Xenon Offline Encoder Standard 4.1.487

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 39.27 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

XenonTM Offline Encoder ist ein erschwingliches Codierungstool, um 3GPP-Dateien mit der höchsten Codierungsqualität zu erstellen. Es unterstützt alle mobilen 3GPP-Codecs wie H.264, H.263, MPEG 4, AAC, HE AAC (v.1 und v.2) und AMR sowie eine ordnungsgemäße Digital Rights Management (DRM) Unterstützung für mobilen Service. Hochwertige Codierung Aktuelle Codierungsstandards befassen sich nicht mit der Qualität. Vidiator hat verschiedene Codierungsalgorithmen optimiert, um die Qualität der codierten Inhalte zu maximieren und so die Benutzererfahrung zu verbessern. Die überlegene Qualität von Xenon Offline Encoder ist der Grund, warum große Mobilfunkbetreiber mit weltweitem Betrieb ihn ausgewählt und empfehlen. Doppelpass-Codierung Die Doppelpass-Codierung macht die Codierungsqualität von Xenon Offline Encoder noch besser. Handset-Kompatibilität Standardisierung bedeutet nicht, dass eine standardisierte codierte Datei auf jedem Standard-Handset-Player abgespielt werden kann. Vidiator nimmt an internationalen Interoperabilitätstests teil, um sicherzustellen, dass Xenon Offline Encoder mit Mobilteilen auf dem Markt kompatibel ist. Xenon Offline Encoder unterstützt daher die Interoperabilität von Mobilteilen mit Codecs wie MPEG 4, H.263, H.264, AMR, AAC und HE AAC (v.1 und v.2). Anzeigeneinfügung und Bild-Overlay Sie können einer Medienquelle im Codierungsprozess ein Pre-Roll- und/oder Post-Roll-Logo oder einen Werbevideoclip hinzufügen. Sie können Bilder überlagern, um Ihr Logo oder ein anderes Bild in Ihren codierten Inhalt einzubetten. Schätzen der Ausgabedateigröße Mit Xenon Offline Encoder können Sie die geschätzte Größe einer codierten Ausgabedatei überprüfen, bevor Sie sie tatsächlich codieren. Wenn die Größe der Inhalte durch Ihren Dienst begrenzt ist, sparen Sie Zeit und Geld. Weitere hauptmögliche Merkmale: Kompatibilität mit jedem standardkonformen Streaming-Server, Flexible Konfiguration für Die Feinabstimmung von Streaming-Inhalten, Audio-Volume-Normalisierung, Bearbeitung und Vorschau, Automatisierte Codierung Angabe der Ausgabegröße, Flexible Ausgabedateinamenserstellung mit Makros, Intuitive Benutzeroberfläche, Verschiedene Eingabeformatunterstützung, Empfohlene Codierungsprofile für verschiedene

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.1.487 veröffentlicht auf 2008-04-23

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    VIDIATOR EVALUATION SOFTWARE LIZENZ AND SUPPORT AGREEMENT

    WICHTIG - READ CAREFULLY: Diese Vidiator Evaluation Software License and Support Agreement ("Agreement") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer juristischen Person oder Person; bezeichnet als "YOU" und YOUR) und VIDIATOR (Niederlande) B.V. ("VIDIATOR") für bestimmte VidiatorTM-Softwareprodukte.

    DURCH DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN IHRE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.

    1. GELTUNGSBEREICH DES LIZENZVERTRAGS. Diese Vereinbarung gilt für alle Objektcodes, binären oder ausführbaren Versionen der Evaluierungssoftware, einschließlich der zugehörigen Dokumentation (Software), die IHNEN von VIDIATOR zur Verfügung gestellt wird. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt VIDIATOR IHNEN hiermit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Installation, Anzeige und Nutzung der Software auf einem Computer während des festgelegten Zeitraums ("Lizenzlaufzeit") ausschließlich zur Bewertung der Software an den ausgewiesenen Standorten oder innerhalb des angegebenen Gebiets.
    SIE dürfen die Software unter keinen Umständen weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren, übertragen oder anderweitig an Dritte verteilen; (b.) die Software nutzen, um gehostete Dienste oder andere Computerdienste für Dritte bereitzustellen; (c.) Reverse Engineering, Dekompilierung oder anderweitiger Versuch, den Quellcode für die Software abzuleiten, es sei denn, dies ist nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften ausdrücklich zulässig; (d.) abgeleitete Werke der Software zu modifizieren oder zu erstellen; oder (e.) die Software zu kopieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

