Zeitrechner 1.2.2b

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 18.65 KB
‎Benutzerbewertung: 4.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

"Timecalc" addiert und subtrahiert Zeiten, Minuten, Sekunden und Frames. Der Zeitrechner macht, was Sie erwarten: Sie können die Zeiten berechnen. Als ein Etikett fragte, ob wir dem Rechner Frames hinzufügen könnten, die Bruchteile einer Sekunde sind, haben wir dies getan. "Timecalc" ist ein DOS-Programm, das auf Windows-Computern läuft. Sie können es kostenlos verwenden und es spezialen, aber Sie dürfen es nicht ändern oder verkaufen. Wir versenden es "wie es ist" mit Ausschluss jeglicher Garantie. Verwenden Sie es auf eigene Gefahr und nur für den privaten Gebrauch.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2.2b veröffentlicht auf 2010-03-08

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    -------------------------------------

    Programm : zeitrechner.exe
    Version : DOS und alle WIN-Systeme
    Größe : ca. 27 kB
    (C) 2001 : ZANA digital

    -------------------------------------
    Herstellerangaben / Herstellerdaten:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für diese Software

    LIZENZEN: Freeware

    Für das oben genannte Softwareprodukt (unten als Arbeit bezeichnet) gilt die folgende Lizenz:

    http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.5/

    THE WORK (AS DEFINED BELOW) IS PROVIDED UNDER THE TERMS OF THIS CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" OR "LICENSE"). DAS WERK IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER DURCH ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, AUßER WIE ES NACH DIESER LIZENZ ODER DEM URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST UNTERSAGT.

    DURCH DIE AUSÜBUNG DER RECHTE AN DEN HIER BEREITGESTELLTEN ARBEITEN AKZEPTIEREN UND ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT IHNEN DIE HIER ENTHALTENEN RECHTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

    1. Definitionen

    1. "Kollektive Arbeit" ein Werk, wie eine periodische Ausgabe, Anthologie oder Enzyklopädie, in dem das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die eigenständige und unabhängige Werke an sich bilden, zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt wird. Ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, wird nicht als abgeleitetes Werk (wie unten definiert) für die Zwecke dieser Lizenz betrachtet.
    2. "Derivative Swerk" ein Werk, das auf dem Werk oder dem Werk und anderen bereits existierenden Werken basiert, wie eine Übersetzung, musikalische Anordnung, Dramatisierung, Fiktionalisierung, Filmversion, Tonaufnahme, Kunstreproduktion, Abridgment, Kondensation oder jede andere Form, in der das Werk umgestaltet, transformiert oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, nicht als abgeleitetes Werk für den Zweck dieser Lizenz betrachtet wird. Zur Vermeidung von Zweifeln, bei denen es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition oder Tonaufnahme handelt, wird die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild ("synching") als abgeleitetes Werk für die Zwecke dieser Lizenz betrachtet.
    3. "Lizenzgeber" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk gemäß den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
    4. "Originalautor" bezeichnet die Natürliche oder Entität, die das Werk erstellt hat.
    5. "Work" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk der Urheberschaft, das gemäß den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
    6. "Sie" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk verstoßen hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, rechte aus dieser Lizenz trotz einer früheren Verletzung auszuüben.

    2. Fair-Use-Rechte. Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, Rechte aus fairer Nutzung, Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers nach dem Urheberrecht oder anderen anwendbaren Gesetzen zu reduzieren, einzuschränken oder einzuschränken.

    3. Lizenzzuschuss. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Werk, wie unten angegeben:

    1. das Werk zu reproduzieren, das Werk in ein oder mehrere kollektive Werke zu integrieren und das Werk, wie es in den Kollektivwerken enthalten ist, zu reproduzieren;
    2. Kopien oder Phono-Records von, öffentlich anzuzeigen, öffentlich aufzuführen und öffentlich durch eine digitale Audioübertragung des Werks durchzuführen, einschließlich der in kollektiven Werken enthaltenen;

    Die oben genannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder im Folgenden erdacht werden. Zu den oben genannten Rechten gehört das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben, aber ansonsten haben Sie keine Rechte, abgeleitete Werke zu erstellen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, sind hiermit vorbehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten 4(d) und 4(e) genannten Rechte.

