Cross-Database Comparator Pro 9

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 7.22 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎3 ‎Stimmen

Cross-Database Comparator Pro 9.0 ist eine einzige umfassende und integrierte Unternehmensarbeitsumgebung, um Datenbankdaten und -strukturen über alle Datenbanktypen hinweg zu vergleichen. Die Produkte von DBBalance nehmen das "pain" aus datenbankübergreifenden Daten und Strukturvergleichsverkürzungen und Vereinfachungsprozessen. Cross-Database Comparator Pro 9.0 enthält Vergleichsberichte in XML- und HTML-Formaten. Diese Berichte können einfach in jedes Reporting- oder Prozessleitsystem integriert werden. Die Lösungen von DBBalance umfassen ein breites Spektrum an vordefinierten Einstellungen und Regeln (Strategie) für Vergleich und Replikation. Es ist nicht erforderlich, Beziehungen zwischen verschiedenen Datentypen und Objekten zwischen verschiedenen Datenbanktypen zu konfigurieren. Wählen Sie einfach die Objekte aus, die Sie vergleichen möchten, und Sie sind fertig. Sie können immer die Einstellungen steuern und eigene Regeln definieren, wenn Ihr Prozess spezielle Definitionen erfordert. Mit Cross-Database Comparator Pro 9.0 können Sie den Massenvergleich im Batch-Modus verwenden – wählen Sie einfach alle Objekte aus, die Sie vergleichen möchten, um eine Vergleichsstrategie zu erstellen und sie sofort oder im Planungsmodus auszuführen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 9 veröffentlicht auf 2013-07-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Software wird pro Benutzer lizenziert. Wenn Sie und zwei Ihrer Kollegen die Software beispielsweise verwenden, benötigen Sie 3 Lizenzen. Wenn Sie jedoch die einzige Person sind, die die Software verwendet, sie jedoch auf zwei Computern verwenden muss, benötigen Sie nur eine Lizenz.
    Software wird pro Site lizenziert. Keine Begrenzung der Anzahl der Benutzer, die Software verwenden. Zum Beispiel, wenn Sie in Unternehmen mit einer Reihe von Unternehmenszweigen arbeiten. Die Website-Lizenzen erlauben einer unbegrenzten Anzahl von Benutzern die Nutzung von Software, jedoch nur in einer bestimmten Unternehmensniederlassung, für die eine Standortlizenz erworben und registriert wurde.
    Die folgenden Informationen sind die vollständige Lizenzvereinbarung in der Software gefunden.
    WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch:

    VON DOWNLOADING, INSTALLING AND/OR USING THE SOFTWARE OR CLICKING "I ACCEPT" WHEN PROMPTED IN CONJUNCTION THEREWITH, YOU ("LICENSEE") ACCEPT ALL OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON ODER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VOLLE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON ODER JURISTISCHE PERSON IM NAMEN DIESER BEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN UND AN DIESE ZU BINDEN.

    BENUTZER- UND SITE-LIZENZ FÜR SOFTWARE
    1. DEFINITIONEN
    "Lizenz" die Rechte, die dem Lizenznehmer in Bezug auf die bestimmte definierte Version der Software gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft, und es werden keine anderen als die in dieser Lizenz ausdrücklich festgelegten Rechte gewährt;

    "Lizenznehmer" (a) die Person, die die Software auf einem Computer für den persönlichen Gebrauch installiert; oder (b) wenn die Software im Auftrag eines Arbeitgebers, einer anderen Person oder einer Einrichtung, der Endes- oder Organisationsorganisation, in deren Namen die Software installiert wurde, auf einem Computer installiert wird;

    "Lizenzgebühren" die Gebühren, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber ohne Mehrwertsteuer und gegebenenfalls alle anderen relevanten Steuern zu zahlen hat, wie vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit erläutert.

    "Lizenzgeber" DBBALANCE AG

    "Software" Eine oder mehrere der folgenden Softwarekomponenten nur in ausführbarer Form: Cross-Database Studio, Cross-Database Comparator PRO, Cross-Database Converter, Cross-Database Comparator Lite , (einschließlich zugehöriger Handbücher, Hilfedateien oder anderer Dokumentation und Verpackung)

    2. EVALUIERUNGSLIZENZ
    2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, die Software zu den Bedingungen dieser Lizenz für einen Zeitraum von 30 Tagen zu nutzen ("Evaluierungszeitraum"), um zu beurteilen, ob die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder nicht.

    2.2 Nach Ablauf des Bewertungszeitraums:

    2.2.1 Der Lizenznehmer wird, wenn die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt hat und wenn der Lizenznehmer eine vollständige Lizenz abschließen möchte, vollständig an diese Lizenz gebunden und an den Lizenzgeber die Lizenzgebühr zahlen.

