BBPlayers 1.75

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 14.00 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Baseballspieler-Entwicklungssystem. RATINGS: Bewerten Sie einen Spieler auf Coachability und Backgound. Berechnen Sie Durchschnittswerte, und vergleichen Sie sie dann mit allen anderen Spielern im System oder nur mit denen, die dieselbe Position spielen. SCOUTING SURVEY: Verwenden Sie Scouting-Umfrage, um Spielereigenschaften zu dokumentieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.75 veröffentlicht auf 2012-09-16

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    CONCURRENT USE-LIZENZ
    SITE/Sitz:____

    Dieses Rechtsdokument ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen _____ Durch die Verwendung dieses B&B System-Produkts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

    1. LIZENZERTEILUNG. Gegen Zahlung der LIZENZgebühr gewährt Ihnen B&B Systems als Lizenzgeber dem LIZENZnehmer das nicht ausschließliche Recht, dieses B&B-Systemprodukt (nachfolgend "SOFTWARE") auf einem einzigen COMPUTER (d. h. einer einzigen CPU) an einem einzigen Standort zu verwenden. Wenn der einzelne Computer, auf dem Sie die SOFTWARE verwenden, ein Mehrbenutzersystem ist, deckt diese Lizenz Benutzer für die Site ab:___ Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Software zu überwachen und diese Nutzung auf die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Nutzer zu beschränken.

    Serververwendung. Soweit die entsprechende Produktrechnung oder -verpackung festgelegt ist, dürfen Sie die Software auf einem Client-Gerät oder als Server ("Server") innerhalb einer Mehrbenutzer- oder Netzwerkumgebung ("Server-Nutzung") verwenden, um entweder (i) direkt oder indirekt eine Verbindung zu nicht mehr als der maximal angegebenen Anzahl von angegebenen Client-Geräten herzustellen oder (ii) die Bereitstellung nicht mehr als die maximale Anzahl von Agenten (Pollern) bereitzustellen. Wenn die entsprechende Produktfakturierung oder -verpackung keine maximale Anzahl von Client-Geräten oder -Verwertern angibt, handelt es sich um eine einzige Produktnutzungslizenz. Für jedes Clientgerät oder jedes "Seat", das jederzeit eine Verbindung mit der Software herstellen kann, ist eine separate Lizenz erforderlich, unabhängig davon, ob diese lizenzierten Client-Geräte oder -Sitze gleichzeitig mit der Software verbunden sind oder die Software tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt verwenden. Ihre Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der Client-Geräte oder -Sitze reduziert, die die Software direkt oder gleichzeitig verbinden und diese nutzen (z. B. "multiplexing" oder "pooling" Software oder Hardware), reduziert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen. Insbesondere müssen Sie über diese Anzahl von Lizenzen verfügen, die der Anzahl der unterschiedlichen Eingaben für die Multiplexing- oder Pooling-Software oder Hardware "front end" entsprechen würden. Wenn die Anzahl der Client-Geräte oder -Sitze, die eine Verbindung mit der Software herstellen können, die Anzahl der Lizenzen übersteigen kann, die Sie erhalten haben, müssen Sie über einen angemessenen Mechanismus verfügen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Software die für die von Ihnen erhaltenen Lizenz angegebenen Nutzungsbeschränkungen nicht überschreitet. Diese Lizenz berechtigt Sie, eine Kopie der Dokumentation für jedes lizenzierte Clientgerät oder jeden lizenzierten Sitzplatz zu erstellen oder herunterzuladen, vorausgesetzt, dass jede dieser Kopien alle proprietären Hinweise für die Dokumentation enthält.

    2. EIGENTUM Als LIZENZNEHMEr besitzen Sie die magnetischen oder anderen physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE ursprünglich oder später aufgezeichnet wird. B&B Systems behält das Eigentum und das Eigentum an der SOFTWARE, die auf der/den Originaldiskette(n) und allen nachfolgenden Kopien der SOFTWARE, unabhängig von der Form oder dem Medium, in oder auf dem die Original- und andere Kopien vorhanden sein können, gespeichert ist. Diese Lizenz ist kein Verkauf der ursprünglichen SOFTWARE.

