BTCrack 1.11

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 34.00 KB
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Bluetooth PIN und LINK-KEY Cracker - Bluetooth Cracker rekonstruiert die PIN und LINKEY mit Daten, die während eines Kopplungsaustauschs geschnüffelt werden. Die berechnete PIN kann verwendet werden, um sich gegen ein Gerät im Pairing-Modus zu authentifizieren (üblicherweise mit einer hartcodierten PIN), die LINKEY kann jedoch verwendet werden, um vollständigen Zugriff auf den Master und den Slave zu erhalten, ohne dass der Benutzer dieser Geräte mitvonzuwirken hat. Darüber hinaus kann der resultierende Link-Key verwendet werden, um die Datenströme zwischen diesen Geräten zu entschlüsseln. Sie benötigen Zugriff auf ein Bluetooth Sniffer Gerät und Software (FTE, andere), um die Austausche zu erfassen, gab es Gerüchte, dass diese Sniffers aus einem Standard-USB-Dongle erstellt werden können. Dies ist ein Proof of Concept Tool der n.runs AG und wird unter der In-Lizenz-Vor- und Nachvorne gesetzten Lizenz in der LIZENZ-Textdatei veröffentlicht.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.11 veröffentlicht auf 2009-02-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    1 Urheberrecht und Nutzungsbedingungen

    1. Alle Rechte an der Software (Programm und Handbuch) sind ausschließlich Eigentum der n.runs AG. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Unabhängig davon vereinbaren die Parteien, dass die Urheberrechtsgesetze für die Software gelten.

    2 Übertragung der Software

    1. Jede Übertragung (z.B. Verkauf) der Software an Dritte und damit die Übertragung des Rechts und deren Nutzung kann nur mit schriftlicher Genehmigung der n.runs AG erfolgen.
    2. Die n.runs AG gestattet es nicht, die Software ohne schriftliche Genehmigung zu gehostet oder zur Verfügung zu stellen.

    3 Funktionseinschränkungen der Software

    1. Selbst bei der neuesten technologischen Entwicklung und mit akribischer Sorgfalt während der Produktion können Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden.

    4 Haftung

    1. n.runs AG und der Autor haften nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wenn das Programm seinen zugesicherten Zweck und seine Funktion nicht erfüllt.
    2. Die Haftung nach deutschem Recht für die Produkthaftung bleibt unberührt. Die Klage, dass auch der Endnutzer schuld sei, bleibt für die n.runs AG eine Option.

    5 Quellcode

    1. Während des 23C3-Talks von Thierry Zoller (29.12.2006) erhält die erste Person im Publikum _screaming_ "I LOVE BLUETOOTH, I love NRUNS" erhält den Quellcode von BTCrack v1.0

    6 Schlussfolgerung

    1. Der Sitz des zuständigen Gerichts für alle Klagen im Zusammenhang mit der Software und diesem Vertrag ist D Oberursel, wenn der Vertragspartner ein eingetragener Händler oder gleichwertig ist oder wenn er keinen rechtlichen Wohnsitz in Deutschland hat.
    2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der UNCITRAL-Handels- und Handelsgesetze.
    3. Sollte sich eine Vertragsbestimmung als nicht durchsetzbar erweisen oder ist der Vertrag unvollständig, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch die Bestimmung ersetzt, die in einer rechtsverbindlichen Angelegenheit ihrer Bedeutung und ihrem Zweck der nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt für etwaige Unterlassungen im Vertrag.

Programmdetails