WorldCoins 2.0.27

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.17 MB
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WorldCoins ist sowohl ein umfassendes Münzorganisator- als auch ein Inventar-Softwareprogramm für alle, die eine vollständige und detaillierte Bestandsaufnahme einer Sammlung von Münzen haben möchten, sowie diese Sammlung mit Leichtigkeit und ohne Aufwand auf dem neuesten Stand halten. Über 35 Informationsfelder pro Münze, einschließlich Münzspezifikationen, Einkaufs- & Verkaufsinformationen, Kondition, Lagercodes, Notizen und mehr Für jede Münze können bis zu vier Bilder angehängt werden: obsuktok, umgekehrt, Detail 1 und Detail 2. Klicken Sie auf eine dieser, und Sie werden das Bild vergrößert sehen Passwort-Schutz aller gespeicherten Informationen vor unerwarteten Händen Bewertungs-, Einkaufs- und Verkaufsinformationen werden immer angezeigt, so dass Sie immer den Wert, die Kosten und die Gewinne Ihrer gesamten Sammlung, Einer Gruppe von Münzen oder einer bestimmten Datenbank mit mehr als 9000 Münzen aus Australien, Kanada, Großbritannien, Mauritius, den Niederlanden, Spanien und den Vereinigten Staaten und deren Informationen Sichern oder exportieren Sie Ihre Daten in das Textformat für zusätzliche Sicherheit Importieren Sie Ihre vorhandenen Daten oder andere Sammlerdaten aus einer Textdatei Möglichkeit, eine Münze oder eine Gruppe von Münzen zu durchsuchen, die ausgewählte Kriterien aus 18 verschiedenen Informationsbereichen erfüllen Sie können alphabetisch alle Ihre Münzen genau nach jedem Feld oder Parameter sortieren Flexible und leistungsstarke Bestandsberichtsgenerierung im HTML-Format, die für die gesamte Sammlung oder für eine bestimmte Münzgruppe oder eine einzelne Münze ausgeführt werden kann. Berichte povide viele Informationen, einschließlich Kosten, Wert und Gewinnbeträge Kontaktdatenbank zur Verwaltung Ihrer Käufer- und Verkäuferinformationen Unbegrenzte Anzahl von Münzen können zu den bestehenden hinzugefügt werden Alle Münzen können als aktuelles Inventar, nur wiederholte Münzen (zum Verkauf oder Umtausch) oder nicht im Besitz von Münzen (noch nicht in der Sammlung, verkauft, verloren) verfolgt werden. Kann leicht von einem Typ zu einem anderen verschoben werden Um das Hinzufügen weiterer Münzen zu beschleunigen, verwenden Sie die Duplikatfunktion in einer ausgewählten Münze. Münzen können später individuell geändert werden WorldCoins ist all das und mehr!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.27 veröffentlicht auf 2007-07-22
    Weitere Münzen in der Datenbank

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lesen Sie die folgende Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie dieses WorldCoins-Softwareprogramm installieren. Mit der Nutzung/Installation der Software stimmen Sie dem folgenden Lizenzvertrag zu: Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und ArteCode Software für das oben genannte Softwareprodukt, bestehend aus der Computersoftware und anderen relevanten Medien und elektronischen Betriebsanweisungen (das "Softwareprodukt"). Durch die Installation der Software, das Kopieren oder die Verwendung auf andere Weise stimmen Sie automatisch den Bedingungen dieser unbegrenzten Lizenzvereinbarung zu. Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt (nach nationalem Recht und internationalen Verträgen). Dieses Softwareprodukt wurde nicht an Sie verkauft, sondern ist nur an Sie lizenziert. 1) Lizenzgarantie. Dieser Lizenzvertrag garantiert Ihnen eine Lizenz mit den folgenden Rechten: Verwendung der heruntergeladenen Software. Dieses Softwareprodukt darf nur von Ihnen verwendet werden. Sie dürfen dieses Softwareprodukt installieren und nur auf einem Computer verwenden. 2) Beschreibung weiterer Rechte und Einschränkungen. (1) Beschränkungen in Bezug auf Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Es ist Ihnen nicht gestattet, das Softwareprodukt zu ändern, Reverse Engineering zu unterwerfen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Das Softwareprodukt ist in ganzer Weise lizenziert, d.h. es ist nicht erlaubt, seine Teile zu trennen, um sie auf mehr als einem Computer zu verwenden. (2) Ausleihe. Sie dürfen das Softwareprodukt niemals an jemanden vermieten, vermieten oder verleihen. (3) Software-Verhandlung. Sie dürfen alle Rechte aushandeln, die Ihnen im Rahmen dieses Lizenzvertrags zustehen, solange Sie: (a) keine Kopien (des gesamten Softwareprodukts oder eines Teils davon), (b) das Softwareprodukt in seiner Gesamtheit (einschließlich des gesamten Deckmaterials in digitaler oder gedruckter Form), Upgrades und den Lizenzvertrag cmpletely mit dem Versender aushandeln. (4) Beschränkungen. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, Levels, Add-on-Packs, Fortsetzungen oder andere Artikel, die auf dem Softwareprodukt basieren oder mit diesem in Verbindung stehen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ArteCode Software zu verkaufen oder anderweitig davon zu profitieren. 3) Urheberrechte und Markenrechte. (1) Das Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf; alle Abbildungen und Fotos) ist Eigentum von ArteCode Software. (2) Das Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt und markenrechtlich geschützt durch nationales Recht, internationales Recht und internationale Vertragsbestimmungen. (3) Sie dürfen nicht entfernen, In irgendeiner Weise Verweise auf Urheberrechte und Marken des Softwareprodukts zu ändern oder zu ändern. Dies gilt insbesondere für Verweise, die auf Websites oder anderen über das Internet zugänglichen Quellen veröffentlicht werden, oder auf Verweise, die in der Software enthalten sind oder daraus erstellt werden. 4) Eingeschränkte Garantie. (1) Rechtsbehelf der Kunden. Die Verantwortung von ArteCode Software beschränkt sich auf: Der Austausch des Teils oder Teile des Softwareprodukts, an die ArteCode Software an die oben genannte Garantie gebunden ist, erfolgt, sobald das Produkt an ArteCode Software mit einer Kopie des Belegs zurückgesendet wird. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Unfall, Missbrauch oder Fahrlässigkeit beruht. Darüber hinaus wird die Gewährleistungsfrist für jedes ersetzte Softwareprodukt automatisch um 30 Tage verlängert, wenn nachgewiesen wurde, dass das Softwareprodukt rechtmäßig bezogen wurde. (2) Keine weiteren Gewährleistungen. ArteCode Software schließt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, jede weitere Gewährleistung sowie die Haftung für das Auftreten oder Versagen einer ausdrücklichen oder stillschweigend vereinbarten Bedingung aus. Dazu gehört insbesondere die stillschweigende gesetzliche Gewährleistung für vermarktbare Qualität, für die Eignung eines besonderen Ziels, für Eigentum, für die Nichtverletzung, in Bezug auf das Softwareprodukt und die Vorgabe, die Serviceaktivitäten entsprechend Mängeln im Bereich der Serviceaktivitäten zuweist. 5) Haftungsbeschränkung. (1) Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet ArteCode Software nicht für Schäden, die durch Einen Unfall entstehen, oder vermittelt Schäden, ebenso wenig wie für einen der folgenden Schäden, insbesondere für den Ersatz des Verlusts von Geschäftstätigkeiten, für die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, für den Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige finanzielle Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Softwareprodukts oder aus der Garantie oder Garantie der Dienstleistung ergeben. Dies gilt auch dann, wenn ArteCode Software auf die Möglichkeit solcher Schäden aufmerksam gemacht wurde. (2) In jedem Fall ist die gesamte Haftung von ArteCode Software durch Anweisung dieses Lizenzvertrags auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für das Softwareprodukt bezahlt haben. Alle diese Einschränkungen sind nicht gültig, wenn ArteCode Software den Schaden vorsätzlich verursacht hat. 6) Endgültige Einschränkungen. (1) Sollten Beschränkungen dieses Vertrages nicht ganz oder teilweise rechtsverbindlich und/oder später nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtskraft verlieren, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbeschränkungen nicht berührt. Dies gilt, wenn nachgewiesen werden sollte, dass der Vertrag eine Abrechnungslücke enthält. (2) Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Beschränkung oder zur Schließung der Lücke gilt eine angemessene Regelung, die sich, soweit rechtlich möglich, am besten an die beabsichtigte Regelung annähert.