    3. REK.-EINSCHRÄNKUNGEN KOPIEREN. Diese SOFTWARE und alle begleitenden schriftlichen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Unerlaubte skopierische Vervielfältigung der SOFTWARE oder schriftlicher Materialien ist ausdrücklich untersagt. Vorbehaltlich dieser Einschränkungen dürfen Sie Kopien der SOFTWARE ausschließlich aus Gründen der Sicherung und nicht aus betrieblichen Gründen anfertigen. Aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen müssen Sie den Copyright-Hinweis auf der Sicherungskopie reproduzieren und einschließen.

    4. VERWENDEN SIE EINSCHRÄNKUNGEN. Als LIZENZnehmer können Sie die SOFTWARE physisch von einem Computer auf einen anderen übertragen, sofern die SOFTWARE jeweils nur auf einem Computer verwendet wird. Sie dürfen die SOFTWARE nicht elektronisch von einem Computer auf einen anderen kopieren. Sie dürfen keine Kopien der SOFTWARE oder begleitendes schriftliches Material an andere weitergeben. Sie dürfen keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der SOFTWARE ändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder abgeleitete Werke erstellen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von B&B Systems dürfen Sie keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der schriftlichen Materialien ändern, anpassen, übersetzen oder erstellen.

    5. ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Diese SOFTWARE ist nur für Sie, den LIZENZnehmer, lizenziert und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von B&B Systems nicht an Dritte übertragen werden. Jeder autorisierte Übertragende der SOFTWARE ist an die Bedingungen diesesder bevollmächtigte Erwerber der SOFTWARE ist an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden. In keinem Fall dürfen Sie die SOFTWARE vorübergehend oder dauerhaft übertragen, abtreten, vermieten, verleasen, verkaufen oder anderweitig veräußern, es sei denn, dies ist hierausdrücklich vorgesehen. Copyright-Beschränkungen erfordern, dass bei einer Übertragung die Originale und alle Kopien übertragen werden müssen.

    6. KÜNDIGUNG. Diese Lizenz ist bis zur Kündigung gültig. Diese Lizenz endet automatisch ohne Benachrichtigung von B&B Systems, wenn Sie eine Bestimmung dieser Lizenz nicht einhalten. Nach Beendigung werden Sie die schriftlichen Materialien und alle Originale und Kopien der SOFTWARE vernichten.

    7. AKTUALISIERUNGSRICHTLINIE. B&B Systems kann von Zeit zu Zeit aktualisierte Versionen der SOFTWARE erstellen. Nach seiner Wahl stellt B&B Systems solche Updates dem LIZENZnehmer und den Erwerbern zur Verfügung, die die Lizenzgebühr bezahlt haben.

    8. MISCELLANEOUS. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Wisconsin.

    9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINE UMSTÄNDE UND UNTER KEINE LEGALTHEORY, WHETHER IN TORT, CONTRACT, OR OTHERWISE, SHALL B&B SYSTEMS OR ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO YOU OR TO ANY OTHER PERSON FOR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY CHARACTER INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF GOODWILL, WORK STOP IN NO EVENT WILL B&B SYSTEMS BE LIABLE FOR ANY DAMAGES IN EXCESS OF THE LIST PRICE B&B SYSTEMS CHARGES FOR A LICENSE TO THE SOFTWARE, EVEN IF B&B SYSTEMS SHALL HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. DIESE LIMITATION DER LIABILITÄT IST NICHT AUF DIE LIABILITÄT FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE INJURY AUF DIE ANWENDUNGSBEREICHE LAW PROHIBITS SUCH LIMITATION. DARÜBER HINAUS, EINIGE STAATEN UND JURISSAKEN NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS LIMITATION AND EXCLUSION MIGHT NOT APPLY TO YOU. Die vorstehenden Bestimmungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar.

    10. REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN. Die Software und die dazugehörige Dokumentation gelten als "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation," bzw. gemäß DFAR Section 227.7202 und FAR Section 12.212, soweit zutreffend. Jegliche Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Software und der dazugehörigen Dokumentation durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung und ist verboten, es sei denn, dies ist in dem Umfang ausdrücklich gestattet, wie die Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zulassen.

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