    2. EIGENTUM. Die Software ist lizenziert, NICHT verkauft. Der Quellcode für die Software ist ein wertvolles und proprietäres Geschäftsgeheimnis von VIDIATOR und/oder seinen Lieferanten, und SIE stimmen zu, die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VIDIATOR nicht an andere weiterzugeben. Alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Eigentumsrechte jeglicher Art, wie sie jetzt oder später in einem Land oder weltweit, an der Software, bestehen, sowie alle Kopien davon, die SIE machen dürfen, bleiben bei VIDIATOR und/oder seinen Lieferanten, und SIE werden kein Interesse daran erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen. SIE stimmen zu, dass jegliches Feedback und Jegliche Verbesserungen ("Feedback"), die SIE VIDIATOR BV in Bezug auf Verbesserungen oder Probleme mit der Software zur Verfügung stellen, ausschließlich VIDIATOR gehören und SIE hiermit alle Rechte und Rechte an diesem Feedback an VIDIATOR übertragen und daran interessiert sind.

    4. TECHNISCHER SUPPORT.
    VIDIATOR wird SIE nach eigenem Ermessen technisch unterstützen.

    5. BEGRENZTE GARANTIEN.
    VIDIATOR PROVIDES THE SOFTWARE "AS IS" AND WITH ALL FAULTS. AUF DIE VON LAW, VIDIATOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES RELATING TO THE SOFTWARE, EXPRESS, IMPLIED, IMPLIED, IMPLIED OR ARISING BY CUSTOM OR TRADE USAGE, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, ANY IMPLIED WARRANTIES, DUTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY, OF FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OF AVAILABILITY OR AVAILABILITY, OF ACCURACY OR COMPLETENESS OF

    6. EINSCHRÄNKUNGEN.
    SIE akzeptieren die Software "As Is" und verwenden sie auf eigene Gefahr.
    VIDIATOR haftet nicht für behauptete Mängel oder Mängel der Software nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf, selbst wenn dieses Übereinkommen als auf diese Transaktionen anwendbar festgestellt werden sollte.

    7. GARANTIE HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung von Parteien aus für: (a.) betrügerische Falschdarstellung; b.) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden (im Sinne des anwendbaren Rechts); oder (c.) jede andere Haftung, die es nicht gesetzlich erlaubt ist, auszuschließen, einzuschränken oder einzuschränken.
    AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, VIDIATOR HEREBY DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NON-INFRINGMENT OF THE RIGHTS OF THIRD PARTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND TECHNICAL SUPPORT.
    SIE ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS VIDIATOR IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, NEBENSÄCHLICH, INDIREKT ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ENTGANGENEN UMSATZ, ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUST DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS ODER SCHÄDEN, DIE DURCH IHRE NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DES TECHNISCHEN SUPPORTS VERURSACHT WURDEN, DIE IHNEN ODER DRITTEN ODER DEM VERLUST EINES POTENZIELLEN WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILS AUFGRUND DER ERFÜLLUNG ODER DES SCHEITERNS DIESER VEREINBARUNG ENTSTANDEN SIND, SEI ES IN EINER VERTRAGS- ODER UNERLAUBTKEITSHANDLUNG, AUCH WENN VIDIATOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. VIDIATOR ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG GEGENÜBER DRITTEN, DIE ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ERHALTEN.
    ALLE SCHÄDEN, DIE VIDIATOR FÜR EINE (1) URSACHE ODER FORDERUNG UND KUMULATIV FÜR ALLE URSACHEN UND ANSPRÜCHE, SEI ES FÜR FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAGSVERLETZUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG IM AGGREGAT ZU ZAHLEN HAT, SIND IN HÖHE DER GEBÜHREN BEGRENZT, DIE SIE GEGEBENENFALLS AN VIDIATOR FÜR DIE BETROFFENE SOFTWARE ZAHLEN.
    SIE UND VIDIATOR ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS DIE HIERUNTER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN, FALLS VORHANDEN, UND DIE BESCHRÄNKUNGEN DER GARANTIEN UND HAFTUNG IN DIESER VEREINBARUNG WESENTLICH SIND, DIE FÜR DIE GRUNDLAGEN DIESER VEREINBARUNG AUSGEHANDELT WURDEN UND DASS SIE BERÜCKSICHTIGT WURDEN UND SICH BEI DER BESTIMMUNG DER BERÜCKSICHTIGUNG WIDERSPIEGELN, DIE VON JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UND IN DER ENTSCHEIDUNG JEDER PARTEI, DIESE VEREINBARUNG ZU SCHLIEßEN, ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND. SIE UND VIDIATOR WEITERE ACKNOWLEDGE UND AGREE, DASS DIESE LIMITATIONSEN NICHT MIT EINEM FAILURE OF ESSENTIAL PURPOSE OF ANY LIMITED PURPOSE AND THAT THE CONSIDERATION AND THESE LIMITATIONS ARE BASED IN PART ON THE NATURE OF THESE ARRANGEMENTS AND BECAUSE THIS EVALUATION LICENSE AGREEMENT AUTHORIZES NO PRODUCTION USE OF THE SOFTWARE

