Advanced Maillist Verify 4.75

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.41 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎3 ‎Stimmen

Advanced Maillist Verify (AMV) ist ein Programm, das die Gültigkeit von E-Mail-Adressen in Datenbanken, Adressbüchern und Mailinglisten überprüft. Das ist nicht nur ein eigenständiges Programm - es lässt sich einfach über offene COM/ActiveX- und CGI/ISAPI-Schnittstellen in bestehende Systeme integrieren. Das Paket enthält detaillierte Dokumentation und Beispiele (für die meisten wichtigen Programmiersprachen) für die Integration von Advanced Maillist Verify in Internet-/Intranet-Server basierend auf der Active Server Pages-Technologie von Microsoft und ColdFusion von Allaire. Das Programm arbeitet nach dem gleichen Algorithmus wie ISP-Mail-Systeme. E-Mail-Serveradressen für die angegebene Adresse werden aus DNS extrahiert. Das Programm versucht, eine Verbindung mit gefundenen SMTP-Servern herzustellen und simuliert das Senden von Nachrichten. Es kommt nicht zu der Nachricht senden - AMV trennen, sobald Mail-Server informiert, ob diese Adresse vorhanden ist oder nicht. AMV kann etwa 90% der toten Adressen finden - einige Mail-Systeme erhalten alle Nachrichten und nur dann sehen ihre Adressen und wenn die Adresse tot ist senden Sie die Nachricht zurück mit Anmerkung darüber. Funktioniert mit Socks5-Proxy (zur Verwendung im LAN). Das Programm unterstützt alle gängigen Dateiformate - von einfachen Mailinglisten bis hin zu Eudora, The Bat! und Windows-Adressbücher, und zeigt nicht nur nicht vorhandene Adressen, sondern auch in der Lage, sie aus Quelllisten zu entfernen und erstellen "Ausschluss" Listen. ODBC SQL-Unterstützung ist vorhanden, so dass sie mit DBMS wie MS SQL, Oracle, MySQL, MS Access und anderen und sogar mit Microsoft Excel arbeiten kann. Advanced Maillist Verify kann Zeit und Geld für Unternehmen sparen, die Newsletter an ihre Kunden senden, gemeinnützige Organisationen, die Bulletins an ihre Mitglieder senden, oder für Personen oder Unternehmen, die eine saubere E-Mail-Kontaktliste führen müssen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.27 veröffentlicht auf 2006-09-26
    Wichtige Korrekturen. "Schaltfläche "Domäne für HELO" abrufen hinzugefügt."

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die Erweiterte Mailliste Verify ist SHAREWARE. ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, entweder einer Einzelperson oder einer einzigen Einheit ('Kunde' oder 'Sie'), und EMMA Labs Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwendung des oben genannten Softwareprodukts, einschließlich Computersoftware, zugehöriger Medien, gedruckter Materialien und jeglicher "Online"- oder elektronischer Dokumentation (die "Software"), erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. 1. LIZENZERTEILUNG Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser EULA gewährt werden, bleiben hiermit vorbehalten. Sofern Sie alle anfallenden Gebühren bezahlt und die Software bei EMMA Labs registriert haben, gewährt Ihnen die EULA die folgenden persönlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Rechte: Sie können die Software auf jedem einzelnen Computer verwenden; die Software in einem Netzwerk zu verwenden, vorausgesetzt, dass jede Person, die über das Netzwerk auf die Software zugreift, über eine Kopie verfügen muss, die dieser Person lizenziert ist; die Software auf einem zweiten Computer verwenden, solange jeweils nur eine Kopie verwendet wird; oder kopieren Sie die Software zu Archivierungszwecken, vorausgesetzt, jede Kopie muss alle eigentumsrechtlichen Hinweise der ursprünglichen Software enthalten. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, extrahieren oder anderweitig zurückentwickeln. Sie haben kein Recht, Quellcode für die Software zu erhalten oder zu verwenden, noch die Software zu kopieren, zu reproduzieren oder zu verbreiten, es sei denn, dies ist oben vorgesehen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software nicht zu vermieten oder zu leasen oder die Software zu verwenden, um Zeitfreigabe- oder Servicebürodienste zu erbringen. Sie dürfen die Software nicht in einer "Gießerei"-Umgebung für Software verwenden, um Software von Drittanbietern für die Herstellung oder Installation bereit zu machen, außer für Ihre interne Verwendung. 