BS Accounting Free 1.5

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 2.09 MB
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BS1-Hauptbuch verfolgt Budget- und aktuelle Finanzdaten, um Finanzaufstellungen wie eine Gewinn- und Verlustrechnung und Eine Bilanz, den Testsaldobericht und den Bericht "Hauptbuch" (Detail) zu erstellen. Zu den Merkmalen gehören: - Benutzerdefinierte Abschlüsse oder automatische Option. - Jahresendschlussposten automatisch generiert. - GL-Kontosummen können auf dem Bildschirm angezeigt werden. - Drill-down zu Historien- und Zeitschriftengutscheinen. - Export nach MS Excel. - Mehrere offene Perioden und Jahre Option. - Kein Periodenabschluss erforderlich. - Multi-Unternehmen. Anpassung und Delphi-Quellcode für mehrere Datenbanken verfügbar.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.5 veröffentlicht auf 2014-11-10
    Reduzierung des Ressourcenverbrauchs
  • Version 1.1 veröffentlicht auf 2013-12-08
    Sonstige Verbesserungen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DAVIS SOFTWARE BS1 ALLGEMEINES LEDGER ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Davis Software. LESEN SIE DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS INSTALLATIONSVERFAHREN FÜR DAS SOFTWAREPAKET AUSFÜHREN. DIE INSTALLATION DES SOFTWAREPAKETS SIGNALISIERT IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. WENN SIE NICHT ZU DEN TERMS OF THIS AGREEMENT, DELETE THE BS1 GENERAL LEDGER SOFTWARE FILES FROM YOUR COMPUTER. BITTE DRUCKEN SIE EINE KOPIE DIESER VEREINBARUNG FÜR IHRE DATEIEN. DAVIS SOFTWARE KANN DIESE VEREINBARUNG JEDERZEIT OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ÄNDERN. 1. Davis Software gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz, wie hierin vorgesehen, für die Nutzung des computergestützten Hauptbuchsystems von Davis Software ("BS1 GENERAL LEDGER") in Verbindung mit Ihrem IBM oder kompatiblen PC, Modem und Drucker und zu keinem anderen Zweck. Sie erklären sich damit einverstanden, die Anweisungen von Davis Software gemäß BS1 GENERAL LEDGER und den zugehörigen Materialien für die Installation und Verwendung von BS1 GENERAL LEDGER einzuhalten. Davis Software kann BS1 GENERAL LEDGER jederzeit aus beliebigem Grund ändern oder aktualisieren. 2. BS1 GENERAL LEDGER ist Eigentum von Davis Software und ist durch kanadische Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen und alle anderen anwendbaren nationalen Gesetze geschützt. Daher müssen Sie BS1 GENERAL LEDGER wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z.B. Buch) behandeln. Sie dürfen keine schriftlichen Unterlagen zu BS1 GENERAL LEDGER kopieren. 3. Sie dürfen BS1 GENERAL LEDGER, Unterlizenz oder anderweitige Übertragung oder Belastung seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Davis Software nicht vermieten oder verleasen. 4. Sie verstehen und erkennen an, dass die Lizenz streng auf ihre Bedingungen beschränkt ist und insbesondere keine Rechte an andere Personen gewährt und in ihrer Anwendung ausschließlich für die Nutzung durch Sie eingeschränkt ist. Sie dürfen BS1 GENERAL LEDGER oder damit zusammenhängende Dokumentation ohne schriftliche Genehmigung von Davis Software nicht übertragen, übertragen, offenlegen, modifizieren, übersetzen, anpassen, reproduzieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren. 5. Sie müssen Davis Software von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Klagen, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten und Auszahlungen) oder andere Verbindlichkeiten gegenüber einer Person, die in irgendeiner Weise aus oder in Bezug auf eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen oder der in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen resultieren, entschädigen und speichern. 6. Davis Software versichert und garantiert, dass BS1 GENERAL LEDGER ohne jegliche Gewährleistung und auf Ihr alleiniges Risiko bereitgestellt wird. DAVIS SOFTWARE DISCLAIMS ALL OTHER WARRANTIES, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, WITH RESPECT TO BS1 GENERAL LEDGER AND ANY ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS. DAS SIND KEINE WARRANTIEN, DASS BS1 GENERAL LEDGER ALLE IHRER REQUIREMENTS MEET ODER DASS ITS OPERATION UNINTERRUPTED ODER ERROR FREE SEIN WIRD, ODER DASS JEDER DEFECT IN BS1 GENERAL LEDGER WERDEN CORRECTED. DAVIS SOFTWARE MAKES NO WARRANTIES OR REPRESENTATIONS RELATING TO THE RESULTS OF YOUR USE OF BS1 GENERAL LEDGER WITH RESPECT TO ITS CAPABILITY, CORRECTNESS, ACCURACY, RELIABILITY OR OTHERWISE. KEINE ORAL ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN, REPRESENTATION ODER ADVICE GIVEN VON DAVIS SOFTWARE ODER EINEM AUTHORIZED REPRESENTATIVE OF DAVIS SOFTWARE SHALL CREATE A WARRANTY. 7. 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Dieses Abkommen stellt das gesamte Abkommen zwischen den Vertragsparteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Es gibt keine anderen Bedingungen, einschließlich und ohne Einschränkung, andere Zusicherungen und Garantien als die hierin bereitgestellten. Ein Verzicht, keine Änderung, Ergänzung oder Löschung dieser Vereinbarung ist verbindlich, es sei denn, Davis Software genehmigt dies schriftlich. 10. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz British Columbia. Jede der Parteien schließt sich damit unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Provinz British Columbia an und erklärt sich ferner damit einverstanden, alle Rechtsstreitigkeiten einzuleiten, die hierunter vor den Gerichten von British Columbia entstehen können. SOLLTEN SIE FRAGEN ZU DIESER VEREINBARUNG HABEN ODER DAVIS SOFTWARE AUS IRGENDEINEM GRUND KONTAKTIEREN MÖCHTEN, SCHREIBEN SIE BITTE: Davis Software, 808 Stockwell Ave., Kelowna, BC, V1Y 6V9, Kanada.