Xload 1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 339.38 KB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Xload bietet Java/JSP-Entwicklern eine funktionsreiche, hochflexible und vielseitige FILE UPLOAD/MANAGEMENT API-Komponente für die Verwendung in einer Application Server- oder Standalone-Umgebung. Funktionen - Einfach zu bedienen, kaskadierender Ansatz - JSP-Integration - Einfache Client-seitige Skripte - Teil-Uploads - Hochladen in den Speicher - Mehrere Dateierstellung für einen einzelnen Upload - Mehrere Uploads - Dateiumbenennung - Erstellen Sie Ihre eigene Datei-Umbenennungsrichtlinie - Feinkörnige Ausfallbedingungen für Uploads - Zugriff auf Dateien, die Sie nach einem Upload erstellt haben - Dateiverwaltung (Verschieben, Kopieren von Dateien usw.) - Verzeichnis-/Ordnerverwaltung (Sortieren, Bytegröße erhalten usw.) - Hohe Leistung - Upload-Timer (Fortschrittsmonitor); einfach zu bedienen und einzurichten - Flash- und Struts-Integration - UTF-8-Codierung - Verwalten von Dateien und Verzeichnissen ohne die Notwendigkeit eines HttpServletRequest-Objekts - Redundante Uploads - Sicherheit - Schreiben sie Dateien nahtlos in Netzwerkstandorte - Kleiner Fußabdruck

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2_14 veröffentlicht auf 2006-01-16
    Einführung eines HTML/JavaScript Upload-Timers (Fortschrittsmonitor) unter anderem Leistungsaktualisierungen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Xload Version 1.2 Endbenutzer-Lizenzvertrag Einleitung Dies ist eine Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer von Software, und Gubutech microsystems. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Falls Sie mit den genannten Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, beenden Sie bitte sofort die Verwendung dieser Software. Sie können eine Rückerstattung der Lizenzgebühr erhalten, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum des Produkts unter bestimmten Umständen bezahlt wurde (bitte lesen Sie die Rückerstattungsbedingungen für Details). Definitionen Die Software, Software-Produkt, Xload-Software :- Bezieht sich auf die Xload Version 1.2 Serie Software-Produkt (Bytecode) NACH AKTIVIERUNG, die alle Patch-Updates von Gubutech Mikrosysteme für diese Serie produziert enthält. Vereinbarung, Lizenzvereinbarung :- die Vereinbarung zwischen Ihnen und uns unter Einbeziehung dieser Bedingungen. Geistiges Eigentum :- Datenbankrechte, Urheberrechte, Designrechte (eingetragen oder nicht) Marken (registriert oder nicht) und alle anderen ähnlichen Rechte weltweit. Haftung :- alle Schäden, Verfahren, Klagen, Verluste und Ausgaben. Wir. Uns, unsere :- Gubutech Mikrosysteme. Aktivierung :- Der Prozess, durch den TRIAL Xload Software alle Einschränkungen entfernt hat. Eigentum Die Xload-Software, Handbücher, Dokumentation, andere Materialien und alle Urheberrechte sind Eigentum von Gubutech microsystems. Urheberrechts- oder Markenhinweise, Produktkennzeichnungen oder Beschreibungen oder Hinweise auf Eigentumsbeschränkungen dürfen nicht entfernt werden. Lizenzerteilung Durch die Nutzung der Software aus dem elektronischen Download erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Gubutech microsystems gewährt Ihnen hiermit (nur für die Single Server Edition) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, und Javadoc nur auf einer(1) Zentralen Verarbeitungseinheit. Sie dürfen das Softwareprodukt nicht an eine andere zentrale Verarbeitungseinheit übertragen. Sie dürfen die Software nicht anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren. Sie erwerben keine Eigentumsrechte an der Software, handbüchern, Dokumentation oder anderen Materialien. Gubutech microsystems gewährt Ihnen hiermit (nur für die Five Server Edition) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, und Javadoc nur auf fünf(5) Zentralen Verarbeitungseinheiten. Sie dürfen die Software nicht anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren. Sie erwerben keine Eigentumsrechte an der Software, handbüchern, Dokumentation oder anderen Materialien. Gubutech microsystems gewährt Ihnen hiermit (nur für die Twenty Server Edition) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, und Javadoc nur auf 20(20) Central Processing Units. Sie dürfen die Software nicht anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren. Sie erwerben keine Eigentumsrechte an der Software, handbüchern, Dokumentation oder anderen Materialien. Gubutech microsystems gewährt Ihnen hiermit (nur für die Enterprise Server Edition) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts, wie in der Bedienungsanleitung und Javadoc nur auf einer unbegrenzten Anzahl von zentralen Verarbeitungseinheiten beschrieben. Sie dürfen die Software nicht anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren. Sie erwerben keine Eigentumsrechte an der Software, handbüchern, Dokumentation oder anderen Materialien. Kopieren verboten Die Software, Handbücher und Dokumentationen sind durch englische und internationale Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen nicht kopiert werden, außer dass eine(1) Kopie der Software zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken angefertigt werden kann. Jede andere Vervielfältigung ist untersagt. Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen XLOAD, AND ANY AND ALL ACCOMPANYING SOFTWARE, FILES, DATA AND MATERIALS, ARE DISTRIBUTED AND PROVIDED "AS IS" AND WITH NO WARRANTIES OF ANY KIND, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED OF ANY KIND OR NATURE WHATSOEVER, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, ANY WARRANTY OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Weder Gubutech microsystems noch einer seiner verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber garantiert, dass der Betrieb von Xload unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein wird. Sie erkennen an, dass ein gutes Datenverarbeitungsverfahren vorschreibt, dass jedes Programm, das Xload enthält, gründlich mit nicht kritischen Daten getestet werden muss, bevor es darauf angewiesen ist, und Sie übernehmen hiermit das gesamte Risiko der gesamten Verwendung der Von dieser Lizenz abgedeckten Kopien von Xload. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Haftung von Gubutech microsystems für Schäden, die aus der Nutzung der Software resultieren, darf die Höhe der Lizenzgebühren, die Sie Gubutech microsystems gemäß diesem Lizenzvertrag zahlen, nicht übersteigen. Gubutech microsystems haftet in keinem Fall für Schäden, die Von Drittanbietern von Anwendungen entstehen, die Gubutech microsystems Xload Software enthalten. Ihre Implementierung von Xload-Methoden und anderen Einrichtungen wird in keiner Weise von Gubutech microsystems, seinen Leitenden, Mitarbeitern oder Agenten beeinflusst. GUBUTECH MICROSYSTEMS SHALL NOT IN ANY CASE BE LIABLE FOR SPECIAL, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, INDIRECT, OR OTHER SIMILAR DAMAGES (INCLUDING WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION, OR ANY OTHER PECUNIARY LOSS) ARISING FROM THE USE OR INABILITY TO USE THE SOFTWARE, MANUAL, DOCUMENTATION, OR OTHER MATERIALS, EVEN IF GUBUTECH MICROSYSTEMS HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. BECAUSE SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL DAMAGES, THE ABOVE LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU. Verletzung der Vereinbarung - Kündigung Jede Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung führt zur sofortigen Kündigung der Lizenz. Sie müssen dann die Nutzung sofort einstellen und alle Kopien der Software, Handbücher und Dokumentationen vernichten und eine Vernichtungsbescheinigung aller Kopien vorlegen. Alle Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung, die die Rechte von Gubutech-Mikrosystemen schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wahrung der Vertraulichkeit, bleiben über die Kündigung hinaus bestehen. General Sie sind verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften für den Export von Produkten, die die Software enthalten, wie z. B. das Erlangen und Erneuern von Lizenzen oder Genehmigungen und Finanzberichterstattungspflichten. Der Lizenzvertrag ist nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen auszulegen, auszulegen und zu verstehen. Das ausschließliche Forum für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, ist ein geeignetes nationales/föderales oder Provinzgericht, das im Vereinigten Königreich tagt. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Jeder Verzicht oder jede Änderung dieser Lizenzvereinbarung ist nur wirksam, wenn er schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet ist. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung von einer zuständigen Behörde als ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar beurteilt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung davon unberührt und bleibt in vollem Umfang in Kraft. Zuständigkeit Diese Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht und wird in Übereinstimmung mit dem englischen Recht ausgelegt, und die Parteien stimmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu. Überschriften werden nur aus Gründen der Bequemlichkeit verwendet.