2. GARANTIE, ABHILFE UND EINSCHRÄNKUNGEN EMMA Labs garantiert nur, dass die Software in wesentlichen Übereinstimmung mit dem begleitenden Benutzerhandbuch funktioniert. Einige Staaten erlauben bestimmte Gewährleistungsbeschränkungen nicht, so dass die Einschränkungen dieses Abschnitts 2 nur in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang gelten. EXCEPT AS PROVIDED ABOVE, THE SOFTWARE IS PROVIDED 'AS IS' AND WITHOUT WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Der Kunde übernimmt alle Risiken in Bezug auf Auswahl, Qualität, Installation, Ergebnisse und Leistung. EMMA Labs garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. NEITHER EMMA LABS NOR ANY OF ITS SUPPLIERS SHALL BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (EINSCHLIEßLICH OHNE BEGRENZUNG VERLUST VON GESCHÄFTS- ODER GEWINNEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER VERZÖGERUNG, ODER LOSS ODER INABILITY TO USE DATA), EVEN IF EMMA Labs ODER ANY OF ITS SUPPLIERS HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. REGARDLESS OF WHETHER ANY REMEDY SET FORTH IN THIS AGREEMENT FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE, IN NO EVENT SHALL EMMA Labs'S LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE SUM OF ANY AMOUNTS PAID HEREUNDER BY CUSTOMER TO EMMA Labs Sie erkennen an und stimmen zu, dass Unternehmen oder deren Lizenzgeber zum Schutz der Integrität bestimmter Inhalte Dritter sicherheitsrelevante Updates für die Software bereitstellen können, die automatisch heruntergeladen und auf Ihrem Computer installiert werden. Solche sicherheitsrelevanten Updates können die Software (und jede andere Software auf Ihrem Computer, die speziell von der Software abhängt) beeinträchtigen, einschließlich der Deaktivierung Ihrer Fähigkeit, "sichere" Inhalte zu kopieren und/oder abzuspielen, d. h. Inhalte, die durch die Verwaltung digitaler Rechte geschützt sind. In einem solchen Fall werden das Unternehmen und/oder seine Lizenzgeber angemessene Anstrengungen unternehmen, um unverzüglich Mitteilungen auf der Website des Unternehmens zu veröffentlichen, in denen das Sicherheitsupdate erläutert und Denbenutzern Anweisungen für den Erhalt neuer Versionen oder weiterer Updates der Software zur Verfügung gestellt werden, die den Zugriff auf sichere Inhalte und verwandte Funktionen wiederherstellen. Nach der Registrierung erhält der Benutzer eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung von Software auf einem Computer (d. h. einer einzelnen CPU) für jeden rechtlichen Zweck. 3. KÜNDIGUNG Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Kunde die in dieser EULA enthaltenen Bedingungen oder Einschränkungen nicht einhält, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Lizenz oder anderer Gebühren. Nach Beendigung wird der Kunde nach der Option von EMMA Labs entweder zu EMMA Labs zurückkehren oder alle Kopien der Software, einschließlich Dokumentation, vernichten. Andernfalls bleibt diese EULA bis zur Beendigung in Kraft. Der Kunde kann diese EULA jederzeit kündigen (ohne Verpflichtung von EMMA Labs), indem er alle Kopien der Software zerstört und EMMA Labs darüber informiert. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 2 bleiben auch nach Beendigung Ihrer Nutzungsrechte in Kraft. 4. SUPPORT UND UPDATES. 4.1. Supportbedingungen. Während des einjährigen Zeitraums haben Sie Anspruch auf technische Dienstleistungen und Support für das Produkt, das Ihnen vom Lizenzgeber während der regulären Geschäftszeiten (GMT+ 01:00) zur Verfügung gestellt wird, mit Ausnahme von lokal beobachteten Feiertagen, und umfasst den Support, der über einen speziellen technischen Support-Bereich der Website des Lizenzgebers bereitgestellt wird (die "Website"). Während eines solchen Zeitraums von einem Jahr ist der E-Mail-Support unbegrenzt und umfasst technische und Support-Fragen sowie Patch-Fixes. 