    2.2.2 In der Software entspricht nicht die Anforderungen des Lizenznehmers, oder wenn der Lizenznehmer anderweitig keine vollständige Lizenz abschließen möchte, wird der Lizenznehmer die Software mit der Software und allen Kopien ganz oder teilweise von allen Computern einstellen und entfernen.

    3. EIGENTUM AN RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS
    3.1 Das einzige Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software liegt in der Lizenz und der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen Teilen der Software ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben.

    3.2 Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an Änderungen oder Anpassungen der Software, die direkt oder indirekt vom Lizenznehmer, der die Software verwendet, entstehen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers. Als solche weist der Lizenznehmer dem Lizenzgeber mit vollständiger Titelgarantie alle derartigen Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen mit der Absicht zu, dass solche Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen unverzüglich bei der Erstellung dem Lizenzgeber vorbehalten sein sollten. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine Lizenz zur Nutzung solcher Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen zu den gleichen Bedingungen wie die Lizenz zur Nutzung der in dieser Lizenz festgelegten Software.

    3.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marken, Urheberrechtshinweise oder ähnliche geschützte Geräte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Wasserzeichen oder andere Kennungen, entfernen oder ändern darf, die in die Software oder eine Kopie der Software aufgenommen werden können.

    4. LIZENZ
    4.1 Vorausgesetzt, der Lizenznehmer hat die entsprechende Lizenz bezahlt. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer in dem Land, in dem die Software heruntergeladen wurde, für die Laufzeit dieser Lizenz eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz an:

    4.1.1 die Software zur Verwendung gemäß Ziffer 4.4 auf einem einzigen Computer zu verwenden, der dem Lizenznehmer oder seinem Arbeitgeber oder seiner Organisation gehört, vermietet und kontrolliert wird, für den der Lizenznehmer die Software für den internen Gebrauch installiert hat;

    4.1.2 eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form für normale Betriebssicherheit und Sicherungszwecke anfertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie zu keinem Zeitpunkt auf einem Computer installiert ist, wenn die Originalkopie der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software auf einem Computer installiert ist. Diese Lizenz gilt für diese Kopie, da sie für die originale Kopie der vom Lizenznehmer installierten Software gilt. Diese Kopie und die Medien, auf denen sie gespeichert ist, sind Eigentum des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Kopie die Eigentumsmitteilung des Lizenzgebers trägt.

    4.2 Alle Rechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen in Bezug auf die Software zu ergreifen oder zuzulassen, die nicht ausdrücklich unter dieser Lizenz autorisiert ist. Zur Vermeidung von Zweifeln hat der Lizenznehmer kein Recht, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu integrieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu modifizieren, die Software oder eine Änderung, Anpassung oder Kopie der Software oder eines Teils davon zu übersetzen oder den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu zerlegen, außer ausdrücklich gemäß der Lizenz oder unter Art.

    4.3 Verstößt der Lizenznehmer gegen Klausel 4, erendet die in Ziffer 4 gewährte Lizenz oder die in Klausel 4 gewährten Rechte automatisch.

    4.4 Die Software ist nur dem Lizenznehmer lizenziert. Der Lizenznehmer darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht vorübergehend oder dauerhaft vermieten, vermieten, unterlizenzieren, verkaufen, abtreten, verpfänden.

    4.5 Der Lizenznehmer verwendet die lizenzierten Materialien, die Software, nicht zur Herstellung oder zum Vertrieb eines Produkts, das der Software des Lizenzgebers im Wesentlichen ähnlich oder mit ihm konkurrenzfähig ist.

    4.6 Die Site-Lizenz ist nicht durch die Anzahl der Software-Installationen begrenzt, sondern für die Softwarenutzung nur an den Grenzen einer bestimmten Unternehmensniederlassung zulässig. Die Klauseln 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5 sind für die Site-Lizenz in der gleichen Weise wie für eine Lizenz korrekt.

    5. GARANTIE
    5.1 Die Software wird "as is" ohne Zusicherung, Garantie oder Garantie jeglicher Art in Bezug auf ihre Funktionalität zur Verfügung gestellt. Alle anderen Bedingungen und Gewährleistungen, die gesetzlich oder anderweitig ausdrücklich zum Ausdruck kommen oder impliziert werden, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    6.1 Der Lizenzgeber schließt seine (falls vorhanden) Haftung gegenüber dem Lizenznehmer nicht aus:

    6.1.1 wegen Körperverletzung oder Tod infolge der Fahrlässigkeit des Lizenzgebers; Oder

    6.1.2 für alle Fragen, für die es für den Lizenzgeber illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder auszuschließen; Oder

    6.1.3 wegen Betrugs.

