Crypto4 Files 2.4

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 2.21 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎6 ‎Stimmen

Mit Crypto4 Files können Sie sowohl einfache Dateioperationen wie das Packen von Dateien in das ZIP-Archiv, das Senden von Dateien per E-Mail, das sichere Löschen von Dateien und erweiterte Sicherheitsvorgänge wie das Signieren und Verschlüsseln von Dateien und Ordnern durchführen. Alle Operationen werden mit wenigen Klicks durchgeführt, z.B. können Sie Dateien in das ZIP-Archiv packen, das Archiv signieren und per E-Mail senden, indem Sie einen Befehl im Kontextmenü des Explorerauswählens auswählen. Crypto4 Files lässt sich nahtlos in Windows Explorer integrieren, um einfachen Zugriff auf Dateimanipulationsfunktionen zu ermöglichen. Sie wählen nur eine oder mehrere Dateien aus und klicken auf ausgewählte Dateien, um das Kontextmenü aufzurufen. Die Funktionen von Crypto4 Files finden Sie unter "Prozess mit Crypto4 Files"Untermenü. Alle Funktionen sind in Gruppen angeordnet, wobei zwei am häufigsten verwendete Befehle über andere Elemente aufgebracht werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.4 veröffentlicht auf 2010-04-12
    Als Freeware veröffentlicht
  • Version 2.2 veröffentlicht auf 2007-09-22
    Sha-2-Hashalgorithmen unterstützt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ELDOS CORPORATION SOFTWARE-LIZENZVERTRAG Crypto4-Dateien-Lizenzvertrag EldoS Corporation ist bereit, Crypto4 Files nur unter der Bedingung zu lizenzieren, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenz akzeptieren. 1. Definitionen. Diese Lizenz definiert und verwendet die folgenden Begriffe: 1.1. Der Software - Crypto4 Files binäre (maschinenausführbare) Code in elektronischer, gedruckter oder anderer Form, die verteilt und/oder verwendet werden kann, Begleitdokumentation, grafische Materialien einschließlich Diagramme, Blockschemata, Logos, Grafik, Beispielcode in elektronischer oder gedruckter Form, Batch-Skripte und Konfigurationsdateien, verwendet, um Crypto4-Dateien in Teilen oder in teilen zu verwenden und zu verteilen. 1.2. Lizenznehmer - ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die das Recht hat, Crypto4-Dateien gemäß dieser Lizenz zu verwenden. 1.3. Lizenznehmer - EldoS Corporation insgesamt vertreten durch EldoS Corporation Principal Officer. 2. Nutzungsumfang. 2.1. Diese Lizenz wird für die Nutzung der Software durch jeden Lizenznehmer angewendet, der eine Gebühr gemäß der Definition der EldoS Corporation bezahlt hat und den Bedingungen dieser Lizenz zugestimmt hat. 2.2. Die Nutzung der Software ohne Erwerb einer Lizenz stellt eine Software-Evaluierung dar und ist für die Zeit, die nicht länger als der auf der Website der EldoS Corporation oder der Begleitenden Dokumentation der Software angegebene Evaluierungszeitraum ist, zulässig. 3. Nutzungsbedingungen. 3.1. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht zur Installation und Nutzung der Software für alle rechtlichen Aktivitäten, die vom Lizenznehmer durchgeführt werden. 3.2. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Eigentumshinweise geschützt. 3.3. Die Gesamtzahl der installierten Kopien der vom Lizenznehmer verwendeten Software darf die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten Einzelbenutzerlizenzen nicht überschreiten. One Installed Copy ist definiert als eine Gruppe von Computerdateien in elektronischer Form, die von einer Person auf einer beliebigen Anzahl von Computern verwendet wird. 3.4. Für Site-Lizenzen ist eine beliebige Anzahl installierter Kopien der vom Lizenznehmer verwendeten Software zulässig, da alle installierten Kopien ausschließlich vom Lizenznehmer und im Hoheitsgebiet eines Landes verwendet werden. 3.5. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine Kopie der Software zu Sicherungs- und Sicherheitszwecken zu erstellen. 4. Kündigung und Übertragung. 4.1. Die Vermietung, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede andere vorübergehende Übertragung von Rechten, die durch diese Lizenz gewährt werden, ist untersagt. Die Nutzung der Software durch Lizenznehmer erfordert eine separate Lizenz, die diesen Unterauftragnehmern erteilt wird. 4.2. Die Übertragung der Rechte ist nur nach Benachrichtigung des Lizenzgebers über eine solche Übertragung und auf dauereweise gestattet, sofern der Lizenznehmer keine Kopien der Software besitzt, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurden. 4.3. Die Lizenz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer seinen Geschäftsbedingungen zustimmt. 4.4. Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Lizenzgeber die oben beschriebenen Einschränkungen nicht einhält. 4.5. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit gekündigt werden. 4.6. Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten, die unter den Bedingungen dieser Lizenz und aller Ihrer Komponenten auf allen Systemen und allen Arten von Medien und im Computerspeicher empfangen wurden. 5. Garantie und Haftungsausschluss. 5.1. Die Software wird vom Lizenzgeber As Is bereitgestellt. 5.2. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, DER LIZENZEr DISCLAIMS ALLE ANDEREN WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. DER LIZENZEr WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER FREI ODER WIRD OHNE INTERRUPTION OPERATE. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPAUT-UNTERBRECHUNG. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS REMAINS WITH THE LICENSEE. DIESE LIMITED WARRANTY GIVES THE LICENSEE SPECIFIC LEGAL RIGHTS. DIE LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZITION ZU STAAT/JURISATORTION. 5.3. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT. 6. Ausfuhrbeschränkungen. 6.1. Die Software darf nicht im Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea und Serbien und anderen Ländern verwendet oder exportiert werden, die als Embargo-Länder oder in Bürger dieser Länder identifiziert wurden. 6.2. Die Software muss gemäß den nationalen Vorschriften des Wohnsitzlandes der Lizenznehmer importiert, verwendet und wiederausgeführt werden. 6.3. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält. 7. Geltendes Recht. 7.1. Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen der Jungferninseln (Großbritannien). Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenz haben, können Sie sich schriftlich an EldoS Corporation, 2nd Floor, 145-157 St John Street, London, EC1V 4PY, Großbritannien wenden. 8. Einhaltung der Lizenz. 8.1. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss der Lizenznehmer auf Anfrage des Lizenznehmers der Lizenz Informationen über die Konformität der Nutzung der Software zur Verfügung stellen. 9. Allgemeine Bestimmungen. 9.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Lizenz, der gemäß seinen Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. 9.2. Die Lizenz berührt nicht die gesetzlichen Rechte einer Als Verbraucher handelnden Partei. 9.3. Die Lizenz kann nur durch eine vom Hauptverantwortlichen der EldoS Corporation unterzeichnete Schrift geändert werden. 9.4. Updates können dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen lizenziert werden. 9.5. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bescheinigt der Lizenzgeber, dass er ein rechtmäßiger Eigentümer der Software ist und alle Rechte zur Nutzung, Änderung, Verbesserung, Vervielfältigung, Verteilung, Unterlizenzierung und Marktierung der Software und jeder neuen Version besitzt, die oben in Objekt- und Quellcodeform auf und für alle Medien und mit allen Mitteln oder Methoden, die jetzt bekannt oder bekannt sind, identifiziert wurde. 9.6. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software. Alle Materialien Copyright ? 2002-2005 EldoS Corporation Alle Rechte vorbehalten.