4.2. Aktualisierungen. Während des einjährigen Zeitraums können Sie Updates für das Produkt herunterladen, wenn und während der Lizenzgeber sie auf der Website oder über andere Online-Dienste veröffentlicht. Wenn es sich bei dem Produkt um ein Update auf eine frühere Version des Produkts handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für diese frühere Version verfügen, um das Update verwenden zu können. Sie können die vorherige Version des Produkts auf Ihrem Clientgerät weiterhin verwenden, nachdem Sie das Update erhalten haben, um Sie beim Übergang zum Update zu unterstützen, vorausgesetzt, dass: (i) das Update und die vorherige Version auf demselben Clientgerät installiert sind; (ii) die vorherige Version oder Kopien davon nicht an eine andere Partei oder ein Clientgerät übertragen werden, es sei denn, alle Kopien des Updates werden ebenfalls an diese Partei oder das Clientgerät übertragen; (iii) Sie erkennen an, dass jede Änderung, die Sie am Produkt vorgenommen haben, verloren gehen, verändert, verzerrt oder zerstört werden kann, wenn solche Änderungen, Produkte oder derTeil davon nicht funktionsfähig oder nicht verwendbar sind; Und (iv) Sie erkennen an, dass jede Verpflichtung, die der Lizenzgeber möglicherweise zur Unterstützung der vorherigen Version des Produkts hat, nach Verfügbarkeit des Updates beendet werden kann. Mit Ausnahme der Rechte auf kostenlose Updates während des einjährigen Zeitraums, wie hier in diesem Abschnitt weiter definiert, ist nichts in dieser Vereinbarung so auszulegen, dass Sie Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die neuen Versionen des Produkts gewähren oder Sie zu einer neuen Veröffentlichung berechtigen. Diese Vereinbarung verpflichtet das Unternehmen nicht, Aktualisierungen vorzunehmen. Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle Updates, die Sie erhalten, als Teil des Produkts und die Bedingungen dieser Vereinbarung für sie (es sei denn, diese Vereinbarung wird durch eine nachfolgende Vereinbarung ersetzt, die eine solche Aktualisierung oder geänderte Version des Produkts begleitet). 5. DEMO-/TRIAL-/SHAREWARE-VERSIONEN Wenn EMMA Labs die Software als "Demo/Trial/Shareware"-Version bezeichnet, verlängern sich die Lizenzrechte des Kunden gemäß dieser EULA ausschließlich um einen 30-tägigen Evaluierungszeitraum, in dem die Nutzung durch den Kunden ausschließlich darauf beschränkt ist, dem Kunden zu erlauben, zu bestimmen, ob er eine laufende Lizenz für die Software erwerben soll. Der Kunde kann eine angemessene Anzahl von Kopien der Demo versiondie Lizenz für die Software. Der Kunde kann eine angemessene Anzahl von Kopien der Demo-Version dieser Software, einschließlich Dokumentation, für den internen Vertrieb anfertigen, vorausgesetzt, dass solche Kopien unverändert und genau sind. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, für solche Kopien Gebühren zu erheben oder Spenden anzufordern; und von der Verbreitung von Demo-Versionen der Software an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die nicht registrierte Nutzung der Software, einschließlich Dokumentation, über den 30-tägigen Evaluierungszeitraum hinaus verstößt gegen Bundesurheberrechte. Demoversionen werden streng nach "as is"-Basis bereitgestellt und Abschnitt 2.1 findet keine Anwendung. 6. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE Wenn der Kunde die Software einschließlich der Dokumentation im Auftrag der US-Regierung erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen. Die Software und Dokumentation sind "kommerzielle Gegenstände" im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) Bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation" wie 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) und 48 C.F.R. 227-7202 (Juni 1995) Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen dieser Lizenz und 48 C.F.R. 52.227-19(c) (Juni 1987), 48 C.F.R. 1852.227-86(d) oder ähnlichen oder Nachfolgebestimmungen, soweit zutreffend.