CodeAchi EasySell 5.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 27.45 MB
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CodeAchi EasySell ist die beste und kostenlose GST-Abrechnungssoftware, die für jede Art von Geschäft wie Lebensmittelgeschäft, stationären Shop usw. verwendet werden kann. Diese Software wird von einem Asansol-basierten Software-Entwicklungsunternehmen "CodeAchi Technologies Pvt. Ltd" hergestellt und entwickelt. Sie können Fragen an ihren Support per E-Mail: [email protected] und telefonisch unter: +919593852255 Merkmale dieser Software sind: GST (GST-Konformität wird stressfrei) Mehrere schöne Rechnungen Vorlagen Konten (Ledger, Journal, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) Inventar (Verwalten Sie Ihr Inventar mit Barcode und QR-Code-Fazilität) Einfach zu bedienen Kostenlose Tutorials Kostenloser Download und Installationen Sichern und Wiederherstellen Ihrer Daten Multi-Firmen-Gründung Premium-Version auch erhältlich Mehrere PC-Depot setzbar, Möglich, Ihre Daten in die Cloud zu sichern Weitere Details Besuchen Sie: http://codeachi.com/products/easy-sell.html

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.5 veröffentlicht auf 2018-08-31
    GST-Feature-Update

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Lizenzvertrag Diese Software-Lizenz wird vom (CODEACHI), (1. Stock, Webel IT Park, Satelite Township, Kalyanpur, Asansol, West Bengal 713302), dem Kunden als wesentliches Element der von (CODEACHI) zu erbringenden Dienstleistungen gemäß der Systemspezifikation und allen zugehörigen Dokumenten und Vereinbarungen an den Kunden erteilt. "System" bezeichnet das in diesen Dokumenten definierte Lieferprodukt. Der Kunde und (CODEACHI) stimmen zu, dass diese Softwarelizenz als Teil der für beide Parteien geltenden Bedingungen der Vereinbarung gilt und diesen unterliegt. ABSCHNITT 1 LIZENZERTEILUNG UND EIGENTUM 1.1 (CODEACHI) gewährt dem Kunden hiermit eine weltweite, unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für alle Software zur Nutzung durch den Kunden im Zusammenhang mit der Einrichtung, Nutzung, Wartung und Änderung des von (CODEACHI) implementierten Systems. Software ist ausführbarer Objektcode von Softwareprogrammen und patches, scripts, modifications, enhancements, designs, concepts or other materials that constitute the software programs necessary for the proper function and operation of the system as delivered by the (CODEACHI) and accepted by the Customer. 1.2 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Absatz (CODEACHI) festgelegt, sind jederzeit alle geistigen Eigentumsrechte an der Software zu besitzen. Alle Lizenzen, Produktgarantien oder Serviceverträge, die von Dritten in Verbindung mit Software, Hardware oder anderer Software oder Dienstleistungen im System bereitgestellt werden, werden dem Kunden zum alleinigen Nutzen des Kunden zugestellt. 1.3 Der Kunde kann (CODEACHI) liefern oder dem (CODEACHI) erlauben, bestimmte proprietäre Informationen zu verwenden, einschließlich Dienstleistungsmarken, Logos, Grafiken, Software, Dokumente und Geschäftsinformationen und Pläne, die vom Kunden erstellt wurden oder sich im Besitz des Kunden befinden. Das gesamte geistige Eigentum bleibt ausschließliches Eigentum des Kunden und wird von (CODEACHI) nicht für andere Zwecke als die mit der Lieferung des Systems verbundenen Zwecke verwendet. ABSCHNITT 2 KOPIEN, MODIFIKATION UND VERWENDUNG 2.1 Der Kunde kann Kopien der Software zu Archivierungszwecken und bei Bedarf für Änderungen am System anfertigen. Alle Kopien und der Vertrieb der Software bleiben in der direkten Kontrolle des Kunden und seiner Vertreter. 2.2 Der Kunde kann Änderungen an der Quellcode-Version der Software vornehmen, wenn und nur, wenn die Ergebnisse dieser Änderungen ausschließlich auf das System angewendet werden. Diese Softwarelizenz verleiht dem Kunden in keiner Weise das Recht, die Nutzung der Software, sei es in ausführbarer Form, quellcodehaft oder anderweitig, durch Dritte zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig zu autorisieren, außer im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems als Teil des Geschäfts des Kunden. 2.3 Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Software gelten als nichtig, wenn eine Änderung der Software von einer anderen Partei als (CODEACHI) vorgenommen wird. ABSCHNITT 3 WARRANTIEN UND REPRESENTATIONEN (CODEACHI) versichert und garantiert dem Kunden, dass: 3.1 sie verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diese Softwarelizenz auszuführen und zu liefern und ihre Verpflichtungen aus diesem Rahmen zu erfüllen und dem Kunden die im Rahmen dieser Softwarelizenz gewährten Rechte zu gewähren; 3.2 die Waren und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Softwarelizenz bereitgestellt werden, einschließlich der Software und des gesamten geistigen Eigentums, die hierin bereitgestellt werden, original für (CODEACHI) oder seine Unterauftragnehmer oder Partner; Und 3.3 Die Software, wie sie als Teil des Systems geliefert wird, verletzt nicht oder anderweitig die Rechte Dritter oder verletzt gelten geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften. 3.4 (CODEACHI) gewährleistet und garantiert ferner, dass während des gesamten Systemgarantiezeitraums der ausführbare Objektcode der Software und das System wird im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Systemspezifikationen und der Vereinbarung funktionieren. Wenn die Software nicht wie angegeben und akzeptiert funktioniert, werden alle Abhilfemaßnahmen gemäß den Richtlinien in der Spezifikation und in der Vereinbarung festgelegt. Für die Quellcode-Version der Software, die so geliefert wird, wie sie geliefert wird, wird keine Garantie jeglicher Art oder Art gewährt. 3.5 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, gibt es keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit oder der Gewährleistung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter. ABSCHNITT 4 INDEMNIFIKATION 4.1 (CODEACHI) hiermit entschädigt und verteidigt und hält den Kunden, ihre Muttergesellschaften und ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von und gegen jede Haftung, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und -aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Vereinbarung oder irgendwelchen Ansprüchen Dritter ergeben, dass die Software oder das System, die hier von (CODEACHI) bereitgestellt werden, gegen Rechte eines solchen Dritten. 4.2 Der Kunde stellt hiermit die Schad- und Schadlose (CODEACHI), seine und ihre Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer von und gegen jede Haftung, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und -aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben, dass die Nutzung der Software durch den Kunden gegen die Gewährung von Rechten Rechte verletzt oder anderweitig Rechte eines solchen Dritten verletzt. 4.3 Bei der Geltendmachung eines Anspruchs oder der Einleitung einer Klage oder eines Verfahrens gegen eine Entschädigung durch Dritte, die eine Haftung eines Freistellungsberechtigten im Rahmen dieser Untertitelung begründen kann, hat der Freisonte den Freistellungsberechtigten unverzüglich über das Bestehen eines solchen Anspruchs zu unterrichten und dem Schadensersatzgeber angemessene Gelegenheit zu geben, den Anspruch auf eigene Kosten und mit Einem Rechtsbeistand seiner eigenen Auswahl zu verteidigen und zu begleichen. Der Freisamte arbeitet mit dem Freiseher zusammen, hat jederzeit das volle Recht, sich auf eigene Kosten an einer solchen Verteidigung zu beteiligen, und ist nicht gegen seine Zustimmung verpflichtet, sich an einer Einigung zu beteiligen, von der er vernünftigerweise glaubt, dass sie sich nachteilig auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken würde.