    8. STEUERN. SIE erklären sich damit einverstanden, alle Steuern (mit DerStimme von VIDIATORs Einnahmen oder Einnahmen), Zölle, Verbrauchsteuern oder andere staatliche Abgaben zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Erteilung oder Ausübung der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen oder Rechte anfallen.

    9. CODEC ROYALTIES. End Use Royalty bezeichnet eine Lizenzgebühr (falls vorhanden), die ausschließlich auf der Nutzung der Software zum Decodieren oder Codieren (Komprimierung oder Dekomprimierung) oder zum Transport oder zur Übertragung von Sprach-, Audio- und Videodaten mit einem dokumentierten Sprach-, Audio-, Video- oder Systemstandard wie MPEG-4 beruht, das Material enthält, das von einem Patent eines Dritten abgedeckt wird (ein Codec-Patent), aber jede Lizenzgebühr, die sich aus Vidiator ergibt, die von einem solchen Patent erfasst wird, ausschließt. SIE sind dafür verantwortlich, mit Patentinhabern eines Codec-Patents Lizenzbedingungen in Bezug auf enduse Royalty zu erhalten, die SIE an diese Patentinhaber zahlen können. SIE entschädigen Vidiator für alle End-Use-Lizenzgebührenzahlungen, die an den Inhaber eines Codec-Patents (oder an jede andere Stelle, die die Patentinhaber eines solchen Codec-Patents vertritt) zu leisten, die sich ausschließlich aus einer Endnutzung der Software durch SIE ergeben.

    10. VERTRAULICHKEIT. SIE und IHRE leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter stimmen den folgenden Bedingungen in Bezug auf die Offenlegung vertraulicher Informationen von VIDIATORs zu:
    10.1 "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle Geschäftsgeheimnisse und/oder andere nicht-öffentliche Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Informationen, die durch Prüfung, Prüfung oder Analyse der Software oder eines Teils davon erlangt wurden.
    10.2 Vertrauliche Informationen dürfen nicht die Informationen enthalten, die SIE schlüssig feststellen können: (a.) ist öffentlich zugänglich; b.) bei Erhalt bekannt war; (c.) aus anderen Quellen als durch Verletzung einer VIDIATOR geschuldeten Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erhältlich ist oder wird; oder (e.) in dem Umfang, in dem die Geheimhaltungspflicht von VIDIATOR aufgehoben wird.
    10.2 Wenn SIE verpflichtet sind, vertrauliche Informationen gemäß geltendem Recht, Verordnung oder Gerichtsbeschluss offenzulegen, werden SIE VIDIATOR unverzüglich schriftlich über den Antrag informieren. SIE erklären sich ferner damit einverstanden, VIDIATOR auf Kosten von VIDIATORs eine angemessene Zusammenarbeit zu gewähren, wenn VIDIATORs gegebenenfalls versuchen, eine Schutzanordnung oder eine angemessene Abhilfe zu erschaffen. Wenn Sie in Ermangelung einer Schutzanordnung auf Anraten eines Rechtsbeistands feststellen, dass SIE verpflichtet sind, solche Informationen offenzulegen, dürfen SIE nur die vertraulichen Informationen offenlegen, die ausdrücklich erforderlich sind, und nur in dem Umfang, der dazu gezwungen ist.
    10.4 Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung werden SIE: (a.) die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben; b.) die Offenlegung vertraulicher Informationen nur auf die Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen sowie Rechts- oder Finanzvertreter beschränken, die für die Zwecke dieser Vereinbarung direkt mit den vertraulichen Informationen befasst sein müssen und die an Vertraulichkeitsbedingungen gebunden sind, die denen in dieser Vereinbarung im Wesentlichen ähneln; (c.) keine zurückentwickeln, nicht dekompilieren oder zerlegen sie vertrauliche Informationen; (d.) bei der Wahrung der vertraulichen Informationen vor Offenlegung die gleiche Sorgfalt wie für Ihre Informationen von ähnlicher Bedeutung, aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt walten zu legen; (e.) VIDIATOR unverzüglich über die Entdeckung einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen zu informieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Besitz der vertraulichen Informationen wiederzuerlangen und weitere nicht autorisierte Handlungen oder andere Verstöße gegen diese Vereinbarung zu verhindern; und (f.) die vertraulichen Informationen ausschließlich für die durch diese Vereinbarung genehmigten Zwecke zu verwenden.
    10.5 Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum von VIDIATOR und werden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von VIDIATOR nicht kopiert oder reproduziert, mit Ausnahme von Kopien, die zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung unbedingt erforderlich sind. Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anfrage von VIDIATORs werden SIE alle vertraulichen Informationen zusammen mit allen Kopien und Teilen davon an die offenlegende Partei zurücksenden.
    10.6 SIE erkennen an, dass jede Veröffentlichung oder Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden für VIDIATOR oder den letztendlichen Eigentümer der vertraulichen Informationen verursachen kann, und wenn SIE vertrauliche Informationen ohne Genehmigung veröffentlichen oder an Dritte weitergeben sollten, ist VIDIATOR berechtigt, Unterlassungsansprüche oder andere Rechtsmittel zu verlangen, auf die es nach dem Gesetz oder der Beteiligung Anspruch hat, weil ein solcher Schaden unzureichend auf Schadenersatz hinauszurechnen ist.