    4. Einschränkungen.Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich durch folgende Einschränkungen abhängig gemacht und begrenzt:

    1. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verteilen, öffentlich anzeigen, öffentlich durchführen oder öffentlich digital ausführen, und Sie müssen eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz bei jeder Kopie oder jedem Phonorecord des Werks, das Sie verteilen, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital ausführen, einschließen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte ändern oder einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, intakt halten. Sie dürfen das Werk nicht mit technologischen Maßnahmen, die den Zugriff oder die Nutzung des Werks in einer Weise steuern, die mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags unvereinbar ist, verbreiten, öffentlich anzeigen, öffentlich durchführen oder öffentlich digital durchführen. Dies gilt für das Werk, wie es in einem Kollektivwerk enthalten ist, aber dies erfordert nicht, dass die Kollektive Arbeit außer dem Werk selbst den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. Wenn Sie ein Kollektivwerk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung eines Lizenzgebers, soweit praktikabel, alle Gutschriften gemäß Klausel 4 Buchstabe c, wie in Klausel 4 Buchstabe c, verlangt, aus dem Kollektivwerk entfernen.
    2. Sie dürfen keines der Rechte ausüben, die Ihnen in Abschnitt 3 in einer Weise gewährt wurden, die in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder private finanzielle Entschädigungen bestimmt ist oder auf diese ausgerichtet ist. Der Austausch des Werks gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke durch digitales Filesharing oder auf andere Weise gilt nicht als für kommerzielle Vorteile oder private Geldentschädigung bestimmt oder in Richtung privater geldpolitischer Entschädigung enden, sofern im Zusammenhang mit dem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke keine finanzielle Entschädigung geleistet wird.
    3. Wenn Sie das Werk verteilen, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich Sie müssen alle Urheberrechtsvermerke für das Werk intakt halten und, zumutbar für das Medium oder die Mittel, die Sie verwenden, folgendes bereitstellen: (i) den Namen des Originalautors (oder Pseudonym, falls zutreffend), falls angegeben, und/oder (ii) wenn der ursprüngliche Autor und/oder Lizenzgeber eine andere Partei oder Parteien (z. B. ein Sponsorinstitut, eine Verlagsstelle, eine Zeitschrift) für die Zuschreibung in urheberrechtshinweisen, Nutzungsbedingungen oder durch andere angemessene Mittel, den Namen dieser Partei oder den Titel des Werks, wenn es geliefert wird; und soweit vernünftigerweise durchführbar, der Uniform Resource Identifier, falls vorhanden, der Lizenzgeber angibt, mit dem Werk in Verbindung zu stehen, es sei denn, dieser URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtshinweis oder Lizenzinformationen für das Werk. Diese Kredite können in angemessener Weise durchgeführt werden; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines kollektiven Werks ein solcher Kredit mindestens dann erscheint, wenn ein anderer vergleichbarer Autorenkredit erscheint, und in einer Weise, die mindestens so prominent ist wie ein anderer vergleichbarer Verdienst.
    4.

