xfriend 2.9

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 58.18 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

xfriend durchsucht auch das Internet, Produktkataloge, RSS-Feeds und andere Suchdienste. Benutzer können ihre eigene individuelle Meta-Suchmaschine für das Internet basierend auf 13 verschiedenen Suchmaschinen einrichten. Darüber hinaus können Sie xfriend verwenden, um verschlüsselte Dateien (SSL) für Freunde freizugeben oder in Ihren freigegebenen Indizes zu suchen. Auf diese Weise können einfache Client/Server-Suchumgebungen erstellt werden. xfriend unterstützt derzeit mehr als 400 Dateitypen, z. B. jpg, mp3, doc, xls, pdf, txt und viele andere.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.9 veröffentlicht auf 2010-03-31

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    1) Allgemeines

    xfriend ist ein Produkt der xdot und durch internationales Urheberrecht geschtzt. Die Nutzung des Produktes ist lizenziert, das Produkt selbst ist nicht verkauft. Smtliche Rechte an xfriend bleiben im Besitz der xdot.
    xfriend enthlt Software-Komponenten anderer Hersteller. Diese sind frei verfgbar, ihre Lizenz ist Bestandteil von xfriend.
    2) Nutzungsrechte / Nutzungsseinschrnkung

    Fr die kommerzielle Nutzung in Firmen, ffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Institutionen muss eine Lizenz erworben werden. Diese ist nach Anzahl der User und Anzahl der zu indexierenden Dokumente gestaffelt. Die aktuell gltigen Preise sind stndig aktualisiert unter www.xfriend.de abzurufen.

    Es ist nicht gestattet, die Software:
    in irgendeiner Weise zu dekompilieren, zu verndern oder weiter zu entwickeln, soweit dies nicht nach deutschem Urheberrecht ausdrcklich zugelassen ist.
    zu modifizieren.
    zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder eine andere Person in sonstiger Weise zu berlassen.
    in Systeme zu verwenden, bei denen eine Strung zu einer Gefahr fr Leib und Leben von Personen fhren knnte.
    3) nderung der Software

    xdot hlt sich das Recht vor, die Software ohne vorherige Ankndigung zu ndern. Bei kommerziellen Anwendern wird diese nderung in der nchsten vertraglichen Produktpflege/Update mitgeliefert.
    4) Gewhrleistungsauszeit

    xdot bernimmt keine Gewhr dafr, dass xfriend ihre Anforderungen oder Zwecken oder Sie ohne Unterbrechung zeitgerecht, sicher, fehlerfrei und vollstndig zur Verfgung steht. xdot bernimmt auch keine Gewhr fr die Richtigkeit oder Vollstndigkeit der gefundenen Dokumente und deren Inhalte.
    5) Haftung

    xdot haftete vollstndig fr Fehler, die auf Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit von Mitarbeitern der xdot.
    In Fllen leichter Fahrlssigkeit haftet die xdot nur im Rahmen der bei Vertragsabschluss absehbaren Folgen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Folgeschden und Folgefehler, die aus Fehlern von xfriend resultieren. Die Haftung fr Schden, die aus Verdienstausfall, dem Verlust von Geschftsdaten, oder Unterbrechung der Geschftsttigkeit wird explizit ausgeschlossen.
    In sonstige Fllen der leichten Fahrlssigkeit haftet xdot nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung fr die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Auch in einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    Eine ber das oben stehende Haftung der xdot ist ausgeschlossen
    Fr alle Flle vergoldet das deutsche Produkthaftungsgesetz.
    6) Datenschutz

    xdot erhebt keine Daten ber die Nutzung der Software. Es werden nur Daten beim Vertrieb und Zugriffsdaten fr Produktupdates. Diese Daten werden ausschlielich von xdot oder Firmen der ConvotisGruppe genutzt und nicht an Dritte. Die xdot versichert, dass alle Angaben den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend behandelt werden.
    7) Das Nutzungsvertrages

    Bei Nutzern kommerziellen kann der Nutzungsvertrag nur bei Versten gegen die Vertragsvereinbarungen beidseitig gelst werden. Grundlage hierfr ist das deutsche Vertragsrecht. Die Nutzung vergoldet als beendet, wenn die Software deinstalliert ist.
    8) Anwendbares Recht

    Diese Nutzungsbedingungen knnen von Seiten der xdot jederzeit gendert werden. nderungen mssen schriftlich werden.
    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berhrt dies die Gltigkeit der Nutzungsbestimmungen im brigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Mglichen dem am nchsten kommt, war die Parteien unter Bercksichtung wirtschaftlichere gewollt.

    Fr diesen Nutzungsvertrag vergoldet deutsches Recht.
    Ausschlielicher Rechtsstandort ist Deutschland.
    Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrcklich.

Programmdetails