    11. KÜNDIGUNG. Diese Vereinbarung und IHR Recht zur Nutzung der Software werden automatisch gekündigt, wenn SIE eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. SIE können diesen Vertrag jederzeit ohne Erstattungsrecht kündigen, indem SIE IHRE Kopie der Software zerstören und/oder löschen. Diese Vereinbarung endet auch nach Ablauf der Lizenzlaufzeit für Ihre Evaluierungslizenzen. Nach Ablauf der geltenden Lizenzlaufzeit wird die Evaluierungssoftware nicht mehr funktionieren und SIE erklären sich damit einverstanden, die Nutzung dieser Software einzustellen und die Software vom Computer oder Gerät zu entfernen oder zu löschen und alle Kopien der Software ganz oder teilweise zu vernichten. SIE stimmen zu, dass SIE nichts tun werden, um die Funktionen zu umgehen oder zu besiegen, die entwickelt wurden, um die Evaluierungssoftware nach Ablauf der Lizenzlaufzeit am Betrieb zu hindern.

    12. AUSFUHR. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE, KOPIEN ODER ANPASSUNGEN ODER ZUGRUNDE LIEGENDE INFORMATIONEN ODER TECHNOLOGIEN NUR IN VOLLER ÜBEREINSTIMMUNG MIT ALLEN VEREINIGTEN STAATEN UND ANDEREN ANWENDBAREN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN EXPORTIEREN ODER REEXPORTIEREN. SIE SIND ZU DEM FOREGOING UND REPRESENT AND WARRANT, DASS SIE NICHT IN, UNTER KONTROLLE VON, ODER EIN NATIONALODER RESIDENT EINES RESTRICTED COUNTRY ODER EINES DESIGNATED ENTITY ODER PERSON AS THAT TERM IS USED IN THE U.S. GOVERNMENTS EXPORT ADMINISTRATION REGULATIONS.

    13. KEINE ZUORDNUNG. Diese Vereinbarung darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VIDIATORs nicht abgetreten werden. VIDIATOR kann diese Vereinbarung abtreten.

    14. GELTENDES RECHT; Zuständigkeit. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Washington, USA, und wird entsprechend ausgelegt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, liegt ausschließlich bei den staatlichen oder Bundesgerichten in King County, Washington, USA und die Parteien stimmen unwiderruflich der persönlichen Zuständigkeit vor den staatlichen und Bundesgerichten von Washington zu. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht für die Software oder diese Vereinbarung.

    15. SEVERABILITÄT; Verzicht. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, (a.) gilt diese Bestimmung als geändert, um so gut wie möglich die gleiche wirtschaftliche Wirkung wie die ursprüngliche Bestimmung zu erzielen, und b.) die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt. Wenn eine Partei eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung.

    16. ÜBERLEBEN. Die Abschnitte 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 14, 15 und 16 verbleiben die Kündigung dieses Abkommens.

    17. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Software und die technischen Support-Services und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf ihren Gegenstand.

    Copyright © 2008 Vidiator (Niederlande) B.V. unter Lizenz. Alle Rechte vorbehalten.
    VIDIATOR ist eine eingetragene Marke von Vidiator (Niederlande) B.V. unter Lizenz.
    VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Geben Sie nicht offen oder verteilen.

Programmdetails