    Zur Vermeidung von Zweifeln, wo das Werk eine musikalische Komposition ist:
    1. Performance Royalties Under Blanket Licenses. Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Recht vor, einzeln oder über eine Gesellschaft für Leistungsrechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC) Lizenzgebühren für die öffentliche Leistung oder öffentliche digitale Leistung (z. B. Webcast) des Werks zu erheben, wenn diese Leistung in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder private finanzielle Entschädigungen bestimmt ist oder darauf ausgerichtet ist.
    2. Mechanische Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Recht vor, einzeln oder über eine Musikrechteagentur oder einen benannten Agenten (z. B. Harry Fox Agency) Lizenzgebühren für phonorecord, die Sie aus dem Werk erstellen ("Cover-Version") zu sammeln und zu verteilen, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die durch 17 USC Section 115 des US Copyright Act (oder das Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde, wenn Ihre Verbreitung dieser Cover-Version in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder private finanzielle Entschädigungen bestimmt ist oder auf diese ausgerichtet ist.
    5. Webcasting-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufnahme handelt, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, einzeln oder über eine Gesellschaft für Leistungsrechte (z. B. SoundExchange) Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Leistung (z. B. Webcast) des Werks zu erheben, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die von 17 USC Section 114 des US Copyright Act (oder dem Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde, wenn Ihre öffentliche digitale Leistung in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder private Finanzielle Entschädigungen bestimmt ist.

    5. Vertretungen, Garantien und Haftungsausschluss

    SOFERN DIE PARTEIEN NICHT SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBART HABEN, LICENSOR OFFERS THE WORK AS-IS AND MAKES NO REPRESENTATIONS OR WARRANTIES OF ANY KIND CONCERNING THE WORK, EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, WARRANTIES OF TITLE, MERCHANTIBILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, NONINFRINGEMENT, OR THE ABSENCE OF LATENT OR OTHER DEFECTS, OR THE PRESENCE OF ABSENCE OF ERRORS, WHETHER OR NOT. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES, SO SUCH EXCLUSION MAY NOT APPLY TO YOU.

    6. Haftungsbeschränkung. AUßER IN DEM GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANG HAFTET IHNEN DER LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINER RECHTSTHEORIE FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

    7. Kündigung

    1. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz verletzen. Personen oder Entitäten, die im Rahmen dieser Lizenz Sammelwerke von Ihnen erhalten haben, werden ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen lassen, sofern diese Personen oder Entitäten diese Lizenzen in voller Übereinstimmung bleiben. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 erhalten jede Kündigung dieser Lizenz.
    2. Vorbehaltlich der vorstehenden Geschäftsbedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des geltenden Urheberrechts am Werk). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Werks jederzeit einzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder benötigt wird), zu entziehen, und diese Lizenz wird in vollem Umfang in Kraft bleiben und wirksam, es sei denn, sie wird wie oben erwähnt gekündigt.

    8. Verschiedenes

    1. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Kollektivwerk verteilen oder öffentlich digital ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu den gleichen Bedingungen an wie die Lizenz, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurde.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt sie nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung so weit wie möglich reformiert, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
    3. Keine Klausel oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als aufgehoben und keine Verletzung genehmigt, es sei denn, eine solche Verzicht oder Zustimmung wird schriftlich und von der Partei unterzeichnet, um mit einem solchen Verzicht oder Zustimmung belastet werden.
    4. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Verständigungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das hier nicht genannte Werk. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen können. Diese Lizenz darf ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Sies nicht geändert werden.

    Creative Commons ist keine Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Garantie im Zusammenhang mit dem Werk. Creative Commons haftet Ihnen oder einer Partei gegenüber nicht für Jegliche Rechtstheorie für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Ungeachtet der vorstehenden zwei (2) Sätze hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten des Lizenzgebers, wenn Creative Commons sich hierunter ausdrücklich als Lizenzgeber identifiziert hat.

    Mit Ausnahme des begrenzten Zwecks, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, wird keine der Parteien die Marke "Creative Commons" oder eine damit verbundene Marke oder ein entsprechendes Logo von Creative Commons ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons verwenden. Jede zulässige Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den damals geltenden Richtlinien für die Markennutzung von Creative Commons, die auf ihrer Website veröffentlicht oder auf andere Weise von Zeit zu Zeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.

    Creative Commons kann unter http://creativecommons.org/ kontaktiert werden.

    ---------------------------------------------

    Der Inhaber der Rechte und Hersteller für diese Software ist:

    ZANA digital
    Martinsfeld 25
    50676 Köln
    Deutschland

    http://www.zanadigital.com/

    -------------------------------------

Programmdetails