    6.2 DER LICENSOR MAKES NO EXPRESS WARRANTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND THE LICENSOR HEREBY EXCLUDES TO THE FULLEST EXTENT PERMISSIBLE IN LAW, ALLE BEDINGUNGEN, WARRANTIES (INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY WARRANTY THAT THE SOFTWARE WILL MEET THE LICENSEE'S REQUIREMENTS OR THAT ITS OPERATION WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR FREE) AND STIPULATIONS, EXPRESS (OTHER THAN THOSE SET OUT IN THIS LICENSE) OR IMPLIED, STATUTORY, CUSTOMARY OR OTHERWISE WHICH, BUT FOR SUCH EXCLUSION, WOULD OR EXCEPT AS SET OUT IN THIS LICENSEE THE ERGEHT DAS ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND SHOULD THE SOFTWARE PROVE DEFECTIVE, THE LICENSEE (AND NOT THE LICENSOR) ASSUMES THE ENTIRE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.

    6.3 SUBJECT TO CLAUSE 9.2, THE LICENSOR SHALL NOT BE LIABLE TO THE LICENSEE FOR ANY OF THE FOLLOWING TYPES OF LOSS OR DAMAGE ARISING UNDER OR IN RELATION TO THIS AGREEMENT (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE):-

    6.3.1 VERLUSTE AUS GEWINNEN, GESCHÄFTEN, VERTRÄGEN, ERWARTETEN EINSPARUNGEN, GESCHÄFTS- ODER GESCHÄFTS- ODER ERLÖSEN; Oder

    6.3.2 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; Oder

    6.3.3 INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS INFORMIERT WURDE.

    6.4 SUBJECT TO CLAUSES 6.1 UND 6.3, THE LICENSOR'S AGGREGATE LIABILITY UNDER THIS LICENSE WHATSOEVER (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE) FOR ANY INJURY, DEATH, DAMAGE OR DIRECT LOSS HOWSOEVER CAUSED (OTHER THAN FOR TO TO

    6.5 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die oben genannten Bestimmungen dieser Klauseln 5 und 6 angemessen sind und sich in dem Preis widerspiegeln, der ohne diese Bestimmungen höher wäre, und der Lizenznehmer wird ein solches Risiko akzeptieren.

    7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    7.1 Diese Lizenz beginnt mit dem früheren Beginn der Annahme dieser Lizenz durch den Lizenznehmer und wird bis zur Beendigung gemäß Ziffer 7.2 oder auf andere Weise gemäß dieser Lizenz fortgesetzt.

    7.2 Diese Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert, eine Bedingung oder Bedingung dieser Lizenz nicht einhält oder die Software deinstalliert und zerstört oder freiwillig an den Lizenzgeber zurücksendet.

    7.3 Bei Beendigung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer die Software deinstallieren und zerstören und auf Verlangen des Lizenzgebers die Zerstörung aller Kopien der Software einschließlich aller Komponenten davon im Besitz des Lizenznehmers bestätigen.

    7.4 Die Kündigung dieser Lizenz, wie auch immer entstehen, berührt nicht die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Kündigung aufgelaufen sind.

    Bei Beendigung dieser Lizenz bleiben Klausel 3 (Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums), Klausel 7 (Laufzeit und Kündigung), Klausel 5 (Garantie) und Klausel 9 (Überarbeitung der Bedingungen) in Kraft.

    8. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
    Diese Lizenz enthält alle Bedingungen, die die Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz vereinbart haben, und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen (außer für betrügerische Falschdarstellungen) oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.

    9. REVISIONEN ZU TERMS
    Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Lizenz zu überarbeiten, indem er die Lizenz auf seiner Website aktualisiert oder den Lizenznehmer per Post oder E-Mail benachrichtigt. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, diese Lizenz regelmäßig auf Benachrichtigungen über Revisionen zu überprüfen. Die Lizenznehmer, die die Software weiterhin nutzen, gelten als Annahme von überarbeiteten Bedingungen.

    10. KEINE ZUORDNUNG
    Der Lizenznehmer darf den Vorteil (einschließlich gegenwärtiger, zukünftiger oder bedingter Zinsen oder des Rechts auf Beträge oder Schäden, die von einer parteiischen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz zu zahlen sind) nicht abtreten oder die Last dieser Lizenz delegieren oder diese Lizenz für eine andere Person treuhänderischen Halten.

    11. LIZENZANNAHME
    Es wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat, indem er die Software auf einem beliebigen Computer installiert hat.

Programmdetails