht zur Nutzung der Produkte des Unternehmens und der Einhaltung aller Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Endnutzer eine Evaluierungsnutzung, eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der softwareprodukte des Unternehmens, die hierin behandelt werden. 2. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Endbenutzer darf das/die Softwareprodukt(e) ganz oder teilweise nicht kopieren, modifizieren oder übertragen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Die Softwareprodukte enthalten Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, und der Endbenutzer darf das Softwareprodukt(s) nicht zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren oder übersetzen oder anderweitig versuchen, seinen Quellcode oder den Quellcode abzuleiten, über den auf die Software zugegriffen wird, oder dritte Dritte dazu ermächtigen, eines der vorstehenden Aktivitäten zu tun. Die hierin gewährte Lizenz ist für den Endnutzer persönlich, und jeder Versuch des Nutzers, rechte, Pflichten oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, beendet diesen Vertrag und ist nichtig. Der Endnutzer darf die Softwareprodukte oder Teile davon nicht vermieten, vermieten, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, das Softwareprodukt anderen über gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch die Weitergabe von Zugangsinformationen zur Verfügung zu stellen. 3. EIGENTUM. Die Softwareprodukte des Unternehmens sind Eigentum des Unternehmens und seiner Lizenzgeber, falls vorhanden, und unterliegen anwendbaren Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderen Eigentumsrechten. Die Produkte werden an den Endnutzer nur gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert und nicht verkauft, und das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die dem Nutzer nicht ausdrücklich gewährt werden. 4. LAUFZEIT. Diese Vereinbarung und Lizenz, die hierin gewährt wird, ist unbefristet wirksam, es sei denn, sie wurde zuvor gekündigt, wie hierin dargelegt. 5. KÜNDIGUNG. Diese Vereinbarung wird sofort gekündigt, wenn der Endbenutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt. weiter Im Falle einer Kündigung oder des Ablaufs einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Drittanbieter oder Lizenzgeber des gesamten oder eines Teils des Softwareprodukts(s) kann auch das Recht des Endbenutzers, auf das/die Softwareprodukt(n) zuzugreifen und es zu nutzen, ohne vorherige Ankündigung des Benutzers enden oder ablaufen. Ein Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er das Unternehmen schriftlich benachrichtigt. Nach Erhalt der Kündigung durch den Endnutzer werden die Lizenz und der Zugriff des Endbenutzers auf das/die Softwareprodukt(n) eingestellt. Nach Beendigung wird jede Rückerstattung, auf die der Endnutzer Anspruch hat, gemäß den Bedingungen des geltenden Kaufvertrags festgelegt. 6. SUPPORT-DIENSTE. Das Unternehmen wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Endbenutzer Software-Wartung und -Support zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, eine andere Version als die dann aktuelle und sofortige vorherige Version zu unterstützen. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit seinen dann geltenden Richtlinien für Support-Services, die sich aus (a) Problemen, Fehlern oder Anfragen im Zusammenhang mit Hardware, System, Service oder anderer Software ergeben, oder (b) der Nutzung einer nicht unterstützten Version der Software gebühren. 7. UPDATES. Das Unternehmen wird dem Endnutzer jedes Update zur Verfügung stellen, das es seinen anderen Endbenutzern, die die gleiche Unterstützung erworben haben, generell zur Verfügung stellt. Jede Aktualisierung, die von dem Unternehmen geliefert wird, wird als Software für alle Zwecke dieser Vereinbarung behandelt. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. In keinem Fall haftet die Gesellschaft für den Gegenstand dieser Vereinbarung, unabhängig von der Form einer Forderung oder Handlung (ob vertraglich, fahrlässig, streng haftbar oder anderweitig), für jede (A) Angelegenheit, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, (B) Verlust oder Ungenauigkeit der Daten, Verlust oder Unterbrechung der Nutzung oder Kosten für die Beschaffung von Ersatztechnologie, Waren oder Support-Dienstleistungen , (C) indirekte, strafende, zufällige, Vertrauens-, besondere, beispielhafte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust von Geschäften, Einnahmen, Gewinnen oder Geschäfts- oder Firmenwert, oder (D) Gesamtschäden, die über den Betrag hinausgehen, der dem Unternehmen für die Software oder den Support-Service gezahlt wurde, der die Forderung während des vorangegangenen 12-Monats-Zeitraums verursacht hat, auch wenn das Unternehmen über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Beschränkungen sind unabhängig von allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung und gelten ungeachtet des Versäumnisses der hierin vorgesehenen Abhilfemaßnahmen. 9. GARANTIEHAFTUNGSAUSSCHLUSS. Außer in den hier angegebenen Angaben werden die Produkte des Unternehmens "wie besehen" zur Verfügung gestellt, und das Unternehmen übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien. Das Unternehmen lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistungen, ausdrücklichoder stillschweigend, für die Produkte und jedes andere Material ab, das dem Endnutzer vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen oder die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Produkte fehlerfrei sind, dass ihr Betrieb unterbrechungsfrei ist oder dass Die Produkte bestimmte Benutzeranforderungen erfüllen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, gibt das Unternehmen keine Garantie und gibt keine Zusicherung, dass die Produkte die Zertifizierungsanforderungen einer Regulierungsbehörde oder einer anderen Verbandslizenzbehörde ohne oder außerhalb Kanadas erfüllen. 10. ANWALTSKOSTEN. Wenn rechtliche Schritte oder Verfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung eingeleitet werden oder sich aus der behaupteten Verletzung, Streitigkeit, Verzug oder Falschdarstellung im Zusammenhang mit einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung ergeben, ist die oder die vorherrschende Partei berechtigt, angemessene Anwaltskosten und andere Kosten zurückzufordern, die infolge einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens entstanden sind. 11. VERZICHT. Die Nichtdurchsetzung einer Klausel dieser Vereinbarung stellt in Zukunft einen Verzicht auf diese Klausel dar, es sei denn, dies sieht dies durch ihre Bedingungen vor. 12. ZUWEISUNG. Weder diese Vereinbarung noch die Rechte oder Pflichten des Endnutzers aus diesem Vertrag dürfen vom Endnutzer ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abgetreten werden. Jede andere versuchte Abtretung ist null und nichtig. 13. SEVERABILITÄT. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt und bleiben in Kraft. 14. ACKNOWLEDGMENT. Der Endnutzer erkennt an, dass (a) er diese Vereinbarung gelesen hat und versteht, (b) dass er die Möglichkeit hatte, seinen Rechtsberater diese Vereinbarung überprüfen zu lassen, c) dass diese Vereinbarung die gleiche Wirkung und Wirkung hat wie eine unterzeichnete Vereinbarung, (d) das Unternehmen verlangt vor der Ausstellung dieser Lizenz die Identifizierung des Endnutzers und (e) die Ausstellung dieser Lizenz stellt keine allgemeine Veröffentlichung der Software oder anderer vertraulicher Informationen dar.